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   VGH Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 8 S 1340/00   

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https://dejure.org/2001,7692
VGH Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 8 S 1340/00 (https://dejure.org/2001,7692)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2001 - 8 S 1340/00 (https://dejure.org/2001,7692)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2001 - 8 S 1340/00 (https://dejure.org/2001,7692)
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Altlasten - Hutstoffabrik II

§ 7 PolG, Anwendung der Grundsätze der BVerfG-Entscheidung «Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage» nach Zurückverweisung;

§ 106 VwGO, beschränken die Beteiligten den Prozeßvergleich auf die Hauptsache und stellen die Kostenentscheidung in das Ermessen des Gerichts, gilt nicht § 160 VwGO, sondern § 161 Abs. 2 VwGO analog

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Altlastensanierung - Zumutbarkeit der Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb eines von dem früheren Eigentümer durch Chemikalien verunreinigten Grundstücks; Heranziehung zur Sanierung des Grundstücks; Kenntnis der Art der früher erfolgten Produktion und des Chemikalieneinsatzes; Verfassungsrechtliche Grenzen der Inanspruchnahme; Anstreben ...

  • Judicialis

    PolG § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PolG § 7
    Zustandsstörer; Eigentumsgarantie; Altlasten; Sanierungskosten; Zumutbarkeit

Besprechungen u.ä.

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 16 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zu rechtlichen Risiken und Nebenwirkungen von Altlastenklauseln in Kaufverträgen (RA Hellmuth Mohr; BWNotZ 5-6/03, S. 112-115)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 352 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 352 UPR 2002, 240 (Leitsatz) Schriftt u Rspr 2000
  • VBlBW 2002, 491
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 8 S 1340/00
    Bei der Frage, ob seine Belastung mit den Sanierungskosten die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen überschreitet, ist in diesem Fall außer dem Wert des zu sanierenden Grundstücks auch der Wert der Grundstücke einzubeziehen, die er zusammen mit dem zu sanierenden Grundstück erworben hat und die mit diesem ein einheitlich genutztes und bebautes Areal bilden (im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91 - BVerfGE 102, 1).
  • OVG Saarland, 10.11.2008 - 1 A 248/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Teilaufhebung eines Ermessensaktes und

    (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2001 - 8 S 1340/00 -, RdL 2002, 219 f., ergangen in dem durch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16.2.2000 zurückverwiesenen Rechtsstreit).
  • VG Koblenz, 05.12.2002 - 2 K 2328/01

    Sicherungsmaßnahmen gegen Felssturz

    Dabei geht das Gericht davon aus, dass die zum Umfang der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemachten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 16. Februar 2000, einem Eigentümer sei es nicht zumutbar, mit Vermögen, das in keinem Zusammenhang mit dem sanierungsbedürftigen Grundstück stehe, für Sicherungsmaßnahmen einzustehen (BVerfG, a.a.O., 22 f) , eine weitergehende Haftung nicht generell ausschließt (so wohl aber VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2002, 491), sondern hiermit nur ein Abwägungsgesichtspunkt unter mehreren selbständigen Beurteilungskriterien aufgezeigt werden soll.
  • OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01

    Unmittekbarkeitszusammenhang beim Folgenbeseitigungsanspruch auf Kostenersatz für

    Mit Rücksicht auf die bei derartigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Vordergrund stehenden Ziele der Schnelligkeit und Effizienz ist es nicht zu beanstanden, dass der Beklagte, nachdem ihm am 31. März 1995 von dem Verwalter die Gesamtvollstreckung über das Vermögen der I. mitgeteilt worden war, von dem zunächst am 10. April 1995 unternommenen Versuch einer Inanspruchnahme des Verwalters wegen Zweifeln an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmensvermögens Abstand genommen und sich an die Klägerin als nunmehr "zustandsverantwortliche" Abfallbesitzerin gehalten hat (vgl. hierzu auch den Beschluss des BVerfG vom 16. Februar 2000, NJW 2000, S. 2573, 2575 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13. Dezember 2001, VBlBW 2002, S. 491).
  • VG Arnsberg, 18.02.2013 - 8 K 780/12

    Verpflichtung des Besitzers eines als Wurftaubenschießanlage für Trapp- und

    Dort heißt es: "Der Erwerber eines von dem früheren Eigentümer durch Chemikalien verunreinigten Grundstücks nimmt das Risiko seiner späteren Heranziehung zur Sanierung des Grundstücks bewusst in Kauf, wenn er die Art der früher auf dem Grundstück erfolgten Produktion sowie die dabei eingesetzten Chemikalien kannte und außerdem Grund zu der Annahme hatte, dass ein Teil dieser Substanzen in das Erdreich gelangt sein könnte." vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2001- 8 S 1340/00 -, NVwZ-RR 2002, S. 352.
  • VG Stuttgart, 15.12.2004 - 18 K 3734/03

    Aufenthaltsgenehmigung für nachgezogene Ehegatten

    Weichen die Ausländerbehörden von der landeseinheitlichen Handhabung der Anordnung ab, erwächst dem Ausländer aus Art. 3 Abs. 1 GG ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Gleichbehandlung nach Maßgabe der tatsächlichen Anwendung der Anordnung (BVerwG, Beschluss vom 19.09.2000 - 1 C 19.99 -, BVerwGE 112, 63 = NVwZ 2001, 210 = InfAuslR 2001, 70; VGH Baden-Württ., Beschluss vom 05.01.2001 - 11 S 2034/00 -, VBlBW 2002, 491).
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