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   VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 10 S 236/16   

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https://dejure.org/2016,12332
VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 10 S 236/16 (https://dejure.org/2016,12332)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.05.2016 - 10 S 236/16 (https://dejure.org/2016,12332)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 10 S 236/16 (https://dejure.org/2016,12332)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schlichte Ablagerung von Abfällen ist Abfallbeseitigung und nicht Abfallverwertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablagerung von Abfällen als Abfallbeseitigung (hier: Erdaushubmaterial); Verwertung von Abfällen i.R.e. abfallrechtlichen Nutzung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 KrWG, § 62 KrWG, § 4 BBodSchG, § 10 BBodSchG
    Schlichte Ablagerung von Abfällen ist Abfallbeseitigung und nicht Abfallverwertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Ablagerung; Erdaushub; Baugrube; Beseitigungsanordnung; Begrünungsanordnung

  • rechtsportal.de

    Ablagerung von Abfällen als Abfallbeseitigung (hier: Erdaushubmaterial); Verwertung von Abfällen i.R.e. abfallrechtlichen Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist Erdaushubmaterial aus einer Baugrube "Abfall"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Rems-Murr-Kreis: Ablagerung von Bauaushub ist keine abfallrechtlich zulässige Geländeauffüllung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rems-Murr-Kreis - Ablagerung von Bauaushub ist keine abfallrechtlich zulässige Geländeauffüllung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abfallbeseitigung durch schlichte Ablagerung von Abfällen

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Sonderabfälle und Abfallverwertung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Aufbringung von Erdaushubmaterial aus einer Baugrube Abfall-"Verwertung"? (IBR 2016, 486)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 772
  • DÖV 2016, 790
  • BauR 2016, 1527
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 10 S 236/16
    b) Der Senat kann mit dem Verwaltungsgericht in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes offen lassen, ob behördliche Eingriffsbefugnisse überhaupt dem Rechtsinstitut der Verwirkung unterfallen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - VBlBW 2011, 28, 29 - am Beispiel einer Nutzungsuntersagung nach der LBO) oder ob dies nicht der Fall ist (Senatsurteil vom 01.04.2008 - 10 S 1388/06 - VBlBW 2008, 339, 342).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10

    Rechtsgrundlage für eine Nutzungsaufnahmeuntersagung - formelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 10 S 236/16
    b) Der Senat kann mit dem Verwaltungsgericht in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes offen lassen, ob behördliche Eingriffsbefugnisse überhaupt dem Rechtsinstitut der Verwirkung unterfallen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - VBlBW 2011, 28, 29 - am Beispiel einer Nutzungsuntersagung nach der LBO) oder ob dies nicht der Fall ist (Senatsurteil vom 01.04.2008 - 10 S 1388/06 - VBlBW 2008, 339, 342).
  • BVerwG, 06.10.2015 - 3 B 9.15

    Übertragung der Betriebsführung; Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 10 S 236/16
    Allerdings übersieht der Antragsteller, dass eine Erledigung "auf andere Weise" nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommt (BVerwG, Beschluss vom 06.10.2015 - 3 B 9.15 - NVwZ-RR 2016, 128 Rn. 7).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15

    Begriff der Abfallverwertung im KrWG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 10 S 236/16
    Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass § 3 Abs. 23 KrWG in seinem Wortlaut erheblich von der Vorgängervorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG abweiche; der Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks. 17/6052 S. 74) verfolge mit § 3 Abs. 23 KrWG das Ziel, eine neue Bestimmung für den Begriff der "Verwertung" einzuführen, die die bisherigen Begriffsbestimmungen in § 4 Abs. 3 und 4 KrW-/AbfG ablösen sollten (BVerwG, Beschluss vom 05.05.2015 - 7 B 1.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 10 S 236/16
    Zutreffend ist, dass der Rückgriff auf § 19 Abs. 2 Satz 1 LAbfG durch Bundesrecht (§ 62 KrWG) nicht prinzipiell ausgeschlossen sein dürfte (BVerwG, Beschluss vom 05.11.2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 11).
  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

    Für die landesrechtliche Regelung des § 4 AbfG, wonach zur Beseitigung verpflichtet ist, wer Abfälle in unzulässiger Weise entsorgt, sowie die in § 19 Abs. 2 Satz 1 LAbfG geregelte Befugnis zum behördlichen Einschreiten bleibt neben § 62 KrWG kein Raum, soweit es - wie hier - um den Vollzug des KrWG geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2012 - 7 B 25.12 -, juris Rn. 10, 11; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.2016 - 10 S 236/16 -, juris Rn. 22; v. Komorowski, in: Jarass/Petersen, KrWG, 1. Auflage 2014).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 10 S 709/19

    Sicherheitsleistung für die Erfüllung von Nachsorgepflichten eines

    Geht die Behörde eine solche Selbstbindung ein und ignoriert sie diese Bindung bei ihrer Ermessensbetätigung, liegt eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens und damit ein Verstoß gegen § 40 LVwVfG vor (vgl. Senatsbeschluss vom 25.05.2016 - 10 S 236/16 - UPR 2016, 305 = juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 19.04.2017 - 2 K 4541/15

    Rechtmäßigkeit einer umweltrechtlichen Beseitigungsanordnung

    Gegen diesen seinen Eilantrag ablehnenden Teil des Kammerbeschlusses hat der Kläger Beschwerde erhoben, die der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 25.05.2016 (Az.: - 10 S 236/16 - juris) zurückgewiesen hat.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss im Verfahren der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vom 25.05.2016 Az.: - 10 S 236/16 - juris Rn. 9) in ausgesprochen klarer Weise ausgeführt:.

    Dass ihnen dabei Ermessensfehler unterlaufen wären, hat bereits der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 25.05.2016 (a.a.O., juris Rn. 12 ff.) mit ausführlicher Begründung verneint.

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