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   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 1516/16   

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https://dejure.org/2017,14147
VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 1516/16 (https://dejure.org/2017,14147)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2017 - 5 S 1516/16 (https://dejure.org/2017,14147)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2017 - 5 S 1516/16 (https://dejure.org/2017,14147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessen des Streitwerts eines Klageantrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids in Höhe eines Bruchteils des Streitwerts für eine Baugenehmigung; Bemessung des Bruchteils auf 50% in einem solchen Fall

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Abs 1 GKG 2004, § 34 Abs 1 S 1 BauGB
    Zum Streitwert bei Klagen auf Erteilung eines Bauvorbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1
    Bauvorbescheid; Streitwert; Bruchteil; Bodenwertsteigerung; Maß der baulichen Nutzung; Gesicherte Erschließung

  • rechtsportal.de

    Bemessen des Streitwerts eines Klageantrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids in Höhe eines Bruchteils des Streitwerts für eine Baugenehmigung; Bemessung des Bruchteils auf 50% in einem solchen Fall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert einer Klage auf Bauvorbescheiderteilung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung des Streitwerts bei Ablehnung eines Bauvorbescheids

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1359
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.01.2004 - 2 W 7/04

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigtem aus eigenem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 1516/16
    Die Auslegung berücksichtigt dabei, dass dem Prozessbevollmächtigten für eine auf die Herabsetzung des Streitwerts gerichtete Streitwertbeschwerde grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.10.2006 - 9 S 1721/06 -, n. v., unter Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 21.1.2004 - 2 W 7/04 - OLGR Köln 2004, 181; Gerold/Schmidt-Madert, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 17. Aufl., § 32 Rn. 87; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. 2006, § 68 GKG, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 5 S 570/98

    Klärung der Bebaubarkeit eines Grundstücks - Bauvorbescheid -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 1516/16
    Empfehlungen zur Ausübung dieses Ermessens im Einzelfall bei der Festsetzung des Werts für die Gerichtsgebühren enthält der vom Verwaltungsgericht herangezogene Streitwertkatalog, an dem sich auch der Senat in ständiger Rechtsprechung orientiert (vgl. Senatsbeschluss vom 4.7.2007 - 5 S 1320/07 - NVwZ-RR 2007, 827, vom 4.3.1998 - 5 S 570/98 - juris, und vom 13.9.1994 - 5 S 1754/94 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2007 - 5 S 1320/07

    Beginn der Rechtsmittelfrist; Erledigung der Hauptsache nach Ruhensanordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 1516/16
    Empfehlungen zur Ausübung dieses Ermessens im Einzelfall bei der Festsetzung des Werts für die Gerichtsgebühren enthält der vom Verwaltungsgericht herangezogene Streitwertkatalog, an dem sich auch der Senat in ständiger Rechtsprechung orientiert (vgl. Senatsbeschluss vom 4.7.2007 - 5 S 1320/07 - NVwZ-RR 2007, 827, vom 4.3.1998 - 5 S 570/98 - juris, und vom 13.9.1994 - 5 S 1754/94 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1994 - 5 S 1754/94

    Streitwertbeschwerde - Beschwer des Prozeßbevollmächtigten; Streitwert im Falle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 1516/16
    Empfehlungen zur Ausübung dieses Ermessens im Einzelfall bei der Festsetzung des Werts für die Gerichtsgebühren enthält der vom Verwaltungsgericht herangezogene Streitwertkatalog, an dem sich auch der Senat in ständiger Rechtsprechung orientiert (vgl. Senatsbeschluss vom 4.7.2007 - 5 S 1320/07 - NVwZ-RR 2007, 827, vom 4.3.1998 - 5 S 570/98 - juris, und vom 13.9.1994 - 5 S 1754/94 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2009 - 3 S 2967/08

    Zur Streitwertfestsetzung für auf Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 1516/16
    a) Der Ansatz der Bodenwertsteigerung kommt dabei in Betracht, wenn die Erteilung eines Bauvorbescheids mit der grundsätzlichen Frage der Bebaubarkeit eines Grundstücks "steht und fällt", weil unklar ist, ob ein Wohnbauvorhaben (noch) dem Innenbereich oder (schon) dem Außenbereich zuzurechnen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.5.2013 - 3 S 1311/12 - n. v., vom 19.1.2009 - 3 S 2967/08 - VBlBW 2009, 399, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2014 - 1 S 400/14

    Zuständigkeit für Entscheidung über Streitwertbeschwerde beim

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 1516/16
    Über die Streitwertbeschwerde entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG der Senat durch den Einzelrichter (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.4.2014 - 1 S 400/14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19

    Streitwert für eine auf die Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete Klage,

    Der Senat orientiert sich in ständiger Rechtsprechung bei der Ausübung seines Ermessens an den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013, dem zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Gleichbehandlung besonderes Gewicht zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 26.4.2017 - 5 S 1516/16 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Der Ansatz der Bodenwertsteigerung kommt dabei nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs in Betracht, wenn die Erteilung eines Bauvorbescheids von der grundsätzlichen Frage der Bebaubarkeit eines Grundstücks abhängt, weil unklar ist, ob ein Wohnbauvorhaben (noch) dem Innenbereich oder (schon) dem Außenbereich zuzurechnen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4.7.2019 - 5 S 1581/19 - n. v. und vom 26.4.2017 - 5 S 1516/16 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.1.2009 - 3 S 2967/08 - juris Rn. 5).

  • VG Freiburg, 15.10.2020 - 4 K 1251/20

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Denn im vorliegenden Verfahren ist die Klage letztlich auf die Erteilung eines Bauvorbescheids für ein (wohl) sechsstöckiges Wohn- und Gewerbegebäude gerichtet, die allein von der Frage abhängt, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden darf; für eine Reduzierung auf einen Bruchteil ist deshalb kein Raum (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2019 - 5 S 1704/19 -, NVwZ-RR 2020, 615; Beschl. v. 26.04.2017 - 5 S 1516/16 -, juris).
  • OVG Sachsen, 02.05.2023 - 1 E 10/23

    Streitwert; Bauvorbescheid

    Der Ansatz einer Bodenwertsteigerung kommt regelmäßig in Betracht, wenn Gegenstand des Bauvorbescheids die Frage der grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstücks ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 2001 - 4 B 33.01 -, juris Rn. 10 und v. 22. Dezember 2003 - 4 B 66.03 -, juris Rn. 22 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 16. November 2015 - 1 C 15.2348 -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschl. v. 26 April 2017 - 5 S 1516/16 -, juris Rn. 5 ff.).
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