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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90   

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VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90 (https://dejure.org/1992,7558)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1992 - 2 S 1394/90 (https://dejure.org/1992,7558)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 2 S 1394/90 (https://dejure.org/1992,7558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsvereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde: kein Aufwendungsersatzanspruch aus GoA - objektiv-fremdes Geschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90
    Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz (entsprechend § 683 BGB) gegen einen Träger öffentlicher Verwaltung kann gegeben sein, wenn ein Privater eine Maßnahme trifft, die zu den Aufgaben einer Behörde dieses Verwaltungsträgers gehört (wie BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, - BVerwG 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).

    Zwar ist anerkannt, daß die Vorschriften der §§ 677 ff. BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, BVerwG 4 C 5.86, BVerwGE 80, 170; Beschluß vom 13.2.1992, BVerwG 8 C 1.92; OVG NW, Urteil vom 15.3.1989, KStZ 1989, 195; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.9.1976 - II 427/72 -, NJW 1977, 1843 = ESVGH 1977, 125).

    Die gleichzeitige Wahrnehmung eigener Interessen steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, aaO).

    Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch ist auf einen billigen Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen gerichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, 4 C 5.86, BVerwGE 801, 170 = DÖV 1989, 271).

  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90
    Hat ein Eigentümer die Erschließung seines im Außenbereich gelegenen Grundstücks vertraglich übernommen, fehlt es ihm gegenüber an einer der Verdichtung zu einer aktuellen Erschließungspflicht zugänglichen gemeindlichen Erschließungsaufgabe (wie BVerwG, Urteil vom 3.5.1991 - BVerwG 8 C 77/89 -, NVwZ 1991, 1086).

    Während des Bestehens des Erschließungsvertrags eintretende Umstände sind daher nicht geeignet, zu seinen Gunsten einen Erschließungsanspruch entstehen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1991, BVerwG 8 C 77.89, NVwZ 1991, 1086).

    Aus diesem Grunde wäre es ihm verwehrt, unter Vernachlässigung seiner eigenen Verantwortlichkeit von der Beklagten die Beseitigung von etwaigen, sich aus dem Charakter der Erschließungsanlage als Privatanlage ergebenden Unzuträglichkeiten der Erschließung zu verlangen, die eine Folge an sich der zwischen ihm und der Beklagten getroffenen Vereinbarung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1991, BVerwG 8 C 77.89; Urteil vom 11.11.1987, BVerwG 8 C 4.86).

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil v. 11.11.1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266; Urteil v. 28.10.1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186) kann sich zwar die allgemeine gemeindliche Erschließungsaufgabe infolge der Erteilung einer Baugenehmigung zu einer aktuellen Erschließungspflicht verdichten.

    Aus diesem Grunde wäre es ihm verwehrt, unter Vernachlässigung seiner eigenen Verantwortlichkeit von der Beklagten die Beseitigung von etwaigen, sich aus dem Charakter der Erschließungsanlage als Privatanlage ergebenden Unzuträglichkeiten der Erschließung zu verlangen, die eine Folge an sich der zwischen ihm und der Beklagten getroffenen Vereinbarung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1991, BVerwG 8 C 77.89; Urteil vom 11.11.1987, BVerwG 8 C 4.86).

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil v. 11.11.1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266; Urteil v. 28.10.1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186) kann sich zwar die allgemeine gemeindliche Erschließungsaufgabe infolge der Erteilung einer Baugenehmigung zu einer aktuellen Erschließungspflicht verdichten.
  • BVerwG, 13.02.1992 - 8 B 1.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90
    Für die Herstellung von Erschließungsanlagen hat der Grundstückseigentümer in diesem Fall gegen die Gemeinde keinen Aufwendungsersatzanspruch gem § 683 BGB, denn er hat keine (konkrete) Aufgabe der Gemeinde, sondern eine eigene Aufgabe erfüllt (vgl BVerwG, Beschluß vom 13.2.1992 - BVerwG 8 B 1/92).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 8 C 1.92

    Heranziehung zu den Kosten von Baumaßnahmen an einer Straße - Umstellung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90
    Zwar ist anerkannt, daß die Vorschriften der §§ 677 ff. BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, BVerwG 4 C 5.86, BVerwGE 80, 170; Beschluß vom 13.2.1992, BVerwG 8 C 1.92; OVG NW, Urteil vom 15.3.1989, KStZ 1989, 195; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.9.1976 - II 427/72 -, NJW 1977, 1843 = ESVGH 1977, 125).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90
    Die Aktualität der Erschließung auf dem Grundstück der Klägerin, also dessen Erschließungsbedarf, ist von vornherein nicht als konkrete Pflicht der Gemeinde, sondern als eigene Aufgabe der Klägerin entstanden (vgl. grundsätzlich zur Gültigkeit von Erschließungsverträgen BVerwG, Urteil vom 23.8.1991, BVerwG 8 C 91.90, KStZ 1992, 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1976 - II 427/72
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90
    Zwar ist anerkannt, daß die Vorschriften der §§ 677 ff. BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, BVerwG 4 C 5.86, BVerwGE 80, 170; Beschluß vom 13.2.1992, BVerwG 8 C 1.92; OVG NW, Urteil vom 15.3.1989, KStZ 1989, 195; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.9.1976 - II 427/72 -, NJW 1977, 1843 = ESVGH 1977, 125).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 10 N 33.10

    Prozesskostenhilfe; PKH für beabsichtigten Zulassungsantrag; Insolvenzverwalter

    Der Umstand, dass in Gerichtsentscheidungen die Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag im Zusammenhang mit Erschließungstätigkeiten von Privaten erörtert worden sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1992, a.a.O., Rn. 5 ff.; OVG NW, Urteil vom 15. März 1989, a.a.O.; VGH BW, Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 S 1394/90 -, juris Rn. 61 ff.; ThürOLG, Urteil vom 16. März 2006 - 1 U 388/05 -, BauR 2006, 1795, juris Rn. 32 ff.; VG Aachen, Urteil vom 27. Oktober 2006, a.a.O., Rn. 17 ff.), steht dem nach Auffassung des Senats nicht entgegen, weil im Ergebnis in keiner dieser Entscheidungen die Voraussetzungen für eine Geschäftsführung ohne Auftrag bejaht worden sind, was letztlich als Beleg dafür dienen mag, dass dieses Rechtsinstitut auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar ist.

    Der zwischen den Beteiligten geschlossene Erschließungsvertrag war - ungeachtet der Frage seiner Wirksamkeit - von vornherein nicht geeignet, eine konkrete Erschließungspflicht der Beklagten zu begründen, weil danach der Erschließungsträger die Erschließungsmaßnahmen vornehmen sollte und daher nur für ihn eine konkrete Verpflichtung begründet werden konnte, die im Verhältnis der Beteiligten untereinander die allgemeine Erschließungsaufgabe der Beklagten überlagerte und verdrängte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1991, a.a.O., Rn. 26; VGH BW, Urteil vom 27. Februar 1992, a.a.O., Rn. 62 f.).

  • VG Karlsruhe, 04.11.2010 - 2 K 1466/10

    Erschließungsbeitrag bei Abrechnungseinheiten

    Die Beklagte muss einen Aufwand, den ein Privater verauslagt hat, nur dann berücksichtigen, wenn sie sich hierzu in rechtlich bindender Weise verpflichtet oder wenn die Erschließungsaufgabe sich zu einer Erschließungspflicht verdichtet hätte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.02.1992 - 2 S 1394/90 - BVerwG, Urt. v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 -).
  • VG Aachen, 27.10.2006 - 9 K 526/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1992 - 8 B 1/92 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1992, 672 f.; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 S 1394/90 -, juris-Dokument Nr. MWRE 105699200.
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