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   VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13   

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https://dejure.org/2013,34655
VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13 (https://dejure.org/2013,34655)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.2013 - 2 S 1972/13 (https://dejure.org/2013,34655)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 2013 - 2 S 1972/13 (https://dejure.org/2013,34655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichthinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren bei Erfolgen der Entscheidung im Tenor des angefochtenen Urteils; Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses eines bestimmten ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Beschwerde gegen Ablehnung der Erklärung, die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten für notwendig zu erklären; Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung nach Aufwand binnen eines bestimmten Zeitraums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 14 Abs. 2 S. 2 Hs. 1
    Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichthinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren bei Erfolgen der Entscheidung im Tenor des angefochtenen Urteils; Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses eines bestimmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 279
  • DÖV 2014, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - 15 A 89/10

    Erheben eines Kanalanschlussbeitrags zum Anschluss eines Grundstücks an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass ein offener Graben, der der Niederschlagswasserbeseitigung dient, als Teil der öffentlichen Entwässerungsanlagen angesehen wird (vgl. § 14 Abs. 1 KAG; allg. zu diesem Problemkreis: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 31.08.2010 - 15 A 89/10 - KStZ 2011, 77; VG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2011 - 5 K 3214/11 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2008 - 9 LA 159/08

    Niederschlagswassergebühr bei vom Netz getrennter Leitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    Umgekehrt entsteht die Gebührenpflicht der Klägerin unabhängig davon, ob der öffentliche Kanal, durch den ihr Niederschlagswasser entsorgt wird, nur eine geringe Länge aufweist und nicht mit dem übrigen Kanalnetz verbunden ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27.10.2008 - 9 LA 159/08 - IR 2009, 21; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2006 - 23 ZB 06.2956 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10

    Abwassergebühr; Kalkulation; Gebührenzeitraum; Einrichtung; getrennte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    Dies ergibt sich ohne Weiteres aus dem von der Klägerin selbst angeführten Senatsbeschluss vom 20.09.2012 - 2 S 136/10 - (BWGZ 2011, 63; s. auch den weiteren Beschluss von diesem Tag - 2 S 138/10 - KStZ 2010, 236).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10

    Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    Dies ergibt sich ohne Weiteres aus dem von der Klägerin selbst angeführten Senatsbeschluss vom 20.09.2012 - 2 S 136/10 - (BWGZ 2011, 63; s. auch den weiteren Beschluss von diesem Tag - 2 S 138/10 - KStZ 2010, 236).
  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 23 ZB 06.2956
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    Umgekehrt entsteht die Gebührenpflicht der Klägerin unabhängig davon, ob der öffentliche Kanal, durch den ihr Niederschlagswasser entsorgt wird, nur eine geringe Länge aufweist und nicht mit dem übrigen Kanalnetz verbunden ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27.10.2008 - 9 LA 159/08 - IR 2009, 21; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2006 - 23 ZB 06.2956 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2004 - 2 L 3/03

    Rechtsänderung zu § 125 Abs. 2 BauGB heilt fehlende Zustimmung der oberen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    Zwar wird teilweise die Ansicht vertreten, in solchen Fällen sei auch das gegen das Urteil statthafte Rechtsmittel zulässig, also der Antrag auf Zulassung der Berufung (OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 02.06.2004 - 2 L 3/03 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 2 S 1010/12

    Vergnügungssteuer; Erdrosselungswirkung; Steuersatz 18% des Einspielergebnisses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    Auf die Erwägungen und Beweggründe des Satzungsgebers kommt es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der beschlossenen Abgabensätze nicht an (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2012 - 2 S 1010/12 - KStZ 2013, 116 m.w. Nachw.), denn die Gültigkeit einer untergesetzlichen Norm kann grundsätzlich nicht aus Mängeln im Abwägungsvorgang abgeleitet werden; entscheidend ist allein, ob sie inhaltlich mit höherrangigem Recht in Einklang steht (BVerwG, Beschluss vom 19.08.2013 - 9 BN 1.13 - juris).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    i.V.m. der Senatsrechtsprechung, insbesondere in Fällen rückwirkender Gebührensatzbestimmungen zum Zwecke der Heilung nichtiger Gebührensatzbestimmungen, den Elementen des Rechtsstaatsprinzips der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (die gleichermaßen die Verlässlichkeit der Rechtsordnung gewährleisten) und den Grundsätzen der richtigen Rechtsanwendung und der materiellen Gerechtigkeit bzw. Belastungsgleichheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 -1 BvR 2457/08 -, RdNr. 41 und 43)?".
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII C 128.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    Gegen die Entscheidung, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren nicht für notwendig zu erklären (§ 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO), ist selbst dann das Rechtsmittel der Beschwerde - und nicht das des Antrags auf Zulassung der Berufung - statthaft, wenn die Entscheidung nicht durch gesonderten Beschluss, sondern im Tenor des angefochtenen Urteils erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1967 - VII C 128.6 - BVerwGE 27, 39; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, § 162 Rn. 85 und § 158 Rn. 3; Bader, in: ders., VwGO, 5. Aufl., § 162 Rn. 15).
  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
    Auf die Erwägungen und Beweggründe des Satzungsgebers kommt es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der beschlossenen Abgabensätze nicht an (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2012 - 2 S 1010/12 - KStZ 2013, 116 m.w. Nachw.), denn die Gültigkeit einer untergesetzlichen Norm kann grundsätzlich nicht aus Mängeln im Abwägungsvorgang abgeleitet werden; entscheidend ist allein, ob sie inhaltlich mit höherrangigem Recht in Einklang steht (BVerwG, Beschluss vom 19.08.2013 - 9 BN 1.13 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VG Düsseldorf, 27.07.2011 - 5 K 3214/11

    Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren bei der Einleitung des Abwassers in

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Im Falle mehrjähriger Kalkulationszeiträume beginnt die Fünfjahresfrist erst am Ende des jeweiligen Kalkulationszeitraums zu laufen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.11.2013 - 2 S 1972/13 - juris Rn. 9; Gössl, aaO, § 14 Anm. 3.4).

    Ob das zu Recht geschehen oder zu Unrecht unterblieben sei, sei in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.12.2013 - 2 S 1973/13 -, vom 13.12.2013 - 2 S 1977/13 - und vom 25.11.2013, aaO juris Rn. 10; vgl. hierzu auch Staatsgerichtshof Bad.-Württ., Beschluss vom 17.07.2014 - 1 VB 128/13 - juris Rn. 40).

    Bei mehrjähriger Gebührenbemessung ist daher das gebührenrechtliche Ergebnis für den gesamten Bemessungszeitraum und damit nur eine ausgleichpflichtige bzw. ausgleichsfähige Kostenüber- oder -unterdeckung für diesen Gesamtzeitraum zu ermitteln; die Ergebnisse der einzelnen Jahre dürfen nicht ausgeglichen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.11.2013, aaO Rn. 9 f.; Hafner, aaO, Abschnitt 10.2 Anm. 4.4; GPA-Mitteilung 1/2020, S. 6).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht geboten, eine Übertragung der Überdeckung auf die nächste Kalkulationsperiode zu verlangen (vgl. Senatsurteil vom 17.7.2012, a. a. O., Rn. 27 ff.; VGH BW, Beschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 138/10 - KStZ 2010, S. 236 = juris Rn. 11; vom 25.11.2013, a. a. O., Rn. 10; Brüning in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 105b).

    Die Ergebnisse der Vorjahre spielen nur insoweit eine Rolle, als sie tatsächlich zur Einstellung von Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen in die Kalkulation geführt haben (vgl. Senatsurteil vom 17.7.2012, a. a. O., Rn. 27 ff.; VGH BW, Beschluss vom 25.11.2013 - 2 S 1972/13 - juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16

    Anerkennung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen; Führerscheinherausgabe als

    Soweit der Kläger schließlich unter Ziffer 8. seiner Zulassungsbegründungsschrift ausführt, das Verwaltungsgericht habe sich nicht zur Frage der Notwendigkeit der Beauftragung seines Prozessbevollmächtigten verhalten und den klägerischen Antrag abgewiesen, verkennt er, dass gegen die Entscheidung, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren nicht für notwendig zu erklären, selbst dann das Rechtsmittel der Beschwerde - und nicht das des Antrages auf Zulassung der Berufung - statthaft ist, wenn die Entscheidung nicht durch gesonderten Beschluss, sondern - wie hier - im Tenor des angefochtenen Urteils erfolgt ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 25. November 2013 - 2 S 1972/13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09

    Anreizgebot, Ausgleich von Überdeckungen, angemessene Verzinsung von

    29 Dieser Auffassung kann nicht die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. u.a. Beschl. v. 25. November 2003 - 2 S 1972/13 - juris Rn. 10) entgegengehalten werden, nach der es zur Feststellung von Über- und Unterdeckungen eines bestimmten Kalkulationszeitraums eines Vergleichs zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen des betreffenden Zeitraums und den tatsächlichen Gesamtkosten der Einrichtung, die in dem gleichen Zeitraum entstanden sind, bedarf.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2021 - 4 L 92/21

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

    Insoweit kann sein Antrag schon deshalb keinen Erfolg haben, weil gegen die Entscheidung, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren nicht für notwendig zu erklären (§ 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO), selbst dann (nur) das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß § 146 VwGO - und nicht das des Antrags auf Zulassung der Berufung - statthaft ist, wenn - wie hier - diese Entscheidung nicht durch gesonderten Beschluss, sondern im Tenor des angefochtenen Urteils erfolgt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 2013 - 2 S 1972/13 -, juris, Rn. 5; Kunze, in: BeckOK VwGO, § 162 Rn. 84 ; jew. m. w. N.), worauf in der dem angefochtenen Urteil beigefügten Rechtsmittelbelehrung auch zutreffend hingewiesen worden ist.
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