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   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15   

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VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15 (https://dejure.org/2018,15991)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2018 - 5 S 2027/15 (https://dejure.org/2018,15991)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2018 - 5 S 2027/15 (https://dejure.org/2018,15991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufnahme einer ergänzenden Entschädigungsregelung; Auswirkungen freiwilliger Entschädigungsleistungen eines Vorhabenträgers auf einen Entschädigungsvorbehalt; Unzumutbarkeit einer entschädigungslosen Hinnahme der mit der Verwirklichung eines ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um eine Entschädigungsregelung für unzumutbare Beeinträchtigungen durch den Bau des planfestgestellten Vorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVwVfG § 74 Abs. 2 S. 3; LVwVfG § 74 Abs. 3
    Planfeststellungsbeschluss; Entscheidungsvorbehalt; Planergänzung; Schutzauflagen; Entschädigung; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Anliegerrecht; Unzumutbarkeit

  • rechtsportal.de

    LVwVfG § 74 Abs. 3
    Anspruch auf Aufnahme einer ergänzenden Entschädigungsregelung; Auswirkungen freiwilliger Entschädigungsleistungen eines Vorhabenträgers auf einen Entschädigungsvorbehalt; Unzumutbarkeit einer entschädigungslosen Hinnahme der mit der Verwirklichung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Stadtbahntunnel Karlsruhe: Klage einer Café-Betreiberin auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgreich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zubilligung einer Entschädigung bei Straßenbauarbeiten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Stadtbahntunnel Karlsruhe: Entschädigung wegen Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs infolge Bauarbeiten?

Papierfundstellen

  • ESVGH 68, 253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Da § 74 Abs. 2 Satz 3 LVwVfG keinen Anspruch auf einen Ausgleich aller Vermögensnachteile eröffnet, die ein Planvorhaben auslöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.7.2012 - 7 A 11/11 -, NVwZ 2012, 1393, juris Rn. 73 m. w. N.), kann dem Auflagenvorbehalt auch kein Anspruch auf Aufnahme einer Entschädigungsregelung wegen aller eingetretenen Vermögensnachteile entnommen werden.

    Negativen Effekte, die sich durch keinerlei Schutzmaßnahmen hätten vermeiden lassen, kommt im Rahmen von § 74 Abs. 2 Satz 3 LVwVfG hingegen im Grundsatz keine Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.7.2012, a. a. O. juris Rn. 76).

    Eine Minderung der Wirtschaftlichkeit ist danach im Allgemeinen ebenso hinzunehmen wie eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten des Betriebsinventars und kann keinen Entschädigungsanspruch begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.7.2012 a. a. O. juris Rn. 74).

    Die Baustelle am Europaplatz in einer Entfernung von nur sechs Metern zum Café der Klägerin war bereits während der ersten Bauphase am südlichen Halbdeckel mit konkreten und unmittelbar auf den Gewerbebetrieb der Klägerin einwirkenden Lärm- und Staubbelastungen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 10.7.2012, a. a. O. juris Rn. 24).

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Auch der Bundesgerichtshof, an dessen Rechtsprechung sich die Formulierung des Auflagenvorbehalts orientiert (vgl. BGH, Urteil vom 7.7.1980 - III ZR 32/79 - NJW 1980, 2703, juris Rn. 20), betont in seiner Rechtsprechung zur Entschädigung bei der Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben die Notwendigkeit der Würdigung der Auswirkungen der Baumaßnahme auf den konkreten Betrieb unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des einzelnen Anliegers (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1971 - III ZR 79/69 - BGHZ 57, 359, juris Rn. 24).

    Die Zubilligung einer Entschädigung hänge in diesen Fällen nicht davon ab, dass die Baumaßnahme den Anliegerbetrieb ungewöhnlich schwer treffe oder gar seine Existenz gefährde (vgl. BGH Urteil vom 20.12.1971, a. a. O. juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83

    Zur Öffentlichkeit eines Weges; Gemeingebrauch; faktische Widmungserweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Zweifel hieran könnten deshalb bestehen, weil die Fläche während der Dauer des Mietvertrags der Klägerin im Privateigentum ihrer früheren Vermieterin stand und die in diesem Fall - auch bei einer Widmung aufgrund eines Bebauungsplans nach § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG - erforderliche Zustimmung des Eigentümers nach § 5 Abs. 1 StrG nach Auskunft der Stadt Karlsruhe nicht nachweisbar ist und weil auch die Voraussetzungen einer von der Stadt Karlsruhe offenbar angenommenen Widmung kraft unvordenklichen Verjährung (vgl. Senatsurteil vom 19.4.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819, 820) nicht ohne Weiteres erwiesen sind.
  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Die Beigeladene selbst ging im Rahmen ihres "standardisierten Entschädigungsmanagements" unter Bezugnahme auf in diese Richtung weisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 31.5.1974 - V ZR 114/72 - NJW 1974, 1869, juris Rn. 24 f. und Beschluss vom 26.4.1990 - III ZR 208/88 -, juris Rn. 4) davon aus, dass Rohertragsrückgänge in Höhe von 20 % noch als von den üblichen Erwartungen gedeckt und zumutbar zu bewerten und damit von den Betroffenen als Eigenanteil zu tragen seien.
  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Auch der Bundesgerichtshof, an dessen Rechtsprechung sich die Formulierung des Auflagenvorbehalts orientiert (vgl. BGH, Urteil vom 7.7.1980 - III ZR 32/79 - NJW 1980, 2703, juris Rn. 20), betont in seiner Rechtsprechung zur Entschädigung bei der Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben die Notwendigkeit der Würdigung der Auswirkungen der Baumaßnahme auf den konkreten Betrieb unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des einzelnen Anliegers (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1971 - III ZR 79/69 - BGHZ 57, 359, juris Rn. 24).
  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80

    U-Bahn-Dienstbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Anders verhalte es sich jedoch bei Straßenbauarbeiten, die der Anlage einer U-Bahn dienten, weil diese in ihrer Verkehrsbedeutung weit über den Bereich der untertunnelten Straße hinausreichten und bei Einbußen der Anlieger der Charakter eines im Interesse der Allgemeinheit erbrachten Sonderopfers stärker hervortrete (vgl. BGH, Urteil vom 1.2.1982 - III ZR 93, 80 - NJW 1982, 2179, juris Rn. 22).
  • BGH, 26.04.1990 - III ZR 208/88

    Entschädigungsanspruch des gewerbetreibenden Straßenanliegers beim U-Bahn-Bau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Die Beigeladene selbst ging im Rahmen ihres "standardisierten Entschädigungsmanagements" unter Bezugnahme auf in diese Richtung weisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 31.5.1974 - V ZR 114/72 - NJW 1974, 1869, juris Rn. 24 f. und Beschluss vom 26.4.1990 - III ZR 208/88 -, juris Rn. 4) davon aus, dass Rohertragsrückgänge in Höhe von 20 % noch als von den üblichen Erwartungen gedeckt und zumutbar zu bewerten und damit von den Betroffenen als Eigenanteil zu tragen seien.
  • BGH, 05.07.1979 - III ZR 64/78

    Entschädigung wegen der Beeinträchtigung der Kiesausbeute durch die Anhebung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Zwar sei zu Lasten eines gewerbetreibenden Straßenanliegers, der den Gemeingebrauch an einer Straße für seinen Gewerbebetrieb nutze, wegen der Sozialpflichtigkeit seines Eigentums die "Opfergrenze" bei Bauarbeiten zur Modernisierung der Anliegerstraße selbst verhältnismäßig hoch anzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 5.7.1979 - III ZR 64/78 -, MDR 1980, 39, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Diese hat im Verfahren einen Antrag gestellt und ist damit ein Kostenrisiko eingegangen (§ 154 Abs. 3 VwGO; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.1.2011 - 8 S 2567/10 - juris).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
    Die Klägerin verfügt als frühere obligatorisch Berechtigte und Inhaberin eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, deren Belange für die Abwägung beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. Dezember 2008 erheblich waren, auch über die nach § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.2004 - 9 A 16.03 - juris Rn. 25, und vom 12.8.2009 - 9 A 64.07 - juris Rn. 23; Senatsurteil vom 25.4.2012 - 5 S 927/10 - ZUR 2012, 570, juris Rn. 48).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • OVG Niedersachsen, 29.04.1991 - 7 K 10/90

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts; Entschädigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - 5 S 1701/94

    Entschädigungsvorbehalt im Planfeststellungsbeschluß nach VwVfG BW § 74 Abs 2 S 2

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für straßenrechtliche

  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64

    Enteignung (Küstenfischer)

  • BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77

    Entschädigungsanspruch eines Gewerbebetriebes wegen Fahrbahnverengung und daraus

  • BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 7.88

    Personenbeförderung - U-Bahn-Bau - Planfeststellung - Lärmbelästigung - Immission

  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 6/87

    Bewertung eines Pachtrechts

  • VGH Bayern, 23.07.2001 - 8 A 01.40028

    Erstinstanzliche Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten für Klagen wegen

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11

    Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 21.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2017 - 5 S 907/15

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für auf Ergänzung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2021 - 5 S 2545/18

    Auslegung einer während eines Planfeststellungsverfahrens für einen Schienenweg

    Insofern kommt es auf den Erklärungsgehalt des Entscheidungsvorbehalts an, der nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist (Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 26.4.2018 - 5 S 2027/15 - juris Ls. 1 und Rn. 48 f.).

