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   VGH Baden-Württemberg, 27.07.1998 - 3 S 1935/98   

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https://dejure.org/1998,13842
VGH Baden-Württemberg, 27.07.1998 - 3 S 1935/98 (https://dejure.org/1998,13842)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.1998 - 3 S 1935/98 (https://dejure.org/1998,13842)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 3 S 1935/98 (https://dejure.org/1998,13842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Genehmigungspflichtigkeit eines Bauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 226 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1998 - 3 S 1935/98
    Der Landesgesetzgeber war nicht befugt, gleichsam beliebig die Anwendung der § 30ff. BauGB dadurch auszuschalten, daß er bauliche Vorhaben vom bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren freistellte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 64.82 -, BVerwGE 72, 300, 323f. sowie Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 29 RdNr. 18 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2001 - 5 S 2545/00

    Baugenehmigungsfreiheit - Größe der baulichen Anlage

    Richtig ist zwar, dass verschiedene, für sich genommen verfahrensfreie bauliche Anlagen baulich und funktional eine einheitliche verfahrenspflichtige (Gesamt-)Anlage bilden können (vgl. z.B. Senatsurteil v. 17.01.1986 - 5 S 2984/84 -) und dass die Vorschriften über die Verfahrensfreiheit nicht durch Aufteilung einer verfahrenspflichtigen baulichen Anlage in mehrere kleinere verfahrensfreie bauliche Anlagen umgangen werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.07.1998 - 3 S 1935/98 -).

    Hinsichtlich der ferner geltend gemachten Abweichung vom Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 27.07.1998 - 3 S 1935/98 - kann dahinstehen, ob die Antragsbegründung dem Darlegungsgebot genügt.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts beziehen sich auf die Auslegung des § 50 Abs. 1 LBO i.V.m. Nr. 46 des Anhangs LBO 1996 für den "Normalfall" eines einzelnen Gebäudes, nicht auf den dem Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 27.07.1998 - 3 S 1935/98 - zugrunde liegenden Sonderfall einer funktionalen Einheit mehrerer Gebäude.

    Das entspricht dem im Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 27.07.1998 - 3 S 1935/98 - enthaltenen Rechtssatz der Sache nach.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von

    Mit anderen Worten, was nach objektiven Kriterien baulich und funktional zusammengehört, kann nicht willkürlich auf Grund einer Willensentscheidung des Bauantragstellers in Einzelteile zerlegt werden (Senatsurteil vom 25.11.2009 - 8 S 2038/08 - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.07.1998 - 3 S 1935/98 - juris).
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