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   VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11   

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VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11 (https://dejure.org/2011,974)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 (https://dejure.org/2011,974)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 (https://dejure.org/2011,974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - zur Bildung von Abrechnungseinheiten für mehrere Erschließungsanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Bildung einer Abrechnungseinheit zwischen einer Haupterschließungsstraße und davon abzweigenden (selbstständigen) Stichstraßen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 37 Abs. 3
    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Bildung einer Abrechnungseinheit zwischen einer Haupterschließungsstraße und davon abzweigenden (selbstständigen) Stichstraßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 190
  • VBlBW 2012, 301
  • DVBl 2012, 192
  • DÖV 2012, 243
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Hebt die anzuwendende Verteilungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung auf die Anzahl der Vollgeschosse ab und ist nicht dieses Nutzungsmaß, sondern etwa die Größe der bebaubaren Grundfläche oder der zulässigen Geschossfläche durch die Baubeschränkung beeinträchtigt, bleibt die Baubeschränkung ohne Einfluss auf die Kostenverteilung, so lange jedenfalls die festgesetzte Geschosszahl auf einem Teil des Baugrundstücks realisiert werden kann (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).

    Die Entscheidung des Satzungsgebers, im Rahmen des Vollgeschossmaßstabes als Geschosszahl auf die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse abzustellen, hält sich im Rahmen des weiten Bewertungsermessens nach § 38 Abs. 2 und Abs. 3 KAG (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).

    Hebt die anzuwendende Verteilungsregelung wie hier auf die Anzahl der Vollgeschosse ab und ist nicht dieses Nutzungsmaß, sondern etwa die Größe der bebaubaren Grundfläche oder der zulässigen Geschossfläche durch die Baubeschränkung beeinträchtigt, dann bleibt die Baubeschränkung ohne Einfluss auf die Kostenverteilung, solange jedenfalls die festgesetzte Geschosszahl auf einem Teil des Baugrundstücks realisiert werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1991 - 2 S 413/90 - VBlBW 1991, 377; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).

    Die Entscheidung des Satzungsgebers, bei der Ermittlung des Nutzungsmaßes als Geschosszahl auf die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse bzw. - übertragen auf die hier zu beurteilende Konstellation - auf die in einem Teil des Grundstücks zulässige Anlagehöhe abzustellen (vgl. § 7 EBS), hält sich im Rahmen seines weiten Bewertungsermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1986, aaO).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Für die Annahme einer aufeinanderfolgenden Bebauung ausschlaggebend ist jedoch, inwieweit die Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt; hierfür kommt es auf die Verkehrsauffassung und damit jeweils auf die Lage des Einzelfalls an (BVerwG, Beschluss vom 09.11.2005 - 4 B 67.05 - BauR 2006, 492; Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23.95 - BRS 59 Nr. 90).

    Aus diesem Grundsatz kann sich - z.B. unter besonderen topographischen Verhältnissen - auch ergeben, dass die Bebauung auf einem an einen Bebauungszusammenhang angrenzenden Grundstück nicht mehr an diesem Bebauungszusammenhang teilnimmt (BVerwG, Urteil vom 15.05.1997, aaO).

  • VG Karlsruhe, 04.11.2010 - 2 K 1466/10

    Erschließungsbeitrag bei Abrechnungseinheiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 4. November 2010 - 2 K 1466/10 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 4. November 2010 - 2 K 1466/10 - zu ändern und die die Grundstücke Flst.

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Mehrere von einer Hauptstraße abhängige (selbständige) Stichstraßen dürfen jedoch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht gemeinsam mit der Hauptstraße abgerechnet werden, weil es den Stichstraßen untereinander an der geforderten Abhängigkeit fehlt (BVerwG, Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176).

    Zu dem Einwand der Klägerin ist im Übrigen zu bemerken, dass es bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bildung einer Erschließungseinheit auf der Grundlage des § 130 Abs. 2 Satz 2 BauBG (vgl. dazu die Urteile vom 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143, vom 22.05.1992 - 8 C 57.90 - BVerwGE 90, 208 und vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176) möglich gewesen wäre, die Hauptstraße Dürrenweg und die davon abzweigende selbständige Stichstraße Kirschenruhe zusammenzufassen und gemeinsam abzurechnen, weil zwischen diesen beiden Anlagen die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte funktionale Abhängigkeit gegeben ist.

