Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 14 S 2775/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9440
VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 14 S 2775/02 (https://dejure.org/2003,9440)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2003 - 14 S 2775/02 (https://dejure.org/2003,9440)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 14 S 2775/02 (https://dejure.org/2003,9440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Fortführung eines Heimbetriebes; Anwendbarkeit des Heimgesetzes

  • Judicialis

    HeimG § 1 Abs. 1; ; HeimG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 1 Abs. 1; HeimG § 1 Abs. 2
    Sonstiges Gesundheitsrecht, Sonstiges Gewerberecht, sonstiges Wirtschaftsrecht, (wie Außenhandel, Währung, Sparkassen, Energiewirtschaft, Preise): Heim, Betreuung, Betreutes Wohnen

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Stuttgart, 08.11.2002 - 10 K 1340/02

    Seniorenheim; Tagespflege und Kurzzeitpflege; Betreuung; Betriebsuntersagung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 14 S 2775/02
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. November 2002 - 10 K 1340/02 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. November 2002 - 10 K 1340/02 - zu ändern und die Verfügung des Landratsamts Main-Tauber-Kreis vom 23. März 2001 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 28. März 2002 aufzuheben.

  • VGH Bayern, 19.12.2000 - 22 CS 00.3220

    Heimrecht: Begriff des "Heims", § 1 Abs. 1 S. 1 HeimG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 14 S 2775/02
    Dieser ist unter Betrachtung der konkreten Betriebsform nach objektiven Merkmalen, die den schutzwürdigen Erwartungshorizont sowohl der Bewohner als auch der Angehörigen maßgeblich mitbestimmen, festzustellen; bloß subjektive Vorstellungen und Selbsteinschätzungen des Betreibers sind unerheblich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2003 - 12 S 2547/02 - BayVGH, Beschluss vom 19.12.2000 - 22 CS 00.3220 -, GewArch 2001, 168, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2003 - 12 S 2547/02

    Wohngeld: Antragsberechtigung bei Heimunterbringung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 14 S 2775/02
    Dieser ist unter Betrachtung der konkreten Betriebsform nach objektiven Merkmalen, die den schutzwürdigen Erwartungshorizont sowohl der Bewohner als auch der Angehörigen maßgeblich mitbestimmen, festzustellen; bloß subjektive Vorstellungen und Selbsteinschätzungen des Betreibers sind unerheblich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2003 - 12 S 2547/02 - BayVGH, Beschluss vom 19.12.2000 - 22 CS 00.3220 -, GewArch 2001, 168, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 717/01

    Pflegeheim - Auseinanderfallen von Pflegedienstanbieter und Unterkunftsvermieter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 14 S 2775/02
    Denn eine Wohngemeinschaft in diesem Sinne beruht immer auf einem gemeinsamen Willensentschluss ihrer Mitglieder; hingegen haben die Bewohner des Hauses der Klägerin auf die personelle Zusammensetzung keinen bestimmenden Einfluss; über die Aufnahme eines neuen Bewohners entscheidet nämlich die Klägerin allein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 717/01 -, GewArch 2002, 167).
  • OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 127/99

    Betreutes Wohnen als "Heim" i.S.d. Heimgesetzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 14 S 2775/02
    Mit diesen rechtlichen Vorgaben soll - als Reaktion auf eine den Begriff der Vorhaltung von Betreuungsleistungen weit auslegende Rechtsprechung (siehe OVG NRW , Beschluss vom 28.01.1999 - 4 A 589/98 -, GewArch 1999, 199; OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, NJW 2000, 1435) - das sog. Betreute Wohnen von der Geltung des Heimgesetzes ausgenommen werden (vgl. BT-Drs. 14/5399 S. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 4 A 589/98

    Anwendbarkeit des Heimgesetzes auf Einrichtungen des sog. betreuten Wohnens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 14 S 2775/02
    Mit diesen rechtlichen Vorgaben soll - als Reaktion auf eine den Begriff der Vorhaltung von Betreuungsleistungen weit auslegende Rechtsprechung (siehe OVG NRW , Beschluss vom 28.01.1999 - 4 A 589/98 -, GewArch 1999, 199; OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, NJW 2000, 1435) - das sog. Betreute Wohnen von der Geltung des Heimgesetzes ausgenommen werden (vgl. BT-Drs. 14/5399 S. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    Unter dem Begriff des "Betreuten Wohnens" ist eine Wohnform für ältere Menschen zu verstehen, bei der im Interesse der Wahrung einer möglichst langdauernden eigenständigen Lebensführung neben der alten- und behindertengerechten Wohnung die Sicherheit einer Grundversorgung gegeben ist und im Bedarfsfall weitere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können (vgl. hierzu Kunz/Butz/Wiedemann, Heimgesetz, 9. Aufl., § 1 Randnr. 15; Urteil des Senats vom 25.06.2003 - 14 S 2775/02 -, UA S. 15).

    Die Frage, ob eine Einrichtung dem in § 1 HeimG n.F. definierten Geltungsbereich des Heimgesetzes unterfällt, ist nicht nach den - vielfach unterschiedlichen - Vorstellungen der Beteiligten und erst recht nicht nach der vom Betreiber für die Einrichtung gewählten Bezeichnung (vgl. hierzu Kunz/Butz/Wiedemann, a.a.O., § 1 Randnr. 9), sondern nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Zweckrichtung der Einrichtung und ihrer konkreten Betriebsform zu entscheiden (Urteil des Senats vom 25.06.2003 - 14 S 2775/02 - Hess. VGH, Urteil vom 21.09.1989 - 11 UE 844/87 -, ESVGH 41, 73).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht