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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94   

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VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94 (https://dejure.org/1996,653)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 (https://dejure.org/1996,653)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 2 S 1407/94 (https://dejure.org/1996,653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gebührenkalkulation: Einbeziehung von Entwicklungskosten; keine Einbeziehung von Personalkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 177
  • NVwZ-RR 1996, 593
  • VBlBW 1996, 382
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90

    Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühr - Gebührenkalkulation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Ist dem Satzungsgeber vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat bzw. Kreistag ohne eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (so das Urteil des Senats vom 16.2.1989, VBlBW 1989, 462 und das Urteil vom 31.8.1989, VBlBW 1990, 103 und ferner das Urteil des Senats vom 5.9.1990, ESVGH 41, 63; zum Ganzen kritisch neuerdings Gern, NVwZ 1995, 1145).

    In der Rechtsprechung des Senats ist  geklärt, daß es dem Satzungsgeber grundsätzlich gestattet ist, die Abfallgebührensätze auf Grund einer teils leistungsorientierten, teils kostenorientierten Mischkalkulation festzusetzen (Urteil des Senats vom 05.09.1990, ESVGH 41, 63 und neuerdings auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, KStZ 1995, 54 = BWGZ 1995, 336).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 2 S 1719/88

    Hausmüllgebühren - Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz, Kostendeckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Zur Ungültigkeit des Gebührensatzes muß nach dem Gesagten jedoch führen, daß dem Satzungsgeber eine unzutreffende Gebührenkalkulation unterbreitet worden ist, in der auch Kosten berücksichtigt werden, die nicht gebührenfähig sind (vgl. auch Urteil des Senats vom 02.09.1988 - 2 S 1719/88 -).

    Die gebührenrechtliche Ansatzfähigkeit von solchen Kosten setzt dementsprechend grundlegend voraus, daß sie durch die Einrichtung selbst bedingt sind (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 02.09.1988 - 2 S 1719/88 - und Gössl, aaO.).

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt insbesondere nicht, daß der Gemeinderat oder Kreistag als Parlament tätig wird, wenn er normative Regelungen trifft; er ist vielmehr Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft (BVerfGE 78, 344, 348), die auch bei der Rechtssetzungstätigkeit im System der staatlichen Gewaltenteilung dem Bereich der Verwaltung und nicht dem der Gesetzgebung zuzuordnen ist (BVerfGE 65, 283, 289).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Gebührenfähigkeit - jedenfalls für die hier in Rede stehenden Benutzungsgebühren (zu den Verwaltungsgebühren s. etwa BVerwGE 12, 162, 164; 13, 214, 219) - ist also dort nicht mehr gegeben, wo Aufgaben der öffentlichen Hand für die Allgemeinheit wahrgenommen werden, wo also der durch die Inanspruchnahme der Leistung durch den Betroffenen entstandene engere Kontakt nicht hergestellt wird (vgl. dazu v. Mutius VerwArch 1975, 75, 80; Dahmen, KStZ 1992, 143, 144; Kober, BWVPr. 1991, 73, 76, je m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt insbesondere nicht, daß der Gemeinderat oder Kreistag als Parlament tätig wird, wenn er normative Regelungen trifft; er ist vielmehr Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft (BVerfGE 78, 344, 348), die auch bei der Rechtssetzungstätigkeit im System der staatlichen Gewaltenteilung dem Bereich der Verwaltung und nicht dem der Gesetzgebung zuzuordnen ist (BVerfGE 65, 283, 289).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Gebührenfähigkeit - jedenfalls für die hier in Rede stehenden Benutzungsgebühren (zu den Verwaltungsgebühren s. etwa BVerwGE 12, 162, 164; 13, 214, 219) - ist also dort nicht mehr gegeben, wo Aufgaben der öffentlichen Hand für die Allgemeinheit wahrgenommen werden, wo also der durch die Inanspruchnahme der Leistung durch den Betroffenen entstandene engere Kontakt nicht hergestellt wird (vgl. dazu v. Mutius VerwArch 1975, 75, 80; Dahmen, KStZ 1992, 143, 144; Kober, BWVPr. 1991, 73, 76, je m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1995 - 15 B 2839/93

    Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung; Selbstverwaltungsangelegenheiten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Der Rechtsordnung des Abfallrechts kann daher entnommen werden, daß in diesem Zusammenhang (ent)stehende Kosten nicht von vornherein einrichtungsbezogen, sondern eher planungsbezogen anfallen (zum Erfordernis einer Planung bei der Umsetzung der Anforderungen der TA Siedlungsabfall vgl. OVG NW, B. v. 16.03.1995- 15 B 2839/93, LS DÖV 1995, 1054).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Ist dem Satzungsgeber vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat bzw. Kreistag ohne eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (so das Urteil des Senats vom 16.2.1989, VBlBW 1989, 462 und das Urteil vom 31.8.1989, VBlBW 1990, 103 und ferner das Urteil des Senats vom 5.9.1990, ESVGH 41, 63; zum Ganzen kritisch neuerdings Gern, NVwZ 1995, 1145).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1982 - 2 S 1254/81

