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   VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04   

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VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04 (https://dejure.org/2005,1604)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 (https://dejure.org/2005,1604)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 (https://dejure.org/2005,1604)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem Kirchendach

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsverfügung auf Grund der Veränderung eines nicht eingetragenen Kulturdenkmals; Bestimmung der Denkmalfähigkeit auf Grund der wissenschaftlichen, heimatgeschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung; Beurteilung der Erheblichkeit einer ...

  • Judicialis

    DSchG § 2; ; DSchG § 7; ; DSchG § 8; ; DSchG § 15

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DSchG § 2; DSchG § 7; DSchG § 8; DSchG § 15
    Denkmalschutz: Kulturdenkmal, Pfarrkirche, Schutzgrund, Heimatgeschichte, Genehmigungsanspruch, Beeinträchtigung, Erheblichkeit, Photovoltaikanlage, Solaranlage

  • rechtsportal.de

    DSchG § 2 ; DSchG § 7 ; DSchG § 8 ; DSchG § 15
    Denkmalschutz: Kulturdenkmal, Pfarrkirche, Schutzgrund, Heimatgeschichte, Genehmigungsanspruch, Beeinträchtigung, Erheblichkeit, Photovoltaikanlage, Solaranlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Solaranlage auf historischem Kirchendach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Solaranlage auf dem Kirchendach in Nordheim muss nicht entfernt werden

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 821 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über Solaranlage auf Kirchendach

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit von Solaranlagen (IBR 2006, 228)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 23
  • VBlBW 2006, 20
  • ZfBR 2006, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
    Das Landesdenkmalamt, dessen sachverständigen Stellungnahmen nach der Rechtsprechung des Senats maßgebliches Gewicht zukommt (vgl. Urteil vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232 ), hat die Denkmalfähigkeit der Kirche in der schriftlichen Stellungnahme vom März 2001 aufgrund der wissenschaftlichen und auch wegen der heimatgeschichtlichen Bedeutung angenommen, wobei in den Erläuterungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht den heimatgeschichtlichen Gründen größeres Gewicht beigemessen worden ist; den Schutzgrund der künstlerischen Bedeutung hat es demgegenüber nicht in Anspruch genommen.

    Sie ist dann gegeben, wenn eine Sache das ästhetische Empfinden in besonderem Maße anspricht oder zumindest den Eindruck vermittelt, dass etwas nicht Alltägliches oder eine Anlage mit Symbolgehalt geschaffen worden ist, wenn ihnen exemplarischer Charakter für eine bestimmte Stilrichtung oder für das Werk eines Künstlers beizumessen ist oder wenn sich Form und Funktion eines Bauwerks in besonders gelungener Weise entsprechen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232 m.w.N.).

    Im übrigen können wissenschaftliche Gründe auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232 m.w.N.).

    Entscheidend ist dabei der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
    (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urteile vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, VBlBW 1991, 257 und vom 04.06.1991 - 1 S 2022/90 -, VBlBW 1992, 58 ).

    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (vgl. nur Urteile vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, VBlBW 1991, 257 und vom 19.07.2000 - 1 S 2992/99 -, VBlBW 2001, 63).

    Sie muss - unterhalb der Schranke einer baurechtlichen Verunstaltung - deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (vgl. Urteil vom 23.07.1990 - 1 S 2998/90 -, VBlBW 1991, 257 ).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
    Denn sie verhindert, dass dem Eigentümer des Kulturdenkmals Beschränkungen seiner durch das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse auferlegt werden, die sich aus dem die Denkmaleigenschaft begründenden Schutzgrund nicht mehr rechtfertigen ließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 ; siehe auch Fritzsch, VBlBW 2004, 414 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 1 S 2992/99

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (vgl. nur Urteile vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, VBlBW 1991, 257 und vom 19.07.2000 - 1 S 2992/99 -, VBlBW 2001, 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1983 - 5 S 229/83

    Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals durch Werbetafel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
    Bei dieser Bewertung ist das Verwaltungsgericht, auf dessen Ausführungen der Senat gemäß § 130b Satz 2 VwGO Bezug nimmt, zutreffend von der jetzigen Eindeckung des Daches mit anthrazitfarbenen Ziegeln ausgegangen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.1983 - 5 S 229/83 -, NVwZ 1984, 191).
  • OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91

    Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
    Zum anderen hat die Entscheidung immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (siehe hierzu bei Ermessensentscheidungen OVG Berlin, Urteil vom 06.03.1997 - 2 B 33/91 -, NVwZ-RR 1997, 591 ; so auch Moench/Otting, NVwZ 2000, 515 ; Strobl u.a., a.a.O., § 2 Rn. 26 und § 8 Rn. 5 a.E.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1977 - I 396/77
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
    Diese Generalklausel ermächtigt grundsätzlich auch zu einer Anordnung, mit der dem Eigentümer als Pflichtigem (§ 7 PolG) die Beseitigung einer gegen das Denkmalschutzrecht verstoßenden Veränderung eines Kulturdenkmals (1.) aufgegeben wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18.08.1977 - I 396/77 -, ESVGH 27, 232 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 524/87

    Kulturdenkmal: öffentliches Erhaltungsinteresse; privates Abbruchinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
    d) An der Erhaltung der Bartholomäuskirche besteht schließlich nach der hierzu erforderlichen Abwägung der denkmalpflegerischen Belange ein öffentliches Interesse (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.1988 - 1 S 524/87 -, NVwZ-RR 1989, 238 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
    (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urteile vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, VBlBW 1991, 257 und vom 04.06.1991 - 1 S 2022/90 -, VBlBW 1992, 58 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Die weite Auslegung des Genehmigungstatbestands entspricht der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteile vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - VBlBW 1991, 257 , vom 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - VBlBW 1992, 58 und vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23 = VBlBW 2006, 20).

    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteile vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - a.a.O., vom 19.07.2000 - 1 S 2992/99 - VBlBW 2001, 63, und vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23 ).

    Zum anderen hat die Entscheidung immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. Senatsurteile vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23 und vom 10.06.2010 - 1 S 585/10 - VBlBW 2010, 393; Strobl/Sieche, a.a.O., § 8 Rn. 5 a.E.).

    In dieser Funktion - seinem "Zeugniswert" - kann es Veränderungen oftmals von vergleichsweise größerem Gewicht unbeschadet überstehen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23 ).

    34 In subjektiver Hinsicht ist für die Beurteilung der Frage, ob das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt wird, das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters entscheidend (vgl. Senatsurteile vom 19.07.2000 - 1 S 2992/99 - VBlBW 2001, 63, vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - a.a.O. und vom 16.11.2005 - 1 S 2953/04 - VBlBW 2006, 272).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06

    Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber

    Denn die Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erfordert eine weite Auslegung der die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestände (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 - zitiert nach Juris).

    Die Genehmigungspflicht setzt daher auch weder voraus, dass eine Beeinflussung des Erscheinungsbildes des Denkmals von besonderem Gewicht oder deutlich wahrnehmbar ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O.), noch dass der bestehende Zustand der historische bzw. originale ist.

    Diese wertende Einschätzung hat "kategorienadäquat" zu erfolgen, d.h. sie muss sich an den für das Schutzobjekt maßgeblichen Bedeutungskategorien orientieren (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 6. März 1997, NVwZ-RR 1997, 591, 595; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O.).

    Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass bei einem Denkmal, an dessen Erhaltung - wie hier - insbesondere auch aus künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, eine möglichst umfassende und ungestörte Erhaltung der Identität seiner Substanz und seines Erscheinungsbildes eine überragende Bedeutung hat (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O.).

    Hieraus folgt, dass der aus dem Erhaltungsinteresse abgeleitete Grundsatz der Materialgerechtigkeit zumindest in zweifacher Hinsicht einer Einschränkung bedarf: Zum einen setzt er voraus, dass dem Material überhaupt eine ausschlaggebende Bedeutung für den Denkmalwert zukommt, was zwar im Bereich der künstlerischen Bedeutungskategorie wegen der gesteigerten ästhetischen oder gestalterischen Qualität regelmäßig vorausgesetzt werden kann, bei lediglich geschichtlicher, wissenschaftlicher oder städtebaulichen Bedeutung im Sinne des § 2 Abs. 2 DSchG Bln im Einzelfall jedoch näherer Prüfung bedarf, weil der "Zeugniswert" des Denkmals durch eine Änderung des Materials bei Austausch eines Bauteils nicht zwingend beeinträchtigt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 23. April 1992, a.a.O., und Beschluss vom 2. Oktober 2002, BRS 65 Nr. 211).

