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   VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21   

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VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21 (https://dejure.org/2023,2422)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2023 - 5 S 638/21 (https://dejure.org/2023,2422)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 5 S 638/21 (https://dejure.org/2023,2422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Nutzungsänderung - Räume für ambulante Tagespflege statt Büroräume -; freiberufliche oder freiberufsähnliche Tätigkeit i.S.d. § 13 BauNVO; Anlage für soziale Zwecke i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 5 ; BauNVO § 13
    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Nutzungsänderung von Büroräumen in eine ambulante Tagespflege i.R.e. freiberuflichen oder freiberufsähnlichen Tätigkeit in Eigenverantwortung eines Berufsträgers; Qualifikation einer mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ambulante Tagespflege = freiberufsähnliche Tätigkeit?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 51/01

    Krankenpfleger als Freiberufler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Hierfür ist es im Feld der pflegerischen Berufe erforderlich, dass der Berufsträger aufgrund seiner Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Pflegetätigkeit der Mitarbeiter bei jedem einzelnen Patienten Einfluss nimmt, so dass die Leistung den "Stempel seiner Persönlichkeit" trägt (wie BFH, Urteil vom 22.1.2004 - IV R 51/01 - juris).

    Für die pflegerischen Berufe ist es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erforderlich, dass der Berufsträger aufgrund seiner Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Pflegetätigkeit der Mitarbeiter bei jedem einzelnen Patienten Einfluss nimmt, so dass die Leistung den "Stempel seiner Persönlichkeit" trägt (vgl. BFH, Urteil vom 22.1.2004 - IV R 51/01 - BFHE 205, 151, juris Rn. 30; Beschluss vom 30.8.2007 - XI B 1/07 - juris Rn. 3).

    Denn die bloße Möglichkeit einer ständigen Überwachung der angestellten Kräfte und eine damit verbundene besonders intensive leitende Tätigkeit vermag den Mangel eigener pflegerischer Tätigkeit der Klägerin zu 1 nicht zu kompensieren (vgl. BFH, Urteil vom 22.1.2004 - IV R 51/01 - BFHE 205, 151, juris Rn. 30), weshalb auch dann nicht von einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit im Sinne des dargelegten Maßstabs ausgegangen werden kann, wenn man den Klägervortrag zur täglichen Anwesenheit der Klägerin zu 1 in den Räumen der Tagespflege zugrunde legt.

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Auch eine staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit kann je nach ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung geeignet sein, den vorausgesetzten Gemeinwohlbezug solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 2.2.2012 - 4 C 14.10 - BVerwGE 142, 1, Rn. 9 ff. m. w. N.).

    Danach kann eine bestehende staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit je nach ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung geeignet sein, den Gemeinwohlbezug auch solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 CN 7.03 - BVerwGE 121, 192, juris Rn. 15; Urteil vom 2.2.2012 - 4 C 14.10 - BVerwGE 142, 1, juris Rn. 11).

  • BFH, 12.06.2018 - VIII B 154/17

    Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Leitend und eigenverantwortlich wird der Berufsträger tätig, wenn seine Funktion über die Festlegung der Grundzüge der Organisation und der dienstlichen Aufsicht hinaus durch Planung, Überwachung und Kompetenz zur Entscheidung in Zweifelsfällen gekennzeichnet und seine Teilnahme an der praktischen Arbeit in ausreichendem Maße gewährleistet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 12.6.2018 - VIII B 154/17 - juris Rn. 10).

    Ebenso wenig reicht es aus, wenn die Leistungserbringung in vollem Umfang auf angestellte Fachkräfte übertragen wird und der Berufsträger erst nach erfolgter Vorprüfung in Zweifelsfällen tätig wird (vgl. BFH, Beschluss vom 12.6.2018 - VIII B 154/17 - juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 5 S 114/14

    Abbruchverfügung für Wintergarten; Abstandfläche; Brandschutz; Baugrenze;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Die Grundzüge der Planung sind somit nur dann nicht berührt, wenn die Abweichung geringes Gewicht besitzt, sodass sie noch von dem im jeweiligen Plan zum Ausdruck gekommenen planerischen Willen der Gemeinde umfasst ist (vgl. Senatsurteil vom 15.9.2016 - 5 S 114/14 - VBlBW 2017, 200, juris Rn. 36).

    Sie darf deswegen keinesfalls aus Gründen erteilt werden, die sich für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.5.1989 - 4 B 78.99 - NVwZ 1989, 1060 juris Rn. 4; Beschluss vom 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110, juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschluss vom 1.4.2016 - 15 CS 15.2451 - juris Rn. 21; Senatsurteil vom 15.9.2016 - 5 S 114/14 - VBlBW 2017, 200, juris Rn. 36; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.2.2017 - 3 A 2706/15.Z - juris Rn. 14).

  • VG Augsburg, 27.10.2010 - Au 4 K 10.378

    Klagebefugnis für Drittanfechtungsklage gegen Baugenehmigung, die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Hiergegen erhoben die Kläger am 29. Dezember 2017 Widerspruch, zu dessen Begründung sie auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27. Oktober 2010 - Au 4 K 10.378 - verwiesen.

