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   VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94   

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VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94 (https://dejure.org/1994,1893)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 (https://dejure.org/1994,1893)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 8 S 2763/94 (https://dejure.org/1994,1893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbar: Anspruch auf Einschreiten der Behörde bei genehmigungsfreiem Vorhaben? (IBR 1995, 404)

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 105
  • NVwZ-RR 1995, 490
  • VBlBW 1995, 320
  • BauR 1995, 219
  • ZfBR 1995, 105
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1991 - 3 S 2358/91

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen illegales

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94
    Ein Anspruch auf behördliches Einschreiten des Nachbarn kann nur dann bejaht werden, wenn das von der Baurechtsbehörde begehrte Einschreiten nicht mehr ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.8.1960- I C 42.59 -, BVerwGE 11, 95, 97; Beschl. v. 8.7.1991 - 4 B 90.81 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 46; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.6.1978, BRS 33, Nr. 159; Beschl. v. 13.12.1991 - 3 S 2358/91 -, VBlBW 1992, 148).

    Hierzu wurde u.a. auch eine unzumutbare, das Rücksichtnahmegebot in seiner ausnahmsweise nachbarschützenden Funktion verletzende Beeinträchtigung des Nachbarn gerechnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.1991 - a.a.O. -), sofern nicht ausnahmsweise der Baurechtsbehörde sachliche Gründe für eine Untätigkeit zur Seite stehen.

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94
    Das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG), das insbesondere auch die zur Verfügungstellung ausreichend effektiven vorläufigen Rechtsschutzes beinhaltet (vgl. BVerfGE 46, 166, 177; 79, 69, 74), verlangt im Einzelfall ein verwaltungsgerichtliches Einschreiten auch bereits dann, wenn eine derartige Überzeugungsgewißheit für das Verwaltungsgericht noch nicht besteht.
  • BVerwG, 08.07.1981 - 4 B 90.81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94
    Ein Anspruch auf behördliches Einschreiten des Nachbarn kann nur dann bejaht werden, wenn das von der Baurechtsbehörde begehrte Einschreiten nicht mehr ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.8.1960- I C 42.59 -, BVerwGE 11, 95, 97; Beschl. v. 8.7.1991 - 4 B 90.81 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 46; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.6.1978, BRS 33, Nr. 159; Beschl. v. 13.12.1991 - 3 S 2358/91 -, VBlBW 1992, 148).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94
    Das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG), das insbesondere auch die zur Verfügungstellung ausreichend effektiven vorläufigen Rechtsschutzes beinhaltet (vgl. BVerfGE 46, 166, 177; 79, 69, 74), verlangt im Einzelfall ein verwaltungsgerichtliches Einschreiten auch bereits dann, wenn eine derartige Überzeugungsgewißheit für das Verwaltungsgericht noch nicht besteht.
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94
    Ein Anspruch auf behördliches Einschreiten des Nachbarn kann nur dann bejaht werden, wenn das von der Baurechtsbehörde begehrte Einschreiten nicht mehr ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.8.1960- I C 42.59 -, BVerwGE 11, 95, 97; Beschl. v. 8.7.1991 - 4 B 90.81 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 46; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.6.1978, BRS 33, Nr. 159; Beschl. v. 13.12.1991 - 3 S 2358/91 -, VBlBW 1992, 148).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94
    Eine vorübergehende Nichtausübung der Nutzung ohne Aufnahme einer neuen, anderweitigen Nutzung läßt den Bestandschutz grundsätzlich nicht entfallen (vgl. BVerwG - Urt. v. 25.3.1988 - 4 C 21.85 -, NVwZ 1989, 667).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    In diesem Fall begründet § 65 Satz 1 LBO einen subjektiven öffentlich-rechtlichen Anspruch des Dritten, dass die Behörde über seinen Antrag, den teilweisen oder vollständigen Abbruch der Anlage anzuordnen, nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, das unter besonderen Voraussetzungen aber auch auf eine Pflicht zum Einschreiten i. S. eines Rechtsanspruchs des Dritten ("auf Null") reduziert sein kann (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 19.07.2007 - 3 S 1654/06 - VBlBW 2008, 184 und vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 - VBlBW 2003, 470; Senatsbeschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 - ESVGH 45, 105; Sauter, a.a.O. § 65 Rn. 77; Schlotterbeck, a.a.O. § 65 Rn. 29 i.V.m. § 47 Rn. 109 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Eine solche Ausnahme kommt aber grundsätzlich nur bei hoher Intensität der Störung oder Gefährdung eines wesentlichen Rechtsguts sowie dann in Betracht, wenn die verletzte drittschützende Vorschrift unzumutbare Beeinträchtigungen verbietet, es sei denn, der Baurechtsbehörde stehen sachliche Gründe für eine Untätigkeit zur Seite (VGH Bad.-Württ.; Urteil vom 27.1.1978 - III 1891/75 - ESVGH 28, 146, 148, juris >nur LS>, Beschluss vom 13.12.1991 - 3 S 2358/91 - VBlBW 1992, 148, juris Rn. 3; Urteile vom 5.2.1992 - 3 S 3102/91 - NVwZ 1992, 992, juris Rn. 22, vom 25.5.1992 - 5 S 2775/91 - VBlBW 1993, 19, vom 20.5.2003 - 5 S 2750/01 - VBlBW 2003, 470, juris Rn. 21 und vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31, juris Rn. 50; anders nur bei Verhinderung von Baubeginn oder bei Baueinstellung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 BaufreistVO: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 - VBlBW 1995, 320, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07

