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   VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03   

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https://dejure.org/2003,2869
VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03 (https://dejure.org/2003,2869)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 (https://dejure.org/2003,2869)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2003 - 1 S 190/03 (https://dejure.org/2003,2869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht - Zumutbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung der Eigentümer von Wohnungen in einem Schloss zu den Kosten der Dachreparatur; Erhaltungspflicht der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen; Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Rahmen der Zumutbarkeit einer denkmalschutzrechtlichen Sicherungsanordnung; ...

  • Judicialis

    DSchG § 6 Satz 1; ; DSchG § 7 Abs. 1; ; DSchG § 12 Abs. 1; ; PolG § 6; ; PolG § 7; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 5 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeines Polizeirecht; Denkmalschutz - Miteigentümer; Erhaltungspflicht; Sicherungsanordnung; Baudenkmal; Teilungserklärung; GmbH; Bauträgerin; Zustandsstörer; Verhaltensstörer; unmittelbare Verursachung; Legalisierungsprinzip; Auswahlermessen; Störerauswahl; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Denkmalschutzanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2550
  • NZM 2003, 647
  • ZfBR 2003, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Sigmaringen, 08.01.2003 - 2 K 1834/02

    Fehlerhafte Störerauswahl bei denkmalschutzrechtlicher Sanierungsanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. Januar 2003 - 2 K 1834/02 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

    Mit Beschluss vom 8.1.2003 - 2 K 1834/02 - hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 22.8.2002 wiederhergestellt bzw. angeordnet.

  • LG Frankfurt/Main, 12.03.1990 - 9 T 1215/89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Die Sanierung eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Daches ist grundsätzlich auf Kosten der Wohnungseigentümer gemeinsam und nicht allein auf Kosten einzelner Eigentümer auszuführen (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 12.3.1990, WuM 1990, 233 ff.).
  • VGH Bayern, 28.10.1996 - 23 B 93.00006
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Werden, wie im vorliegenden Fall mehrere Störer gleichzeitig durch gleichlautende Verfügungen in Anspruch genommen, so haften sie als Gesamtschuldner (Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 22 m.w.N.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 28.10.1996, NJWE-MietR 1997, 117 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95

    Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Da es keinen allgemeinen Rechtssatz gibt, dass bei der Störerauswahl der Verhaltensstörer Vorrang vor dem Zustandsstörer hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.3.1995, ESVGH 45, 258 ff.), sind die an der Effektivität der Gefahrenabwehr orientierten Ermessenserwägungen der Antragsgegnerin insoweit rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1981 - 1 S 1752/80

    Erstattung der Kosten eines Ölalarm-Einsatzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Nach der von der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Theorie von der unmittelbaren Verursachung haftet allerdings nur der, der durch sein Verhalten die Gefahr oder Störung unmittelbar herbeiführt, indem er im konkreten Fall die polizeiliche Gefahrengrenze überschreitet (vgl. Wolf/Stephan, aaO, § 6 Rdnr. 8 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.12.1981, VBlBW 1982, 371).
  • OLG Köln, 06.03.2002 - 17 U 100/00

    Haftung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Kosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Dabei sind die Kosten der Sicherungsmaßnahmen nach dem maßgebenden Kostenverteilungsschlüssel umzulegen, soweit keine ausdrückliche anderweitige Abrede getroffen wurde (OLG Köln, Urteil vom 6.3.2002, NZM 2002, 625).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Dies bedeutet, dass der Eigentümer nicht sonstiges Eigentum oder Vermögen für den Erhalt des Kulturdenkmals opfern und auf Dauer zuschießen muss (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.5.1988, VBlBW 1989, 18; Urteil vom 27.5.1993, BRS 55 Nr. 136; Urteil vom 11.11.1999, VBlBW 2000, 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Dies gilt auch für die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. allgemein zur Störereigenschaft aller Miteigentümer: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.8.2001, BauR 2002, 763 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 1 S 2588/92

    Zumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals - Abbruchinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    Dies bedeutet, dass der Eigentümer nicht sonstiges Eigentum oder Vermögen für den Erhalt des Kulturdenkmals opfern und auf Dauer zuschießen muss (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.5.1988, VBlBW 1989, 18; Urteil vom 27.5.1993, BRS 55 Nr. 136; Urteil vom 11.11.1999, VBlBW 2000, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03
    (Handlungs-)Störer kann daher grundsätzlich nicht sein, wer von einem ihm ausdrücklich eingeräumten Recht Gebrauch macht, auch wenn hierdurch in der Folge ein polizeiwidriger Zustand eintritt (vgl. Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 47 Rdnr. 62 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.11.1996, BRS 59 Nr. 166).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 1 A 10178/05

    Denkmalgeschütztes Haus darf abgerissen werden

    An dieser Bewertung vermögen auch die vom Landesamt für Denkmalpflege im Schriftsatz vom 12. April 2005 dargelegten Überlegungen nichts zu ändern, zumal auch in der Rechtsprechung anderer Obergerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Bewertung der Zumutbarkeit nach einer objektiven Wirtschaftlichkeitsberechnung allgemein anerkannt ist (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. März 2003, NJW 2003, 2550; OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Oktober 1984, NJW 1986, 1892).
  • VG Karlsruhe, 26.08.2020 - 1 K 6126/19

    Normenkonkurrenz zwischen § 47 Abs. 1 BauO BW und § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG BW;

    Demgegenüber hat § 47 Abs. 1 LBO nur die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Ziel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 44).

    Es ist auf die Wirtschaftlichkeit des Kulturdenkmals bei Durchführung der geforderten Erhaltungsmaßnahme abzustellen; die Grenze der Zumutbarkeit wäre regelmäßig überschritten, wenn für das Denkmal keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit mehr bestünde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 48 m.w.N.; Strobl/Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 6 Rn. 11 f., jeweils m.w.N.; zu Letzterem s. näher BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, juris Rn. 85).

    Nach außen ist die untere Denkmalschutzbehörde ohnehin der Beklagten als unterer Baurechtsbehörde (vgl. § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 DSchG, § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO, § 15 Abs. 1 Nr. 2 LVG, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 42; Strobl/Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 7 Rn. 3) zugeordnet.

    (2) § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG bildet zusammen mit der generellen Aufgabenzuweisung des § 1 Abs. 1 DSchG die denkmalschutzrechtliche Generalklausel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 44; Strobl/Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 7 Rn. 1).

    Der Eigentümer kann durch eine denkmalschutzrechtliche Sicherungsanordnung - wie hier - verpflichtet werden, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist bauliche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 43).

    (3) Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anordnung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG liegen vor (vgl. allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 44).

    (5) Der Kläger ist als Eigentümer und Besitzer sowie Schädiger Störer im Sinne der §§ 6 Abs. 1 und 7 PolG (s. oben) und damit richtiger Adressat einer Anordnung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG (vgl. allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, juris Rn. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17

    Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr

    So ist etwa nach der im bürgerlichen Schadenersatzrecht entwickelten Adäquanztheorie eine Bedingung nur dann adäquat kausal und daher rechtserheblich, "wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1983 - 8 C 178/81 - BVerwGE 67, 13; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1971 - 7 ZR 313/69 - BGHZ 57, 137), während beispielsweise in öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts grundsätzlich nur derjenige als rechtlich relevanter "Verursacher" einer Gefahr angesehen werden kann, der durch sein Verhalten die Gefahr oder Störung unmittelbar herbeiführt, indem er im konkreten Fall die polizeiliche Gefahrengrenze überschreitet (Theorie von der unmittelbaren Verursachung, vgl. Senat, Beschl. v. 25.03.2003 - 1 S 190/03 - NJW 2003, 2550; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., a.a.O., Rn. 441 ff. auch zu weiteren Verursachungsbegriffen).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19
    Es bedeutete einen nicht zu vertretenden Wertungswiderspruch, wollte man durch die vom Kläger begehrte Untersagungsverfügung gegenüber der Beigeladenen einen tierschutzwidrigen Zustand beseitigen, für deren Schaffung einem anderen eine ausdrückliche behördliche Erlaubnis erteilt wurde und der infolgedessen für den von ihm geschaffenen ordnungswidrigen Zustand aufgrund der Legalisierungswirkung der Genehmigung nicht herangezogen werden könnte (vgl. zu diesem Gedanken VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, NJW 2003, 2550 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Gehört ein Kulturdenkmal zu einer Sachgesamtheit, darf nicht isoliert auf das Gebäude abgestellt werden, das beseitigt werden soll; vielmehr muss eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtung der Sachgesamtheit vorgenommen werden (vgl. VGH BW, Beschl. v. 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, NJW 2003, 2550).

    Macht allerdings der zur Erhaltung verpflichtete Denkmaleigentümer nicht von der Möglichkeit Gebrauch, öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er diese Möglichkeit wahrgenommen (SächsOVG, Urt. v. 10.06.2010, a.a.O., RdNr. 50 in Juris; OVG BBg, Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., RdNr. 63 in Juris; VGH BW, Urt. v. 25.03.2003, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, BRS 65 Nr. 213).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. September 1993 - 11 A 694/90 -, juris, Rn. 38 ff. (= OVGE 43, 152); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - 10 S 2707/91 -, juris, Rn. 7 (= NVwZ 1993, 1014), und vom 25. März 2003 - 1 S 190/03 -, juris, Rn. 58 (= NJW 2003, 2550).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    So ist etwa nach der im bürgerlichen Schadenersatzrecht entwickelten Adäquanztheorie eine Bedingung nur dann adäquat kausal und daher rechtserheblich, "wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1983 - 8 C 178/81 - BVerwGE 67, 13; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1971 - 7 ZR 313/69 - BGHZ 57, 137), während in öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts grundsätzlich nur derjenige als rechtlich relevanter "Verursacher" einer Gefahr angesehen werden kann, der durch sein Verhalten die Gefahr oder Störung unmittelbar herbeiführt, indem er im konkreten Fall die polizeiliche Gefahrengrenze überschreitet (Theorie von der unmittelbaren Verursachung, vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O.; Beschl. v. 25.03.2003 - 1 S 190/03 - NJW 2003, 2550; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht Bad.-Württ., 7. Aufl., § 5 Rn. 306 ff. auch zu weiteren Verursachungsbegriffen).
  • OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08

    Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals

    Die Vertreter des Beklagten haben eingeräumt, dass aufgrund des inzwischen völlig desolaten Zustands der Anlage eine objektive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich einer Instandsetzung des Gebäudes aufgrund des vor Ort festgestellten sehr schlechten baulichen Zustandes inzwischen für jeden Eigentümer insbesondere unabhängig von den notwendig individuell einkommensabhängig zu betrachtenden Möglichkeiten einer Steuerersparnis (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 26.5.2004 - 8 A 12009/03 -, BRS 67 Nr. 210, und vom 30.3.2006 - 1 A 10178/05 -, BauR 2006, 1026, VGH Mannheim, Beschluss vom 25.3.2003 - 1 S 190/03 -, NJW 2003, 2550, Haaß, NVwZ 2002, 1054 ff.) zwingend zur Feststellung der Unwirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen an der Anlage führen müsse.

