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   VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 1 S 169/14   

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https://dejure.org/2014,6238
VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 1 S 169/14 (https://dejure.org/2014,6238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2014 - 1 S 169/14 (https://dejure.org/2014,6238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2014 - 1 S 169/14 (https://dejure.org/2014,6238)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten

  • kanzlei.biz

    Zum Begriff der journalistisch-redaktionellen Gestaltung von Telemedien

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Begriff der journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedienangebote; Sammlung von Ausschreibungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sammlung und Aufbereitung von Informationen über Ausschreibungen: Journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Journalistisch-redaktionelle Gestaltung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Journalistisch-redaktionelle Gestaltung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nach dem RStV eines Betreibers eines Internetportals kann ausgeschlossen sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch kommerzieller Unternehmen bei öffentlichen Auftraggebern

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auftragsvergabe: Gerichte beurteilen Auskunftsersuchen privater Anbieter unterschiedlich!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Auskünfte zu Vergaben aus rein kommerziellem Interesse!

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Auskunftsanspruch in Bezug auf Ausschreibungsinformationen auf Grundlage der Landespressegesetze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2667
  • DVBl 2014, 798
  • K&R 2014, 447
  • DÖV 2014, 581
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Stuttgart, 02.01.2014 - 1 K 3377/13

    Internetportale für Wirtschaftszweige sind keine Presse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 1 S 169/14
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 2. Januar 2014 - 1 K 3377/13 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 02.01.2014 - 1 K 3377/13 - zu ändern und den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu verpflichten, der Antragstellerin nach Ablauf der jeweiligen Bindefrist und nach Abschluss der jeweiligen Vergabeverfahren auf entsprechende Auskunftsersuchen zu einzelnen Vergabeverfahren des Antragsgegners bzw. seiner Dienststellen Auskunft über die beauftragten Auftragnehmer (Name und Anschrift), die Anzahl der Bieter sowie die Gesamtauftragssumme zu erteilen.

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 1 S 169/14
    Auch auf enge Zielgruppen zugeschnittene Angebote können journalistisch sein, wenn sie eine erkennbare publizistische Zielsetzung haben, d.h. von der Intention her auf Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung - jedenfalls innerhalb der Zielgruppe - angelegt sind (vgl. Lent, a.a.O. S. 915, 916; ähnlich BGH, Urt. v. 23.06.2009 - VI ZR 196/08 - BGHZ 181, 328 zum datenschutzrechtlichen Medienprivileg in § 41 Abs. 1 BDSG: journalistisch redaktionelle Gestaltung liegt vor, wenn die meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit prägender Bestandteil des Angebots ist).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde der Klägerin wies der Senat mit Beschluss vom 25.03.2014 - 1 S 169/14 - zurück.

    Hinzukommen muss vielmehr, da es sich bei § 4 Abs. 1 LPresseG um einen spezifisch der Presse zustehenden Auskunftsanspruch handelt, dass derjenige, der sich dieses Auskunftsanspruchs berühmt, nachweislich einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit - ggf. auch einer Fachöffentlichkeit (vgl. Senat, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 - NJW 2014, 2667 zu § 55 Abs. 2 RStV) - bietet (vgl. Senat, Beschl. v. 06.10.1995, a.a.O.).

    Hierbei können auch auf enge Zielgruppen zugeschnittene Angebote journalistisch sein, wenn sie eine erkennbare publizistische Zielsetzung haben, d.h. von der Intention her auf Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung - jedenfalls innerhalb der Zielgruppe - angelegt sind (vgl. zum Begriff "journalistisch-redaktionell" in § 55 Abs. 2 RStV Senat, Beschl. v. 25.03.2014, a.a.O., m.w.N.; Held, in: Hahn/Vesting, Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 54 RStV Rn. 51; zum selben Begriff in § 41 Abs. 1 BDSG auch BGH, Urt. v. 23.06.2009 - VI ZR 196/08 - BGHZ 181, 328; Schulz/Heilmann, in: Löffler, a.a.O., BT, Mediendatenschutz, Rn. 34).