    Behördliches Einschreiten gegen Bauarbeiten; Doppelhaus; offene Bauweise

    Ein Anspruch des Nachbarn auf behördliches Einschreiten kann daher nur dann bejaht werden, wenn das von der Baurechtsbehörde begehrte Einschreiten nicht mehr ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, VBlBW 1995, 320 = NVwZ-RR 1995, 490).

    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes bedeutet dies außerdem für das gerichtliche Verfahren, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fallkonstellationen der vorliegenden Art in der Regel zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig ist, wenn der Nachbar gewichtige und ernst zu nehmende Bedenken gegen die allein in nachbarrechtlicher Hinsicht zu beurteilende Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens und eine mehr als nur geringfügige Betroffenheit glaubhaft macht mit der Folge, dass die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren zumindest als offen angesehen werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.10.1994 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein

    In solchen Fällen dürften keine allzu hohen Anforderungen an die Reduzierung des Ermessens gestellt werden; denn es könne nicht angenommen werden, der Gesetzgeber habe mit dem Fortfall des Genehmigungsverfahrens die Pflicht der Bauaufsichtsbehörden lockern wollen, für baurechtmäßige Zustände zu sorgen (so z. B. BW-VGH, B. v. 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, BRS 56 Nr. 190).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2014 - 1 LA 57/14

    Pflicht zur Beseitigung einer in der Abstandsfläche errichteten

    Ob infolge der - im vereinfachten Genehmigungsverfahren entfallenen - präventiven Kontrolle von Bauordnungsverstößen ggf. eine verschärfte Einschreitenspflicht - mit entsprechend geringeren Anforderungen an eine Ermessensreduzierung - gilt (so VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.1994, 8 S 2763/94, NVwZ-RR 1995, 490/491 sowie VGH Kassel, Urt. v. 25.11.1999, 4 UE 2222/92, BauR 2000, 873/877 [bei Juris Rn. 77] oder ob die Bauaufsichtsbehörde den betroffenen Nachbarn wegen der - gesetzgeberisch gewollten - Entlastungswirkung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens bei bauordnungsrechtlichen Verstößen bei nur geringfügiger Beeinträchtigung auf zivilrechtliche Ansprüche gegen den Bauherrn "verweisen" darf (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.2008, 1 ME 134/08, BauR 2009, 639 [bei Juris Rn. 15] sowie Beschl. v. 28.03.2014, 1 LA 216/12, NordÖR 2014, 390; kritisch: Mehde/Hansen, NVwZ 2010, 14/16 sowie Mampel, UPR 1997, 267 f.), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da - auch - nach der für die Beigeladenen "günstigeren" (zweiten) Auffassung der hier gegebene Verstoß gegen § 6 Abs. 6 LBO SH mehr als lediglich geringfügig ist und eine Ermessensreduzierung begründet (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 13.12.1991, 3 S 2358/91, VBlBW 1992, 148).
  • VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24