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143) setzt die Bildung einer Erschließungseinheit voraus, dass zwischen den Straßen der Erschließungseinheit eine besondere Abhängigkeit besteht.

    Zu dem Einwand der Klägerin ist im Übrigen zu bemerken, dass es bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bildung einer Erschließungseinheit auf der Grundlage des § 130 Abs. 2 Satz 2 BauBG (vgl. dazu die Urteile vom 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143, vom 22.05.1992 - 8 C 57.90 - BVerwGE 90, 208 und vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176) möglich gewesen wäre, die Hauptstraße Dürrenweg und die davon abzweigende selbständige Stichstraße Kirschenruhe zusammenzufassen und gemeinsam abzurechnen, weil zwischen diesen beiden Anlagen die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte funktionale Abhängigkeit gegeben ist.

  • BVerwG, 09.11.2005 - 4 B 67.05

    Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs bei daran

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Für die Annahme einer aufeinanderfolgenden Bebauung ausschlaggebend ist jedoch, inwieweit die Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt; hierfür kommt es auf die Verkehrsauffassung und damit jeweils auf die Lage des Einzelfalls an (BVerwG, Beschluss vom 09.11.2005 - 4 B 67.05 - BauR 2006, 492; Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23.95 - BRS 59 Nr. 90).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Infolgedessen fallen Grundstücke nicht unter § 39 Abs. 1 KAG, wenn sie "unfähig" sind, die Voraussetzungen des § 40 KAG jemals zu erfüllen (BVerwG, Urt v. 14.2.1986 - 8 C 115.84 - NVwZ 1986, 568 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Deshalb ist für die Bewertung dieser Inanspruchnahmemöglichkeit darauf abzustellen, in welchem Umfang erfahrungsgemäß eine Inanspruchnahme der Anlage von den jeweiligen Grundstücken ausgelöst wird, d.h. auf die wahrscheinliche Inanspruchnahme (vgl. dazu beispielhaft: BVerwG, Urteil vom 09.12.1995 - 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90

    Zur Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück - Abweichen vom

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Hebt die anzuwendende Verteilungsregelung wie hier auf die Anzahl der Vollgeschosse ab und ist nicht dieses Nutzungsmaß, sondern etwa die Größe der bebaubaren Grundfläche oder der zulässigen Geschossfläche durch die Baubeschränkung beeinträchtigt, dann bleibt die Baubeschränkung ohne Einfluss auf die Kostenverteilung, solange jedenfalls die festgesetzte Geschosszahl auf einem Teil des Baugrundstücks realisiert werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1991 - 2 S 413/90 - VBlBW 1991, 377; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Hierfür muss die Teilanlage insgesamt, insbesondere in ihrer gesamten Ausdehnung (Länge, Fläche), die sich aus dem Teileinrichtungsprogramm bzw. Bauprogramm ergibt, den im technischen Ausbauprogramm als endgültig vorgesehenen Ausbauzustand erreicht haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 - DVBl. 1986, 349 und vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen: keine Anrechnung einer mit der ersten

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90

    Erschließung - Erschließungseinheit

  • BVerwG, 21.08.1990 - 8 B 81.90

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des beitragspflichtigen

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 2794/91

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen, hier: Verteilungsmaßstab für bebaute oder

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

    Das Anknüpfen an die jeweils höchstzulässige Vollgeschosszahl ist sachgerecht, weil die entsprechende Geschosszahl Bedeutung für die bauliche Ausnutzbarkeit eines erschlossenen Grundstücks hat, von der ihrerseits das Ausmaß der diesem Grundstück vermittelten Erschließungsvorteile abhängt, und von dem weiten Ermessen der Beklagten gedeckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, juris Rn. 37; VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 73, 75 (Gebäudehöhe bis 20 Meter); VG Dresden, Urt. v. 16.04.2013 - 2 K 1904/11 -, juris Rn. 17; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 18 Rn. 68; Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 6 Rn. 133, 214).

