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   VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10   

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VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 (https://dejure.org/2011,3200)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 (https://dejure.org/2011,3200)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - DL 13 S 2145/10 (https://dejure.org/2011,3200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten als zwingendes Interesse für die Weitergabe zu disziplinarischen Zwecken; strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Freiwilligkeit; Anwendung des DiszRNOG BW auf Altfälle

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines zwingenden öffentlichen Interesses i.S.d. § 30 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung (AO) für die Weitergabe im Steuerstrafverfahren festgestellter steuerlicher Sachverhalte zu disziplinarischen Zwecken durch von einem Finanzbeamten über einen längeren Zeitraum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines zwingenden öffentlichen Interesses i.S.d. § 30 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung ( AO ) für die Weitergabe im Steuerstrafverfahren festgestellter steuerlicher Sachverhalte zu disziplinarischen Zwecken durch von einem Finanzbeamten über einen längeren Zeitraum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz)

    Durchbrechung des Steuergeheimnisses für das Disziplinarverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Finanzbehörde darf Dienstherrn eines Beamten strafbefreiende Nacherklärung von Einnahmen mitteilen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finanzbehörde darf Dienstherrn die strafbefreiende Nacherklärung von Einnahmen mitteilen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 574
  • DÖV 2011, 411
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07

    Weitergabe von im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Daten an Dienstherrn mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    Insoweit ist dieser Fall in Art, Bedeutung und Schwere den in § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO benannten Fällen vergleichbar (vgl. zu dieser Voraussetzung: BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 336/07 -, NJW 2008, 3489).

    Denn die von einem Beamten begangene Steuerhinterziehung ist im Hinblick auf den dem Staat verursachten Schaden ein schweres Wirtschaftsdelikt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 09.11.1994 - 1 D 57/93 -, BVerwGE 103, 184), und kann im Einzelfall durchaus den in § 30 Abs. 4 Nr. 5b AO genannten Wirtschafts-straftaten vergleichbar sein.

    Entgegen der Ansicht des Verteidigers des Beamten kann etwas anderes auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2008, a.a.O., entnommen werden.

    Dahingehende Anforderungen sind weder gesetzlich vorgeschrieben noch lassen sie sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.05.2008, a.a.O., entnehmen (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 12.11.2008, a.a.O., m.w.N.).

    Zwar besteht das disziplinare Vergehen in der Störung der besonderen, nur einem bestimmten Kreis von Staatsbürgern auferlegten Ordnung und bezweckt dessen disziplinare Ahndung die Aufrechterhaltung einer geordneten und funktionstüchtigen öffentlichen Verwaltung und des Vertrauens der Öffentlichkeit hierin (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei, wenngleich - wie sich aus § 73 Satz 3 LBG a.F. ergibt - nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen ist (BVerwG, Urteil vom 06.06.2000 - 1 D 66.98 -, Buchholz 235 § 17 BDO Nr. 1 m.w.N.).

    Eine strafbefreiende Selbstanzeige schließt zwar eine Verfolgung wegen des disziplinaren Unrechtsgehalts der steuerrechtlichen Verfehlungen nicht aus, weil sie allein darauf gerichtet ist, die strafrechtliche Ahndung aus steuerpolitischen Erwägungen entfallen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2000, a.a.O.) Allerdings kann dem Umstand der Selbstanzeige, auch wenn sie nicht - wie hier auf Grund ihrer Abgabe nach Kenntnis des Termins zur Betriebsprüfung - zugleich die Voraussetzungen des anerkannten Milderungsgrundes der freiwilligen Offenbarung vor Tatentdeckung erfüllt, die Bedeutung eines disziplinarrechtlichen Milderungsgrundes zukommen.

    Nach § 71 AO haftet, wer eine Steuerhinterziehung begeht, für die verkürzten Steuern sowie für die Zinsen (BVerwG, Urteile vom 09.11.1994 - 1 D 57.93 -, BVerwGE 103, 184 und vom 06.06.2000 - 1 D 66.98 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 21d A 2894/04

    Disziplinarrechtliche Würdigung der Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    Dies ergibt sich aus § 1 StraBEG, weil der Beamte nicht in der Zeit vom 01.01.2004 bis 31.03.2005 eine strafbefreiende Erklärung im Sinne des § 1 StraBEG abgegeben hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - 21d A 2894/04.O -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2005 - 3 A 12188/04, 3 A 12224/04 -, ZBR 2005, 430).

    Insoweit nimmt die Erklärung des Beamten auch auf die diesbezüglichen Angaben seiner Ehefrau Bezug und umgekehrt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - 21d A 2894/04.O - Schütz BeamtR Es/B II 1.2 Nr. 65), so dass auch insoweit das Verhalten des Beamten den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.

