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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04   

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VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04 (https://dejure.org/2006,3904)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 (https://dejure.org/2006,3904)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 6 S 1508/04 (https://dejure.org/2006,3904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines Standplatzes beim Cannstatter Volksfest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Fortsetzungsfeststellungsbegehrens nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des ablehnenden Bescheides; Voraussetzungen sowie Handhabung des gewerberechtlichen Zulassungsanspruches zu Volksfesten und zulässige ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; GewO § 60b; ; GewO § 69; ; GewO § 70 Abs. 1; ; GewO § 70 Abs. 3; ; VwVfG § 39

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeordnung - Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Volksfest, Platzmangel, Vergabekriterien, Attraktivität, Begründung von Vergabeentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 169
  • DÖV 2006, 837 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92

    Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Mit diesem Inhalt kann angesichts der oben näher umschriebenen Eigenart von Volksfesten der vorliegenden Art kein Zweifel bestehen, dass Nr. 4.1 der Richtlinie in besonderer Weise "an der Sache orientiert" ist (ebenso bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 26.08.1981, GewArch 1982, 304 f., sowie OVG NW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 - m.w.N.).

    Im Übrigen finden sich gerade bei Tettinger/Wank (a.a.O., § 70 Randnr. 46, teilweise unter Bezugnahme auf OVG NW, GewArch 1994, 25) Hinweise, nach welchen Merkmalen die Attraktivität bestimmt werden kann, wobei etwa unter Rückgriff auf Literatur und Rechtsprechung zwischen äußerer Gestaltung eines Stands und nach der Person des Standinhabers oder des Anbieters differenziert wird; für den ersten Fall wird etwa auf Fassadengestaltung, Beleuchtung und Lichteffekte verwiesen.

    Bei ihrer Auswahlentscheidung hat sich die Beklagte auf die Prüfung der schriftlich eingereichten Unterlagen beschränkt; diese Verfahrensweise, die sich schon aus Gründen der Praktikabilität ohne weiteres aufdrängt, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (ebenso OVG NW, Urteil vom 27.05.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Dieses ist in der Rechtsprechung im Grundsatz gleichfalls anerkannt (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 27.04.1984, GewArch 1984, 265 f.), wobei die sachlichen Bezüge dieses Kriteriums zum Merkmal der Attraktivität im Blick zu behalten sind: "Bewährung" hat nicht nur mit gewerberechtlicher Zuverlässigkeit (in dieser Richtung etwa Heitsch, a.a.O., S. 228), sondern auch damit zu tun, dass sich der Bewerber nach bisherigen Erfahrungen in besonderer Weise - positiv - in das Konzept der jeweiligen Veranstaltung eingefügt hat, so dass die Prognose gerechtfertigt erscheint, dies werde auch in Zukunft so bleiben.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht, dessen Rechtsprechung sich der Senat insoweit anschließt, im Urteil vom 27.04.1984 (GewArch 1984, 265 f.) entschieden, dass eine Auswahlentscheidung, der ein System zugrunde liegt, das Neubewerbern oder Wiederholungsbewerbern, die nicht kontinuierlich auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahre der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumt, in jedem Fall außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO liegt; ähnlich hatte das OVG Lüneburg in einem Fall entschieden, in dem die Zulassungschance des dortigen Klägers "fast ausschließlich von dem Teilnahmewillen des in den letzten Jahren berücksichtigten Beigeladenen" abhing (Urteil vom 18.07.2002 - LB 3835/01 - in gleiche Richtung OVG NW, Urteil vom 12.11.1990, GewArch 1991, 113; zustimmend Landmann/Rohmer, a.a.O., § 70 Randnr. 21).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Dagegen sind nach Erledigung des Verwaltungsakts bei Gericht eingehende Ausführungen denknotwendig ungeeignet, diesem nachträglich seine Rechtswidrigkeit zu nehmen; in diesem Verfahrensstadium scheidet eine Nachholung der Begründung aus (vgl. Bader/Kuntze, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 114 Randnr. 61aE; in gleiche Richtung ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 -, Leitsatz 1).
  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Hierbei knüpft der Senat an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.1984 (GewArch 1984, 266 f.) an, wo es heißt, die sachliche Vertretbarkeit einer Differenzierung müsse sich für den Fall, dass sich der Veranstalter bei einer Auswahl an Merkmalen orientiere, die nicht bei jedem Bewerber vorliegen könnten, "aus der Eigenart des Marktgeschehens" ableiten lassen und dürfe nicht an Gesichtspunkte anknüpfen, die mit dem durch die Veranstaltung gekennzeichneten Lebenssachverhalt in keinem sachlichen Zusammenhang stünden (vgl. jüngst ferner BVerwG, Beschluss vom 04.10.2005, GewArch 2006, 81).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 3983/96