    Insoweit durfte sich die Beklagte bei der Regelung des § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) EBS von der typisierenden Annahme leiten lassen, dass Grundstücke, auf denen - zumindest in Teilgebieten - (sehr) hohe Gebäude zulässig sind, die beitragsfähige Erschließungsanlage auch in einem entsprechend größeren Umfang in Anspruch nehmen werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 75), wenn auch andere zulässige Regelungen denkbar sind (Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 6 Rn. 133, 214).

    Diese Erwägungen (zur höchstzulässigen Zahl von Vollgeschossen) gelten gleichermaßen, wenn der Ortsgesetzgeber hinsichtlich des Nutzungsfaktors auf die in einem Teilbereich des Grundstücks höchstzulässige Gebäudehöhe abstellt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 73) und auch wenn aufgrund der Satzung die maßgebliche Anzahl der Vollgeschosse auf einem Teilbereich des Grundstücks über die im Bebauungsplan festgesetzte Anzahl der Vollgeschosse und auf dem anderen Teilbereich über die zulässige Gebäudehöhe ermittelt werden.

    Dies entspricht auch dem Grundsatz, dass bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen zu qualifizieren und dementsprechend im vollen Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands nach einem Maßstab zu berücksichtigen, der auch auf die Größe der erschlossenen Grundstücksfläche abstellt, obgleich so gut wie niemals die gesamte Fläche der baulich oder sonst beitragsrechtlich relevanten Nutzung zugeführt werden kann, so also auf diese Weise auch nicht bzw. nicht relevant nutzbare Flächenteile als "erschlossen" behandelt werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.03.2002 - 9 LA 120/02 -, juris m.w.N.; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2016, § 8 Rn. 1029b).

    Bei der gegenüber dem vorderen Grundstücksteil eingeschränkten Bebaubarkeit des klägerische Grundstücks handelt es sich auch nicht um eine (ausnahmsweise) bei der Aufwandsverteilung zu beachtende öffentlich-rechtliche Baubeschränkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 12/94 -, juris Rn. 22; Urt. v. 03.02.1989 - 8 C 66/87 -, juris Rn. 19; VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 62 m.w.N.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2016, § 8 Rn. 1029c, 1929).

    Zudem ist die Anzahl der höchstzulässigen Vollgeschosse gegenüber dem vorderen Teil des Grundstücks nur auf einem Teil des Grundstücks beschränkt, so dass auf dem Grundstück - wenn auch nicht überall - die einer Gebäudehöhe von 12, 5 Metern entsprechende Anzahl von Vollgeschossen verwirklicht werden kann; damit ist letztlich lediglich die Fläche des Grundstücks beschränkt, auf der die höchstzulässige Anzahl der Vollgeschosse verwirklicht werden kann, nicht jedoch die höchstzulässige Anzahl der Vollgeschosse selbst (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 72 m.w.N.) und damit auch nicht eine Komponente des satzungsmäßigen Verteilungsmaßstabs.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1403/21

    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Entstehung;

    Nach Sinn und Zweck der Regelung in § 37 Abs. 4 Satz 1 KAG soll die Bildung einer Abrechnungseinheit im Hinblick auf die Einmaligkeit der Beitragserhebung nur dann nicht mehr möglich sein, wenn für eine oder mehrere der zusammengefassten Anbaustraßen die abstrakten (sachlichen) Beitragspflichten für die von der jeweiligen Anbaustraße erschlossenen Grundstücke der Höhe nach voll ausgebildet und unveränderbar entstanden sind (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris).

    a) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 45 bis 47) ist die Bildung einer Abrechnungseinheit für mehrere Erschließungsanlagen nach § 37 Abs. 4 Satz 1 KAG nur möglich, solange eine Beitragsschuld für die einzelnen Erschließungsanlagen noch nicht entstanden ist.