    Von diesen Regelkürzungssätzen kann indes in den Fällen außergewöhnlich guter wirtschaftlicher Verhältnisse des Beamten eine Ausnahme gemacht und der Kürzungssatz erhöht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 8.06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 D 23.03

    Zitiervorschlag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    Wenn der Gesetzgeber derartige Unbilligkeiten vermeiden will, ist gleichfalls anzunehmen, dass dies nach seinem Willen auch alsbald geschehen soll (vgl. für die entsprechende, wenn auch nicht wortgleiche Übergangsregelung des § 85 BDG: BVerwG, Urteile vom 08.09.2004, a.a.O. und - ausführlich - vom 17.03.2004 - 1 D 23.03 -, BVerwGE 120, 218).

    § 34 Abs. 1 LDG findet, soweit er den Beamten materiellrechtlich besserstellt als die Regelung des § 15 LDO, in Altverfahren nach der LDO gleichfalls Anwendung (vgl. zur ent- sprechenden Rechtslage nach dem Bundesdisziplinarrecht: BVerwG, Urteil vom 17.03.2004 - 1 D 23.03 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    Diese Vorschrift des materiellen Disziplinarrechts (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 08.09.2004 - 1 D 18.03 -, NVwZ-RR 2006, 45 m.w.N.) ist für den Beamten im Vergleich zu dem bisher geltenden § 9 Abs. 1 Satz 1 LDO eine günstigere Regelung.

    Wenn der Gesetzgeber derartige Unbilligkeiten vermeiden will, ist gleichfalls anzunehmen, dass dies nach seinem Willen auch alsbald geschehen soll (vgl. für die entsprechende, wenn auch nicht wortgleiche Übergangsregelung des § 85 BDG: BVerwG, Urteile vom 08.09.2004, a.a.O. und - ausführlich - vom 17.03.2004 - 1 D 23.03 -, BVerwGE 120, 218).

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06

    Bahnbeamter des gehobenen Dienstes (Bauüberwacher) im Ruhestand; Verletzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    37 Vor diesem Hintergrund kann eine Selbstanzeige nicht in gleichem Maße strafmildernd wirken, wenn der Beamte sie nur unter dem Eindruck eines sich gegen ihn konkret verdichtenden Verdachts, von dem er wusste, und deswegen nicht mehr "aus freien Stücken heraus" abgegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 8/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15.04.2006 - 3 A 12188/04, 3 A 12224/04 -, ZBR 2005, 430) , wobei allgemeine Berichte in den Medien über Maßnahmen der Steuerfahndung im Bankenbereich eine solche Befürchtung noch nicht begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

    Von diesen Regelkürzungssätzen kann indes in den Fällen außergewöhnlich guter wirtschaftlicher Verhältnisse des Beamten eine Ausnahme gemacht und der Kürzungssatz erhöht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 8.06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2006 - 21d A 3905/05

    Folgen für einen Finanzbeamten nach Steuerhinterziehung im Dienst binnen 10

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    Dies gilt in besonderem Maße bei einem Finanzbeamten, dessen Aufgabe es gerade ist, die an den Staat abzuführenden Steuern korrekt festzusetzen und der in diesem Zusammenhang auch die Steuerpflichtigen zur Steuerehrlichkeit und zu einem ordentlichen Erklärungsverhalten anzuhalten hat (vgl. Urteil des Disziplinarsenats vom 16.09.2010 - DL 16 S 579/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.05.2006 - 21d A 3905/05.O -, ZBR 2006, 420 und vom 07.08.2001 - 15d 4172/00.O -, DÖD 2003, 40).

    37 Vor diesem Hintergrund kann eine Selbstanzeige nicht in gleichem Maße strafmildernd wirken, wenn der Beamte sie nur unter dem Eindruck eines sich gegen ihn konkret verdichtenden Verdachts, von dem er wusste, und deswegen nicht mehr "aus freien Stücken heraus" abgegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 8/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15.04.2006 - 3 A 12188/04, 3 A 12224/04 -, ZBR 2005, 430) , wobei allgemeine Berichte in den Medien über Maßnahmen der Steuerfahndung im Bankenbereich eine solche Befürchtung noch nicht begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    Die Laufzeit der Gehaltskürzung, die nach der Schwere des Dienstvergehens bestimmt wird (BVerwG, Urteil vom 21.03.2001 - 1 D 29.00 -, BVerwGE 114, 88; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.10.2005 - DL 17 S 24/04 -, und vom 09.12.2002 - DL 17 S 15/02 -, jew. juris), richtet sich hier nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LDG.