    Dem steht nicht entgegen - wie die Kläger unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27. Oktober 2010 - Au 4 K 10.378 - juris (dort insbesondere Rn. 79) meinen - dass sie die Tagespflege mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Danach kann eine bestehende staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit je nach ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung geeignet sein, den Gemeinwohlbezug auch solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 CN 7.03 - BVerwGE 121, 192, juris Rn. 15; Urteil vom 2.2.2012 - 4 C 14.10 - BVerwGE 142, 1, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10

    Zulässigkeit eines Instituts für Präventionstherapie und Physiotherapie,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Gleichwohl bedarf es, auch vor dem Hintergrund des hergebrachten Verständnisses der wesensprägenden Merkmale freier Berufe, eines gewissen, nicht allgemeingültig definierbaren Standards an individueller - namentlich geistiger oder schöpferischer - Qualifikation der Tätigkeit, um den Anwendungsbereich des § 13 BauNVO zu eröffnen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.8.2011 - 2 A 38/10 - NVwZ-RR 2012, 132, juris Rn. 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Denn der Senat gewährt die Wiedereinsetzung mit Blick auf das Ausgeführte gemäß § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO ohne Antrag von Amts wegen (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 3.6.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 26.07.2005 - 4 B 33.05

    Anlage für soziale Zwecke; Freigängerhaus; offener Strafvollzug; allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Sie sollen den Bedürfnissen der die Einrichtung in Anspruch nehmenden Personen dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.7.2005 - 4 B 33.05 - NVwZ 2005, 1186, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2005 - 5 S 1117/05

    Zulässigkeit von Büroräumen einer "Internetagentur" im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
    Demzufolge werden von den heilkundlichen Berufen unter die freien Berufe oder als ihnen ähnlich auch Dentisten, Physiotherapeuten, Heilmasseure, medizinische Bademeister, selbständig tätige Krankenschwestern und -pfleger, Logopäden, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Psychologen und Psychoanalytiker gezählt (vgl. Senatsbeschluss vom 1.8.2005 - 5 S 1117/05 - NVwZ-RR 2006, 311, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78

    Anforderungen an die Planreife in den Fällen des § 33 BBauG

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 2 B 5.17

    Büro eines ambulanten Pflegedienstes im reinen Wohngebiet

  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 35/16

    Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus

  • BVerwG, 01.10.1999 - 4 B 78.99

    Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig

  • VGH Bayern, 02.01.2008 - 1 BV 04.2737

    "Wohnartige" freiberufliche Nutzung im Gewerbegebiet

  • VGH Hessen, 13.02.2017 - 3 A 2706/15

    Baurechts - Grundzüge der Planung

  • BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07

    Krankenpflegerabgrenzung freiberufliche; gewerbliche Tätigkeit

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

  • VGH Bayern, 01.04.2016 - 15 CS 15.2451

    Beseitigungsanordnung für einen Carport

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 1 LB 5/08
  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

  • BVerwG, 13.07.2009 - 4 B 44.09

    Ambulanter Pflegedienst als eine Anlage für soziale Zwecke i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr.

  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 45/13

    Zur Qualifizierung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die auf technische

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05

    Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04

    Keine Agglomeration mehrerer kleiner Einzelhandelsbetriebe zu einem großflächigen

  • VG Karlsruhe, 21.02.2024 - 2 K 1554/23
    Je tiefer die Befreiung dabei in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur als (Um-)Planung erfolgen kann (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, BVerwGE 138, 166 - juris Rn. 37; Urt. v. 09.08.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 - juris Rn. 8; Beschl. v. 19.05.2004 - 4 B 35.04 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.01.2023 - 5 S 638/21 -, juris Rn. 55; Beschl. v. 01.08.2023 - 3 S 2683/22 -, NVwZ-RR 2024, 89 - juris Rn. 27; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.03.2023 - 2 K 4315/21 -, n.v.).

    Dabei greift eine Befreiung von einer Festsetzung der Art der baulichen Nutzung - mit der der Bebauungsplan seine bedeutendste städtebauliche Gestaltungsfunktion ausübt - in der Regel tiefer in das Interessengeflecht des Plans ein als eine solche von anderen Festsetzungen, etwa zum Maß der baulichen Nutzung oder zur überbaubaren Grundstücksfläche (vgl. hierzu insgesamt VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.09.2018 - 8 S 2254/17 -, VBlBW 2019, 116 - juris Rn. 59; Urt. v. 25.01.2023 - 5 S 638/21 -, juris Rn. 55; Beschl. v. 01.08.2023 - 3 S 2683/22 -, NVwZ-RR 2024, 89 - juris Rn. 55).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2024 - 3 S 184/22

    Übergeleiteter Straßen- und Baufluchtenplan nach altem badischen Recht

    Sie darf deswegen keinesfalls aus Gründen erteilt werden, die sich für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (Senatsbeschl. v. 1.8.2023 - 3 S 2683/22 - juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.1.2023 - 5 S 638/21 - juris Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22

    Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines

    Sie darf deswegen keinesfalls aus Gründen erteilt werden, die sich für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.1.2023 - 5 S 638/21 - juris Rn. 55).
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