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   VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07   

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https://dejure.org/2009,2259
VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07 (https://dejure.org/2009,2259)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 (https://dejure.org/2009,2259)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 1 S 1678/07 (https://dejure.org/2009,2259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verwaltungsgebühr für versammlungsrechtliche Auflage zur Gefahrenabwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Erhebens einer Verwaltungsgebühr für den Erlass einer eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrenden versammlungsrechtlichen Auflage; Möglichkeit des Erhebens einer Verwaltungsgebühr für den Erlass einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 8 Abs. 1; ; GG Art. 8 Abs. 2; ; VersG § 15 Abs. 1; ; LGebG § 4 Abs. 1; ; LGebG § 4 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht; Verwaltungsgebühr; Versammlungsrecht, Vereinsrecht: Versammlungsfreiheit; Verwaltungsgebühr; Amtshandlung; Auflage; Bestimmtheitsgebot; erdrosselnde Wirkung; Rahmengebühr; Generalklausel; Ermessen; Kooperationsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Gebühren auch für versammlungrechtliche Bescheide möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebühren für versammlungrechtliche Bescheide

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebühren für versammlungrechtliche Bescheide

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gebühren auch für versammlungrechtliche Bescheide möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebühren auch für versammlungsrechtliche Bescheide möglich

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 8 GG; § 15 Abs. 1 VersG; § 4 LGebG
    Verwaltungsgebühr für Erlass einer versammlungsrechtlichen Auflage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 59, 247
  • NVwZ-RR 2009, 329
  • VBlBW 2009, 310
  • DÖV 2009, 465
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02

    Verletzung der Versammlungsfreiheit durch Erhebung einer Verwaltungsgebühr für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
    Auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 - sei davon auszugehen, dass die hier vom Kläger angegriffenen Bescheide rechtmäßig seien.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 -, NVwZ 2008, 414 f. m.w.N.) sind Beschränkungen dieses Grundrechts nach Maßgabe des Abs. 2 verfassungsgemäß, wenn sie zum Schutz eines mit der Versammlungsfreiheit kollidierenden Rechtsguts geeignet und erforderlich und ferner angemessen sind, weil der Schutz des anderen Rechtsguts gegenüber der Versammlungsfreiheit im konkreten Fall vorrangig ist.

    Eine solche Abwehr konkreter Gefahren ist dagegen nicht bezweckt bei Amtshandlungen, die sich in bloßen Hinweisen auf die allgemeine Rechtslage erschöpfen oder bei Verhaltensanweisungen, die Vorkehrungen für abstrakt gefährliche Tatbestände vorsehen oder im Sinne vorsorgender Maßnahmen auch ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr den reibungslosen Ablauf einer Versammlung gewährleisten sollen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.2007, a.a.O. mit Hinweis auf VGH Kassel, Urteil vom 26.04.2006 - 5 UE 1567/05 - NVwZ-RR 2007, 6 f.).

    Ebenso wenig genügt die bloße Verursachung der Amtshandlung durch Anmeldung oder Durchführung einer Versammlung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.2007, a.a.O.; BVerwGE 109, 272 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2006 - 7 A 10017/06 -, NVwZ 2007, 236 f.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers lässt sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 (NVwZ 2008, 414 f.) nicht entnehmen, dass zwingende Voraussetzung für eine Gebührenerhebung im Zusammenhang mit einer versammlungsrechtlichen Auflage eine sich hierauf beziehende gesetzliche Gebührenregelung ist.

    Denn es würde eine unverhältnismäßige Beschränkung der Versammlungsfreiheit bedeuten, wenn ein Veranstalter oder Leiter der Versammlung damit rechnen müsste, für jede von der Versammlungsbehörde ergriffene und von ihr als "Auflage" bezeichnete Maßnahme eine Gebühr zahlen zu müssen, wenn er sie nicht erfolgreich mit Rechtsmitteln angreift (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.2007, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 29.03.2007 - 2 K 1163/05

    Zur Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsgebühr für eine Auflage im Zusammenhang mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. März 2007 - 2 K 1163/05 - wird zurückgewiesen.

    Durch Urteil vom 29.03.2007 - 2 K 1163/05 - hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe der Klage stattgegeben und Ziff. 9 der Verfügung der Beklagten vom 22.02.2005 und deren Widerspruchsbescheid vom 02.05.2005 aufgehoben sowie die Berufung zugelassen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29.03.2007 - 2 K 1163/05 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
    Macht der Bund - wie hier - von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch, sind die Länder am Erlass eigener Gebührenregelungen gehindert (BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 5.99 - NVwZ-RR 2000, 533); sie haben daher die bundesgesetzlichen Regelungen der Gebührenbemessung zugrunde zu legen.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln vgl. BVerfGE 116, 164 : stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 2 S 2488/03

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
    Vielmehr hat das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot insoweit allein die Funktion, Gebührentatbestände auszuschließen, die infolge ihrer Unbestimmtheit den Behörden "die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung" eröffnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2005 - 2 S 2488/03 -, VBlBW 2005, 314 f.).
  • VGH Hessen, 26.04.2006 - 5 UE 1567/05