    Dabei nimmt die Rechtsprechung Regelkürzungssätze von 1/25 bei Beamten des einfachen Dienstes, 1/20 bei Beamten des mittleren Dienstes und 1/10 bei Beamten des gehobenen und höheren Dienstes bis zur Besoldungsgruppe A 16 an (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2001 - 1 D 29.00 -, BVerwGE 114, 88).

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93

    Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    Denn die von einem Beamten begangene Steuerhinterziehung ist im Hinblick auf den dem Staat verursachten Schaden ein schweres Wirtschaftsdelikt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 09.11.1994 - 1 D 57/93 -, BVerwGE 103, 184), und kann im Einzelfall durchaus den in § 30 Abs. 4 Nr. 5b AO genannten Wirtschafts-straftaten vergleichbar sein.

    Nach § 71 AO haftet, wer eine Steuerhinterziehung begeht, für die verkürzten Steuern sowie für die Zinsen (BVerwG, Urteile vom 09.11.1994 - 1 D 57.93 -, BVerwGE 103, 184 und vom 06.06.2000 - 1 D 66.98 -, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2005 - 3 A 12188/04

    Strafbefreiende Selbstanzeige eines Finanzbeamten als Milderungsgrund im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10
    Dies ergibt sich aus § 1 StraBEG, weil der Beamte nicht in der Zeit vom 01.01.2004 bis 31.03.2005 eine strafbefreiende Erklärung im Sinne des § 1 StraBEG abgegeben hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - 21d A 2894/04.O -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2005 - 3 A 12188/04, 3 A 12224/04 -, ZBR 2005, 430).

    37 Vor diesem Hintergrund kann eine Selbstanzeige nicht in gleichem Maße strafmildernd wirken, wenn der Beamte sie nur unter dem Eindruck eines sich gegen ihn konkret verdichtenden Verdachts, von dem er wusste, und deswegen nicht mehr "aus freien Stücken heraus" abgegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 8/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15.04.2006 - 3 A 12188/04, 3 A 12224/04 -, ZBR 2005, 430) , wobei allgemeine Berichte in den Medien über Maßnahmen der Steuerfahndung im Bankenbereich eine solche Befürchtung noch nicht begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 12.11.2008 - 6 A 157/08

    Disziplinarverfahren; Steuergeheimnis; Steuerhinterziehung; Verwertungsverbot;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - DL 17 S 15/02

    Verletzung der Wahrheitspflicht

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2005 - DL 17 S 24/04

    Gehaltskürzung; Schulleiter einer Sonderschule; Angabe überhöhter Schülerzahlen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2010 - DL 16 S 579/10

    Disziplinarmaßnahme bei Steuerhinterziehung zu Gunsten Dritter durch

  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 16a D 07.2849

    Finanzbeamter des mittleren Dienstes; einmalige Hinterziehung von Erbschaft- bzw.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2001 - 15d A 5014/99

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten wegen Abgabe unvollständiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2002 - 15d A 4131/01

    Versetzung einer Steueramtsrätin wegen eines Dienstvergehens in das Amt einer

  • BVerwG, 05.03.2010 - 2 B 22.09

    Disziplinarverfahren gegen Steuerbeamten; Beamtenbeisitzer im gerichtlichen

  • VG München, 05.07.2016 - M 13 DK 15.2656

    Zurückstufung des Disziplinarbeklagten

    Eine materielle Dienstbezogenheit des Handelns des Beklagten begründet sie allerdings nicht (VGH BW, U.v. 27.1.2011 - DL 13 S 2145/10 - juris Rn. 28; ebenso ohne weitere Begründung: OVG SH, U.v. 21.9.2015 - 14 LB 2/15 - juris Rn. 26; ohne nähere Begründung a.A.: Lucks, Zur disziplinarrechtlichen Beurteilung von Steuerhinterziehung, NZWehrR 2016, 66/69 zu Fn. 15).

    Denn neben der allgemeinen Ansehensschädigung durch die begangene Straftat werden dadurch in besonderer Weise auch Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit eines Finanzbeamten und somit Zweifel an einem Vertrauen in einer für das innegehabte Amt bedeutsamen Weise begründet (ausführlich VGH BW, U.v. 27.1.2011 - DL 13 S 2145/10 - juris Rn. 32; im Ergebnis ebenso Lucks, NZWehrR 2016, 66/69 f zu Fn. 16).

    Auch im Falle der nach § 371 AO eingetretenen Straffreiheit entfällt die Dienstpflichtverletzung des Beamten nicht (BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 16/10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 25; dem ausdrücklich folgend OVG SH, U.v. 21.9.2015 - 14 LB 2/15 - juris Rn. 56; ebenso VGH BW, U.v. 27.1.2011 - DL 13 S 2145/10 - juris Rn. 36).