  • VG Freiburg, 09.07.2009 - 4 K 1143/08

    Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft durch Dachaufbauten sowie Dachfenster

    Diesen sachverständigen Stellungnahmen kommt im Denkmalschutzrecht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zu ( siehe VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, und vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, ).

    Zu Recht wurde insoweit auch auf die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Freiburger Stadtbild e. V. als ein Beispiel für die öffentliche Resonanz auf bauliche Veränderungen des Gebäudes des Klägers verwiesen ( siehe hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.06.2005, a.a.O. ).

    Auch die ungeschriebene Voraussetzung in § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG, wonach die Beeinträchtigung erheblich sein muss ( siehe VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.06.2005, a.a.O., m.w.N. ), liegt hier vor.

    Maßstab für die Beurteilung, ob das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt wird, ist das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.06.2005, a.a.O., m.w.N. ).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ( Urteil vom 27.06.2005, a.a.O. ) ist bei einem Kulturdenkmal, an dessen Erhaltung - wie hier - (u. a.) aus künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, die Schwelle zur belastenden Wirkung, die zur Erheblichkeit der Beeinträchtigung führt, deutlich eher erreicht als bei einem Denkmal, das allein aus wissenschaftlichen Gründen Denkmalschutz genießt, denn bei ihnen hat eine möglichst umfassende und ungestörte Erhaltung der Identität seiner Substanz und seines Erscheinungsbilds eine überragende Bedeutung.

    Sie hat ihre Rechtsgrundlage sowohl in § 65 Satz 1 LBO als auch in § 7 Abs. 1 DSchG ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.06.2005, a.a.O. ).

  • VG Sigmaringen, 02.04.2008 - 5 K 1038/07

    Fotovoltaikanlage auf Kulturdenkmal

    Die weite Auslegung des Genehmigungstatbestands entspricht der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, juris, Rdnr. 29; Urteil vom 19.07.2000 - 1 S 2992/99 -, juris, Rdnr. 19 m.w.N.).

    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2005, a.a.O., Rdnr. 31 mit Rspr.nachw.).

    Im Gegensatz zu nach § 12 DSchG besonderen Schutz durch Eintragung ins Denkmalbuch genießenden Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung - hier gelten strengere Anforderungen mit der Folge, dass auch bei unerheblichen Beeinträchtigungen ein Genehmigungsanspruch nicht gewährt wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2005, a.a.O., Rdnr. 32) - genießen nicht eingetragene Kulturdenkmale einen geringeren Schutz.

    Sie muss - unterhalb der Schranke einer baurechtlichen Verunstaltung - deutlich wahrnehmbar sein und vom Betrachter als belastend empfunden werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2005, a.a.O., Rdnr. 35).

    So ist nach der genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auch seitens der Denkmalbehörden anerkannt, dass jeweils in Relation zur Wertigkeit des Kulturdenkmals die Hinnahme einer Beeinträchtigung seines Erscheinungsbildes im gewissen Umfang geboten sein kann (Urteil vom 27.06.2005, a.a.O., Rdnr. 36).

    Dies gilt bei der wissenschaftlichen Bedeutung dann allerdings nicht, wenn das Kulturdenkmal als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung unter einer durch die Veränderungen bedingten Einbuße an Authentizität leidet und deswegen sein "Quellenwert" beeinträchtigt wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2005, a.a.O., Rdnr. 36 u. 37).

    Die Gründe für die Unterschutzstellung sind nach den Darlegungen des Regierungspräsidiums Tübingen - Referat 25 Denkmalpflege - , dessen Stellungnahmen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg maßgebliches Gewicht zukommt (Urteil vom 27.06.2005, a.a.O., Rdnr. 24 m.w.N.), wissenschaftlicher und künstlerischer Art. Zu der künstlerischen Bedeutung stellt die Denkmalpflege im Wesentlichen darauf ab, dass das auf Sicht angelegte Fachwerk bemerkenswerte Schmuckelemente aufweist, die das ästhetische Empfinden in besonderer Weise ansprechen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18

    Versagung der Genehmigung nach

    Die weite Auslegung des Genehmigungstatbestands entspricht der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - VBlBW 1991, 257 , v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - VBlBW 1992, 58 und v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23 = VBlBW 2006, 20).

