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   VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23   

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VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23 (https://dejure.org/2023,9623)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2023 - 4 S 421/23 (https://dejure.org/2023,9623)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2023 - 4 S 421/23 (https://dejure.org/2023,9623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 BeamtStG
    Unterrichtung des Personalrats von einer beabsichtigten Maßnahme; mangelnde Bewährung eines Probepolizeibeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG § 76 Abs. 1 ; BeamtStG § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Vorläufiger Rechtsschutz eines Probebeamten gegen seine Entlassung aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender fachlicher und charakterlicher Eignung als Entlassungsgrund; Beteiligung des Personalrats

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Charaktermängel; Möglichkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23
    Maßgebend für die Beurteilung, ob sich eine Beamtin auf Probe oder ein Beamter auf Probe bewährt hat bzw. ob sie oder er wegen mangelnder Bewährung entlassen wird, ist allein ihr oder sein Verhalten in der laufbahnrechtlichen Probezeit (hier also in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 30.09.2022) (vgl. Senatsbeschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 -, Juris Rn. 10).

    Ein unverzichtbares Merkmal der Bewährung ist die charakterliche Eignung des Beamten (vgl. - auch zum Folgenden - Senatsbeschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 -, Juris Rn. 10).

    (6) § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBG räumt dem Dienstherrn bei mangelnder Bewährung eines Beamten in der Probezeit kein Ermessen ein, diesen gleichwohl zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen oder ihn wie bisher weiter zu beschäftigen (Senatsbeschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 -, Juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2007 - 4 S 2131/07

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Abordnung eines Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23
    Die Unterrichtung des Personalrats von einer beabsichtigten Maßnahme (§ 76 Abs. 1 LPVG) muss konkret genug sein und Art und Umfang der Maßnahme erkennen lassen (Senatsbeschluss vom 21.09.2007 - 4 S 2131/07 -, Juris Rn. 10).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wirkt sich das in § 71 Abs. 1 LPVG verankerte allgemeine Informationsrecht der Personalvertretung auch auf die von der Dienststelle beabsichtigten Maßnahmen aus, weil nur so ein ordnungsgemäßes Beteiligungsverfahren durchgeführt werden kann (Beschluss vom 21.09.2007 - 4 S 2131/07 -, Juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.10.1989 - 2 C 22.87 -, Juris Rn. 24).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23
    (3) Die Werturteile des Antragsgegners sind hinreichend plausibel (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 01.03.2018 - 2 A 10.17 -, Juris Rn. 32, 37).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23
    (5) Der Antragsgegner musste die Probezeit des Antragstellers nicht noch einmal verlängern, sondern durfte aufgrund der beim Verkehrsdienst fortwährend gezeigten und nicht etwa mit der neuen Verwendung zu erklärenden charakterlichen Mängel davon ausgehen, dass dessen Nichtbewährung endgültig feststand (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 -, Juris Rn. 11).
  • BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23
    Maßgebend ist allein, ob der in ihr mitgeteilte Sachverhalt zutrifft, den der Dienstherr zur Begründung des negativen Urteils über die Bewährung und damit der Entlassung herangezogen hat, und ob er sich mit den darauf gestützten oder herangezogenen Wertungen im Rahmen der ihm eingeräumten Beurteilungsermächtigung hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.05.2022 - 2 B 41.21 -, Juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23
    Eine Maßnahme, die aus einem personalvertretungsrechtlichen Grund rechtswidrig ist, unterliegt nicht der Aufhebung, wenn eine Auswirkung des Fehlers auf Erlass und Inhalt der Maßnahme offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 16.12 -, Juris Rn. 21 ["in § 46 VwVfG zum Ausdruck kommender allgemeiner Rechtsgrundsatz"]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2020 - 5 S 1819/20

    Baugenehmigung für ein Logistikzentrums; Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie hier die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe die tragenden Erwägungen des angegriffenen Beschlusses erschüttern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.10.2020 - 5 S 1819/20 -, Juris Rn. 27 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2022 - 3 S 3915/21

    Zuständigkeit zur Ermessensausübung bei der Ausübung eines gemeindlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23
    Aber selbst wenn dem Antragsteller nicht bereits vor Erlass der Verfügung vom 31.10.2022 i. S. des § 28 Abs. 1 LVwVfG Gelegenheit gegeben worden wäre, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern, so wäre die Anhörung jedenfalls mittlerweile i. S. des § 45 Abs. 1 Nr. 3 LVwVfG nachgeholt worden (vgl. zu den Anforderungen an die Nachholung auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.07.2021 - 3 S 3915/21 -, Juris Rn. 47).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23
    Nach der Rechtsprechung des Senats wirkt sich das in § 71 Abs. 1 LPVG verankerte allgemeine Informationsrecht der Personalvertretung auch auf die von der Dienststelle beabsichtigten Maßnahmen aus, weil nur so ein ordnungsgemäßes Beteiligungsverfahren durchgeführt werden kann (Beschluss vom 21.09.2007 - 4 S 2131/07 -, Juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.10.1989 - 2 C 22.87 -, Juris Rn. 24).
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