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   VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09   

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https://dejure.org/2010,2690
VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09 (https://dejure.org/2010,2690)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2010 - 10 S 2701/09 (https://dejure.org/2010,2690)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 10 S 2701/09 (https://dejure.org/2010,2690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erledigung einer bestandskräftigen Verfügung durch konsensuales Verhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung einer bestandskräftigen Verfügung zur Untersagung der Aufstellung sog. Blauer Tonnen zum Zweck der gewerblichen Sammlung und Entsorgung von Altpapier durch konsensuales Verhalten ; Vollstreckung einer Untersagung der Altpapiersammlung; Vereinbarkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung einer bestandskräftigen Verfügung zur Untersagung der Aufstellung sog. Blauer Tonnen zum Zweck der gewerblichen Sammlung und Entsorgung von Altpapier durch konsensuales Verhalten; Vollstreckung einer Untersagung der Altpapiersammlung; Vereinbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blaue Tonne von privat ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 398 (Ls.)
  • VBlBW 2010, 204
  • DVBl 2010, 398
  • DÖV 2010, 371
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
    Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zulässigkeit gewerblicher Abfallsammlungen mit Beschluss vom 11.02.2008 (- 10 S 2422/07 -, juris) bestätigt habe, hätten sich die Beteiligten auf die veränderte Sach- und Rechtslage eingestellt.

    Auch der Umstand, dass der Senat mit Beschluss vom 11.02.2008 (aaO.) in einem vergleichbaren Verfahren grundsätzlich von der Zulässigkeit privater gewerblicher Altpapiersammlungen ausging, gab keinen Anlass zu der Annahme, der bestandskräftige Verwaltungsakt habe allein deswegen seine Gültigkeit verloren.

    Der Antragsgegner hatte im Hinblick auf die uneinheitliche obergerichtliche Rechtsprechung im Jahre 2008 zur Frage der Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen unabhängig von der Anhängigkeit eines konkreten Revisionsverfahrens hinreichenden Anlass, bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage zuzuwarten (zur Rspr. im Jahr 2008 vgl. etwa Senatsbeschl. v. 11.02.2008 aaO.; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 24.01.2008 - 7 ME 192/07 - u. - 7 ME 193/07 - OVG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2008 - 1 Bs 91/08 - jeweils juris).

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
    Entgegen dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ist es insoweit unerheblich, ob das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, das zur Bestätigung der Rechtsauffassung des Landratsamts führte (BVerwG, Urt. v. 18.06.2009 - 7 C 16/08 - juris), im Zeitpunkt der Presseerklärung bereits anhängig war.

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin macht auch das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht keine derart detaillierten Vorgaben im Hinblick auf die Zulässigkeit privater gewerblicher Abfallsammlung und -entsorgung, dass die zukünftige Gesetzesfassung hinreichend konkret vorhersehbar wäre, wie schon der Meinungsstreit über die Auslegung der Abfallrahmenrichtlinie durch das Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18.06.2009 (aaO) zeigt.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1993 - 11 S 461/92

    Zur Rücknahme eines nachträglich rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
    Voraussetzung ist aber, dass hierdurch die im Verwaltungsakt getroffene Regelung als solche unmittelbar berührt wird, etwa durch Wegfall des Regelungssubjekts, des Regelungsobjekts oder des Regelungszwecks, und sich nicht lediglich deren tatsächliche oder rechtliche Voraussetzung mit der Folge geändert haben, dass dadurch eine andere Beurteilung der Rechtmäßigkeit möglich ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.04.1993 - 11 S 461/92 - juris).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
    Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu entfalten oder wenn die ihm ursprünglich innewohnende Steuerungsfunktion entfallen ist (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5/08 - juris; BVerwG, Beschl. v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 - juris; BVerwG, Urt. v. 27.03.1998 - 4 C 11/97 - juris).
  • OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
    Der Antragsgegner hatte im Hinblick auf die uneinheitliche obergerichtliche Rechtsprechung im Jahre 2008 zur Frage der Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen unabhängig von der Anhängigkeit eines konkreten Revisionsverfahrens hinreichenden Anlass, bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage zuzuwarten (zur Rspr. im Jahr 2008 vgl. etwa Senatsbeschl. v. 11.02.2008 aaO.; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 24.01.2008 - 7 ME 192/07 - u. - 7 ME 193/07 - OVG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2008 - 1 Bs 91/08 - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07

    Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
    Der Antragsgegner hatte im Hinblick auf die uneinheitliche obergerichtliche Rechtsprechung im Jahre 2008 zur Frage der Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen unabhängig von der Anhängigkeit eines konkreten Revisionsverfahrens hinreichenden Anlass, bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage zuzuwarten (zur Rspr. im Jahr 2008 vgl. etwa Senatsbeschl. v. 11.02.2008 aaO.; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 24.01.2008 - 7 ME 192/07 - u. - 7 ME 193/07 - OVG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2008 - 1 Bs 91/08 - jeweils juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08

    Aufstellung der Blauen Tonne im Landkreis Prignitz untersagt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
    Welche rechtlichen Gestaltungspielräume dem nationalen Gesetzgeber - etwa im Hinblick auf Art. 86 Abs. 2 EGV (seit 01.12.2009 inhaltsgleich: Art. 106 Abs. 2 AEUV) - bleiben, ist umstritten (vgl. zum Streitstand etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 11 S 50.08; Klett, AbfallR 2009, 279 m.w.N.; Karpenstein, AbfallR 2009, 247; Queitsch, AbfallR 2009, 249; Schmehl, NVwZ 2009, 1262 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 193/07

    Zulässig: Gewerbliche Altpapiersammlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
    Der Antragsgegner hatte im Hinblick auf die uneinheitliche obergerichtliche Rechtsprechung im Jahre 2008 zur Frage der Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen unabhängig von der Anhängigkeit eines konkreten Revisionsverfahrens hinreichenden Anlass, bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage zuzuwarten (zur Rspr. im Jahr 2008 vgl. etwa Senatsbeschl. v. 11.02.2008 aaO.; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 24.01.2008 - 7 ME 192/07 - u. - 7 ME 193/07 - OVG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2008 - 1 Bs 91/08 - jeweils juris).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
    Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu entfalten oder wenn die ihm ursprünglich innewohnende Steuerungsfunktion entfallen ist (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5/08 - juris; BVerwG, Beschl. v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 - juris; BVerwG, Urt. v. 27.03.1998 - 4 C 11/97 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 10 S 2210/12

    Zur Verpflichtung eines Sanierungsverantwortlichen durch die Bodenschutz- und

    Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu entfalten oder wenn die ihm ursprünglich innewohnende Steuerungsfunktion entfallen ist (BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5.08 - NVwZ 2009, 122; Senatsbeschluss vom 25.01.2010 - 10 S 2701/09 - VBlBW 2010, 204).
  • VG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 L 1791/10

    Überlassung von Altpapier aus privaten Haushalten an einen im Auftrag einer Stadt

    Es handelt sich vielmehr um einen Dauerverwaltungsakt, vgl. zu einer ähnlichen Verfügung VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2010 10 S 2701/09 , Rn. 5 (juris).
  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1318/10

    Rechtmäßigkeit einer eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

    Es handelt sich vielmehr um einen Dauerverwaltungsakt, vgl. zu einer ähnlichen Verfügung VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2010 10 S 2701/09 , Rn. 5 (juris).
  • VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushalten mittels

    Dies hat auch der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 25.01.2010 (- 10 S 2701/09 -, zitiert nach [...]) so gesehen und hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1330/10

    Für nach § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG durch gewerbliche Sammlung einer

    Es handelt sich vielmehr um einen Dauerverwaltungsakt, vgl. zu einer ähnlichen Verfügung VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2010 10 S 2701/09 , Rn. 5 (juris).
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