    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 23.07.1990, a.a.O., v. 19.07.2000 - 1 S 2992/99 - VBlBW 2001, 63, und v. 27.06.2005, a.a.O.).

    In subjektiver Hinsicht ist für die Beurteilung der Frage, ob das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigt wird, das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters entscheidend (vgl. Senatsurteile v. 19.07.2000 - 1 S 2992/99 - VBlBW 2001, 63, v. 27.06.2005, a.a.O. und v. 16.11.2005 - 1 S 2953/04 - VBlBW 2006, 272).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2019 - 1 S 2984/18

    Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals

    aa) Das Landesamt für Denkmalpflege, dessen sachverständigen Stellungnahmen nach der Rechtsprechung des Senats ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - juris Rn. 24; Urt. v. 11.12.2002, a.a.O. Rn. 43; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ), hat die Denkmalfähigkeit des streitgegenständlichen Gebäudes aus heimatgeschichtlichen (dazu (1)) und wissenschaftlichen Gründen (dazu (2)) angenommen.

    (1) Der Schutzgrund der heimatgeschichtlichen Bedeutung ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass durch das Schutzobjekt heimatgeschichtliche Entwicklungen anschaulich gemacht werden ("Aussagewert"), dass ihm als Wirkungsstätte namhafter Personen oder Schauplatz historischer Ereignisse ein bestimmter "Erinnerungswert" beizumessen ist oder dass es einen im Bewusstsein der Bevölkerung vorhandenen Bezug zu bestimmten politischen, kulturellen oder sozialen Verhältnissen seiner Zeit herstellt ("Assoziationswert"; zum Ganzen Senat, Urt. v. 27.06.2005, a.a.O. Rn. 27; vgl. bereits Senat, Urt. v. 19.03.1998, a.a.O. Rn. 19; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Entscheidend ist vielmehr der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. Senat, Urt. v. 27.06.2005, a.a.O. Rn. 27; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Im Übrigen können wissenschaftliche Gründe auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2005, a.a.O. Rn. 26; vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.1998, a.a.O. Rn. 18; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

    Der Erhaltungszustand ist für die Abwägung nur insoweit von Belang, als das öffentliche Erhaltungsinteresse regelmäßig entfallen wird, wenn das Gebäude nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2005, a.a.O. Rn. 28; Urt. v. 11.12.2002, a.a.O. Rn. 36; Urt. v. 27.05.1993, a.a.O. Rn. 31; Urt. v. 10.05.1988, a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 1 S 585/10

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune

    Es geht nicht an, insoweit nur auf das Konstruktionsmerkmal bzw. Gestaltungsmerkmal abzustellen, das Anlass für die Einstufung als Kulturdenkmal ist (im Anschluss an Urteil vom 27.06.2005 1 S 1674/04 , ESVGH 56, 23).

    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (vgl. nur Urteile vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, VBlBW 1991, 257 und vom 19.07.2000 - 1 S 2992/99 -, VBlBW 2001, 63; Urteil vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, ESVGH 56, 23 ).

    Zum anderen hat die Entscheidung immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich - nicht zuletzt zur Wahrung der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. Urteil des erk. Senats vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, ESVGH 56, 23 ; Strobl/Sieche, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 2010 § 8 Rn. 5 a.E.).

    In dieser Funktion - seinem "Zeugniswert" - kann es Veränderungen oftmals von vergleichsweise größerem Gewicht unbeschadet überstehen (vgl. hierzu Urteil des erk. Senats vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, ESVGH 56, 23 ).

    Angesichts dieser tatsächlichen Umstände kann sich der Kläger auf die Entscheidung des Senats im Falle der Bartholomäus-Kirche in Nordheim (Urteil vom 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, ESVGH 56, 23) nicht berufen.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18

    Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an

    Die Rechtsgrundlage in § 19 Abs. 1 DSchG ermächtigt die Gemeinden damit (nur) dazu, ein konstitutiv wirkendes (vgl. Senat, Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 - VBlBW 2012, 185) formelles (nicht materielles) Veränderungsverbot zu erlassen, das als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt wirkt und eine umfassende Genehmigungspflicht begründet, um der mit allen Veränderungen verbundenen Gefahr einer Beeinträchtigung des geschützten Bildes der Gesamtanlage durch die Gewährleistung einer präventiven Kontrolle durch die zuständige Denkmalschutzbehörde zu begegnen (vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2005, a.a.O.; Strobl u.a., a.a.O., § 8 Rn. 3 und § 19 Rn. 13; zur Einordnung der übrigen Genehmigungstatbestände des Denkmalschutzgesetzes als Verbote mit Erlaubnisvorbehalt auch Senat, Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - VBlBW 2006, 20, und v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - VBlBW 1991, 257).