    Zu diesen Streitigkeiten gehören auch Klagen, die wie die vorliegende auf die Verpflichtung zur Aufnahme weiterer Schutzvorkehrungen in einen bereits bestehenden Planfeststellungsbeschluss gerichtet sind (vgl. Senatsurteil vom 20.4.2017 - 5 S 907/15 - juris Rn. 32; Senatsbeschluss vom 26.4.2018 - 5 S 2027/15 - juris Rn. 40).

    Die Rechtmäßigkeit dieses Entscheidungsvorbehalts ist aufgrund der bereits eingetretenen Bestandskraft nicht mehr zu überprüfen (vgl. Senatsurteil vom 26.4.2018 - 5 S 2027/15 - juris Rn. 49).

    Denn die in Rede stehende Festlegung gewährt der Klägerin als Entscheidungsvorbehalt im Sinne von § 74 Abs. 3 VwVfG einen Anspruch auf Erlass eines Planergänzungsbeschlusses (vgl. Senatsurteil vom 26.4.2018 - 5 S 2027/15 - juris Rn. 34 f.; Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 74 Rn. 310 m. w. N.).

    Insofern kommt es auf den Erklärungsgehalt des Entscheidungsvorbehalts an, der nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist (vgl. Senatsurteil vom 26.4.2018 - 5 S 2027/15 - juris Ls. 1 und Rn. 48 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    Im Ansatz zutreffend ist die Planfeststellungsbehörde davon ausgegangen, dass das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor Eingriffen in die Substanz der Sach- und Rechtsgesamtheit des Betriebs - also den Betrieb in seinem vorhandenen Bestand - schützt, nicht hingegen künftige Erwerbsmöglichkeiten, Gewinnaussichten und in der Zukunft liegende Chancen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.04.1994 - 8 C 29.92 - BVerwGE 95, 341, juris Rn. 20 m. w. N.; NdsOVG, Beschluss vom 16.02.2005 - 7 ME 289/04 - NordÖR 2005, 480, juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2018 - 5 S 2027/15 - ESVGH 68, 253, juris Rn. 54 m. w. N.).

    Letzteres ändert allerdings nichts daran, dass im Rahmen einer fachplanerischen Abwägung schutzwürdige Belange eines Gewerbetreibenden ungeachtet seines fehlenden Anspruchs oder Vertrauens auf die Aufrechterhaltung einer günstigen Verkehrslage bei der Planfeststellung gesehen und ihrem Gewicht entsprechend in die fachplanerische Abwägung einbezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33, juris Rn. 781, 821; s. ferner BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 7.15 - NVwZ 2016, 1735, juris Rn. 15, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2018 - 5 S 2027/15 - ESVGH 68, 253, juris Rn. 54 und NdsOVG, Beschluss vom 16.02.2005 - 7 ME 289/04 - NordÖR 2005, 480, juris Rn. 17 jeweils zu Anliegerinteressen; BayVGH, Urteil vom 24.01.2011 - 22 A 09.40059 - juris Rn. 127 zu Gewinnausfällen und Mietminderungen aufgrund baubedingter Lärmeinwirkungen).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

    Die diesbezüglichen Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss gehen im Ansatz von zutreffenden Obersätzen aus (vgl. näher zum Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb BVerwG, Urteil vom 22.04.1994 - 8 C 29.92 - BVerwGE 95, 341, juris Rn. 20 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2018 - 5 S 2027/15 - ESVGH 68, 253, juris Rn. 54 m. w. N.; NdsOVG, Beschluss vom 16.02.2005 - 7 ME 289/04 - NordÖR 2005, 480, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 18.01.2024 - 22 A 22.40045

    Negativattest, Ersatzneubau von zwei Kabelübergangsmasten für eine

    Wie der Senat bereits im Verfahren 22 AS 22.40052 (B.v. 31.8.2022 - Rn. 35 f.) ausgeführt hat, handelt es sich bei Gewinnerwartungen und Erwerbschancen um keine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen, da Art. 14 Abs. 1 GG nur "Bestandsschutz", nicht aber Erwerbsschutz vermittelt (BVerwG, U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 19.7.2023 - 14 S 504/21 - juris Rn. 152; U.v. 26.4.2018 - 5 S 2027/15 - juris Rn. 54; HessVGH, U.v. 15.4.2008 - 2 2035/06.T - juris Rn. 43).
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