Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34526
VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 (https://dejure.org/2017,34526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 (https://dejure.org/2017,34526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - DL 13 S 552/16 (https://dejure.org/2017,34526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Seine schwierige private Lebenssituation und sein finanzieller Engpass veranlassten ihn zu den Taten (BVerwG, Beschluss vom 23.02.2012 - 2 B 143/11 -, juris, als bemessungsrelevantes Kriterium unabhängig davon, ob die Notlage verschuldet ist).

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass den Einzeltaten jeweils nur geringwertige Beträge zugrunde lagen, die der Kläger von Anfang an zurückzahlen und nur vorübergehend "Löcher" damit stopfen wollte (vgl. zu einem allerdings einmaligen Schadensbetrag von 200 EUR, BVerwG, Beschluss vom 23.02.2012, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15

    Disziplinarverfahren bei Verschwendung öffentlicher Mittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Materiell prüft der Senat die Disziplinarverfügung auf der Grundlage des von der Disziplinarbehörde der Disziplinarverfügung gemäß § 12 LDG zu Grunde gelegten Sachverhalts im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht (vgl. Urteile des Senats vom 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15 -, vom 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15 - und vom 30.09.2013 - DL 13 S 724/13 -, jew. juris).

    Allerdings kann nach § 21 Satz 2 AGVwGO (vgl. zu dessen Anwendung bei materiellen Bemessungs- oder Ermessensfehlern der Disziplinarbehörde im Rahmen der §§ 26 ff. LDG: Urteil des Senats vom 09.08.2016, a.a.O.) das Gericht bei einem - wie hier - erwiesenen Dienstvergehen die Verfügung auch aufrechterhalten oder zu Gunsten des Beamten ändern, wenn mit der gerichtlichen Entscheidung die Rechtsverletzung beseitigt ist.

  • BVerwG, 07.03.2017 - 2 B 19.16

    Entfernung aus dem Dienst bei Gesamtschaden von über 5 000 EUR; Anforderungen an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Maßstab ist, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen könnte, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Umstände bekannt würde (zuletzt BVerwG, Beschluss vom 07.03.2017 - 2 B 19.16 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, BVerwGE 147, 229, juris).

    Denn der Dienstherr, die Öffentlichkeit und betroffene Bürger müssen sich auf die Ehrlichkeit und Gesetzestreue von Polizeibeamten im Einsatz unbedingt verlassen (BVerwG, Beschluss vom 07.03.2017, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17

    Disziplinarklageverfahren; konsensuale Berichterstatterentscheidung; Verhalten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Dieses Verständnis liegt auch den §§ 26 ff. LDG zugrunde (vgl. dazu Amtliche Begründung zu § 26 LDG, a.a.O., S. 86, Urteile des Disziplinarsenats vom 20.06.2017 - DL 13 S 214/17 - und vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, jew. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15

    Dienstvergehen durch Zugriff auf fremde Daten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Materiell prüft der Senat die Disziplinarverfügung auf der Grundlage des von der Disziplinarbehörde der Disziplinarverfügung gemäß § 12 LDG zu Grunde gelegten Sachverhalts im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht (vgl. Urteile des Senats vom 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15 -, vom 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15 - und vom 30.09.2013 - DL 13 S 724/13 -, jew. juris).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Maßstab ist, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen könnte, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Umstände bekannt würde (zuletzt BVerwG, Beschluss vom 07.03.2017 - 2 B 19.16 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, BVerwGE 147, 229, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - DL 13 S 150/14

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Verletzung elementarer Verfahrensrechte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Damit ist die unterlassene Fristbestimmung mit Blick auf die Einhaltung wesentlicher Verfahrensrechte unschädlich (anders als bei unterbliebener Erstanhörung, Senat, Urteil vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Auf die früher maßgebliche und auch vom Verwaltungsgericht und vom Beklagten angenommene Einstufung als Zugriffsdelikt zu Lasten des Dienstherrn, für das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmebestimmung sein sollte, kommt es danach nicht mehr an (BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, NVwZ 2016, 772; Senat, Urteil vom 31.05.2016 - DB 13 S 2122/15 -).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG stehen dem nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 4/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2013 - DL 13 S 724/13

    Bindung im Disziplinarverfahren an tatsächliche Feststellungen in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16
    Materiell prüft der Senat die Disziplinarverfügung auf der Grundlage des von der Disziplinarbehörde der Disziplinarverfügung gemäß § 12 LDG zu Grunde gelegten Sachverhalts im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht (vgl. Urteile des Senats vom 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15 -, vom 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15 - und vom 30.09.2013 - DL 13 S 724/13 -, jew. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • VG Karlsruhe, 26.07.2018 - DL 17 K 342/17

    Verletzung der allgemeinen Dienstpflichten eines Beamten; Verweigerung eines

    Die Disziplinargerichte sollen unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes und aus Gründen der Prozessökonomie in Ausübung ihres richterlichen Ermessens regelmäßig von der Möglichkeit des § 21 Satz 2 AGVwGO Gebrauch machen, wenn sich eine Abschlussverfügung als rechtswidrig erweist und die Rechtsverletzung mit der gerichtlichen Entscheidung beseitigt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 - juris Rn. 45).

