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   VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20   

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VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20 (https://dejure.org/2020,10565)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.04.2020 - 12 S 579/20 (https://dejure.org/2020,10565)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. April 2020 - 12 S 579/20 (https://dejure.org/2020,10565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Informationsrecht der Eltern gilt nicht für die Daten des Jugendamts!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Einsicht in die Sozialdaten einer Jugendhilfeakte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elternteil hat keinen Anspruch auf Einsicht in Daten des Jugendamts - Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Kind und Mitarbeiter des Jugendamts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1985
  • FamRZ 2020, 1193
  • DÖV 2020, 794
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren nicht die Funktion hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 16, vom 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 und vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - juris Rn. 16).

    Der Zulassungsgrund liegt daher vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33, vom 06.06.2018 - aaO Rn. 16, vom 16.01.2017 aaO Rn. 19 und vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17), es sei denn, es lässt sich im Einklang mit dem eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zuverlässig feststellen, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 aaO Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 8, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 9, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 - juris Rn. 5, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - juris Rn. 11 und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - juris Rn. 7).

    Der Zulassungsgrund liegt daher vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33, vom 06.06.2018 - aaO Rn. 16, vom 16.01.2017 aaO Rn. 19 und vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17), es sei denn, es lässt sich im Einklang mit dem eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zuverlässig feststellen, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 aaO Rn. 7 ff.).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren nicht die Funktion hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 16, vom 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 und vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - juris Rn. 16).

    Der Zulassungsgrund liegt daher vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33, vom 06.06.2018 - aaO Rn. 16, vom 16.01.2017 aaO Rn. 19 und vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17), es sei denn, es lässt sich im Einklang mit dem eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zuverlässig feststellen, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 aaO Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 8, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 9, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 - juris Rn. 5, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - juris Rn. 11 und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 8, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 9, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 - juris Rn. 5, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - juris Rn. 11 und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 8, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 9, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 - juris Rn. 5, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - juris Rn. 11 und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Der Zulassungsgrund liegt daher vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33, vom 06.06.2018 - aaO Rn. 16, vom 16.01.2017 aaO Rn. 19 und vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17), es sei denn, es lässt sich im Einklang mit dem eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zuverlässig feststellen, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 aaO Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Der Zulassungsgrund liegt daher vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33, vom 06.06.2018 - aaO Rn. 16, vom 16.01.2017 aaO Rn. 19 und vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17), es sei denn, es lässt sich im Einklang mit dem eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zuverlässig feststellen, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 aaO Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren nicht die Funktion hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 16, vom 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 und vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 115/08

    Auskunftsanspruch bzw. Akteneinsichtsanspruch eines leiblichen, nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20
    Die "rigorose Einschränkung der Informationsweitergabe" ist daher durch das staatliche Interesse an einer effektiven Hilfeerbringung im Interesse der Gewährleistung des Kindeswohls gerechtfertigt (vgl. Kirchhoff in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 65 SGB VIII Rn. 15 mwN; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 15 E 863/19

    Auswirkung des besonderen Weitergabeverbots des § 65 SGB VIII auf den

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20

    Einsichtsanspruch des Vaters in Akten des Jugendamtes

    [vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 27.4.2020 - 12 S 579/20 -, NJW 2020, 1985, zu einem Fall, in dem der Kläger Akteneinsicht begehrte, "um ermitteln und feststellen zu können, auf welcher Grundlage eine Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt unterstellt worden ist"] Diese - wenn man das so nennen möchte - "rigorose" Einschränkung der Informationsweitergabe ist aus Sicht des Gesetzgebers durch das staatliche Interesse an einer effektiven Hilfeerbringung im Interesse der Kinder oder Jugendlichen zur Gewährleistung des Kindeswohls gerechtfertigt.
  • VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970

    Akteneinsicht der nicht sorgeberechtigten Mutter in Jugendhilfeakten

    Ohne eine solche Regelung kann sich das für das Hilfeleistungsverhältnis notwendige persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Jugendamtsmitarbeiter und dem Klienten nicht entwickeln (vgl. Kirchhoff in Schlegel/Voelzke, SGB VIII, 2. Aufl. Stand 9.9.2020, § 65 SGB VIII Rn. 15 mwN; VGH BW, 27.4.2020 - 12 S 579/20 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 26.3.2008 - 12 E 115/08 - juris Rn. 11).

    Der Bereich Kindeswohlgefährdung ist dabei in der Regel der "klassische Fall", den das Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 im Blick hat (vgl. VGH BW, 27.4.2020 - 12 S 579/20 - juris Rn. 16).

  • OVG Saarland, 18.03.2022 - 2 D 23/22

    Jugendhilferecht; Akteneinsichtsbegehren eines Elternteils in Jugendhilfeakte des

    [Vgl. zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.4.2020 - 12 S 579/20 -, juris] Nach ihrem Vorbringen begehrt sie Akteneinsicht, um u.a. zu überprüfen, welche Umstände zu der - ihrer Auffassung nach ungerechtfertigten - Inobhutnahme ihrer Tochter geführt haben.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 273/21

    Anvertraut; Sozialdaten; Sozialdatenschutz; Sozialgeheimnis;

    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27. April 2020 (- 12 S 579/20 - juris Rn. 15) heranzieht, betrifft der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt gerade keinen Fall der Hilfeleistung durch einen freien Jugendhilfeträger, sondern eine Hilfegewährung durch das Jugendamt, so dass die Ausführungen zu dem durch § 65 SGB VIII geschützten besonderen Vertrauensverhältnis zwischen der Fachkraft des Jugendamtes und dem Hilfeempfänger nichts darüber aussagen, ob § 65 SGB VIII bei einer Hilfeleistung durch einen freien Jugendhilfeträger anwendbar ist.
  • OVG Saarland, 29.10.2021 - 2 D 223/21

    PKH-Beschwerde, Jugendhilfe, Begehren auf Akteneinsicht

    2 vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 27.4.2020 - 12 S 579/20 -, NJW 2020, 1985, zu einem Fall, in dem der Kläger Akteneinsicht begehrte, "um ermitteln und feststellen zu können, auf welcher Grundlage eine Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt unterstellt worden ist".
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