    Mögliche Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs: Keine einstweilige Anordnung!

    Das Gericht hält es insoweit nicht für geboten, im Sinne einer Angleichung der Entscheidungsmaßstäbe des nachbarrechtlichen Eilrechtschutzes nach § 123 VwGO hinsichtlich genehmigungsfreier Vorhaben und des Eilrechtsschutzes nach § 80 a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 VwGO gegen solche Vorhaben, die auf einer zuvor erteilten Baugenehmigung beruhen, von den für § 123 VwGO anerkannten Maßstäben abzuweichen (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.1994, 8 S 2763/94; OVG Münster, Beschl. v. 31.1.1997, 10 B 3207/96, juris; Bamberger, NVwZ 2000, 983).
  • VG München, 24.05.1996 - M 1 E 96.2516
    Dies ist im Rahmen des Baurechts der Fall, wenn Vorschriften des materiellen-öffentlichen Baurechts verletzt sind, denen nachbarschützende Wirkung zukommt und die damit öffentlichrechtliche Abwehrrechte des Nachbarn begründen (vgl. VGH Mannheim, BauR 1995, 219).

    An diesen hohen Anforderungen für eine Pflicht zum Einschreiten kann jedoch nach Ansicht des Gerichts für ein Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht uneingeschränkt festgehalten werden (so auch ausführlich VGH Mannheim, BauR 1995, 219 (220); Degenhart, NJW 1996, 1433 (1438); a.A. Innenministerium S. v. 10.5.1995, Az. IIB4-4104-004/92).

    Hierbei sind insbesondere die wirtschaftlichen Folgen für den Bauherrn bei einer Verzögerung des Bauvorhabens und hinsichtlich des Nachbarn die Schaffung eines möglicherweise nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten rückgängig zu machenden Zustandes zu berücksichtigen (vgl. VGH Mannheim, BauR 1995, 219 (220)).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96

    Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens: Verletzung der

    Da im Kenntnisgabeverfahren keine Baugenehmigung erlassen wird, gegen die die Gemeinde vorgehen könnte, kommt der in § 59 Abs. 4 S 1 LBO erwähnten Möglichkeit, den Baubeginn gemäß § 47 Abs. 1 LBO zu untersagen bzw für den Zeitraum nach Baubeginn die Baueinstellung gemäß § 64 Abs. 1 LBO anzuordnen, insoweit die Funktion eines Ausgleichs für das fehlende präventive Baugenehmigungsverfahren zu (vgl zu § 7 Abs. 1 S 2 BaufreistVO VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, BauR 1995, 219 = VBlBW 1995, 320).

    Aufgrund der Bedeutung der gemeindlichen Planungshoheit steht der Gemeinde bei einem ohne ihr erforderliches Einvernehmen geplanten bzw bereits begonnen Bauvorhaben deshalb regelmäßig ein Anspruch auf Untersagung des Baubeginns bzw auf Baueinstellung zu (vgl VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.10.1994, aaO, zum Anspruch eines Nachbarn gegen die Baurechtsbehörde auf Einschreiten bei Verstoß eines Vorhabens gegen nachbarschützende Vorschriften).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Voraussetzung für eine den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernde einstweilige Anordnung ist in Fällen der vorliegenden Art im Rahmen der Prüfung des Anordnungsanspruchs die Glaubhaftmachung eines Ermessensfehlers bei Ablehnung (oder Unterlassung) der begehrten Behördenentscheidung und die gerichtliche Prognose anhand der bisher im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Tage getretenen Umstände, dass die ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung durch die Behörde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Erteilung der vom Antragsteller begehrten Duldung führen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 10.3.2000 a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263 und Schoch, a.a.O., RdNrn. 159, 160; weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, NVwZ-RR 1995, 490/491 für den Fall des Antrags auf ein im Ermessen der Baurechtsbehörde stehendes Einschreiten gegen den Schwarzbauer - offener Verfahrensausgang soll ausreichen - ebenso Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 RdNr. 63).
  • VG Bremen, 27.04.2016 - 1 V 391/16