    Platzkonzeption ist sachgerechtes Auswahlkriterium; Attraktivität; Ausschluß;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Die Beantwortung der Frage, ob Platzmangel vorliegt, setzt zunächst eine Platzkonzeption voraus, bei welcher dem Veranstalter nach einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung ein weiter und gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist; dies gilt insbesondere für die Bestimmung des Veranstaltungstyps und für die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raums (vgl. statt aller BayVGH, Beschluss vom 29.01.1991, GewArch 1991, 230; OVG Lüneburg, Urteil vom 15.01.1998 - 7 L 3983/96 - ["in der Natur der Sache"]).
  • VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05

    Kriterien für die Zulassung zu einem Jahrmarkt, Berücksichtigung von Neubewerbern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung (vgl. statt aller VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.07.1978, GewArch 1979, 335), die insbesondere hinreichend bestimmt ist und "eine hinreichende Dichte der normativen Regelungen" aufweist (vgl. etwa VG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2005, GewArch 2005, 341 f.; zum Problem ferner Tettinger/Wank, GewO, 7. Aufl. 2004, § 70 Randnr. 26 m.w.N.; Heitsch, Der gewerberechtliche Zulassungsanspruch zu Volksfesten, GewArch 2004, 225 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1982 - 6 S 1669/81

    Marktfreiheit: Auswahlverfahren bei einer Überzahl an Ausstellungsbewerbern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Wird indessen vom jeweiligen "Lebenssachverhalt" ausgegangen, der sachgerecht zu würdigen ist, dann ergibt sich notwendig, dass sich Ermessens- und/oder Gestaltungsspielraum - einerseits - umso enger an der sich letztlich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Marktfreiheit (§ 70 Abs. 1 GewO) zu orientieren haben, je mehr sich die jeweilige Veranstaltung in "reinem" Marktgeschehen erschöpft (insbesondere Präsentation, Verkauf oder Austausch von Waren, wie dies insbesondere bei Messen und Verkaufsmärkten der Fall ist); für derartige Fälle ist nach wie vor an der Rechtsprechung dieses Gerichtshofs festzuhalten, wonach Auswahlentscheidungen "positiv dahin tendieren (müssen), die Marktfreiheit zu erhalten" (Urteil vom 17.03.1982, GewArch 1983, 159; zustimmend Friauf/Wagner, GewO, Stand 2005, § 70 Randnr. 54 S. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1731/89

    Zulassung zu einem Volksfest; Attraktivität und Neuheit des Angebots;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht, dessen Rechtsprechung sich der Senat insoweit anschließt, im Urteil vom 27.04.1984 (GewArch 1984, 265 f.) entschieden, dass eine Auswahlentscheidung, der ein System zugrunde liegt, das Neubewerbern oder Wiederholungsbewerbern, die nicht kontinuierlich auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahre der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumt, in jedem Fall außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO liegt; ähnlich hatte das OVG Lüneburg in einem Fall entschieden, in dem die Zulassungschance des dortigen Klägers "fast ausschließlich von dem Teilnahmewillen des in den letzten Jahren berücksichtigten Beigeladenen" abhing (Urteil vom 18.07.2002 - LB 3835/01 - in gleiche Richtung OVG NW, Urteil vom 12.11.1990, GewArch 1991, 113; zustimmend Landmann/Rohmer, a.a.O., § 70 Randnr. 21).
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 26.82

    Auschließungsermessen - Veranstalter - Platzmangel - Bewerber - Ehegatten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Hierbei knüpft der Senat an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.1984 (GewArch 1984, 266 f.) an, wo es heißt, die sachliche Vertretbarkeit einer Differenzierung müsse sich für den Fall, dass sich der Veranstalter bei einer Auswahl an Merkmalen orientiere, die nicht bei jedem Bewerber vorliegen könnten, "aus der Eigenart des Marktgeschehens" ableiten lassen und dürfe nicht an Gesichtspunkte anknüpfen, die mit dem durch die Veranstaltung gekennzeichneten Lebenssachverhalt in keinem sachlichen Zusammenhang stünden (vgl. jüngst ferner BVerwG, Beschluss vom 04.10.2005, GewArch 2006, 81).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
    Nach Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens kann es sachdienlich sein, das Fortsetzungsfeststellungsbegehren auf die Feststellung zu beschränken, die ablehnenden Bescheide seien rechtswidrig gewesen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.06.1999 - 6 C 19.98 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Dieser kann insbesondere den Gestaltungswillen des Veranstalters berücksichtigen (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169; Urteil vom 27.08.1990 - 14 S 2400/88 -, ESVGH 41, 307).

    Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung (vgl. Senat, Urt. vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169, juris Rn. 20, m.w.N.; Tettinger, in: Tettinger/Wank, GewO, 7. Aufl. 2004, § 70 Rn. 25 f.; Braun, NVwZ 2009, 747, 749).

    § 70 Abs. 3 VwGO stellt den Ausschluss in das Ermessen des Veranstalters (vgl. Senat, Beschl. vom 24.09.2008 - 6 S 2367/08 -, m.w.N.; Urt. vom 27.02.2006, a.a.O., juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.07.2001 - 14 S 1567/01 -, GewArch 2001, 420, juris Rn. 4, m.w.N.; Storr, in: Pielow, GewO, 2009, § 70 Rn. 24).

    Bei der insoweit zu treffenden Entscheidung ist die gerichtliche Nachprüfung darauf beschränkt, ob der Veranstalter von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und ob der Ausschluss aus sachlichen Gründen erfolgt ist, zu denen gerade auch die Orientierung am jeweiligen Gestaltungswillen des Veranstalters zählt (vgl. Senat, Beschl. vom 24.09.2008, a.a.O., sowie Urt. vom 27.02.2006, a.a.O., juris Rn. 21 f., je m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 26.03.1996, a.a.O., m.w.N.; Storr, a.a.O., § 70 Rn. 22).

    Für die insoweit vergleichbaren Richtlinien der Beklagten aus dem Jahre 2001 und das diese konkretisierende Punktesystem hat der Senat bereits entschieden, dass sie diesen Grundsätzen genügen (vgl. Urt. des Senats vom 27.02.2006, a.a.O., juris Rn. 23 ff.).

    Damit geben die Richtlinien Vergabekriterien vor, die sachlich gerechtfertigt sind (vgl. ausführlich Urt. des Senats vom 27.02.2006, a.a.O.).

    Die Begründung muss dem Adressaten die Möglichkeit eröffnen nachzuvollziehen, welche Kriterien die Beklagte für maßgeblich erachtet hat, und zur effektiven Wahrung seiner Rechte hierzu Stellung nehmen zu können (vgl. Senat, Urt. vom 27.02.2006, a.a.O., juris Rn. 37, m.w.N.; Tettinger, a.a.O., § 70 Rn. 56; Storr, a.a.O., § 70 Rn. 47).

    Im Fall der Erledigung des Verwaltungsakts ist die Nachholung nur bis zum Zeitpunkt der Erledigung möglich (vgl. Senat, Urt. vom 27.02.2006, a.a.O., juris Rn. 40, m.w.N.).

    Dabei hat der Senat darauf abgestellt, dass deren Tätigkeit nach wie vor der Aufsicht und den Weisungen der Beklagten unterliege und jedenfalls die ablehnenden Auswahlentscheidungen nach wie vor von der Beklagten selbst und kraft öffentlichen Rechts durch Verwaltungsakt erlassen würden (vgl. Urt. des Senats vom 27.02.2006, a.a.O., juris Rn. 18).

  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, jeweils juris, jeweils m.w.N.).

    Ist dies der Fall, ist es nicht Aufgabe der Gerichte, ihr Ermessen an die Stelle der Entscheidung des Veranstalters zu setzen und eigenständig zu entscheiden, welcher von mehreren vertretbaren Lösungen denn nun der Vorzug zu geben sei (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, jeweils juris).

    Im Rahmen des § 39 LVwVfG ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Begründungen von ablehnenden Auswahlentscheidungen nach § 70 Abs. 3 GewO erkennen lassen müssen, anhand welcher Kriterien die Bewerber ausgewählt wurden und welche Gründe zur Ablehnung des betroffenen Bewerbers geführt haben und dem Adressaten die Möglichkeit eröffnen, nachzuvollziehen, welche Kriterien die Antragsgegnerin für maßgeblich erachtet hat, und zur effektiven Wahrnehmung seiner Rechte hierzu Stellung nehmen zu können (VGH Bad.-Württ, Urteile vom 27.08.1990 - 14 S 240/88 -, juris 18, vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris Rn. 37 m.w.N. und vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, juris Rn. 23 m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 K 5859/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensentscheidung ist auf die Frage beschränkt, ob der Ausschluss aus sachlichen Gründen und die Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines für alle Bewerber einheitlichen, willkürfreien und nachvollziehbaren Verfahrens erfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris Rn. 22; Bayer. VGH Urteil vom 22.07.2015 - 22 B 15.620 -, juris Rn. 44; VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 K 5859/16 -, juris Rn. 10).

    Die Kammer hat im Verfahren 4 K 2310/14 unter Bezugnahme auf den weiten Gestaltungsspielraums des Veranstalters nicht in Frage gestellt, dass die FWTM zur Ausfüllung der in Nr. 5.3.1 Weihnachtsmarkt-RL genannten Auswahlkriterien eine Matrix mit konkreten Bewertungskriterien entwickelt und diese mit unterschiedlichen Prozentzahlen gewichtet hat (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, jeweils juris).

    Es spricht einiges dafür, dass Vergaberichtlinien, die zwar materielle Auswahlkriterien für die Zulassung zum Weihnachtsmarkt enthalten, diese aber nicht in ihrer Bedeutung gewichten, nicht geeignet sind, der ihnen zukommenden Aufgabe zu genügen, der für die Zulassung bzw. Nichtzulassung zu einem als öffentlichen Einrichtung betriebenen Markt zuständige Stelle die "wesentlichen" Vorgaben für eine willkürfreie, den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Marktfreiheit wahrende Entscheidung zu geben (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 B 4885/08 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.08.1990 - 14 S 2400/88 -, juris; anders wohl VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, jeweils juris).

  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, jew. juris, jew. m.w.N.).

    Als besondere Ausprägung der Attraktivität ist Nr. 5.3.2 anzusehen, wonach Geschäfte, von denen angenommen wird, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung oder Betriebsweise eine besondere Anziehungskraft auf die Besucher ausüben - die, mit anderen Worten, besonders attraktiv sind (vgl. zu einer ähnlichen Formulierung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris) -, bevorzugt Platz erhalten können.

    Die Anwendung des Kriteriums der Attraktivität als Auswahlmaßstab für die Zulassung zu Weihnachtsmärkten in Fällen nicht ausreichender Kapazität begegnet ungeachtet der damit notwendigerweise verbundenen - ihrerseits wiederum einen Beurteilungsspielraum bedingenden - Wertungsentscheidung des Marktveranstalters keinen prinzipiellen Bedenken, sondern wird im Gegenteil dem Grundsatz der Marktfreiheit im besonderen Maße gerecht, da es keinen Bewerber von vornherein ausschließt, sondern jedem im Rahmen eines durch ihn zu beeinflussenden Faktors - der Steigerung der Anziehungskraft seines Geschäfts - eine gesicherte Zulassungschance eröffnet (Nieders. OVG, Urteil vom 16.05.2012 - 7 LB 52/11 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 22.12.2000 - 11 11462/99 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2013 - 3 B 494/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; VG Hannover, Urteil vom 09.12.2008 - 11 A 1537/07 -, juris).

    Gerade weil das Bemühen um besondere Objektivierung und Differenzierung die letztlich getroffene Auswahlentscheidung in besonderem Maße einer rationalen und zugleich nachprüfbaren Handhabung zugänglich macht, entspricht ein derartiges Vorgehen entgegen der Auffassung des Antragstellers grundsätzlich den an eine Auswahlentscheidung zu stellenden verfassungs- wie einfachrechtlichen Anforderungen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 02.07.2010 - 4 B 643/10 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2013 - 12 A 4677/13 -, juris).