    Allgemeine Handlungsanweisungen sind keine Auflagen im Sinne des § 15 Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
    Eine solche Abwehr konkreter Gefahren ist dagegen nicht bezweckt bei Amtshandlungen, die sich in bloßen Hinweisen auf die allgemeine Rechtslage erschöpfen oder bei Verhaltensanweisungen, die Vorkehrungen für abstrakt gefährliche Tatbestände vorsehen oder im Sinne vorsorgender Maßnahmen auch ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr den reibungslosen Ablauf einer Versammlung gewährleisten sollen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.2007, a.a.O. mit Hinweis auf VGH Kassel, Urteil vom 26.04.2006 - 5 UE 1567/05 - NVwZ-RR 2007, 6 f.).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
    Ebenso wenig genügt die bloße Verursachung der Amtshandlung durch Anmeldung oder Durchführung einer Versammlung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.2007, a.a.O.; BVerwGE 109, 272 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2006 - 7 A 10017/06 -, NVwZ 2007, 236 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 7 A 10017/06

    Keine Gebühr für Auflagen bei Versammlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
    Ebenso wenig genügt die bloße Verursachung der Amtshandlung durch Anmeldung oder Durchführung einer Versammlung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.2007, a.a.O.; BVerwGE 109, 272 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2006 - 7 A 10017/06 -, NVwZ 2007, 236 f.).
  • VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10

    Entstehung der Gebühr für die Gewähr von Akteneinsicht in eine Behördenakte;

    § 12 Abs. 4 und § 7 LGebG stecken in verfassungskonformer Weise die äußeren Grenzen des Spielraum der zulässigen Gebührenhöhe ab und eröffnen die Möglichkeit richterlicher Überprüfung der Einhaltung dieser Grenzen (vgl. Schlabach, Verwaltungskostenrecht, 36. Lfg. April 2011, § 12 LGebG, Rn. 61 ff. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 - NVwZ-RR 2009, 329 ).

    Im vorliegenden Fall einer Rahmengebühr steht der Behörde für die Festlegung der konkreten Gebührenhöhe ein Ermessensspielraum zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 und juris, vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 - NVwZ-RR 2009, 329 ).

  • VG Sigmaringen, 19.04.2023 - 8 K 3435/21

    Bürogebäude; Gewerbegebiet; Industriegebiet; Befreiung

    Im vorliegenden Fall einer durch Rechtsverordnung festgesetzten Rahmengebühr steht der Behörde für die Festlegung der konkreten Gebührenhöhe ein Ermessensspielraum zu (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 -, juris Rn. 18, vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, juris Rn. 35 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 -, juris Rn. 29 ff.).

    Der Behörde steht, wie bereits ausgeführt, für die Festlegung der konkreten Gebührenhöhe ein Ermessensspielraum zu (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 -, juris Rn. 18, vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, juris Rn. 35 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 -, juris Rn. 29 ff.).

  • VG Stuttgart, 03.09.2020 - 1 K 7232/19

    Verwaltungsgebühr bei Kontakt- und Annäherungsverbot

    § 11 Abs. 2 KAG und der gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 KAG entsprechend geltende § 12 Abs. 4 LGebG stecken in verfassungskonformer Weise die äußeren Grenzen des Spielraums der zulässigen Gebührenhöhe ab und eröffnen die Möglichkeit richterlicher Überprüfung der Einhaltung dieser Grenzen (vgl. Schlabach, Gebührenrecht der Verwaltung in Baden-Württemberg, 42. Lfg. April 2019, § 12 LGebG, Rn. 64 ff. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 -, NVwZ-RR 2009, 329 ).
  • VG Stuttgart, 23.03.2017 - 1 K 6242/16

    Gebühren für die Verhängung eines Aufenthalts- und Betretungsverbot durch eine

    § 11 Abs. 2 KAG und der gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 KAG entsprechend geltende § 12 Abs. 4 LGebG stecken in verfassungskonformer Weise die äußeren Grenzen des Spielraums der zulässigen Gebührenhöhe ab und eröffnen die Möglichkeit richterlicher Überprüfung der Einhaltung dieser Grenzen (vgl. Schlabach, Verwaltungskostenrecht, 36. Lfg. April 2011, § 12 LGebG, Rn. 61 ff. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 -, NVwZ-RR 2009, 329 ).
  • VG Freiburg, 29.01.2013 - 3 K 1513/12

    Gebührenschuldnerschaft bei Einholung der Genehmigung eines von einer Spedition

    An der Zurechenbarkeit fehlt es, wenn Dritte einen maßgeblichen Einfluss auf die Verursachung der öffentlichen Leistung haben (vgl. dazu VGH Bad.-Württ. Urt. v. 26.01.2009 - 1 S 1678/07 -, NVwZ-RR 2009, 329 zur Frage der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für eine versammlungsrechtliche Auflage nach § 15 Abs. 1 VersG beim Anmelder einer Versammlung).
  • VG Magdeburg, 14.03.2019 - 7 A 264/17

    Erhebung von Gebühren für die polizeiliche Begleitung eines Schwertransportes

    An der Zurechenbarkeit fehlt es, wenn Dritte einen maßgeblichen Einfluss auf die Verursachung der öffentlichen Leistung haben (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 29.01.2013 - 3 K 1513/12 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.01.2009 - 1 S 1678/07 -, juris zur Frage der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für eine versammlungsrechtliche Auflage nach § 15 Abs. 1 VersammlG beim Anmelder einer Versammlung).
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