    Diese Vorschrift kann je nach Lage des Einzelfalls insbesondere eine Rechtsgrundlage dafür bieten, bei formell und materiell rechtswidrig vorgenommenen Veränderungen an Gesamtanlagen im Sinne von § 19 DSchG nicht nur die Einstellung von Bauarbeiten, sondern auch die Wiederherstellung des früheren Zustandes anzuordnen (vgl. Strobl u.a., a.a.O., § 7 Rn. 16 m.w.N.; zu auf § 7 Abs. 1 DSchG gestützten Wiederherstellungs- und Beseitigungsanordnungen im Anwendungsbereich des § 8 DSchG auch Senat, Urt. v. 27.06.2005, a.a.O., v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 - VBlBW 2010, 393, und v. 04.06.1991 - 1 S 2022/90 - VBlBW 1992, 58).

    Im Übrigen können wissenschaftliche Gründe auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt (vgl. zu § 2 DSchG Senat, Urt. v. 27.06.2005, a.a.O., und v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 - NVwZ-RR 1989, 232).

  • VG Karlsruhe, 12.12.2023 - 2 K 2212/21

    Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch

    Das Landesamt für Denkmalpflege, dessen sachverständigen Stellungnahmen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, NuR 2021, 65 = juris Rn. 50; Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, VBlBW 2006, 20 = juris Rn. 24; Urt. v. 11.12.2002 - 1 S 968/01 -, juris Rn. 43), hat die Denkmalfähigkeit des streitgegenständlichen Gebäudes zu Recht und mit überzeugenden Erwägungen aus heimatgeschichtlichen (dazu a)) und wissenschaftlichen Gründen (dazu b)) angenommen.

    a) Der Schutzgrund der heimatgeschichtlichen Bedeutung ist im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass durch das Schutzobjekt heimatgeschichtliche Entwicklungen anschaulich gemacht werden ("Aussagewert"), dass ihm als Wirkungsstätte namhafter Personen oder Schauplatz historischer Ereignisse ein bestimmter "Erinnerungswert" beizumessen ist oder dass es einen im Bewusstsein der Bevölkerung vorhandenen Bezug zu bestimmten politischen, kulturellen oder sozialen Verhältnissen seiner Zeit herstellt ("Assoziationswert"; zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, VBlBW 2006, 20 = juris Rn. 27; Urt. v. 19.03.1998 - 1 S 3307/96 -, StädteT 1999, 127 = juris Rn. 19).

    Entscheidend ist vielmehr der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjekts als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, VBlBW 2006, 20 = juris Rn. 27).

    Im Übrigen können wissenschaftliche Gründe auch dann anzunehmen sein, wenn die Sache als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung in Betracht kommt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, NuR 2021, 65 = juris Rn. 54; Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, VBlBW 2006, 20 = juris Rn. 26).

    Der Erhaltungszustand ist für die Abwägung nur insoweit von Belang, als das öffentliche Erhaltungsinteresse regelmäßig entfallen wird, wenn das Gebäude nicht unter Wahrung seiner Identität erhalten, sondern - sozusagen als Kopie des Originals - nur noch rekonstruiert werden könnte (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, NuR 2021, 65 = juris Rn. 57; Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, VBlBW 2006, 20 = juris Rn. 28; Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, NVwZ-RR 1989, 232).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 8 A 10590/11

    Antrag auf Genehmigung der Anbringung einer Photovoltaikanlage auf

    Als Beeinträchtigung des Kulturdenkmals ist dabei jede Beeinflussung seines Erscheinungsbildes anzusehen, die der aufgeschlossene Durchschnittsbetrachter als nachteilige Veränderung des Kulturdenkmals wahrnimmt, ohne dass diese Veränderung von besonderem Gewicht oder deutlich wahrnehmbar sein muss (vgl. VGH BW, Urteil vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 - ESVGH 56, 23 und juris, Rn. 29).

