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   VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16   

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https://dejure.org/2018,46500
VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16 (https://dejure.org/2018,46500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.2018 - 5 S 2575/16 (https://dejure.org/2018,46500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 5 S 2575/16 (https://dejure.org/2018,46500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben bei der Änderung eines Bebauungsplans; Beschränkung der Änderung auf die Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Einkaufszentrums

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13a BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 2 Nr 2 UVPG vom 24.02.2010, § 3b Abs 3 UVPG vom 24.02.2010, § 2 Abs 3 BauGB
    Änderung des Bebauungsplans; beschleunigtes Verfahren; sonstige Anlage; Nutzungänderung innerhalb des Einkaufszentrums; Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben; Bekanntmachung; Bestimmtheit von Festsetzungen; Abwägungsergebnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Einkaufszentrum; Änderung der Nutzungsmöglichkeiten; Vorhaben; Änderung; Umweltverträglichkeitsprüfung

  • rechtsportal.de

    Begründung der Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben bei der Änderung eines Bebauungsplans; Beschränkung der Änderung auf die Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Einkaufszentrums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung des beschleunigten Verfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplans

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anwendung des beschleunigten Verfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplans

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 446
  • DÖV 2019, 290 (Ls.)
  • ZfBR 2019, 263
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16, juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - BRS 82 Nr. 19, juris Rn. 88).

    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind insbesondere Pläne, die einer positiven städtebaulichen Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - a.a.O., juris Rn. 11).

    Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das gemäß § 1 Abs. 7 BauGB darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - a.a.O., juris Rn. 12).

    Auf eine vollständige Verwirklichung des Planungsziels kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - a.a.O., juris Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 4 B 2.11

    Zur rückwirkenden Anordnung des Inkrafttretens eines Bebauungsplans und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    Mit diesen Ausführungen hat die Antragsgegnerin auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 1. Juni 2011 (- 4 B 2.11 - BauR 2011, 1622, juris Rn. 11) Rechnung getragen, wonach auch dann in eine ausgeübte Nutzung eingegriffen werde, wenn bisher zulässige Sortimente, die gerade nicht geführt werden, durch die Änderung eines Bebauungsplans ausgeschlossen werden; denn ein Gewerbetreibender mache auch mit einem aktuellen, nur auf bestimmte Branchen beschränkten Sortiment von seinem Recht Gebrauch, Einzelhandel ohne Sortimentsbeschränkung zu betreiben.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    b) Die abwägungsfehlerhafte Begrenzung der zulässigen Nutzungen hat zudem einen Fehler im Abwägungsergebnis zur Folge, weil eine erneute Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange schlechterdings nicht zu demselben Ergebnis führen könnte (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwG, Urteil vom 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - BauR 2015, 1620, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP bestand nicht; insbesondere folgt eine solche Pflicht nicht daraus, dass der Bebauungsplan die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 18.8 i.V.m. Nr. 18.6.1 der Anlage 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in der zum maßgeblichen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans geltenden Fassung - im Folgenden: UVPG a.F. - ermöglicht (vgl. wegen des maßgeblichen Zeitpunkts BVerwG, Beschluss vom 14.5.2007 - 4 BN 8.07 - NVwZ 2007, 953, juris Rn. 3 ff. zur Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    Die Stärkung der Zentren durch die dortige Konzentration von Einzelhandelsnutzungen ist ein Ziel, das den Ausschluss von Einzelhandelbetrieben in nicht zentralen Lagen rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    Dabei kommt den Gemeinden ein sehr weites planerisches Ermessen zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.8.1995 - 4 NB 21.95 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit müssen überschritten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Antragsfrist - Unwirksamkeit wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    Da sich die angegriffene Planung an den eigenen Vorgaben des Gemeinderates messen lassen muss (vgl. Senatsurteil vom 27.10.2010 - 5 S 1292/10 -, DVBl 2011, 239, juris Rn. 60), diese in der Festsetzung jedoch keinen Niederschlag gefunden haben, erweist sich die Festsetzung als abwägungsfehlerhaft.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    Da der angefochtene Bebauungsplan die zuvor bestehenden Nutzungsmöglichkeiten stark einschränkt, erscheint es vor dem Hintergrund der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen, dass - entgegen der Einschätzung der Antragsgegnerin - der Bodenwert der Grundstücke der Antragstellerin sinkt und möglicherweise deshalb eine Entschädigungspflicht besteht (vgl. zu einer Entschädigungspflicht nach § 42 Abs. 3 und 4 BauGB wegen Sortimentsbeschränkungen für ein Einkaufszentrum auch Senatsurteil vom 27.10.2010 - 5 S 875/09 - BauR 2011, 1122, juris Rn. 80).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16
    Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn - wie im vorliegenden Fall - in einem Zentrenkonzept die für die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Zentren entscheidenden und mithin zentrenbildenden Sortimente festgelegt werden und diese Sortimente in einem Bebauungsplan für ein Gebiet außerhalb der Zentren ausgeschlossen werden (zur Bedeutung eines Zentrenkonzepts lediglich als Belang im Rahmen der planerischen Abwägung vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets:

