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   VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2611/93   

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VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2611/93 (https://dejure.org/1994,8205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.1994 - 5 S 2611/93 (https://dejure.org/1994,8205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 5 S 2611/93 (https://dejure.org/1994,8205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine subjektiven Rechte des einzelnen auf Erfüllung der Straßenbaulast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 320 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 370
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1984 - 5 S 2165/83

    Kein Anspruch gegen Gemeinde auf Durchführung des Winterdienstes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2611/93
    Aus dieser Bestimmung folgt allerdings nicht, daß der Amtspflicht vor Schadenseintritt auch ein Rechtsanspruch des einzelnen auf Erfüllung der Verpflichtung aus der Straßenbaulast korrespondieren müßte; diese besteht nur gegenüber der Allgemeinheit (vgl. zur Problematik eines - nicht bestehenden - Anspruchs eines Straßenanliegers gegen die Gemeinde auf Durchführung des polizeilichen Winterdienstes nach § 41 StrG das Senatsurteil vom 30.03.1984 - 5 S 2165/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 5 S 947/21

    Räum- und Streupflicht; grundstücksbezogene Härte bei individuellen

    Denn die Straßenbaulast ist eine Aufgabe, welche deren Träger allein im öffentlichen Interesse gegenüber der Allgemeinheit zu erledigen hat (VGH Bad.-Württ, Urteile vom 26.5.1994 - 5 S 2611/93 - juris Rn. 20 und vom 26.9.1991 - 5 S 1944/90 - juris Rn. 29; Lorenz/Will, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2. Auflage, § 9 Rn. 7 m.w.N.).

    Auch in diesem Zusammenhang wird der Einzelne aber erst im Falle einer tatsächlich eingetretenen Schädigung subjektiv und in individualisierbarer Weise betroffen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 26.5.1994 - 5 S 2611/93 - juris Rn. 21 und 26.9.1991 - 5 S 1944/90 - juris Rn. 29; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.4.1992 - 27 W 2/92 - NVwZ 1992, 917 f; Lorenz/Will a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 8 S 380/96

    Übernahme der Kosten eines Straßenausbaus durch einen ansiedlungswilligen

    Private Dritte haben keinen Anspruch auf Erfüllung der dem Träger der Straßenbaulast nach § 9 Abs. 1 StrG (StrG BW) obliegenden Aufgaben (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Urt v 26.5.1994 - 5 S 2611/93 -).

    Daraus folgt, daß private Dritte keinen Anspruch auf Erfüllung dieser Aufgaben haben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.1988 - 2 S 11/88 - v. 26.5.1994 - 5 S 2611/93 - Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, § 9 RdNr. 6 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 07.10.2008 - 13 K 1233/08

    Rechtsanspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf einem öffentlich

    Denn auch dieseröffentlich-rechtlichen Verpflichtung der Gemeinde steht kein subjektiv-öffentliches Recht auf Durchführung des Winterdienstes gegenüber (vgl. hierzu im Einzelnen VGH Baden-Württ. Urteil vom 30.03.1984 - 5 S 2165/83 - zu § 43 Abs. 1 StrG a.F. sowie Urteil vom 26.05.1994 - 5 S 2611/93 - jeweils in [...]).
  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 8 ZB 17.493

    Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf einem öffentlichen Feld- und

    Soweit die Kläger auf die Gefährlichkeit der Straßenverhältnisse im streitgegenständlichen Streckenabschnitt (Kurve, Steigung von 16% bzw. 29, 5%) verweisen und unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Oktober 2008 (Az. 13 K 1233/08 - Jurion RS 2008, 37120) geltend machen, dass ausnahmsweise ein Erfüllungsanspruch auf Durchführung des Winterdienstes bestehe, wenn eine konkrete Gefahr für ein überragendes Rechtsgut wie Leben oder Gesundheit gegeben sei, können sie damit zudem schon deshalb nicht durchdringen, weil diese Annahme, die auf eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. U.v. 30.3.1984 - 5 S 2165/83 - BeckRS 2010, 56596; U.v. 26.5.1994 - 5 S 2611/93 - ESVGH 44, 320 = juris Rn. 21) zurückgeht, zu Regelungen des Straßengesetzes für Baden-Württemberg ergangen ist, die in Bayern keine Anwendung finden.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 7 LC 76/12

    Einbeziehung von Brücken als gemeinschaftliche Anlagen in das in einem

    Wie schon die Vorinstanz (für den damaligen Sachverhalt) zutreffend dargelegt hatte und weitgehend bereits oben unter A. I. ausgeführt worden ist, räumen die einschlägigen Regelungen des Bundeswasserstraßengesetzes (§ 7 Abs. 1 WaStrG i. V. m. § 1 Abs. 4 Nr. 1 WaStrG oder § 42 Abs. 1 WaStrG) - ähnlich vergleichbaren Bestimmungen des Straßen- und Wegerechts - Teilnehmern am Straßenverkehr wie den Klägern zu 2) und zu 3) keinen Erfüllungs- oder sogenannten Verkehrserhaltungs- oder Verkehrssicherungsanspruch (Friesecke, a. a. O., § 8 Rn. 36; Tegetbauer, in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, S. 478 f., Kap. 13 Rn. 5 und Herber, in: Kodal, a.a.O., S. 1482 f., Kap. 42 Rn. 15 ff.) ein, kraft dessen beansprucht werden könnte, ein reparaturbedürftiges Brückenbauwerk instand zu setzen (vgl. auch: VGH BW, Urt. v. 26.5. 1994 - 5 S 2611/93 -, juris, Langtext Rn. 19 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2014 - 9 B 216/14

    Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf einer Zufahrtsstraße zu einer

    Verneinend BayVGH, Beschluss vom 6. April 2004 - 8 CE 04.464 -, NVwZ-RR 2005, 59 und VGH BW, Urteil vom 26. Mai 1994 - 5 S 2611/93 -, juris, für das dortige Landesrecht, das allerdings jeweils die Straßenreinigung als "polizeimäßige Pflicht" ausgestaltet hat, die als solche nur gegenüber der Allgemeinheit bestehen soll.
  • VG Mainz, 22.04.2015 - 3 K 367/14

    Anlieger; Flurbereinigungsbetroffener; Schaffung eines bestimmten Ausbauzustandes

    Sie begründet hingegen keinen Anspruch auf die Durchführung konkreter Wegebaumaßnahmen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 6/97 -, juris Rn. 8 f.; VGH BW, Urteil vom 26. Mai 1994 - 5 S 2611/93 -, ESVGH 44, 320 = juris Rn. 21; VG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 1986 - 1 L 99/85 -, S. 2 BA).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 467/97

    Fehlende erstinstanzliche Vorabentscheidung über den Rechtsweg und Rechtswegrüge;

    Denn die Erfüllung der Aufgaben aus der Straßenbaulast nach § 9 Abs. 1 StrG obliegt dem Baulastträger ausschließlich im öffentlichen Interesse; ein Anspruch privater Dritter auf Erfüllung besteht nicht (vgl. Senatsurt. v. 26.05.1994 - 5 S 2611/93 - u. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.08.1996 - 8 S 380/96).
  • VG Saarlouis, 14.03.2012 - 10 K 612/11

    Feststellung der straßenrechtlichen Verantwortlichkeit der Gemeinde bzgl. einer

    dazu das von der Beklagten benannte Urteil des VGH Mannheim vom 26.05.1994, 5 S 2611/93, zitiert nach juris.
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