    Werden die Grundstückseigentümer in einem solchen Abrechnungsgebiet aufgrund der zusammengefassten Abrechnung mehrerer Straßen mit den gleichen Beitragssätzen belegt, trägt dies nach Auffassung des Gesetzgebers zu einer besseren Akzeptanz der erschließungsbeitragsrechtlichen Refinanzierung bei, als wenn benachbarte Grundstücke in einem Baugebiet bei einer Einzelabrechnung der Anlagen aufgrund ihrer Lage an verschiedenen, unterschiedlich herstellungsaufwändigen Straßen mit unterschiedlichen Beitragssätzen belastet werden (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011, aaO juris Rn. 3).

    Die Entscheidung des Landesgesetzgebers in § 37 Abs. 3 KAG, über die bisherige bundesrechtliche Regelung in § 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinaus die Bildung einer Abrechnungseinheit - wie hier - auch in solchen Fällen zu ermöglichen, in denen die mit einer Anbaustraße verbundenen Stich- bzw. Ringstraßen nicht voneinander abhängig sind, steht mit höherrangigem Recht und insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011, aaO juris Rn. 37 ff.).

    Er wird auch nicht zwangsläufig begrenzt durch den räumlichen Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung, sondern kann den jeweiligen gesamten, zusammenhängend bebauten oder bebaubaren Bereich umfassen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011, aaO juris Rn. 49).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB auf die Einheit von Hauptstraße und mehreren Nebenstraßen ist nicht zuletzt deshalb geboten, um der Vorteilsgerechtigkeit widersprechende Unterschiede der Beitragsbelastung zu vermeiden (zum "Spannungsverhältnis" zwischen dem Erfordernis funktionaler Abhängigkeit der Nebenstraßen untereinander und dem Vorteilsprinzip vgl. Thielmann, KStZ 2009, 161 ), was wiederum zur besseren Akzeptanz der Beitragsveranlagung insbesondere im Verhältnis der Anlieger von Haupt- und Nebenstraßen beitragen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 - VBlBW 2012, 301 unter Bezugnahme auf LTDrucks 13/3966 S. 59).

    Das gilt zumal dann, wenn der hohe Aufwand nicht lediglich auf topografischen Besonderheiten beruht (etwa Notwendigkeit von Böschungen und Stützmauern bei Hanglage), sondern einer besseren Ausstattung der Nebenstraße dient und damit zusätzliche Vorteile mit sich bringt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2011 a.a.O. S. 302).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Wie sich der vorliegenden Fotodokumentation aus dem Jahr 2003 entnehmen lässt, verfügte die Römerstraße erst seit dem Ausbau im Jahr 2007 und nicht bereits davor im letzten Abschnitt über eine seitliche Begrenzung der Straße (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 86), eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung sowie eine Beleuchtung.
  • VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12

    Abrechnungseinheit; sog. Drittelgrenze (BVerwG); fingierte Abrechnungseinheit

    Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - bestehe eine Verpflichtung zur Bildung einer Erschließungseinheit dann, wenn bei getrennter Abrechnung die Grundstücke an der regelmäßig aufwändiger hergestellten Hauptstraße im Vergleich mit den Grundstücken an der regelmäßig weniger aufwändig hergestellten Nebenstraße mit um mehr als einem Drittel höheren Kosten belastet würden, gemessen nach dem für die jeweilige Erschließungsanlage sich ergebenden Beitragssatz in Euro pro m² beitragspflichtiger Veranlagungsfläche.

    30 Zum Ermittlungsraum für die Erschließungskosten und zum Zweck des landesrechtlich eingefügten Begriffs der Abrechnungseinheit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - folgende Ausführungen gemacht (nach Juris, Rdnr. 34 bis 42), die sich das Gericht zu eigen macht:.

    Bei einer Differenz der Beitragssätze von mehr als einem Drittel ist demnach von einer Pflicht der Gemeinde zur Bildung einer Abrechnungseinheit auszugehen (vgl. VGH Bad.-Württ, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, Juris, Rdnr. 55).

    Das Gericht ist der Auffassung, dass bei der vorliegenden Konstellation eine Verpflichtung des Gemeinderats der Beklagten zur Bildung einer Abrechnungseinheit bestanden hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, Juris Rdnr. 55), der nicht nachgekommen wurde.