    Nichterteilung einer Baufreigabe, Nachbarwiderspruch - Baustilllegung;

    Diesen zuerst vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschl. v. 26.10.1994 - 8 S 2763/94, juris) im Nachbarstreitverfahren nach § 123 VwGO bei von der Genehmigungspflicht freigestellten Verfahren aufgestellten, gegenüber dem Regelfall einer einstweiligen Anordnung in baurechtlichen Streitsachen (vgl. dazu OVG Bremen, Urt. v. 04.05.2001 - 1 A 436/00, juris) im Hinblick auf die Ermessensreduktion herabgesetzten Maßstab hat die erkennende Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 23.06.2005 als zutreffend erachtet (1 V 667/05, BA S. 4/5) und hält daran auch für das vorliegende Eilverfahren fest (siehe auch VGH Mannheim, Beschl. v. 04.10.2007 - 8 S 1447/07, juris Rn. 4; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.08.1996 - 1 S 473/96, juris LS; OVG Greifswald, Beschl. v. 09.04.2003 - 3 m 1/03, juris LS; sowie aus der Literatur: Finkelnburg, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rn. 1296; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt, Stand: Oktober 2015, Rn.38f.; Mampel, Baurechtlicher Drittschutz nach der Deregulierung, UPR 1997, S. 267).

    In beiden Fällen wird mit der Errichtung des streitigen Bauvorhabens ein Zustand geschaffen, der auch bei einem späteren Erfolg der Klage bei realistischer Betrachtungsweise nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten wieder rückgängig gemacht werden könnte (VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.1994, a. a. O., Rn. 8).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2003 - 3 M 1/03

    Bauaufsichtliches Einschreiten

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - 3 S 3321/94

    Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber einem

  • VG Karlsruhe, 16.04.2014 - 4 K 3205/12

    Anspruch auf baubehördliches Einschreiten gegen Anbau einer Doppelhaushälfte mit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2011 - 8 S 978/11

    Festsetzung von Grenzabständen - weites planerisches Ermessen der Gemeinde

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 3 S 3419/96

    Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach VwGO § 47 Abs 6

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2013 - 3 M 147/13

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19

    Errichtung einer Kläranlage im Hochwasserschutzgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

  • VG Gießen, 12.08.2004 - 1 G 3087/04

    Eilrechtsschutz gegen Bestattungsinstitut im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2018 - 19 B 1174/18

    Entscheidung des Gerichts über die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs auf

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 3 S 343/11

    Bebauungsplan "Quartier zwischen Boveristraße und Daimlerstraße" in Ladenburg:

  • VG Sigmaringen, 25.08.2005 - 8 K 1287/05

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis - zu vertretendes Abschiebungshindernis;

  • VG München, 02.10.2012 - M 1 K 12.1860

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessensreduzierung auf Null

  • OVG Thüringen, 31.03.2000 - 2 ZEO 220/00

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Verbot der Vorwegnahme der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1995 - 5 S 3505/94

    In der Regel keine Zurückverweisung der Sache im Beschwerdeverfahren trotz eines

  • VG Karlsruhe, 31.05.2007 - 2 K 1347/07

    Wohnhaus mit Ferienwohnungen als planungsrechtlich zulässiges Vorhaben neben

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.1996 - 1 S 473/96

    Nachbarschutz

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