    Weder der Wortlaut noch die historische Auslegung sprechen vorliegend gegen die Anwendung des § 21 Satz 2 AGVwGO, der dem zügigen Abschluss des Verfahrens dient (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 - juris Rn. 45; LT-Drs. 14/2996, S. 147).

    Maßstab ist, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen könnte, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Umstände bekannt würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 - juris Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    Aufgrund der mittleren Schwere des Dienstvergehens ist aber von einem nachhaltigen Vertrauensverlust im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 LDG auszugehen, der grundsätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass es eines längeren Zeitraums zur endgültigen Wiederherstellung des Vertrauensverhältnisses bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 -, juris Rn. 46) und ein Bedürfnis nach einer möglichst nachdrücklichen erzieherischen Einwirkung besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2002 - DL 17 S 15/02 -, juris Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2023 - DL 16 S 1134/22

    Polizeibeamter; Entfernung aus dem Dienst; Nähe zu Rockern, die Prostitution

    Die Disziplinargerichte sollen unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes und aus Gründen der Prozessökonomie in Ausübung ihres richterlichen Ermessens regelmäßig von der Möglichkeit des § 21 Satz 2 AGVwGO Gebrauch machen, wenn sich eine Abschlussverfügung als rechtswidrig erweist und die Rechtsverletzung mit der gerichtlichen Entscheidung beseitigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 -, juris Rn. 45).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2022 - DL 17 K 1218/21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; mangelhafte Unterrichtung über Einleitung

    Übertragen auf das Landesdisziplinarrecht in Baden-Württemberg bedeutet dies, dass im Ausgangspunkt von einem endgültigen Verlust des Vertrauens des Dienstherrn  oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung des betroffenen Beamten auszugehen ist, wenn unter Berücksichtigung des vom Bundesverwaltungsgericht herangezogenen Orientierungsrahmens die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 LDG in Betracht zu ziehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 -, juris Rn. 33 f.).

    Je gravierender die Erschwerungsgründe in ihrer Gesamtheit zu Buche schlagen, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, um noch davon ausgehen zu können, dass noch ein Rest an Vertrauen zu dem Beamten vorhanden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 -, juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2023 - DL 16 S 821/22

    Förmliche Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens; Änderung der

    Die Disziplinargerichte sollen unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes und aus Gründen der Prozessökonomie in Ausübung ihres richterlichen Ermessens regelmäßig von der Möglichkeit des § 21 Satz 2 AGVwGO Gebrauch machen, wenn sich eine Abschlussverfügung als rechtswidrig erweist und die Rechtsverletzung mit der gerichtlichen Entscheidung beseitigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 -, juris Rn. 45).
  • VG Sigmaringen, 06.11.2018 - DL 12 K 937/18

    Wirkung Strafurteil; Bezeichnung Dienstvergehen; Bagatellgrenze

    Dazu ist erforderlich, dem Beamten mitzuteilen, welche schuldhaften Pflichtverletzungen ihm konkretisiert nach Art, Zeit und Ort des Geschehens vorgeworfen werden, welche Beweise erhoben wurden und wie diese gewürdigt werden sollen, sowie anzugeben, welchen Sachverhalt die Disziplinarbehörde derzeit als erwiesen ansieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 -, juris Rn. 27; LT-Drs. 14/2996, S. 79).
  • VG Karlsruhe, 21.04.2022 - DL 17 K 1801/20

    Kraichtal: Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Kämmerer wegen Betrugs in

    Die Disziplinargerichte sollen unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes und aus Gründen der Prozessökonomie in Ausübung ihres richterlichen Ermessens regelmäßig von der Möglichkeit des § 21 Satz 2 AGVwGO Gebrauch machen, wenn sich eine Abschlussverfügung als rechtswidrig erweist und die Rechtsverletzung mit der gerichtlichen Entscheidung beseitigt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2017 - DL 13 S 552/16 - juris Rn. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht