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   VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 11 S 283/05   

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https://dejure.org/2006,10522
VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 11 S 283/05 (https://dejure.org/2006,10522)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.04.2006 - 11 S 283/05 (https://dejure.org/2006,10522)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. April 2006 - 11 S 283/05 (https://dejure.org/2006,10522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Entscheidung über ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ; Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz allein aus gerichtlicher Entscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AAZuVO § 6 Abs. 1; AsylVfG § 24 Abs. 2; AsylVfG § 73 Abs. 3; AsylVfG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Verfahrensrecht, Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Bundesamt, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Asylverfahrensgesetz 1992, abgelehnte Asylbewerber, Asylantrag, Rücknahme, Widerruf, Urteil, Übergangsregelung

  • Judicialis

    AsylVfG § 73 Abs. 3; ; AsylVfG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; AAZuVO 1995 § 6 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht Asylbewerber, Abschiebungsschutz Asylbewerber: Abschiebungsschutz, Sachverhaltsänderung, Zuständigkeit BAMF, Asylverfahren nach AsylVfG 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1994 - 9 B 83.94

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 11 S 283/05
    Dagegen spricht bereits der Übergangscharakter dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.1994 - 9 B 83/94 -, DVBl 1995, 568).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2000 - 11 S 43/00

    Rechtskraft eines Bescheidungsurteils

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 11 S 283/05
    Die in einem rechtskräftig gewordenen Urteil aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge darf bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht erneut zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Beteiligten gemacht werden (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2000 - 11 S 43/00 -).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 11 S 283/05
    Der Umstand, dass ein Widerruf deshalb nicht möglich ist, weil das Bundesamt eine positive Feststellung nicht getroffen, sondern das Verwaltungsgericht lediglich die Abschiebungsandrohung aufgehoben hat, lässt die Zuständigkeit des Bundesamtes hierfür nicht entfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.2001 - 1 C 4/01 -, InfAuslR 2002, 205 = NVwZ 2002, 343 = EzAR 631 Nr. 52 = DVBl 2002, 340).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 11 S 283/05
    Zwar war - und ist - der Kläger abgelehnter Asylbewerber i.S.v. § 1 Abs. 1 AAZuVO 1995, da er seit der Ablehnung seines Asylantrags geduldet wird (ebenso § 1 Abs. 1 AAZuVO 2005); ihm wurde bisher auch zu keinem Zeitpunkt eine asylunabhängige Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 09.07.2002 - 11 S 2240/01 -, EZAR 045 Nr. 21).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 11 S 283/05
    Denn darunter kann nur ein Verwaltungsakt, nicht aber eine gerichtliche Entscheidung verstanden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.1999 - 9 C 16/99 -, InfAuslR 2000, 125 = NVwZ 2000, 575 = EzAR 214 Nr. 11 = AuAS 2000, 104).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 11 S 283/05
    Zu dem für die vorliegende Anfechtungsklage maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.03.1996 - 1 C 28/94 -, InfAuslR 1997, 24) war das Regierungspräsidium Tübingen für die Feststellung, dass beim Kläger - zielstaatsbezogene - Abschiebungshindernisse und Duldungsgründe nicht vorliegen, nicht zuständig.
  • VGH Hessen, 14.11.2007 - 11 UE 1162/07

    Inzidente Feststellung von Abschiebungshindernissen; Zuständigkeit des

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist in entsprechender Anwendung von § 73 Abs. 3 AsylVfG auch zuständig für die Abänderung von Entscheidungen, in denen das Verwaltungsgericht aufgrund inzidenter Feststellungen von Abschiebungshindernissen eine Abschiebungsandrohung aufgehoben hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.11.1999 - 9 C 16/99 und VGH Mannheim, Beschluss vom 27.04.2006 - 11 S 283/05).

    Für eine Abänderung dieser Entscheidung ist jedoch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in entsprechender Anwendung von § 73 Abs. 3 AsylVfG zuständig (vgl. zu einer parallelen Konstellation wie hier auch VGH Mannheim, Beschluss vom 27.04.2006 - 11 S 283/05 - juris Rdnr. 21; siehe auch BVerwG, Urteil vom 29.11.1999 - 9 C 16.99 - juris; Urteil vom 18.09.2001 - 1 C 4.01 - juris).

  • VG Bayreuth, 08.09.2009 - B 1 K 07.661

    Aufhebung der Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde nach altem Recht

    Nachdem diese Urteile nicht abgeändert wurden und auch später keine neue asylrechtliche Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit einer Abschiebung des Klägers nach Angola erging, ist die Beklagte sowohl nach § 121 Nr. 1 VwGO als auch §§ 4 Satz 1, 42 Satz 1 AsylVfG ausländerrechtlich an diese verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen und ihre tragenden Gründe gebunden (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 27.4.2006 Az. 11 S 283/05, ebenfalls zu einer Abschiebung nach Angola).
  • VG Minden, 11.03.2008 - 10 K 208/08

    Togo, Oppositionelle, politische Entwicklung, Menschenrechtslage

    vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 23.11.1999 - 9 C 16/99 - ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2006 - 11 S 283/05 -.
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