    Sie hat in dem vor dem Senat geführten Beschwerdeverfahren 1 S 169/14 eigens erläutert, dass der Prozess der "Aufarbeitung der Informationen bei [ihr] so ab[läuft], dass die Mitarbeiter täglich nach aktuellen Ausschreibungen der öffentlichen Hand recherchieren; die in öffentlich zugänglichen Quellen gefundenen Ausschreibungen werden durch 15 haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter sachgebietsbezogen redigiert, manuell aufbereitet und in die Online-Portale eingestellt.

    Die von der Klägerin auf den Internetseiten Nr. 2, 4 bis 10 zur Verfügung gestellten Recherchemöglichkeiten sind weiterhin (vgl. insoweit bereits Senat, Beschl. v. 25.03.2014, a.a.O.) dadurch geprägt, dass gewerblichen Nutzern Informationen zur Verfügung gestellt werden, welche diese für ihre geschäftlichen Interessen abrufen können, etwa um sich an noch laufenden Ausschreibungen zu beteiligen oder sich an Bieter noch laufender Ausschreibungen oder an Firmen, die bei einer Ausschreibung bereits zum Zuge gekommen sind, zu wenden, beispielsweise um diesen Zulieferungen oder Dienstleistungen anbieten zu können.

    Unerheblich ist dabei, ob die Inhalte auch in periodischen Druckerzeugnissen oder ausschließlich elektronisch verbreitet werden (Senat, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 - DVBl. 2014, 798).

    Umgekehrt gehören aber nicht alle redaktionell gestalteten Angebote zum Online-Journalismus (Senat, Beschl. v. 25.03.2014, a.a.O.; Lent, ZUM 2013, 914 ).

    Auch auf enge Zielgruppen zugeschnittene Angebote können journalistisch sein, wenn sie eine erkennbare publizistische Zielsetzung haben, d.h. von der Intention her auf Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung - jedenfalls innerhalb der Zielgruppe - angelegt sind (Senat, Beschl. v. 25.03.2014, a.a.O.; vgl. ferner Lent, a.a.O. S. 915, 916; BGH, Urt. v. 23.06.2009, a.a.O., zum datenschutzrechtlichen Medienprivileg in § 41 Abs. 1 BDSG).

    Kommerzielle Kommunikation fällt grundsätzlich nicht unter die journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote (Senat, Beschl. v. 25.03.2014, a.a.O.; Held, a.a.O., § 54 RStV Rn. 59).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Telemedienanbieter;

    Denn der erstinstanzlich nicht nur im Klage-, sondern gerade auch im Eilverfahren gestellte Antrag auf Feststellung, "dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, der Antragstellerin jeweils auf Antrag und entsprechendes Auskunftsersuchen nach Ablauf der Bindefrist und insoweit Beendigung des Vergabeverfahrens die im entsprechenden Umfang verlangte Auskunft zu erteilen", war ungeachtet der juristisch unzutreffenden Formulierung und der fehlenden ausdrücklichen zeitlichen Begrenzung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens bei der gebotenen, am erkennbaren Begehren orientierten Auslegung gem. § 88 VwGO ohne weiteres im Sinne des nunmehr im Beschwerdeverfahren formulierten Antrags zu verstehen und als solcher auch zulässig (i.d.S. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 25. März 2014 - 1 S 169/14 -, zit. nach juris Rn 16).

    Gemessen daran erscheinen die Online-Portale der Antragstellerin nicht als journalistisch-redaktionelle Angebote mit publizistischer Zielsetzung i.S.d. § 55 Abs. 2, 3 RStV (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 25. März 2014 - 1 S 169/14 -, zit. nach juris Rn 22 f.).

    Insoweit wird hier auf die ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des VGH Baden-Württemberg zur fehlenden publizistischen Ausrichtung der Angebote der Antragstellerin im Beschluss vom 25. März 2014 (1 S 169/14; zit. nach juris, Rn 23) Bezug genommen, denen der Senat nach der hier allein möglichen summarischen Prüfung folgt.