    Der Beklagte hat über einen Zeitraum von fast 20 Jahren durch die jedes Jahr erfolgten falsche Angaben zu den ausländischen Zinseinkünften im Rahmen der Einkommenssteuererklärung die Straftat (erneut) verwirklicht (VGH BW, U.v. 27.1.2011 - DL 13 S 2145/10 - juris Rn. 35).

    aa) In der Rechtsprechung ist es als geklärt anzusehen, dass die strafbefreiend wirkende Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 AO dann als Milderungsgrund anzuerkennen ist, wenn in diesem Verhalten ein zu berücksichtigendes positives Moment des Bemessungskriteriums "Persönlichkeitsbild" liegt (vgl. zum Folgenden: BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 16/10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 35 ff.; ebenso OVG SH, U.v. 21.9.2015 - 14 LB 2/15 - juris Rn. 66; VGH BW, U.v. 27.1.2011 - DL 13 S 2145/10 - juris Rn. 36 f.).

  • VG Freiburg, 13.05.2022 - DL 11 K 2735/21

    Pflicht einer Lehrkraft zur politischen Enthaltsamkeit im Unterricht

    Von diesen Regelkürzungssätzen kann indes in den Fällen außergewöhnlich guter wirtschaftlicher Verhältnisse des Beamten eine Ausnahme gemacht und der Kürzungssatz erhöht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 -, juris, Rn. 47 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 10.08.2011 - DB 23 K 1060/11

    Disziplinarrecht - örtliche Zuständigkeit; Steuerhinterziehung; Kindergeld;

    Ein Beamter, der sich der Steuerhinterziehung schuldig macht, verletzt in schwerwiegender Weise die ihm obliegende Pflicht, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 - ).

    Insoweit ist der Fall anders zu beurteilen als der eines Finanzbeamten, der im Falle einer Steuerhinterziehung seine Kernpflichten verletzt und dadurch erhebliche Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit in Bezug auf seine konkrete Amtsführung begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 - ).

  • VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19

    Vorläufige Dienstenthebung: Umfang der Sachprüfung im vorläufigen Verfahren

    Fallbezogen ergibt sich aus diesen Grundsätzen, dass kein Verwertungsverbot vorliegt, da aus Sicht der übermittelnden Stelle die Annahme begründet war, dass der hinreichend begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das mit einem ausreichendem Grad von Wahrscheinlichkeit zur Entfernung aus dem Dienst führt(Vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10-, juris, Rn. 23).
  • VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11

    Steuerhinterziehung als Dienstvergehen

    Ein Beamter, der sich der Steuerhinterziehung schuldig macht, verletzt in schwerwiegender Weise die ihm obliegende Pflicht, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 - ).

    Insoweit ist der Fall anders zu beurteilen als der eines Finanzbeamten, der im Falle einer Steuerhinterziehung seine Kernpflichten verletzt und dadurch erhebliche Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit in Bezug auf seine konkrete Amtsführung begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 - ).

  • VG Greifswald, 28.01.2022 - 11 A 2175/20

    1. Begründet ein außerdienstliches Verhalten Zweifel an der Verfassungstreue

    Während die Laufzeit der Gehaltskürzung durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt wird, sind für die Festlegung des Kürzungsbruchteils die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten maßgebend (vgl. vgl. BVerwG, Urt. v. 8.9.2004 - 1 D 18/03 -, Rn. 58, juris; VGH, Urt. v. 27.1.2011 - DL 13 S 2145/10 -, Rn. 47, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

    Dabei kann offenbleiben, ob § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDG in seiner vor der Änderung durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz geltenden Fassung deswegen zu Gunsten des Beklagten anzuwenden ist, weil diese Vorschrift zum Zeitpunkt der Begehung des Dienstvergehens mit der Berücksichtigung der Zurückstufung im Katalog des § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDG eine dem Beklagten günstigere Regelung enthielt (vgl. zur Anwendung materiellrechtlich besserstellender Regelungen im Rahmen der Übergangsvorschrift des § 85 BDG: BVerwG, Urteil vom 17.03.2004 - 1 D 23/03 -, BVerwGE 120, 218; Urteil des Senats vom 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10 -, juris), wobei die Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDG in dieser Fassung hier bereits deswegen zweifelhaft sein dürfte, weil die ausnahmslose Einbeziehung der Zurückstufung in den Katalog des § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDG erheblichen rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Bedenken unterlag (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 - 1 D 13.04 -, BVerwGE 123, 75), die Anlass für die Neufassung des § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDG waren (vgl. BT-Drs. 16/2253 S. 13).
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