Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 27.07.1998 - 3 S 1935/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Genehmigungspflichtigkeit eines Bauvorhabens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.02.1998 - 11 K 4694/97
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.1998 - 3 S 1935/98
Papierfundstellen
- VBlBW 1998, 226 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
Wyhl
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1998 - 3 S 1935/98
Der Landesgesetzgeber war nicht befugt, gleichsam beliebig die Anwendung der § 30ff. BauGB dadurch auszuschalten, daß er bauliche Vorhaben vom bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren freistellte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 64.82 -, BVerwGE 72, 300, 323f. sowie Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 29 RdNr. 18 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.01.2001 - 5 S 2545/00
Baugenehmigungsfreiheit - Größe der baulichen Anlage
Richtig ist zwar, dass verschiedene, für sich genommen verfahrensfreie bauliche Anlagen baulich und funktional eine einheitliche verfahrenspflichtige (Gesamt-)Anlage bilden können (vgl. z.B. Senatsurteil v. 17.01.1986 - 5 S 2984/84 -) und dass die Vorschriften über die Verfahrensfreiheit nicht durch Aufteilung einer verfahrenspflichtigen baulichen Anlage in mehrere kleinere verfahrensfreie bauliche Anlagen umgangen werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.07.1998 - 3 S 1935/98 -).Hinsichtlich der ferner geltend gemachten Abweichung vom Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 27.07.1998 - 3 S 1935/98 - kann dahinstehen, ob die Antragsbegründung dem Darlegungsgebot genügt.
Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts beziehen sich auf die Auslegung des § 50 Abs. 1 LBO i.V.m. Nr. 46 des Anhangs LBO 1996 für den "Normalfall" eines einzelnen Gebäudes, nicht auf den dem Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 27.07.1998 - 3 S 1935/98 - zugrunde liegenden Sonderfall einer funktionalen Einheit mehrerer Gebäude.
Das entspricht dem im Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 27.07.1998 - 3 S 1935/98 - enthaltenen Rechtssatz der Sache nach.
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von …
Mit anderen Worten, was nach objektiven Kriterien baulich und funktional zusammengehört, kann nicht willkürlich auf Grund einer Willensentscheidung des Bauantragstellers in Einzelteile zerlegt werden (Senatsurteil vom 25.11.2009 - 8 S 2038/08 - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.07.1998 - 3 S 1935/98 - juris).