  • VG Mainz, 18.09.2015 - 3 L 745/15

    Mainzer Weihnachtsmarkt - gerichtlicher Eilantrag eines bei der Auswahl

    Dass bei dem Kriterium der Attraktivität - naturgemäß - auch subjektive Vorstellungen einfließen, führt nicht zur Willkürlichkeit des Auswahlsystems und einer Auswahlentscheidung (vgl. VGH München, Beschluss vom 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 -, BayVBl. 2012, 118; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 - VGH Mannheim, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169).(Rn.11).

    Dass bei dem Kriterium der Attraktivität - naturgemäß - auch subjektive Vorstellungen einfließen, führt nicht zur Willkürlichkeit des Auswahlsystems und einer Auswahlentscheidung (BayVGH, Beschluss vom 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 -, BayVBl. 2012, 118 und juris, Rn. 13; VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris, Rn. 34; siehe auch VGH BW, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169 und juris, Rn. 25).

    Im Gegenteil würde einer Auswahlentscheidung, die sich nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern etwa in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters stützt, das weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist, eine hinreichende objektive Tatsachenbasis fehlen (BayVGH, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135 -, BayVBl. 2014, 632 und juris, Rn. 29 und LS; siehe auch VGH BW, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169 und juris, Rn. 34).

    Ist die Ablehnung eines Bewerbers auf Grundlage eines zutreffenden Sachverhalts und aus sachlichen Gründen erfolgt, ist es nicht Aufgabe der Gerichte, ihr Ermessen an die Stelle der Entscheidung des Veranstalters zu setzen und eigenständig zu entscheiden, welcher von mehreren vertretbaren Lösungen denn nun der Vorzug zu geben sei (VGH BW, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169 und juris, Rn. 22; VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris, Rn. 10).

    Eine entsprechende Begründung muss erkennen lassen, anhand welcher Kriterien die Bewerber ausgewählt wurden und welche Gründe zur Ablehnung des betroffenen Bewerbers geführt haben (siehe - im Rahmen von § 70 Abs. 3 GewO - VGH BW, Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169 und juris, Rn. 37).

  • VG Karlsruhe, 08.11.2016 - 3 K 5859/16

    Zulassung zum Karlsruher Christkindlesmarkt - Transparenz des Auswahlverfahrens

    Demnach war die Antragsgegnerin im Hinblick auf die hohe Zahl von Bewerbungen und den nur beschränkt zur Verfügung stehenden Raum gemäß § 70 Abs. 3 GewO ermächtigt, nach ihrem Ermessen unter den Bewerbern auszuwählen und damit notwendigerweise auch einzelne Anbieter auszuschließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, juris, m.w.N.).

    Weiterhin muss die Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines für alle Bewerber einheitlichen, willkürfreien und nachvollziehbaren Verfahrens erfolgen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, a.a.O, Rn. 22).

    Dass Attraktivitätsmerkmale geeignete und sachgerechte Auswahlkriterien darstellen, liegt auf der Hand (vgl. ausführlich zum Kriterium der Attraktivität VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, a.a.O., Rn. 25 ff.).

    Insoweit beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung darauf, ob der Veranstalter von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und ob die Anwendung der Auswahlkriterien in einer einheitlichen, willkürfreien und nachvollziehbaren Weise erfolgt ist (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, a.a.O, Rn. 22).

  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135

    Rückgriff auf undokumentierte Kenntnisse eines Mitarbeiters bei Entscheidung über

    Das gilt auch für Fallgestaltungen, in denen das ursprüngliche Klagebegehren auf eine Neubescheidung eines Antrags gerichtet war (vgl. VGH BW, U.v. 27.2.2006 - 6 S 1508/04 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 31.3.2003 - 4 B 00.2823 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2008 - 6 B 11067/08

    Antrag eines Auto-Skooter-Betriebs auf Teilnahme an Mayener Lukasmarkt 2008

    In der Rechtsprechung (BVerwG, 1 C 24/82, GewArch 1984, 265; VGH B-W, 6 S 1508/04, [...]) ist darüber hinaus das Auswahlkriterium "bekannt und bewährt" als sachgerecht angesehen worden, was sowohl die Bekanntheit des Betriebs als auch die Bewährung des Gewerbetreibenden umfasst.

