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   VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93   

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https://dejure.org/1993,6364
VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93 (https://dejure.org/1993,6364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.08.1993 - 3 S 1779/93 (https://dejure.org/1993,6364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. August 1993 - 3 S 1779/93 (https://dejure.org/1993,6364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Terrassenhaus als Hausgruppe iS von BauNVO 1968 § 22 Abs 2 S 1; versetzte Anordnung der Dachterrassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 395 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1982 - 8 S 1847/81

    Baugenehmigung; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Ein Terrassenhaus (zum Begriff vgl Beschluß vom 18.2.1982 - 8 S 1847/81 -), das aus drei aneinandergebauten Gebäuden mit jeweils eigenen Eingängen und selbständigen Wohnungen besteht, bildet eine Hausgruppe iS von § 22 Abs. 2 S 1 BauNVO.

    Die räumlich und höhenmäßig versetzten Dachterrassen sowie die versetzten an das Gelände angepaßten Seitenwände machen das Vorhaben zwar begrifflich zum "Terrassenhaus" (zu dieser Begriffsbestimmung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 18.2.1982 - 8 S 1847/81 -, VBlBW 1983, 74).

  • BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 38.93

    Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Mit einer Unterbringung von fünf Wohnungen auf dem Nachbargrundstück mußte er angesichts der hohen Ausnutzungszahlen des Bebauungsplans (GRZ, GFZ) und wegen des Fehlens einer nach § 4 Abs. 4 BauNVO 1968 möglichen Beschränkung der Wohnungszahl (sog. Zwei-Wohnungs-Klausel, vgl. dazu BVerwG, Beschluß v. 9.3.1993, ZFBR 1993, 201) ohne weiteres rechnen.

    Besonders ungünstige Umstände, die gleichwohl diese Wohnungsdichte als dem Antragsteller gegenüber rücksichtslos erscheinen lassen könnten, liegen nicht vor (vgl. dazu BVerwG, Beschluß v. 9.3.1993 a.a.O. sowie Urteil v. 26.9.1991 BVerwGE 89, 69).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1990 - 3 S 2197/90

    Erfordernis der funktionalen Selbständigkeit einer Doppelhaushälfte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Die Voraussetzungen für eine Hausgruppe sind erfüllt (vgl. Urteil des Senats v. 7.11.1990 - 3 S 2197/90 - m.w.N.).

    Dies reicht zur Annahme ihrer funktionalen Eigenständigkeit aus (vgl. dazu Urteil des Senats v. 7.11.1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Hinsichtlich der (verletzten) Festsetzungen über die Bauweise ist das Rücksichtnahmegebot aus einer entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB herzuleiten, da die Antragsgegnerin insoweit keine Befreiung erteilt hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 6.10.1989, DÖV 1990, 205).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Schwelle der Rücksichtslosigkeit bei einem planabweichend gebauten Vorhaben schon bei etwas geringerer Intensität erreicht sein kann als wenn das Vorhaben in jeder Hinsicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht (vgl. BVerwG, Urteil v. 6.10.1989 a.a.O. sowie Beschluß des Senats v. 2.9.1990 - 3 S 155/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1984 - 3 S 2184/84

    Baugenehmigung - Nachbarschutz - Antragsgegner eines Wiederherstellungsantrags

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Die Vorschrift beurteilt versetzt angeordnete "Außenwände" eines Gesamtbaukörpers jeweils selbständig und abschnittsweise (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 30.11.1984 - 3 S 2184/84 - sowie Sauter, LBO, § 6 RdNr. 63 c).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 3 S 1413/91

    Nachbarklage; Wohngebäude als Doppelhaushälfte; planungsrechtliche Festsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Demgegenüber betreffen Festsetzungen über die in der offenen Bauweise zulässigen Hausformen (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppe) regelmäßig allein das öffentliche Interesse an einer bestimmten Gestaltung des Orts- und Straßenbildes im Baugebiet (vgl. Beschluß des Senats v. 26.9.1991 - 3 S 1413/91 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1992 - 3 S 2503/92

    Kein Nachbarschutz durch Festsetzung einer vorderen - straßenseitigen - Baugrenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Die Interessen der seitlich angrenzenden Grundstücksnachbarn sind, wie regelmäßig, vom Schutzzweck der Festsetzung nicht umfaßt (vgl. etwa Beschluß des Senats vom 25.1.1991 - 3 S 2743/90 - Beschluß v. 20.11.1992 - 3 S 2503/92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Besonders ungünstige Umstände, die gleichwohl diese Wohnungsdichte als dem Antragsteller gegenüber rücksichtslos erscheinen lassen könnten, liegen nicht vor (vgl. dazu BVerwG, Beschluß v. 9.3.1993 a.a.O. sowie Urteil v. 26.9.1991 BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Dieses ist bezüglich der erteilten Befreiung in dem insoweit Nachbarschutz entfaltenden § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil v. 19.9.1986, BRS 46 Nr. 173) und hinsichtlich der bebauungsplankonformen Beschaffenheit des Vorhaben in § 15 Abs. 1 BauNVO 1968 enthalten (vgl. BVerwG, Urteil v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
    Dieses ist bezüglich der erteilten Befreiung in dem insoweit Nachbarschutz entfaltenden § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil v. 19.9.1986, BRS 46 Nr. 173) und hinsichtlich der bebauungsplankonformen Beschaffenheit des Vorhaben in § 15 Abs. 1 BauNVO 1968 enthalten (vgl. BVerwG, Urteil v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 3 S 155/90

    Drittschutz des Nachbar aus dem Gebot der Rücksichtnahme bei Befreiungen von

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11

    Abstandsflächeneinhaltung aufgrund von BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3;

    Wurde die offene Bauweise - wie hier - durch Bebauungsplan festgesetzt, so ergaben sich die seitlichen Grenzabstände aus dem Bauordnungsrecht (BVerwG, Beschl. v. 12.05.1995 - 4 NB 5.95 -, BRS 57 Nr. 7, juris Rdnr. 6; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 25.06.1996 a.a.O.; auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.1993 - 3 S 1779/93 -, juris Rdnr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei mittlerweile geänderter Sach- und Rechtslage -

    Denn die der östlichen Grundstücksgrenze gegenüberliegende Außenwand hat eine Länge von mehr als 21 m. Die östliche Außenwand weist auch keinen Rücksprung auf, der die volle Abstandsfläche einhält, so daß nicht von einer selbständigen weiteren Außenwand ausgegangen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.8.1983 - 3 S 1779/93).
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