    Erschließungsbeitrag; Bescheid; Änderungsbescheid; Stufenklage; endgültige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    Dementsprechend ist die Rückwirkung einer Gebührensatzung dann nicht ausgeschlossen, wenn sich das Vertrauen der Betroffenen in den Fortbestand der alten Rechtslage als nicht schutzwürdig erweist (so bereits das Urteil vom 27.05.1982, VBlBW 1983, 274 und ständig).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
    In der Rechtsprechung des Senats ist  geklärt, daß es dem Satzungsgeber grundsätzlich gestattet ist, die Abfallgebührensätze auf Grund einer teils leistungsorientierten, teils kostenorientierten Mischkalkulation festzusetzen (Urteil des Senats vom 05.09.1990, ESVGH 41, 63 und neuerdings auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, KStZ 1995, 54 = BWGZ 1995, 336).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1986 - 2 S 376/85

    Abfallbeseitigungsgebühren - Staffelung der Gebührensätze - Gewerbemüllgebühren -

  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1989 - 2 S 2279/87

    Gebührenkalkulation für Gebührensatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 2 S 361/89

    Bemessungsmaßstab für Abfallbeseitigungsgebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94

    Abfallgebühr: keine Verpflichtung der Behörde zur Begründung des ausgeübten

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1983 - 2 S 199/80

    Abwassergebühr; Gebührenbemessung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab und

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Das Kostenüberschreitungsverbot gilt auch für die vom Antragsgegner betriebene und vorgehaltene Abfallentsorgungseinrichtung (vgl. VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 -, VBlBW 1996, 382); denn § 9 Abs. 2 S. 2 KAG nimmt von ihm nur Versorgungsbetriebe (und keine Entsorgungsbetriebe) sowie wirtschaftliche Unternehmen aus, die einen angemessenen Ertrag und somit einen Gewinn für den Haushalt der Gebietskörperschaft abwerfen dürfen.

    Das Kostenüberschreitungsverbot wird weder durch Bestimmungen des KrW-/AbfG noch durch Bestimmungen des LAbfG berührt (vgl. VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996, a.a.O.).

    Ist dem Kreistag vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei der Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (st.Rspr. des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 -, VBlBW 1996, 382 m.w.N.).

    Kosten in diesem Sinne sind in Geld ausgedrückter Verbrauch (Werteverzehr) von wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode, soweit sie für die betriebliche, d.h. für die von der öffentlichen Einrichtung erbrachte Leistungserstellung anfallen (st.Rspr. des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996, a.a.O.; vgl. auch § 12 GemHVO und Nr. 4.2 der allgemeinen Hinweise des Innenministeriums zur Führung von Leistungsrechnungen nach dieser Bestimmung vom 20.1.1995, GABl. S. 86).

    Das Gegenteil ergibt sich nicht bereits aus dem Normenkontrollbeschluß des Senats vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 (VBlBW 1996, 382).

    Sie können demnach grundsätzlich, solange die Realisierung der geplanten Anlage nicht endgültig aufgegeben worden ist, zeitlich nicht vorgezogen werden (vgl. in diesem Sinne zur nicht periodengerechten Zuordnung bestimmter Entwicklungskosten auch VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    An der in seinem Normenkontrollbeschluss vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - (NVwZ-RR 1996, 593) beiläufig geäußerten Auffassung, dass die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Gebührenkalkulation nicht zu den auf die Gebührenschuldner abwälzbaren Kosten der Einrichtung gehörten, hält der Senat deshalb nicht fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Lassen sich Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln, ist der Gemeinde bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 30; Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59; Urteil vom 16.02.1989, aaO; BVerwG, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8; Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 20 ff.; Gössl, aaO, § 14 Anm. 3.1).

    Ein solcher Prognosespielraum besteht insbesondere auch bei der Ermittlung des "angemessenen" Zinssatzes, und zwar nicht nur bezüglich der Eigenkapitalverzinsung, sondern auch hinsichtlich der Fremdkapitalzinsen, sofern sich diese nicht aufgrund der bereits vorhandenen Kredite exakt berechnen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.1996, aaO Rn. 59; Gössl, aaO, § 14 Anm. 3.1, 4.2.1.3).

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