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   VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03   

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VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03 (https://dejure.org/2003,5760)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2003 - 2 S 344/03 (https://dejure.org/2003,5760)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 2 S 344/03 (https://dejure.org/2003,5760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Festsetzungsverjährung für Kostenerstattungsanspruch - Frist - Eingang der letzten Unternehmerrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Kosten für die Herstellung eines Grundstücksanschlusses an die Abwasserentsorgung; Beginn der Verjährung/Festsetzungsfrist des Kostenerstattungsanspruchs; Berechenbarkeit des Erstattungsanspruchs bei Vorlage der letzten - sachlich richtigen - ...

  • Judicialis

    KAG § 10 a Abs. 1; ; KAG § 10 a Abs. 2; ; AO § 170 Abs. 1; ; VOB/B § 14 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstige Abgaben: Haus- und Grundstücksanschluss, Kostenerstattung, Festsetzungsverjährung, endgültige Herstellung Zeitpunkt, Unternehmerrechnung, Berechenbarkeit des Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 241
  • DVBl 2003, 1404 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 2 S 963/93

    Erschließungsbeitrag: Maßgeblich für den Herstellungszeitpunkt ist der Eingang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung zum Entstehen der Beitragspflicht im Erschließungsbeitragsrecht; danach ist eine Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB "endgültig hergestellt", wenn u.a. der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung (BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, BVerwGE 49, 131; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.8.1994 - 2 S 963/93 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 19 RdNr. 8).

    Beide Rechnungen waren unvollständig und enthielten insbesondere nicht die erforderlichen Leistungsnachweise, so dass die Funktion der Unternehmerrechnung, nämlich der Gemeinde nunmehr die Kenntnisse über den Umfang des Aufwands zu vermitteln, nicht erfüllt war (so auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.8.1994 - 2 S 963/93 -, für das Erschließungsbeitragsrecht).

  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03
    Zwar sei § 14 Nr. 4 VOB/B in der Regel als Kann-Vorschrift anzusehen, allerdings habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.10.1988 (NJW 1989, 836) entschieden, dass in Fällen, in denen der Auftraggeber - wie hier - einem Dritten gegenüber zur Abrechnung verpflichtet sei, sich das Recht der Ersatzvornahme in eine Verpflichtung verwandele, von sich aus eine Abrechnung herbeizuführen.

    Diese Auffassung vertritt - entgegen dem von den Klägern erweckten Eindruck - auch der Bundesgerichtshof; in seinem Urteil vom 20.10.1988 (NJW 1989, 836) hat er in diesem Zusammenhang Folgendes ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 04.06.1980 - V OE 77/77
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03
    Die Berechenbarkeit ist erst dann gegeben, wenn die letzte Unternehmerrechnung vorliegt (Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Bad.-Württ., Stand Juni 2002, § 10 a Anm. 6 a; Hess.VGH, Urteil vom 17.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, NVwZ-RR 1999, 69; Urteil vom 4.6.1980 - V OE 77/77 -, DÖV 1982, 127; Niedersächs.OVG, Beschluss vom 17.3.2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822; a.A. Driehaus/Dietzel, aaO, § 10 RdNr. 51, wonach auf den Zeitpunkt der technischen Fertigstellung bzw. der Abnahme abzustellen sei).
  • VGH Hessen, 17.07.1997 - 5 UE 3780/96

    Gemeindlicher Kostenerstattungsanspruch für Reparatur eines Wasserhausanschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03
    Die Berechenbarkeit ist erst dann gegeben, wenn die letzte Unternehmerrechnung vorliegt (Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Bad.-Württ., Stand Juni 2002, § 10 a Anm. 6 a; Hess.VGH, Urteil vom 17.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, NVwZ-RR 1999, 69; Urteil vom 4.6.1980 - V OE 77/77 -, DÖV 1982, 127; Niedersächs.OVG, Beschluss vom 17.3.2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822; a.A. Driehaus/Dietzel, aaO, § 10 RdNr. 51, wonach auf den Zeitpunkt der technischen Fertigstellung bzw. der Abnahme abzustellen sei).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2001 - 2 L 142/00

    Zeitpunkt für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03
    Erst zu diesem Zeitpunkt, in dem der Gemeinde alle relevanten Tatsachen bekannt waren, d.h. in dem sie u.a. die vollständigen Lieferscheinnachweise erhalten hatte, bestand für sie die Möglichkeit, die Kostenzusammenstellung und Kostenverteilung vorzunehmen (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 26.1.1967 - I OVG A 70/65 -, KStZ 1968, 39; OVG Schleswig, Beschluss vom 2.3.2001 - 2 L 142/00 -, SchlHA 2002, 50).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2000 - 9 L 4271/99

