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   VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15   

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https://dejure.org/2016,25145
VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15 (https://dejure.org/2016,25145)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 (https://dejure.org/2016,25145)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 3 S 1241/15 (https://dejure.org/2016,25145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Werbeverbot in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten; Auswirkungen des Verbots auf andere Gebiete und dem in ihnen geltenden Verunstaltungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Generelles Verbot von Werbeanlagen der Fremdwerbung in reinen Wohngebieten sowie in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Werbeverbot in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten; Auswirkungen des Verbots auf andere Gebiete und dem in ihnen geltenden Verunstaltungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbeanlage; Plakatanschlagtafel; Verunstaltung; Gebietsart

  • rechtsportal.de

    BauO BW § 11 Abs. 1; BauO BW § 11 Abs. 4
    Generelles Verbot von Werbeanlagen der Fremdwerbung in reinen Wohngebieten sowie in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Fremdwerbeanlagen in reinen Wohngebieten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Baugenehmigung für die Errichtung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 961
  • BauR 2016, 1969
  • BauR 2016, 1969 DÖV 2016, 961 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15
    Kennzeichnend für ein Mischgebiet ist daher eine sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe (BVerwG, Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309; Beschl. v. 11.4.1996 - 4 B 51.96 - NVwZ-RR 1997, 463), während im vorliegenden Fall von einem deutlichen Überwiegen der Wohnnutzung auszugehen ist.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15
    Kennzeichnend für ein Mischgebiet ist daher eine sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe (BVerwG, Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309; Beschl. v. 11.4.1996 - 4 B 51.96 - NVwZ-RR 1997, 463), während im vorliegenden Fall von einem deutlichen Überwiegen der Wohnnutzung auszugehen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 3 S 2290/07

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urt. v. 9.2.2009 - 3 S 2290/07 - VBlBW 2009, 466 m.w.N.; Urt. v. 12.8.1993 - 5 S 1018/92 - juris; Urt. v. 12.7.1991 - 8 S 427/91 - VBlBW 1992, 99) liegt eine Verunstaltung in diesem Sinne vor, wenn ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand geschaffen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1992 - 3 S 2490/91

    Großflächige, an einer Hauswand angebrachte Plakattafel als bauliche Anlage iSd

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15
    Bei Plakatanschlagtafeln ist ferner zu beachten, dass sie durch ihre Großflächigkeit besonders stark in Erscheinung treten und dass die wechselnden Plakatanschläge nach Form, Farbe und Inhalt nur nach dem Gesichtspunkt einer möglichst eindringlichen Wirkung auf den Betrachter, nicht aber unter Berücksichtigung des jeweiligen Anbringungsortes gestaltet werden (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.10.1992 - 3 S 2490/91 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 8 S 427/91

    Werbeanlage: Schaukästen für Suggestivwerbung und Fremdwerbung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urt. v. 9.2.2009 - 3 S 2290/07 - VBlBW 2009, 466 m.w.N.; Urt. v. 12.8.1993 - 5 S 1018/92 - juris; Urt. v. 12.7.1991 - 8 S 427/91 - VBlBW 1992, 99) liegt eine Verunstaltung in diesem Sinne vor, wenn ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand geschaffen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1993 - 5 S 1018/92

    (Einstufung einer die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Unternehmensgruppe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2016 - 3 S 1241/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urt. v. 9.2.2009 - 3 S 2290/07 - VBlBW 2009, 466 m.w.N.; Urt. v. 12.8.1993 - 5 S 1018/92 - juris; Urt. v. 12.7.1991 - 8 S 427/91 - VBlBW 1992, 99) liegt eine Verunstaltung in diesem Sinne vor, wenn ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand geschaffen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13

    Abbruchsanordnung betreffend eine Natursteinmauer und eine Geländeaufschüttung;

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urteile vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, juris, vom 09.02.2009 - 3 S 2290/07 -, VBlBW 2009, 466 und vom 12.08.1993 - 5 S 1018/92 -, juris) liegt eine Verunstaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. LBO vor, wenn ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand geschaffen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 8 S 2135/21

    Rechtswidrige Untersagung der Errichtung zweier ihr im vereinfachten Verfahren

    Für Anschläge bestimmte Werbeanlagen, die in den in § 11 Abs. 4 LBO aufgeführten Baugebieten neben Werbeanlagen an der Stätte der Leistung nur zulässig sind, sind auch der Fremdwerbung dienende (unbeleuchtete) großflächige Werbetafeln (im Anschluss an die ständige Rspr. des VGH Baden-Württemberg seit Inkrafttreten der LBO; anders nur VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2016 - 3 S 1241/15 - u. Urt. v. 21.02.2017 - 3 S 1748/14 -).

    Warum die Annahme einer ansonsten fortbestehenden Wesensfremdheit - bei ansonsten unverändertem Wortlaut - nun für eine einschränkende Auslegung der "für Anschläge bestimmten Werbeanlagen" sprechen sollte, erschließt sich nicht (anders nur VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, GewArch 2017, 125 u. Urt. v. 21.02.2017 - 3 S 1748/14 -, VBlBW 2017, 388, wo, ohne auf die Entstehungsgeschichte einzugehen und die bisherige, einhellige Auslegung durch den erkennenden Gerichtshof und die einschlägige Literatur auch nur zu erwähnen, allein auf den Willen des Änderungsgesetzgebers abgehoben wird).

