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   VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91   

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VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91 (https://dejure.org/1992,3938)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.1992 - 5 S 415/91 (https://dejure.org/1992,3938)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 1992 - 5 S 415/91 (https://dejure.org/1992,3938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baugenehmigungsverfahren: Vertretung des Bauherrn durch Bevollmächtigten; Beratungspflicht der Baurechtsbehörde; Erteilung einer Ausnahme; "faktisches Straßenrechtsverhältnis"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht der Behörde zu "Grüneintragungen"? (IBR 1993, 340)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 133
  • VBlBW 1993, 135
  • ZfBR 1993, 148
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 5 S 2718/88

    Ausnahme von dem Erfordernis einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91
    Ihre Erteilung führt nicht dazu, daß auch die Klägerin einen Anspruch darauf hat, daß im Rahmen der Entscheidung über ihr Baugesuch das gemeindeeigene Wegegrundstück Flst.Nr. ... trotz fehlender Widmung wie ein öffentlicher Weg behandelt und ihr eine insoweit rechtswidrige Baugenehmigung erteilt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 10.11.1988 - 5 S 2718/88 -).

    Doch setzt auch eine Ausnahme nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 LBO eine atypische Fallgestaltung voraus, die sich aus der Lage oder dem Zuschnitt des Baugrundstücks oder aus den Besonderheiten des Bauvorhabens ergeben kann (vgl. Senatsbeschluß vom 10.11.1988 - 5 S 2718/88 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1988 - 3 S 2835/87

    Baugenehmigung - geändertes Vorhaben; zur Eignung von Stellplätzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91
    Die Eignung eines Stellplatzes im Sinne dieser Vorschrift setzt eine tatsächliche und rechtliche Zufahrtsmöglichkeit voraus, da er nur dann ohne Mißstände funktionsgerecht benutzt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.1988 - 3 S 2835/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1988 - 3 S 2088/87

    Zur Auslegung eines neuen Bauantrags, der von einem früheren, schon genehmigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91
    Grüneinträge bilden damit einen Sonderfall der sogenannten modifizierenden Baugenehmigung; sie bedeuten für einen (abgeänderten) Nebenpunkt die Versagung der beantragten Genehmigung mit der gleichzeitigen Erteilung der Genehmigung für eine nicht beantragte Bauausführung (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.1988 - 3 S 2088/87 - sowie Sauter, Landesbauordnung von Baden-Württemberg, § 59 RdNr. 97b).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - 8 S 138/16

    Eignung eines Stellplatzes

    Das ist dann der Fall, wenn seine bestimmungsgemäße Benutzung durch die Bewohner der stellplatzpflichtigen Anlage in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht gewährleistet ist und wenn durch die Benutzung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist (vgl. u.a. Urt. v. 15.9.1998 - 3 S 1208/96 - juris; Urt. v. 25.9.1992 - 5 S 415/91 - NVwZ-RR 1994, 133; Urt. v. 4.5.1988 - 3 S 2835/87 - n.v.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 1445/00

    Baulast; Bauvorbescheid - Bindungswirkung; Kniestock

    Sie betreffen in der Regel untergeordnete Details des Vorhabens, die von der Behörde durch entsprechende Eintragungen in den Bauunterlagen in der Weise geändert werden, dass es den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und beruhen auf der Annahme, dass der Bauherr bereit ist, diese Änderungen hinzunehmen, um eine sonst zwangsläufige Ablehnung seines Bauantrags zu vermeiden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.1992 - 5 S 415/91 -, VBlBW 1993, 135, 137).

    Auf ein solches Vorgehen der Behörde hat der Bauherr jedoch keinen Anspruch (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.1992, a.a.O.; Sauter, LBO, 3. Aufl., § 58 Rn. 130).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 5 S 1031/20

    Keine Festsetzung hinterer Baufluchten durch das Badische Ortsstraßengesetz;

    Aus Sicht der Kläger stellen sich die Grüneinträge - die einen Sonderfall der modifizierenden Baugenehmigung bilden - aber als Versagung der beantragten Baugenehmigung bei gleichzeitiger Genehmigung einer nicht beantragten Bauausführung dar (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.9.1992 - 5 S 415/91 - juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99