    Soweit das VG Schwerin in seinem Beschluss v. 25. März 2014 (a.a.O., zit. nach juris Rn 20 f.) nicht die Online-Portale der Antragstellerin in ihrer Gesamtheit, sondern die neu geschaffene Rubrik der "News aus den Beschaffungsmärkten" als funktional abgrenzbare und einer eigenständigen Beurteilung zugängliche journalistisch-redaktionelle Einheit (zur Problematik einer solchen Abgrenzung vgl. Held, a.a.O. Rn 56) angesehen und angesichts der dortigen Inhalte angenommen hat, dass hinsichtlich dieser Meldungen die meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern prägender Bestandteil des Angebots sei, der es als Telemedium mit einem journalistisch-redaktionell gestalteten Angebot erscheinen lasse, erscheint dies aus den vom VGH Baden-Württemberg (a.a.O.) angeführten Gründen durchaus zweifelhaft und muss jedenfalls einer genaueren Prüfung in der Hauptsache vorbehalten bleiben.

  • VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch - hier verneint für Unternehmen, dessen

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25.03.2014 zurückgewiesen (Az.: 1 S 169/14).
  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 7 CE 16.1994

    Blog als journalistisch-redaktionelles Telemedium und Auskunftsanspruch gegenüber

    Entscheidend hierfür ist die publizistische Zielsetzung der Beiträge der Autoren des Blogs (VGH BW, B.v. 25.3.2014 -1 S 169/14 - juris Rn. 22).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache kann indes nur dann ausnahmsweise geboten sein, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, weil die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unter Berücksichtigung der Bedeutung und Dringlichkeit des Anspruchs sowie der Größe und eventuellen Irreparabilität des drohenden Schadens unzumutbar wären und wenn zudem eine hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren spricht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 27.08.2014 - 3 AE 14.788, Rdnr. 8; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 25.03.2014 - 1 S 169/14, Rdnr. 26; Beschluss vom 22.11.1999 - 1 S 1557/99, Rdnr. 7 ; Schoch , a.a.O., § 113 Rdnr. 145 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19

    Erledigung von Klageverfahren bzw. einstweiligem Anordnungsverfahren zwischen den

    Auch wenn das Verwaltungsgericht in einem Verfahren nach § 123 VwGO die Hauptsache vorwegnimmt und deshalb prüft, ob der zu sichernde Hauptanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. zu diesem Maßstab etwa Senat, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 - NJW 2014, 2667), ändert das nichts daran, dass seine dahingehenden Ausführungen nur einen mittelbaren Prüfungsgegenstand (Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 Rn. 12) betreffen und nicht in Rechtskraft erwachsen.
  • VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17

    Internetportal, das Unterkünfte von "schwulen oder schwulenfreundlichen"

    Internetportale, wie das hier streitgegenständliche (www.e....de), sind Telemedien im Sinne dieser Legaldefinition (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 3 B 137/15 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - OVG 11 S 15.14 - juris Rn. 23).
  • VG Schwerin, 18.05.2015 - 6 A 75/14

    Medienrechtlicher Auskunftsanspruch; gewerblicher Anbieter

    Kennzeichnende Merkmale solcher Angebote sind eine gewisse Selektivität und Strukturierung, das Treffen einer Auswahl nach ihrer angenommenen gesellschaftlichen Relevanz mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, die Ausrichtung an Tatsachen (sog. Faktizität), ein hohes Maß an Aktualität, ein hoher Grad an Professionalisierung der Arbeitsweise und ein Grad an organisierter Verfestigung, der eine gewisse Kontinuität gewährleistet (vgl. Held in Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 54 RStV Rn. 49 ff. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 24; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 -, juris Rn. 22; OLG Bremen, Urt. v. 14.01.2011 - 2 U 115/10 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 08.03.2013 - 2 M 2/13 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 22.04.2010 - 1 K 943/09 -, juris; Micklitz/Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 55 RStV Rn. 14 a; Held in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 2. Aufl., 8. Teil, 1. Kap., 71. Abschnitt Rn. 61 zu § 55 Abs. 2 RStV).