    Betriebsfertige Herstellung; Betriebsfertigkeit; Entstehung; Erstattungsanspruch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03
    Die Berechenbarkeit ist erst dann gegeben, wenn die letzte Unternehmerrechnung vorliegt (Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Bad.-Württ., Stand Juni 2002, § 10 a Anm. 6 a; Hess.VGH, Urteil vom 17.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, NVwZ-RR 1999, 69; Urteil vom 4.6.1980 - V OE 77/77 -, DÖV 1982, 127; Niedersächs.OVG, Beschluss vom 17.3.2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822; a.A. Driehaus/Dietzel, aaO, § 10 RdNr. 51, wonach auf den Zeitpunkt der technischen Fertigstellung bzw. der Abnahme abzustellen sei).
  • OLG München, 13.11.1986 - 28 W 3005/85

    Bestehen eines Interesses des Auftraggebers an der Erstellung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03
    Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, die ihm nach § 14 Nr. 4 VOB/B eingeräumte Ersatzvornahme vorzunehmen, da es sich bei ihr um eine sogenannte Kann-Vorschrift handelt (allgemeine Meinung: Ingenstau/Korbion, VOB/B, § 14 RdNr. 55; Heiermann/Riedl/Rusam/Schwaab, VOB/B, § 14 RdNr. 51; OLG München, Beschluss vom 13.11.1986 - 28 W 3005/85 -, NJW-RR 1987, 146).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung zum Entstehen der Beitragspflicht im Erschließungsbeitragsrecht; danach ist eine Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB "endgültig hergestellt", wenn u.a. der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung (BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, BVerwGE 49, 131; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.8.1994 - 2 S 963/93 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 19 RdNr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10

    Verzögerter Eingang einer Unternehmerrechnung für Erschließungsanlage

    Die Abhängigkeit des Erschließungsbeitragsanspruchs vom Herstellungsaufwand und damit von den tatsächlich entstandenen Kosten spricht auch nach Auffassung des Senats entscheidend dafür, die Berechenbarkeit des Aufwandes als Bestandteil der endgültigen Herstellung anzusehen (so zum Entstehen des Anspruchs auf Erstattung der Grundstücksanschlusskosten gemäß § 10a Abs. 1 S. 1 KAG a.F.: Senatsurteil vom 26.6.2003 - 2 S 344/03 - ESVGH 53, 241).

    Es ist ferner nicht hinreichend bestimmbar, welche Bemühungen die Gemeinde (außer der nicht obligatorischen eigenen Abrechnung nach § 14 Nr. 4 VOB/B; vgl. Senatsurteil vom 26.6.2003, aaO) im Einzelnen entfalten müsste, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, und ab welchem Zeitpunkt sie andernfalls einen verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hätte.

  • VG Sigmaringen, 23.09.2008 - 3 K 563/06

    Vorhandene Straße; Ortsstatut; Preußen; Satzung; Ausbauprogramm

    Den die letzte Unternehmerrechnung datiert vom 24.09.1997, weshalb die vierjährige Verjährungsfrist frühestens Ende des Jahres 2001 endete, der im Streit stehende Erschließungsbeitragsbescheid ist jedoch am 21.12.2001 zur Post gegeben worden, weshalb er nach § 41 Abs. 2 LVwVfG am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post und damit noch im Jahre 2001 als bekannt gegeben gilt (vgl. zur Maßgeblichkeit der letzten Unternehmerrechnung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2003 - 2 S 344/03 -, DVBl. 2003, 1404).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.07.2007 - 1 K 1330/04
    Vorliegend kann es im Einzelnen offen bleiben, ob es für die Annahme einer endgültigen Herstellung der Anschlussleitung allein auf die technische Fertigstellung der Anlage oder darüber hinausgehend auf die Berechenbarkeit des Anspruchs ankommt (vgl. zum Meinungsstand VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2003 - 2 S 344/03 - m.w.N. zur Rechtsprechung und Kommentarliteratur).
  • VG Cottbus, 28.04.2011 - 6 K 529/09

    Heranziehung zu einem Kostenersatz für die Herstellung eines

    Endgültig hergestellt ist der Anschluss, wenn die technischen Arbeiten abgenommen sind und der Anschluss betriebsfertig hergestellt ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.08.1978 - II A 415/76; Urteil vom 27.09.1982 - 2 A 2064/81; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2003 - 2 S 344/03 - KStZ 2004, 38; VG B-Stadt, Urteile vom 29. März 2007 - 6 K 456/02 -., S. 26 des E.A. und vom 14. Februar 2008 - 6 K 830/06 -, S. 24 f. des E.A.; VG Magdeburg, Urteil vom 27.01.2004 - 4 A 22/03M; Queitsch, KStZ 2005, 61, 66).
  • VG Magdeburg, 20.01.2021 - 9 A 394/19

    Grundstücksanschlusskosten

    Offenbleiben kann damit, ob, entgegen dem soeben dargelegten, im Hinblick auf die Beendigung i.S.v. § 17 Abs. 1 S. 1 AAS 2012 sogar erst auf den Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung, hier also den 09.05.2014, abgestellt werden muss, um die Berechenbarkeit des Erstattungsanspruches zu gewährleisten (so: VGH Baden-Württemberg, U.v. 26.06.2003 - 2 S 344/03 -, juris).
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