    Zu weit gehend dagegen Haaß, NVwZ 2002, 1054 ff., der davon ausgeht, dass die Bejahung der Wirtschaftlichkeit voraussetze, der Eigentümer einen bestimmten Grundertrag, etwa eine um 10 % geminderte orts- und objektsübliche Rendite erzielt) weil von einem Privaten nicht verlangt werden kann, zur Förderung öffentlicher Interessen der Allgemeinheit auf sein Vermögen zurückzugreifen, (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.6.1994 - 2 W 6/94 -, BRS 56 Nr. 219; VGH Mannheim, Beschluss vom 25.3.2003 - 1 S 190/03 -, NJW 2003, 2550, und Urteil vom 11.11.1999 - 1 S 413/99 -, BRS 62 Nr. 220; Haaß, NVwZ 2002, 1054 ff..; Moench, Denkmalschutz und Eigentumsbeschränkung, BauR 1993, 420, 425 m.w.N.) lässt sich entgegen der Auffassung des Beklagten auch kein Eigenkapitalanteil von 15 % der ermittelten Investitionssumme in Abzug bringen.

  • VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 1919/06

    Gebäude einer Bundeswehrkaserne als Kulturdenkmal; militärische und

    Die in § 6 DSchG enthaltene Begrenzung der Erhaltungspflicht des Eigentümers auf das Zumutbare ist im Rahmen ggf. zu treffender Genehmigungsentscheidungen (etwa nach § 8 DSchG) zu beachten (Strobl / Majocco / Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, § 8, Rn 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.1977 - III 2006/76 -, BWGZ 1978, 302; Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, NZM 2003, 647).

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg bleiben dabei die subjektiven Vermögensverhältnisse des Erhaltungspflichtigen außer Betracht (Beschluss vom 25.03.2003 - 1 S 190/03 -, NZM 2003, 647).

    Dies bedeutet, dass der Eigentümer grundsätzlich nicht sonstiges Eigentum oder Vermögen für den Erhalt des Kulturdenkmals opfern und auf Dauer zuschießen muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2003- 1 S 190/03 -, NZM 2003, 647).

  • OVG Sachsen, 10.06.2010 - 1 B 818/06

    Denkmal, Erhalt, Zumutbarkeit

    Nimmt der Pflichtige diese Möglichkeit nicht in Anspruch, muss er sich so behandeln lassen, als habe er diese Möglichkeit wahrgenommen (NdsOVG, Urt. v. 13.3.2002, BRS 65 Nr. 213; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.9.2008, a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 25.3.2003, NJW 2003, 2550).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 10 A 3453/06

    Pflicht zur Instandhaltung von Denkmälern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 20 B 61/07

    Heranziehung des Geschäftsführers einer juristischen Person

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13

    Abfallentsorgungsunternehmen; Zwischenlagerung von Abfällen auf Betriebsgelände;

  • VG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 K 4439/17

    Beseitigung von Werbeaufklebern - Erledigung des Grundverwaltungsaktes nach

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2021 - 3 S 3606/20

    Konkurrenz zwischen der denkmalschutzrechtlichen Generalklausel und der

  • OVG Sachsen, 15.06.2021 - 4 B 40/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rückbauanordnung;

  • VG Karlsruhe, 17.04.2019 - 12 K 11614/18

    Verhältnismäßigkeit der Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds bei

  • OVG Bremen, 21.07.2009 - 1 B 89/09

    Sanierungsanordnung; Verantwortlicher Geschäftsführer; Komplementär;

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 LB 4/10
  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 2 K 1888/15

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses;

  • VGH Hessen, 01.11.2022 - 3 A 803/20

    Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes einer Gesamtanlage;

  • VG Gera, 21.07.2005 - 4 K 379/04

    ; Klageänderung; Sachdienlichkeit; denkmalschutzrechtliche Erlaubnis;

  • VG Weimar, 08.06.2005 - 1 K 494/04

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Dacheindeckung;

  • VG Freiburg, 19.11.2014 - 2 K 1505/13
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2010 - 6 L 994/10

    Geeignetheit; Mittellosigkeit; Duldung

  • VG Gera, 11.11.2004 - 4 K 1717/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtbauförderungsrecht; Abbruchgenehmigung;

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