    Stellplatzbedarf

    Ein Stellplatz ist nur dann geeignet im Sinne des § 37 Abs. 1 LBO, wenn er funktionsgerecht ohne Mißstände genutzt werden kann, d.h., wenn seine bestimmungsgemäße Benutzung durch Bewohner oder Besucher der stellplatzpflichtigen Anlage in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht gewährleistet ist und wenn durch die Benutzung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.9.1992, BWGZ 1993, 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler

    Es kann offen bleiben, ob die Bauvoranfrage in ihrer ursprünglichen Form vom 15.11.2007 hinreichend bestimmt war und ob ein etwaiger Mangel dadurch unbeachtlich wurde, dass die Voranfrage ohne formelle Beanstandung bearbeitet wurde (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1992 - 5 S 415/91 - VBlBW 1993, 135; Urteil vom 16.04.2008 - 3 S 1771/07 - ESVGH 58, 255 = VBlBW 2009, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96

    Beseitigung eines Baumes zur Realisierung einer geplanten Garagenzufahrt -

    Mit dem Grüneintrag und der Nebenbestimmung E 1 wird deshalb die beantragte Baugenehmigung in einem Nebenpunkt versagt und eine nicht beantragte Genehmigung erteilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.9.1992, VBlBW 1993, 135, 137).

    Dieses Eignungserfordernis gilt auch für nicht notwendige Stellplätze oder Garagen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.1988 - 3 S 2835/87; Urteil vom 25.9.1992, NVwZ-RR 1994, 133).

  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 5072/19
    Entgegen § 53 Abs. 2 LBO (sowie § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 7 LBOVVO) ist das Betriebskonzept als Bestandteil der Bauvorlagen nämlich nicht von der Bauherrin, der Klägerin, sondern allein vom Mieter unterschrieben (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1992 - 5 S 415/91 -, VBlBW 1993, 135); und anders als noch beim Betriebskonzept vom 17.03.2015 hat die Beklagte darüber bislang nicht hinweggesehen und das Konzept nicht - wozu sie auch nicht verpflichtet ist - zum Bestandteil der Baugenehmigung erklärt.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 5 S 422/93

    Zur öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt iSd BauO BW § 4 zu einem

    Es fehlt insoweit an der atypischen Fallgestaltung, die Voraussetzung jeder Ausnahme oder Befreiung nach § 57 Abs. 3, 4 LBO ist (zum Erfordernis des Sonderfalls bei § 57 Abs. 3, 4 LBO vgl. etwa Urteil des Senats vom 25.09.1992 - 5 S 415/91, VBlBW 1993, 135; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25.06.1993 - 3 S 81/93, VBlBW 1993, 353 sowie Sauter, LBO-Kommentar, Stand Dez. 1992, § 57 Rd.-Nr. 38 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 22.03.2022 - 18 K 5757/19

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Befreiung von den Vorschriften der

    Das kann vor allem zutreffen, wenn es sich um eine nur untergeordnete Einschränkung handelt oder wenn in der Antragsbegründung die Interessenlage in einer Weise offengelegt worden ist, die auch in dieser Richtung Schlüsse zulässt (BVerwG, Urteil vom 17.02.1971 - IV C 96.68 - juris Rn. 20; vgl. zur fehlenden Verpflichtung einer Behörde die Genehmigungsfähigkeit eines Antrags herbeizuführen auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1992 - 5 S 415/91 - juris Rn. 33 f.).
  • VG Düsseldorf, 05.08.2004 - 9 L 1406/04

    Bestimmung des Begriffs der öffentlichen Verkehrsfläche im Sinne des

    Eine Widmung durch konkludentes Verhalten kommt nach Inkrafttreten des LStrG (1. Januar 1962) nicht mehr in Betracht; unter der Geltung des FStrG und der Landesstraßengesetze kann ein öffentlicher Weg nur noch durch förmliche Widmung entstehen, vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. November 1990 - 1 W 156/90 -, NVwZ-RR 1992, 58; VGH Mannheim, Urteil vom 25. September 1992 - 5 S 415/91 -, NVwZ-RR 1994, 133; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rn. 71.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96

    Seniorenpflegeheim im Gewerbegebiet

  • OVG Thüringen, 22.01.2003 - 1 ZKO 506/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

  • VG Köln, 21.09.2023 - 8 K 465/20
  • VG Köln, 09.12.2021 - 8 K 7228/19
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