    Denn die dortigen Ausführungen zur Auslegung des § 11 Abs. 4 LBO waren seinerzeit nicht tragend (vgl. Urt. v. 26.07.2016, a.a.O., juris Rn. 18, 21 u. 25 u. Urt. v. 21.02.2017, a.a.O., juris Rn. 55 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2017 - 3 S 1992/16

    Verunstaltung im Sinne der BauO BW 2010 § 11 Abs 1 S 1 Alt 1

    10 3. Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urt. v. 26.7.2016 - 3 S 1241/15 - juris; Urt. v. 9.2.2009 - 3 S 2290/07 - VBlBW 2009, 466; Urt. v. 12.8.1993 - 5 S 1018/92 - juris) liegt eine Verunstaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. LBO vor, wenn ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand geschaffen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 - 8 S 3273/20

    Baugenehmigung für beleuchtete Werbetafel; Beschränkung der Baufreiheit durch

    Ob eine Werbeanlage eine solche Wirkung hervorruft, ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei auch die Funktion des jeweils betroffenen Baugebiets zu berücksichtigen ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.01.2017 - 3 S 1992/16 -, BauR 2017, 872, juris Rn. 10; Urt. v. 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, GewArch 2017, 125, juris Rn. 22; Urt. v. 12.08.1993 - 5 S 1018/92 -, juris Rn. 23; Senatsurt. v. 12.07.1991 - 8 S 427/91 -, VBlBW 1992, 99, juris Rn. 20 u. v. 14.01.1987 - 8 S 2150/86 -, UA, S. 6).
  • VG Freiburg, 18.04.2023 - 3 K 1796/22

    Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung

    Sie werden nach Form, Farbe und Inhalt nur nach dem Gesichtspunkt einer möglichst eindringlichen Wirkung auf den Betrachter, nicht aber unter Berücksichtigung des jeweiligen Anbringungsortes gestaltet; gerade die hier gewünschte Werbetafel tritt durch ihre Großflächigkeit besonders stark in Erscheinung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, juris Rn. 22).
  • VG Freiburg, 12.12.2017 - 3 K 4193/16

    Rechtfertigung des Ausschlusses von Fremdwerbeanlagen

    Sie werden nach Form, Farbe und Inhalt nur nach dem Gesichtspunkt einer möglichst eindringlichen Wirkung auf den Betrachter, nicht aber unter Berücksichtigung des jeweiligen Anbringungsortes gestaltet; gerade die hier gewünschten Plakatanschlagtafeln treten durch ihre Großflächigkeit besonders stark in Erscheinung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, juris Rn. 22).
  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 13 K 3890/18

    Verbot von großflächiger Werbung und Fremdwerbung in einer gemeindlichen

    Ob eine Anlage eine solche Wirkung hervorruft, ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei auch die Funktion des jeweils betroffenen Baugebiets zu berücksichtigen ist (zu alledem VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, juris, Rn. 22).
  • VG Sigmaringen, 22.04.2021 - 4 K 1209/20

    Fremdwerbung; Dorfgebiet; Rechtsänderung im Verfahren

    Das Dorfgebiet wurde (wieder) als Gebietstypus eingestuft, dem Werbeanlagen im Allgemeinen fremd sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 2016 - 3 S 1241/15 -, juris Rn. 25; Urteil vom 21. Februar 2017 - 3 S 1748/14 -, juris Rn. 55; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juli 1991 - 8 S 427/91 -, juris Rn. 18 f. zum wortgleichen § 13 Abs. 4 LBO i.d.F. vom 28. November 1983; Urteil vom 6. April 2011 - 8 S 1213/19 -, juris Rn. 30).
  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 13 K 2370/18

    Werbeanlagen in Innenstadt von Sinsheim zulässig

    Ob eine Anlage eine solche Wirkung hervorruft, ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei auch die Funktion des jeweils betroffenen Baugebiets zu berücksichtigen ist (zu alledem VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2016 - 3 S 1241/15 -, juris, Rn. 22).
  • VG Ansbach, 28.09.2016 - AN 9 K 15.01468

    Kein Anspruch für Werbeanlage bei Bahnübergang

    Unter Berücksichtigung der kleinräumigen Umgebungsbebauung um den Vorhabenstandort spricht vieles dafür, dass das trotz des Vorhandenseins des Autohauses gegebene ruhige und ländliche Straßenbild insoweit verunstaltet würde, als eine großflächige Werbetafel vom Durchschnittsbetrachter als Fremdkörper und damit als grob unangemessen empfunden würde (vgl. VGH BW, U. v. 26.7.2016 - 3 S 1241/15 - juris, Rn. 24).
  • VG Ansbach, 05.10.2016 - AN 9 K 16.00419

    Baugenehmigung für Werbeanlage

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