    Sie muss sich - auch im Hinblick auf die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzgut maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (vgl. VGH BW, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O., juris, Rn. 36; Urteil vom 10. Juni 2010 - 1 S 585/10 - VBlBW 2010, 393 und juris, Rn. 21 f.; Viebrock, a.a.O., Teil E, Rn. 146).

  • VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17

    Denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen in 3 km Entfernung

  • VG Sigmaringen, 05.10.2020 - 3 K 1501/19

    Nachbarschutz durch Bauvorschriften über die Tiefe der Abstandsflächen

  • VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 1919/06

    Gebäude einer Bundeswehrkaserne als Kulturdenkmal; militärische und

  • VG Berlin, 09.09.2010 - 16 K 26.10

    Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus in Zehlendorf

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 3 S 619/12

    Bodensee: Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn rechtmäßig

  • VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10

    Denkmalschutz: Keine Photovoltaikanlage auf Quereinhaus

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05

    Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 8 A 10229/12

    Bauvorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals; entgegenstehende Belange des

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 14 S 1297/19

    Eilantrag gegen einen Teilflächennutzungsplan Windenergie; Nichtigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19

    Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen

  • VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit

  • VG Stuttgart, 02.12.2009 - 13 K 136/09

    Kulturdenkmales: Unterschutzstellung aus wissenschaftlichen oder

  • VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17

    Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner

  • VG Karlsruhe, 11.05.2006 - 6 K 1363/04

    Beseitigung eines Kulturdenkmals zwecks Wiederherstellung des ursprünglichen

  • VG Freiburg, 08.08.2022 - 8 K 2007/22

    Anspruch des Denkmaleigentümers auf Einschreiten gegen einen Neubau innerhalb

  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 385.12

    Erteilung eines positiven Bauvorbescheides

  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 1 B 12.2353

    Denkmalschutzrechtlicher Ensembleschutz

  • VG Gießen, 22.06.2010 - 1 K 185/09

    Photovoltaik auf Scheunendach in denkmalgeschützter Gesamtanlage

  • VG Hamburg, 12.05.2014 - 7 K 278/12

    Zur Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal

  • VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09

    Kein Schutz anderer baulicher Anlagen als das geplante Bauvorhaben vor

  • VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20

    Wärmedämmung an einem Baudenkmal

  • VG Koblenz, 05.06.2023 - 1 K 922/22

    Ausbau der Solarenergie überwiegt in der Regel Belange des Denkmalschutzes -

  • VG Braunschweig, 27.01.2023 - 2 B 290/22

    Denkmalverträglichkeit; erneuerbare Energien; Photovoltaikanlage; Rückbau einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2021 - 8 A 10328/21

    Wiederherstellung eines geschützten Kulturdenkmals; hier: Stellwerk mit

  • VG Freiburg, 17.09.2020 - 4 K 2441/19

    Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsanordnung in Bezug auf eine

  • VG Neustadt, 23.11.2005 - 5 K 1498/05

    Keine Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützter Scheune

  • VG Trier, 12.03.2015 - 5 K 938/13

    "Altes Brauhaus" in Bernkastel-Kues

  • VG Würzburg, 13.11.2014 - W 5 K 13.18

    Stadt Würzburg; Dachausbau; Beeinträchtigung des Ortsbilds; Ensembleschutz; Nähe

  • VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20

    Aufzug; Barrierefreiheit; Baudenkmal; Erscheinungsbild; Kulturdenkmal;

  • VG Berlin, 16.05.2018 - 19 K 249.15

    Verlängerung einer Baugenehmigung bei einem Bauherrenwechsel; Verstoß gegen

  • VG Würzburg, 08.12.2011 - W 5 K 10.1060

    Photovoltaikanlage; Ensembleschutz; Auswirkung auf Einzeldenkmal; Ermessen

  • VG Göttingen, 18.10.2011 - 2 A 309/10

    Sonnenkollektoren contra Denkmalschutz

  • VG Berlin, 12.11.2019 - 13 K 156.18

    Denkmalrechtlicher Umgebungsschutz

  • VG Würzburg, 05.08.2010 - W 5 K 09.864

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Ensemble; Austausch von Holzfenstern durch

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