    Der Gedanke der sachgerechten Nivellierung des Beitragsniveaus gilt auch bei miteinander verbundenen und aufeinander bezogenen Anbaustraßen in einem Baugebiet mit dem Ziel, im Rahmen einer Solidar- oder Vorteilsgemeinschaft einen Belastungsausgleich herbeizuführen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, Juris Rdnr. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Für diese gilt aber, dass nicht lediglich die überbaubare Fläche als Baugrundstück anzusehen ist (ausführl.: Senatsurteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris-Rn. 61 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Grundstücke, die im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht im Außenbereich liegen, gehören grundsätzlich nicht zum Kreis der im Sinne von §§ 39, 40 KAG erschlossenen Grundstücke, selbst wenn sie in diesem Zeitpunkt bebaut oder gewerblich genutzt wurden (vgl. VGH Bad.-Württ, Urteile vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - und vom 17.11.1994 - 2 S 1095/94 -, jeweils juris; zu § 131 Abs. 1 BBauG: BVerwG, Urteile vom 14.2.1986 - 8 C 115.84 - und vom 26.05.1989 - 8 C 6.88, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13

    Bildung einer Abrechnungseinheit nach baden-württembergischen Landesrecht

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass auf der Grundlage der bisherigen Senatsrechtsprechung die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Abrechnungseinheit hier vorliegen (ausführl. hierzu und zum folgenden: Senatsurteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - VBlBW 2012, 301).

    Bei der Bildung einer Abrechnungseinheit, bei der trotz unterschiedlicher Kosten der einzelnen Erschließungsanlagen Beiträge in gleicher Höhe festgesetzt werden, kann grundsätzlich nichts anderes gelten (vgl. bereits Senatsurteil vom 26.10.2011 aaO).

    Der Senat versteht deshalb § 37 Abs. 3 Satz 2 KAG als Klarstellung, dass insbesondere auch in einer der dort genannten Konstellationen die Bildung einer Abrechnungseinheit möglich ist, sofern die in Satz 1 genannten Voraussetzungen vorliegen (s. bereits Senatsurteil vom 26.10.2011 aaO; ähnl. Göppl, Leitfaden zum Erschließungsbeitragsrecht in BW, S. 59/60).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

    Notwendige Bedingung des Erschließungsvorteils und seiner Bemessung ist dabei die Möglichkeit des Grundstückseigentümers, die Erschließungsanlage in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.04.2006 - 9 B 1.06 - juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 74).

    Für die Bewertung dieser Inanspruchnahmemöglichkeit und damit auch des Erschließungsvorteils ist darauf abzustellen, in welchem Ausmaß die Anlage von dem jeweiligen Grundstück erfahrungsgemäß in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1995 - 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 74; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 9 Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    Die zwischen der W.siedlung und dem Aussiedlerhof befindlichen Straßenkörper der Mischfläche, der B. Straße und des Wegegrundstück auf Flurstück 4562 bildet eine deutliche Zäsur, so dass die westlich der B. Straße gelegenen Gebäude - die zudem erkennbar einem privilegierten Betrieb im Außenbereich dienen - nicht mehr am Bebauungszusammenhang teilnehmen (vgl. zu einem insoweit vergleichbaren Fall: Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 - VBlBW 2012, 301, juris-Rn. 84).
  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20

    Heranziehung zur Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag für die

  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag, Erschließungseinheit, neu erschlossenes

  • VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 12 K 3105/20

    Erschließungsbeitrag; nächstgelegene Anbaustraße; Hinterliegergrundstück;

  • VG Sigmaringen, 17.07.2012 - 3 K 2839/10

    Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung einer Fläche, die unselbständiger Teil

  • VG Cottbus, 19.10.2017 - 3 K 414/11

    Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Eintritt der

  • VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12

    Kommunalabgabenrecht (Hessen): beitragsfähige Erneuerung einer leitungsgebundenen

  • VG Wiesbaden, 20.01.2012 - 1 K 1337/10

    Straßenbeitragspflicht; Nutzungsänderung eines gemeindeeigenen Grundstücks durch

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