    24Davon ausgehend wird es sich bei den von der Klägerin in dem beschriebenen Bereich betriebenen kostenpflichtigen Internetportalen, die sowohl bezogen auf ihren Inhalt als auch im Hinblick auf dessen Aufbereitung und Präsentation auf die Geschäftsinteressen gewerblicher Nutzer aus den betroffenen Branchen ausgerichtet sind, mangels journalistisch-redaktioneller Gestaltung nicht um Angebote im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 3 RStV handeln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 25; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 23; VG Dresden, Beschl. v. 07.01.2015 - 5 L 1329/14 -, juris Rn. 30; offen gelassen vom erkennenden Gericht im Beschl. v. 25.03.2014 - 6 B 31/14 -, juris).

  • VG Stuttgart, 22.09.2022 - 1 K 3675/22

    Vereinbarkeit einer amtlichen Äußerung des Beauftragten der Landesregierung

    Dem steht nicht entgegen, dass das Online-Portal "....com" im Rahmen der einfachgesetzlichen Ausgestaltung des Bundes- und Landesrechts weder "Presse" noch "Rundfunk", sondern ein "Telemedium" im Sinne des § 1 Abs. 1 TMG und § 2 Abs. 1 MStV darstellt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27.01.2017 - 7 CE 16.1994 -, juris Rn. 20; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 -, juris Rn. 20).
  • VG München, 17.12.2015 - M 17 K 14.4369

    Auskunft nach Rundfunkrecht

    Internetportale, wie das hier streitgegenständliche (www...org), sind Telemedien im Sinne dieser Legaldefinition (vgl. dazu VGH BW, B. v. 25.3.2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 20; SächsOVG, B. v. 10.07.2015 - 3 B 137/15 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, B. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14 - juris Rn. 23).

    Zwar kann die Gestaltung des Impressums des Internetportals als Indiz für die Beurteilung der Frage herangezogen werden, ob es sich dabei um einen Anbieter mit journalistischredaktionell gestalteten Angeboten handelt (VGH BW, B. v. 25.3.2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 24).

  • VG Ansbach, 20.02.2019 - AN 14 K 16.01572

    Anspruch auf Herausgabe von gerichtlichen Entscheidungen ohne besondere

  • VG Freiburg, 10.03.2021 - 3 K 477/21

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2017 - 3 LA 45/16

    Auskunftsanspruch zu Vergabeverfahren zur Verbesserung der Transparenz des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 5 B 1430/13

    Unzulässigkeit eines Auskunftsersuchens nach Ablauf der Bindefrist und Beendigung

  • OVG Sachsen, 10.07.2015 - 3 B 96/15

    öffentliche Auftragsvergabe; Auskunftsanspruch; Internet-Portale;

  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 A 726/16

    Auskunftsanspruch; öffentliche Auftragsvergabe; journalistisch-redaktionelle

  • VG Regensburg, 21.06.2019 - RO 3 K 18.15

    Zur Reichweite des Beteiligungserfordernisses der Kommission für Zulassung und

  • VG Regensburg, 18.10.2016 - RO 3 K 14.1177

    Untersagung von im Internet ausgestrahlten Sendungen wegen Verstoßes gegen den

  • OVG Sachsen, 10.07.2015 - 3 B 137/15

    Auskunftsanspruch zu öffentlichen Auftragsvergaben; journalistisch-redaktioneller

  • VG Köln, 07.04.2016 - 6 K 1143/15

    Anspruch eines kommerziellen Anbieters von Wirtschaftsinformationen im Internet

  • VG Schleswig, 25.05.2016 - 11 A 187/15
  • VG Schleswig, 02.11.2015 - 11 B 1/15

    Ausschreibungsdienst ist kein Presseunternehmen!

  • VG Potsdam, 15.07.2015 - 9 L 40/15

    Film- und Presserecht

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