    Allerdings kann die dem Merkmal "bekannt und bewährt" innewohnende Tendenz zum Bestandsschutz dazu führen, dass Neubewerbern unter Verletzung ihres grundsätzlich bestehenden Anspruchs auf Teilhabe auf Dauer jede realistische Zugangschance genommen wird (VGH B-W, 6 S 1508/04, [...]).

    Sowohl hinsichtlich des Kriteriums "bekannt und bewährt" als auch bezüglich der "Attraktivität" eines Betriebs steht dem Marktveranstalter ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. VGH B-W, 6 S 1508/04, [...]).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 6 S 2207/16

    Änderung der Veranstaltungsbedingungen für einen Markt während des

    Bei der Zulassung der Aussteller zur Teilnahme an der Veranstaltung steht dem Veranstalter ein weites Ermessen zu (Urteile des Senats vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 -, BWGZ 2011, 613 und vom 27.02.2006 - 6 S 1508/14 -, ESVGH 56, 169).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - 4 B 709/15

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer auf die Auswahl von Schaustellern für

    vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 27.2.2006 - 6 S 1508/04 -, juris, Rn. 26 f. = ESVGH 56, 169.
  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10

    Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig

    Indessen kann das Feststellungsbegehren sachdienlicherweise auch auf die Rechtswidrigkeit der ablehnenden Bescheide beschränkt werden (vgl. BVerwG, DVBl 2000, 120; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2006 - 6 S 1508/04 -, juris).

    Auch das in § 8 Nr. 5 c) MS genannte Merkmal "bekannt und bewährt" stellt prinzipiell ein von der Rechtsprechung anerkanntes Differenzierungskriterium dar (OVG Rheinland-Pfalz LKRZ 2008, 477; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2006 - 6 S 1508/04 -, juris).

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1696

    Verwaltungsgerichtshof stellt Rechtswidrigkeit der Ausnahmegenehmigung für die

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

  • VG Stuttgart, 10.03.2008 - 4 K 4507/07

    Entscheidung über die Zulassung der Teilnahme an Markt

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2006 - 6 S 1895/04

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1698

    Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL -

  • OVG Hamburg, 28.12.2017 - 3 Bf 180/17

    Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit behördlichen Handelns

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1700

    Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL -

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1699

    Ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern - Zum Nachweispflichtkonzept

  • VG Stuttgart, 05.05.2022 - 4 K 3013/19

    Erfolgreiche Klage eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes gegen Maßnahmen

  • VG Stuttgart, 27.10.2011 - 4 K 3545/11

    Standplatzvergabe auf einem Weihnachtsmarkt nach einem rollierenden System

  • AG Hannover, 22.05.2007 - 544 C 6448/07

    Anspruch auf Teilnahme an dem Hannoverschen Schützenfest ; Auswahlermessen des

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 11 PA 384/21

    Anhörung; Aufenthaltsverbot; Erforderlichkeit; Feststellungsinteresse;

  • VG München, 31.05.2016 - M 7 E 16.2303

    "Kulturstrand München 2016": Auswahlverfahren der Stadt München war fehlerhaft

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1454/04

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

  • VG Karlsruhe, 22.10.2019 - 1 K 4943/17
  • VG Köln, 07.10.2010 - 20 K 620/10

    Rechtmäßigkeit einer schriftlich erteilten Wohnungsverweisung und eines

  • VG Düsseldorf, 28.09.2010 - 19 K 5851/09

    Vom Jugendamt ausgesprochenes Hausverbot wegen Mitgliedschaft in einer

  • VG Köln, 24.01.2008 - 20 K 2146/06

    Rechtswidrigkeit einer erteilten Wohnungsverweisung und des Rückkehrverbots in

  • VGH Baden-Württemberg - 6 S 1507/04 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

  • VG Köln, 25.09.2008 - 20 K 4987/07
  • VG Stuttgart, 09.06.2011 - 4 K 3176/11

    Auswahlentscheidung bei der Zulassung zum Volksfest

  • VG Bremen, 28.09.2017 - 5 V 2406/17

    Zulassung zum Freimarkt 2017 - "Stellmachers Süßer Palast" - Freimarkt;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2006 - 6 S 1455/04

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

  • VG Stuttgart, 09.06.2011 - 4 K 3176/10

    Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung über den Ausschluss eines Bewerbers um

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