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   VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12   

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https://dejure.org/2013,37981
VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12 (https://dejure.org/2013,37981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 (https://dejure.org/2013,37981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2013 - 2 S 2471/12 (https://dejure.org/2013,37981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch eine Gemeinde für erstmals durch sie durchgeführte Ausbaumaßnahmen bei vorheriger Erfüllung der Erschließungsaufgabe durch einen anderen Hoheitsträger; Zuordnung der außerhalb der Ortsdurchfahrt gelegenen Teile einer ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 Abs 2 BauGB, § 5 Abs 4 FStrG
    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Erschließung durch eine Bundesstraße im Außenbereich; fehlerhafte Prognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch eine Gemeinde für erstmals durch sie durchgeführte Ausbaumaßnahmen bei vorheriger Erfüllung der Erschließungsaufgabe durch einen anderen Hoheitsträger; Zuordnung der außerhalb der Ortsdurchfahrt gelegenen Teile einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer Straße in Baden-Württemberg vor dem 1.7.1964

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorhandene Bundesstraße steht Erschließungsbeitragserhebung für angrenzendes Gundstück nicht entgegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorhandene Bundesstraße steht Erschließungsbeitragserhebung für angrenzendes Gundstück nicht entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 294
  • DVBl 2014, 536
  • DVBl 2014, 536 DÖV 2014, 398 (Ls.)
  • DÖV 2014, 398
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    Für die Annahme einer aufeinanderfolgenden Bebauung ausschlaggebend ist jedoch, inwieweit die Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt; hierfür kommt es auf die Verkehrsauffassung und damit jeweils auf die Lage des Einzelfalls an (BVerwG, Beschluss vom 09.11.2005 - 4 B 67.05 - BauR 2006, 492; Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23.95 - BRS 59 Nr. 90).

    Daher kann sich - je nach den topographischen Verhältnissen - auch ergeben, dass die Bebauung auf einem an einen Bebauungszusammenhang angrenzenden Grundstück nicht mehr an diesem Bebauungszusammenhang teilnimmt (BVerwG, Urteil vom 15.05.1997, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 978/00

    Erschließungsbeitrag: erstmalige Herstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    Auch wenn eine vorstädtische Kleinsiedlung in den Jahren 1932/33 nach besonderen reichsrechtlichen Vorschriften zur Förderung von Kleinsiedlungen errichtet wurde, war im Geltungsbereich des badischen Ortsstraßengesetzes ein förmlich festgestellter Ortsstraßenplan erforderlich, um eine erstmalige Herstellung der zur Erschließung der Siedlung bestimmten Straße annehmen zu können (ausführl.: Senatsurteil vom 08.11.2001 - 2 S 978/00 - BWGZ 2002, 183).

    Denn nach § 11 des Badischen Ortsstraßengesetzes war die Errichtung von Gebäuden auf Grundstücken, die nicht an einer bestehenden Ortsstraße lagen, zulässig, wenn der Bauende u.a. die unentbehrliche Verbindung mit dem nächsten befahrbaren öffentlichen Weg auf eigene Kosten herstellte und sich gegenüber der Baubaupolizeibehörde verpflichtete, diese Einrichtung bis zur planmäßigen Herstellung einer Ortsstraße - ebenfalls auf eigene Kosten - in geordnetem Zustand zu erhalten (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 08.11.2001 aaO; Flad, Das Badische Ortsstraßengesetz, 1909, S. 226 ff.).

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 6 ZB 03.3369
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    Die zuvor wohl bestehende Widmung als beschränkt öffentlicher Weg (Feldweg; vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 4 lit. a StrG) genügt nicht den Anforderungen, die an eine zum Anbau bestimmte Straße zu stellen sind, da sie regelmäßig keine Anfahrmöglichkeit mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen für ein Grundstück eröffnet, sondern lediglich den Verkehr mit Fahrzeugen für forst- und landwirtschaftliche Zwecke ermöglicht (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 15.09.2009 - 6 CS 09.1493 - und vom 27.03.2006 - 6 ZB 03.3369 - jeweils juris; Senatsbeschluss vom 10.07.2012 - 2 S 652/12 -).

    Wie bereits dargelegt erfüllt ein beschränkt öffentlicher Weg außerdem seinerseits nicht die Anforderungen, die an eine zum Anbau bestimmte Straße zu stellen sind, da er regelmäßig lediglich den Verkehr mit Fahrzeugen für forst- und landwirtschaftliche Zwecke ermöglicht (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 15.09.2009 - 6 CS 09.1493 - und vom 27.03.2006 - 6 ZB 03.3369 - jeweils juris; Senatsbeschluss vom 10.07.2012 - 2 S 652/12 -).

