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VGH Baden-Württemberg, 25.04.1988 - 2 S 11/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Umfang des Anspruch des Anliegers auf Herstellung eines Gehweges bei verdichteter Erschließungspflicht der Gemeinde
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 15.10.1987 - 2 K 714/87
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1988 - 2 S 11/88
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1989 - 2 S 2737/88
Erschließungsanspruch
Ein Anspruch auf Herstellung der wegemäßigen Erschließungsanlagen läßt sich nicht aus § 123 des am 1.7.1987 in Kraft getretenen Baugesetzbuchs herleiten, nach dem sich das Erschließungsbegehren nunmehr in bundesrechtlicher Hinsicht beurteilt (BVerwG, Urteil vom 11.11.1987 -- 8 C 4.86 --, BVerwGE 78, 266; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.1988 -- 2 S 11/88 --). - VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 8 S 380/96
Übernahme der Kosten eines Straßenausbaus durch einen ansiedlungswilligen …
Daraus folgt, daß private Dritte keinen Anspruch auf Erfüllung dieser Aufgaben haben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.1988 - 2 S 11/88 - v. 26.5.1994 - 5 S 2611/93 - Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, § 9 RdNr. 6 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Erschließungsrecht: Anspruch auf Beseitigung von Mängeln der öffentlichen …
Im übrigen ginge im Falle einer Pflichtverdichtung der Erschließungsanspruch nicht auf "volle" Erschließung, vielmehr könnte die Klägerin nur verlangen, daß die Kanalisation in einen Zustand versetzt wird, der ungeachtet etwaiger Mängel eine funktionsgerechte Nutzung der auf dem Grundstück vorhandenen Baulichkeiten gestattet (BVerwG, Urteil vom 28.10.1981 -- 8 C 4.81 --, DVBl. 1982, 540/542;… Urteil vom 6.2.1985, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.1988 -- 2 S 11/88 --). - VG Sigmaringen, 24.07.2008 - 6 K 1871/06
Anspruch auf Beseitigung von Mängeln am öffentlichen Kanalsystem (Entwässerung)
Liegen diese Voraussetzungen vor, so kann der Anlieger aber nicht die "volle" Erschließung verlangen, sondern vielmehr nur, dass die Kanalisation in einen Zustand versetzt wird, der ungeachtet etwaiger Mängel eine funktionsgerechte Nutzung der auf dem Grundstück vorhandenen Baulichkeiten gestattet (BVerwG, Urteil vom 06.02.1985 - 8 C 44.84 -, NJW 1985, 564 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.1988 - 2 S 11/88 -).