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   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 91/17   

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https://dejure.org/2017,14146
VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 91/17 (https://dejure.org/2017,14146)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2017 - 5 S 91/17 (https://dejure.org/2017,14146)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2017 - 5 S 91/17 (https://dejure.org/2017,14146)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlegen der tatsächlichen Geländeoberfläche nach Ausführung des Bauvorhabens zur Verringerung der Abstandsflächen; Vorliegen eines nachvollziehbaren rechtfertigenden Grundes für eine Aufschüttung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Unzulässigkeit der Erhöhung der Geländeoberfläche zwecks Verringerung der Abstandsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 5 Abs. 4 S. 5
    Erfolglose Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung; Abstandsflächen; Aufschüttung

  • rechtsportal.de

    Anlegen der tatsächlichen Geländeoberfläche nach Ausführung des Bauvorhabens zur Verringerung der Abstandsflächen; Vorliegen eines nachvollziehbaren rechtfertigenden Grundes für eine Aufschüttung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächen dürfen durch Aufschüttung verringert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für Aufschüttung ist nachvollziehbarer rechtfertigender Grund erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 1343
  • NVwZ-RR 2018, 23
  • BauR 2017, 1343
  • BauR 2017, 1419
  • ZfBR 2017, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06

    Garage, Wandhöhe; Veränderung der Geländeoberfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 91/17
    Danach waren im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben geplante Veränderungen der Geländeoberfläche nur dann zu berücksichtigen, wenn es für ihre Vornahme einen rechtfertigenden Grund gibt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 - juris Rn. 11; vom 7.2.2006 - 3 S 60/06 - VBlBW 2006, 240, juris Rn. 2 und vom 29.11.2010 - 3 S 1019/09 - NVwZ-RR 2011, 272, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 8 S 864/98

    Abstandsflächenberechnung: Ermittlung der Wandhöhe und Veränderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 91/17
    Danach waren im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben geplante Veränderungen der Geländeoberfläche nur dann zu berücksichtigen, wenn es für ihre Vornahme einen rechtfertigenden Grund gibt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 - juris Rn. 11; vom 7.2.2006 - 3 S 60/06 - VBlBW 2006, 240, juris Rn. 2 und vom 29.11.2010 - 3 S 1019/09 - NVwZ-RR 2011, 272, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 3 S 1019/09

    Geländeaufschüttung und Abstandsfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 91/17
    Danach waren im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben geplante Veränderungen der Geländeoberfläche nur dann zu berücksichtigen, wenn es für ihre Vornahme einen rechtfertigenden Grund gibt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 - juris Rn. 11; vom 7.2.2006 - 3 S 60/06 - VBlBW 2006, 240, juris Rn. 2 und vom 29.11.2010 - 3 S 1019/09 - NVwZ-RR 2011, 272, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2019 - 5 S 2487/18

    Örtliche Bauvorschriften und Nachbarschutz bei der Bestimmung von Grenzabständen;

    Diese Rechtsprechung wurde in der seit 1. März 2015 geltenden Fassung von 5 Abs. 4 Satz 5 LBO ausdrücklich gesetzlich normiert (vgl. Senatsbeschluss vom 26.4.2017 - 5 S 91/17 - NVwZ-RR 2017, 1343, juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 3026/18

    Aufschüttung der Geländeoberfläche zur Verringerung der Abstandsfläche

    Ob ein solcher Fall gegeben ist, hängt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung sämtlicher Bausenate des beschließenden Gerichtshofs davon ab, ob und inwieweit es für eine Geländeveränderung, die die Tiefe der Abstandsflächen - objektiv - zulasten des Nachbarn verändert, einen nachvollziehbaren sachlichen Grund gibt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2017 - 5 S 91/17 - NVwZ-RR 2018, 23; Beschluss vom 4.2.2019 - 3 S 2963/18 -, juris, Rn. 16; Senatsurteil vom 10.12.2015 - 8 S 1531/14 -, juris, Rn. 50).

    Soweit der Kläger schließlich eine Abweichung von dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 26.4.2017 (a.a.O.) geltend macht, rechtfertigt auch dieses, ohnehin verspätet substantiierte Vorbringen keine Zulassung der Berufung.

    Der von ihm zitierte Beschluss vom 26.4.2017 (a.a.O.) stellt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung aller Bausenate des beschließenden Gerichtshofs lediglich (erneut) fest, dass es für Geländeveränderungen, die die Tiefe der Abstandsflächen objektiv zulasten eines Nachbarn verändern, einen nachvollziehbaren rechtfertigenden Grund geben muss.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2019 - 3 S 2963/18

    Errichtung einer baulichen Anlage ohne Abstansfläche

    Ob ein solcher Fall gegeben ist, hängt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu der Rechtslage vor dem Inkrafttreten dieser Regelung davon ab, ob und inwieweit es für eine Geländeveränderung, die die Tiefe der Abstandsflächen - objektiv - zulasten des Nachbarn verändert, einen rechtfertigenden Grund baulicher Art gibt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.4.2017 - 5 S 91/17 - NVwZ-RR 2018, 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2019 - 5 S 2431/19

    Hinausragen eines Geschosses aus der Geländeoberfläche

    Diese Rechtsprechung wurde in der seit 1. März 2015 geltenden Fassung von § 5 Abs. 4 Satz 5 LBO ausdrücklich gesetzlich normiert (vgl. Senatsbeschluss vom 26.4.2017 - 5 S 91/17 - NVwZ-RR 2017, 1343, juris Rn. 12 ff.).
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