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; 2 bis 10 m breiter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    Die zuvor wohl bestehende Widmung als beschränkt öffentlicher Weg (Feldweg; vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 4 lit. a StrG) genügt nicht den Anforderungen, die an eine zum Anbau bestimmte Straße zu stellen sind, da sie regelmäßig keine Anfahrmöglichkeit mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen für ein Grundstück eröffnet, sondern lediglich den Verkehr mit Fahrzeugen für forst- und landwirtschaftliche Zwecke ermöglicht (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 15.09.2009 - 6 CS 09.1493 - und vom 27.03.2006 - 6 ZB 03.3369 - jeweils juris; Senatsbeschluss vom 10.07.2012 - 2 S 652/12 -).

    Wie bereits dargelegt erfüllt ein beschränkt öffentlicher Weg außerdem seinerseits nicht die Anforderungen, die an eine zum Anbau bestimmte Straße zu stellen sind, da er regelmäßig lediglich den Verkehr mit Fahrzeugen für forst- und landwirtschaftliche Zwecke ermöglicht (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 15.09.2009 - 6 CS 09.1493 - und vom 27.03.2006 - 6 ZB 03.3369 - jeweils juris; Senatsbeschluss vom 10.07.2012 - 2 S 652/12 -).

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO müssen sie grundsätzlich selbst - ggf. mit Hilfestellung der beklagten Behörde - ermitteln und prüfen, ob ein Geldleistungsverwaltungsakt - u.U. mit anderer Begründung - ganz oder teilweise aufrecht erhalten bleiben kann (BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200; Beschluss vom 04.09.2008 - BVerwG 9 B 2.08 - NVwZ 2009, 253).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 1 S 1370/93

    Zum Vorliegen eines öffentlichen Weges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    Aber auch wenn man zugunsten der Klägerin - obwohl keine ausdrückliche Widmung auffindbar ist - von einer Widmung des Feldwegs kraft unvordenklicher Verjährung (hierzu allg.: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2004 - 5 S 682/03 - VBlBW 2004, 380; Urteil vom 28.09.1994 - 1 S 1370/93 - juris; Urteil vom 20.08.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144) ausginge, erstreckte sich diese Widmung ersichtlich nur auf einen beschränkten Widmungsumfang als Feldweg.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83

    Zur Öffentlichkeit eines Weges; Gemeingebrauch; faktische Widmungserweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    Allein durch zwischenzeitlich gewandelte Verkehrsgewohnheiten erstreckt sich eine solche beschränkte Widmung auch nicht automatisch auf den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.04.1983 - 5 S 51/83 - VBlBW 1984, 275).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    a) Ein Erschließungsbeitrag darf nur erhoben werden, wenn und soweit eine Straße zum Anbau bestimmt ist (hierzu und zum Folgenden ausführl.: BVerwG, Urteil vom 03.03.2004 - 9 C 6/03 - NVwZ 2004, 1118 m.w.N.; Löhr in Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, § 127 Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    Bei der Frage, ob der Ausbau erforderlich ist, hat die Gemeinde keinen einer Ermessensentscheidung vergleichbaren Spielraum, sondern unterliegt einer inhaltlichen Kontrolle ihrer Entscheidung darauf, ob der von ihr gewählte Ausbau das überschreitet, was sie bei angemessener Bewertung der von den erschlossenen Grundstücken ausgehenden Verkehrsanforderungen - zugleich allerdings auch unter angemessener Berücksichtigung der Tatsache der nur einseitigen Erschließung - für geboten halten darf (BVerwG, Urteil vom 26.05.1989 - 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12
    Die zwischen der W.siedlung und dem Aussiedlerhof befindlichen Straßenkörper der Mischfläche, der B. Straße und des Wegegrundstück auf Flurstück 4562 bildet eine deutliche Zäsur, so dass die westlich der B. Straße gelegenen Gebäude - die zudem erkennbar einem privilegierten Betrieb im Außenbereich dienen - nicht mehr am Bebauungszusammenhang teilnehmen (vgl. zu einem insoweit vergleichbaren Fall: Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 - VBlBW 2012, 301, juris-Rn. 84).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2004 - 5 S 682/03

    Zusatzschild zum Verkehrszeichen 260 der StVO - Anspruch auf Widmungserweiterung

  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08

    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2473/89

    Zur Frage wann und wie ein Privatgrundstück durch unvordenkliche Verjährung zum

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 5 S 2858/06

    Unvordenkliche Verjährung im Straßenrecht

  • BVerwG, 09.11.2005 - 4 B 67.05

    Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs bei daran

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1027/87

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistungsbescheid

  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße;

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08

    Erschließung; Erschließungslast; Erschließungsanlage; erstmalige Herstellung;

  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 94.67

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Ein Vorauszahlungsbescheid ist auch insoweit aufrecht zu erhalten, als bei seinem Erlass zwar die voraussichtlichen Kosten der endgültigen Herstellung fehlerhaft prognostiziert worden sind, der festgesetzte Betrag aber im Ergebnis auch auf der Grundlage einer fehlerfreien Prognose nicht zu beanstanden ist (Bestätigung von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris).

    Daher würde es auch aus der Sicht des Beitragspflichtigen keinen Sinn machen, einen Vorauszahlungsbescheid gerichtlich ganz oder teilweise aufzuheben, obwohl die Gemeinde nach einer auf aktuelle Annahmen gestützten Prognose sogleich einen weiteren Vorauszahlungsbescheid erlassen dürfte (ausführl.: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erwartung der endgültigen Herstellung ist wie schon unter Geltung der bundesrechtlichen Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB der Erlass des Widerspruchsbescheids (vgl. Senatsurteile vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris und vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Unabhängig davon steht der Entstehung einer Beitragspflicht vor der bebauungsplanmäßigen Herstellung der ... Straße auch entgegen, dass keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese zuvor eine Widmung als öffentliche Straße erfahren hätte (vgl. zum Widmungserfordernis VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

    Sind die voraussichtlichen Kosten der endgültigen Herstellung beim Erlass des Vorauszahlungsbescheides fehlerhaft prognostiziert worden, etwa weil ein falscher Umfang der abrechenbaren Erschließungsanlage zugrunde gelegt wurde, ist der Vorauszahlungsbescheid entgegen dem Beschwerdevorbringen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch dann aufrecht zu erhalten, wenn der festgesetzte Betrag im Ergebnis auf der Grundlage einer fehlerfreien Prognose nicht zu beanstanden ist (vgl. ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 81; Urteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris Rn. 65 ff.).
  • VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - ehemalige Ortsverbindungsstraße

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der festgesetzten Vorausleistung in Höhe von 10.965,20 EUR bestünden im Übrigen aber auch dann keine Bedenken, wenn von der Nichtigkeit des Bebauungsplans ausgegangen würde, weil der auf das Grundstück des Klägers rechnerisch entfallende voraussichtliche endgültige Erschließungsbeitrag selbst bei Zugrundelegung eines - wegen der Maßgeblichkeit der nach Auffassung des Klägers in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Bebauung mit zwei Vollgeschossen - gemäß § 7 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 EBS anzusetzenden Nutzungsfaktors von lediglich 1, 3 und einem Verzicht auf die Erhöhung des Nutzungsfaktors aufgrund einer überwiegend gewerblichen Grundstücksnutzung gemäß § 7 Abs. 10, Abs. 11 EBS mit 11.878,97 EUR jedenfalls nicht niedriger ist als der von der Beklagten geltend gemachte Vorausleistungsbetrag (s. hierzu VGH BW, U.v. 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris Rn. 65 ff.; VG München, U.v. 12.5.2015 - M 2 K 14.4608 - juris Rn. 34 ff.).

    Dass die gegenüber dem Kläger geltend gemachte Vorausleistung bei einem derzeit anzunehmenden endgültigen Erschließungsbeitrag von 11.878,97 EUR de facto über der eigentlich von der Beklagten beabsichtigten Erhebungsgrenze von 50 v.H. des zu erwartenden endgültigen Erschließungsbeitrag liegt, berührt die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids nicht bzw. verletzt diesen nicht in seinen Rechten, da die Gemeinde bei einer hierauf beruhenden gerichtlichen (Teil-)Aufhebung des Bescheids berechtigt wäre, bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht jederzeit einen weiteren Vorausleistungsbescheid zu erlassen (vgl. VGH BW, U.v. 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris Rn. 67; VG München, U.v. 12.5.2015 - M 2 K 14.4608 - juris Rn. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15

    Erhebung einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Erwartung des

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erwartung der endgültigen Herstellung ist wie schon unter Geltung der bundesrechtlichen Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB der Erlass des Widerspruchsbescheids (vgl. Senatsurteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1403/21

    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Entstehung;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erwartung der endgültigen Herstellung innerhalb von vier Jahren ist wie schon unter Geltung der bundesrechtlichen Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB der Erlass des Widerspruchsbescheids (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2016, aaO juris Rn. 17; Urteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris Rn. 32).
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