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   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22   

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https://dejure.org/2022,10586
VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22 (https://dejure.org/2022,10586)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2022 - 2 S 762/22 (https://dejure.org/2022,10586)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2022 - 2 S 762/22 (https://dejure.org/2022,10586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • notar-drkotz.de

    Ausweisung von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen im Grundstückskaufvertrag

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 GVG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO
    Erstattung von Erschließungskosten im Zusammen mit Grundstückskauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Erschließungskosten im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für den geltend gemachten Zahlungsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Anschluss- und Erschließungsbeiträge im Grundstückskaufvertrag auszuweisen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 643
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1983 - 8 C 29.82 - juris Rn. 26) kann für ein im Sinne von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossenes Grundstück, das noch im Eigentum der Gemeinde steht, zwar eine sachliche Beitragspflicht der Gemeinde nicht entstehen, da niemand sein eigener Schuldner sein kann; jedoch entsteht die sachliche Beitragspflicht, wenn die Gemeinde das Eigentum an dem Grundstück auf einen anderen überträgt.

    Da nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.10.1983 (aaO) für die gemeindeeigenen Grundstücke bis zum 01.10.2005 keine Beitragspflicht entstehen konnte, ist die Regelung des § 24 KAG auch für diese Grundstücke anzuwenden.

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22
    Die Rechtsnatur des Vertrages bestimmt sich danach, ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzurechnen ist (GmS-OGB, Beschluss vom 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85 - BVerwGE 74, 368, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 26.05.2010 - 6 A 5.09 - juris Rn. 17).
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22
    Sie ist nicht wegen der Regelung in § 17b Abs. 2 GVG entbehrlich; vielmehr löst die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 28.09.1994 - 1 B 163.94 - juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09

    Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22
    Sie ist nicht wegen der Regelung in § 17b Abs. 2 GVG entbehrlich; vielmehr löst die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 28.09.1994 - 1 B 163.94 - juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 - juris Rn. 17).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22
    Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (GmS-OGB, Beschluss vom 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88 - BGHZ 108, 284, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.09.1994 - 1 B 163.94

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften - Umstellung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22
    Sie ist nicht wegen der Regelung in § 17b Abs. 2 GVG entbehrlich; vielmehr löst die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 B 69.09 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 28.09.1994 - 1 B 163.94 - juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 17.06.1993 - V ZB 31/92 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 26.05.2010 - 6 A 5.09

    Rechtsweg; Bundesnachrichtendienst; Vertrauensperson; Informant; Vertrag; Quelle.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22
    Die Rechtsnatur des Vertrages bestimmt sich danach, ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzurechnen ist (GmS-OGB, Beschluss vom 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85 - BVerwGE 74, 368, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 26.05.2010 - 6 A 5.09 - juris Rn. 17).
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