  • VGH Bayern, 13.08.2019 - 15 ZB 18.751

    Einzelhandelsausschlusses durch Bebauungsplan - Zulassung der Berufung

    Dies geschieht typischerweise über ein gesondert beschlossenes Entwicklungs- / Einzelhandelskonzept oder über ein speziell im Rahmen der Aufstellung des konkreten Bebauungsplans entwickeltes Konzept (OVG Rh-Pf, U.v. 1.6.2011 - 8 A 10399/11 - ZfBR 2011, 570 = juris Rn. 35; U.v. 7.3.2013 - 1 C 10544/12 - NVwZ-RR 2013, 749 = juris Rn. 37; zur maßgeblichen Bedeutung eines Zentrenkonzepts bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Festsetzung zum Einzelhandelsausschluss vgl. auch BayVGH, U.v. 23.4.2013 - 15 N 11.178 - juris Rn. 28 ff.; VGH BW, U.v. 25.10.2018 - 5 S 2575/16 - NVwZ-RR 2019, 446 = juris Rn. 52; SächsOVG, B.v. 27.2.2017 - 1 A 105/16 - juris Rn. 9).

    Im Rahmen der Einzelhandelssteuerung bzw. des Ausschlusses einzelner Nutzungen kommt es im Rahmen der Abwägung insbesondere darauf an, die Planungskonzeption nicht zu konterkarieren und die betroffenen Eigentümerinteressen mit dem ihnen entsprechenden Gewicht einzustellen (OVG NRW, U.v. 12.4.2017 - 10 D 70/15.NE - juris Rn. 59 ff.; U.v. 20.11.2017 - 2 A 2779/15 - juris Rn. 63; U.v. 8.10.2018 - 10 D 56/18.NE - BauR 2019, 206 = juris Rn. 34 ff.; vgl. auch VGH BW, U.v. 25.10.2018 - 5 S 2575/16 - NVwZ-RR 2019, 446 = juris Rn. 65).

    Das könnte ggf. zur fehlenden Rechtfertigung der Einzelhandelsausschlussfestsetzung nach § 1 Abs. 3 BauGB (so bei einer ähnlichen Regelungstechnik in einem Bebauungsplan vgl. OVG NRW, U.v. 8.3.2017 a.a.O. juris Rn. 50 ff.) und / oder zu einem Abwägungsfehler wegen Auseinanderfallens von Planziel und Planinhalt (vgl. VGH BW, U.v. 25.10.2018 - 5 S 2575/16 - NVwZ-RR 2019, 446 = juris Rn. 64) führen.

    Von Letzterem ist nur auszugehen, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG" U.v. 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138" 12 = juris Rn. 20 ff.; BayVGH, U.v. 3.12.2014 - 1 N 12.1228 - BayVBl. 2015, 564 = juris Rn. 39 ff.; VGH BW, U.v. 25.10.2018 - 5 S 2575/16 - NVwZ-RR 2019, 446 = juris Rn. 61; 70; OVG NRW, U.v. 17.4.2018 - 2 A 911/15 - juris Rn. 60 ff. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

    Diese Anforderungen gelten auch für kommunale Satzungen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.11.2020 - 3 S 3157/98 - juris Rn. 25), insbesondere für Bebauungspläne (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.07.2022 - 8 S 1717/21- VBlBW 2023, 102, juris Rn. 67 ff.; Urteil vom 25.10.2018 - 5 S 2575/16 - VBlBW 2019, 378, juris Rn. 55 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2019 - 10 A 2557/16

    Anspruch auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für zwei

    vgl. in diesem Zusammenhang VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25. Oktober 2018 - 5 S 2575/16 -, juris, Rn. 35 ff.
  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss daher vom Plangeber als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen beachtet werden, er hat die Nachteile einer Planung für die Planunterworfenen zu berücksichtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2018 - 5 S 2575/16 -, juris Rn. 59 ff.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.07.2020 - 10 D 37/18.NE -, juris Rn. 36 m.w.N.).Besteht ein Recht zur Bebauung, kommt der normativen Entziehung desselben erhebliches Gewicht zu, das sich im Rahmen der Abwägung auswirken muss.
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