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VGH Baden-Württemberg, 27.04.1983 - 3 S 34/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.10.1982 - 7 K 167/82
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.1983 - 3 S 34/83
Papierfundstellen
- ESVGH 34, 76 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 5 S 2644/93
Nachweis der notwendigen Stellplätze als statthafte Bedingung einer …
Es würde dem Zweck des Gesetzes zuwiderlaufen, wenn sich Bauherren gerade in den Kernzonen der Städte mit den besten wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten der Stellplatzverpflichtung entziehen könnten und die Allgemeinheit die Lasten für das notwendige Abstellen der Kraftfahrzeuge tragen müßte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 27.04.1983 - 3 S 34/83 - und Sauter, a.a.O., RdNr. 13 zu § 39). - VG Ansbach, 17.08.2022 - AN 9 S 22.01489
Wiederholte Zwangsgeldandrohung
Dies sind z. B. Wohnsowie Geschäfts- und Verwaltungsgebäude in Fußgängerzonen, die nur beschränkt, etwa für den Anlieger- und Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten mit Kraftfahrzeugen befahrbar sind (VGH Mannheim, U.v. 27.04.1983 - 3 S 34/83). - VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 776/14
Befreiung vom Nachweis notwendiger Stellplätze bei ausschließlicher Erschließung …
Die Stellplatzverpflichtung entfällt auch nicht schon deshalb, weil dem Verpflichteten die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar ist; so unterfällt etwa auch ein in einer Fußgängerzone gelegenes Wohn- oder Geschäftshaus der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen (vgl. VGH BW, Urteil vom 27. April 1983 - 3 S 34/83 -, BRS 40 Nr. 147 und juris - LS -).