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   VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03   

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VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03 (https://dejure.org/2004,2068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 (https://dejure.org/2004,2068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 (https://dejure.org/2004,2068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiheitsentziehung zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten; Auslegung des Begriffs "strafbare Handlung"; In Gewahrsamnahme von Demonstranten gegen den Castor-Transport; Wahrung des Gebots zur unverzüglichen Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung bei ...

  • Judicialis

    GG Art. 104 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. ... 104 Abs. 2 Satz 2; ; EMRK Art. 5 Abs. 1 Buchst. c; ; PolG § 28 Abs. 1 Nr. 1; ; PolG § 28 Abs. 3 Satz 3; ; PolG § 28 Abs. 4 Satz 4; ; StPO § 163 b Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163 c Abs. 1 Satz 2; ; VersG § 29 Abs. 1 Nr. 2; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17 a Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Allgemeines Polizeirecht, (polizeiliches) Obdachlosenrecht, Rechtsweg, Zuständigkeit, Verweisung - Gewahrsam, Personenfeststellung, Ermittlungsverfahren, Ordnungswidrigkeit, Gefahrenabwehr, Störung, Öffentliche Sicherheit, Castor-Transport, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 124 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 540
  • VBlBW 2005, 63
  • DVBl 2005, 132 (Ls.)
  • DÖV 2005, 165
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG fordert dann, die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 15.5.2002, BVerfGE 105, 239, 248 f. m.w.N.).

    Das Merkmal der "Unverzüglichkeit" im Sinne des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfGE 105, 239, 249 m.w.N.).

    Die fehlende Möglichkeit, einen Richter zu erreichen, kann angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, der Bedeutung des Richtervorbehalts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen, nicht ohne weiteres als unvermeidbares Hindernis für die unverzügliche Nachholung der richterlichen Entscheidung gelten (vgl. BVerfGE 105, 239, 249; 103, 142, 151 ff., 156).

    Diese Einschränkung der Verpflichtung zur unverzüglichen Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; das Bundesverfassungsgericht hebt allerdings die an die in diesem Zusammenhang gebotene Prognose zu stellenden Anforderungen hervor (vgl. BVerfGE 105, 239, 251; Rabe v. Kühlewein, DVBl. 2002, 1545, 1546).

    Es war somit kein Fall gegeben, in dem die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters bereits wegen Fehlens der gerichtsorganisatorischen Voraussetzungen nicht gewährleistet war (vgl. hierzu BVerfGE 105, 239, 249; 103, 142, 151 ff., 156).

    Diese Vorschrift setzt dem Festhalten einer Person ohne richterliche Entscheidung mit dem Ende des auf das Ergreifen folgenden Tages lediglich eine äußerste Grenze, befreit aber nicht von der Verpflichtung, eine solche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen (BVerfG, Beschluss vom 15.5.2002, BVerfGE 105, 239, 249 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1989 - 5 A 886/88
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Nach Auffassung des Senats genügt die Polizei dem Gebot zur unverzüglichen Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung grundsätzlich dadurch, dass sie die Sache beim zuständigen Amtsgericht anhängig macht, d.h. dem Gericht den Sachverhalt vorträgt mit der Bitte um Entscheidung über die Fortdauer der Freiheitsentziehung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.11.1989, NJW 1990, S. 3224 f.).

    Dabei geht der Senat davon aus, dass es sich hierbei um eine Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit des Gewahrsams handeln muss und deshalb in der bloßen Ablehnung einer richterlichen Entscheidung durch den Richter des Amtsgerichts noch kein "Ergehen" einer richterlichen Entscheidung im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 4 PolG gesehen werden kann (a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.11.1989, NJW 1990, 3224, 3225, mit Blick auf § 14 NRWPG a.F.).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Die fehlende Möglichkeit, einen Richter zu erreichen, kann angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, der Bedeutung des Richtervorbehalts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen, nicht ohne weiteres als unvermeidbares Hindernis für die unverzügliche Nachholung der richterlichen Entscheidung gelten (vgl. BVerfGE 105, 239, 249; 103, 142, 151 ff., 156).

    Es war somit kein Fall gegeben, in dem die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters bereits wegen Fehlens der gerichtsorganisatorischen Voraussetzungen nicht gewährleistet war (vgl. hierzu BVerfGE 105, 239, 249; 103, 142, 151 ff., 156).

  • VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01

    Blockadeaktion vor Kernkraftwerk - Gewahrsamnahme durch Polizei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Juni 2002 - 12 K 179/01 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Juni 2002 - 12 K 179/01 - zu ändern und festzustellen, dass die Ingewahrsamnahme am 18.10.2000 rechtswidrig war.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1826/87

    Polizeieinsatz: Zuordnung einer Maßnahme zum Bereich der Gefahrenabwehr oder der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Denn für die Qualifizierung einer sogenannten doppelfunktionalen Maßnahme der Polizei kommt es zum einen auf das Schwergewicht des polizeilichen Handelns und zum anderen auf den damit verbundenen Zweck an (Senatsurteil vom 16.5.1988, VBlBW 1989, 16, 17; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 189 ff.).

    Soweit der Grund des polizeilichen Handelns dabei dem Betroffenen nicht bereits unmittelbar selbst von der Polizei genannt wurde, ist für die Abgrenzung der Aufgabengebiete maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (Senatsurteil vom 16.5.1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 1 S 2052/03

    Inzidentprüfungskompetenz des Verwaltungsgerichts bezüglich rechtswegfremder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Nach der gesetzlichen Regelung des § 28 Abs. 4 Satz 4 PolG ist eine Anwendbarkeit der Rechtsbehelfe der VwGO und damit eine Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte erst ausgeschlossen, wenn eine Entscheidung des Amtsgerichts im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 4 PolG "ergangen" ist (vgl. Senatsurteil vom 13.5.2004 - 1 S 2052/03 - m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Vor diesem Hintergrund kann der Senat ebenso wie das Verwaltungsgericht auch offen lassen, ob die vom Kläger durchgeführten Blockadeaktionen den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllt haben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001, BVerfGE 104, 92) und die Ingewahrsamnahme somit auch zur Verhinderung einer Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs erfolgte.
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Denn die dort verwendeten Begriffe "offence" und "infraction" sind den in diesem Zusammenhang naheliegenden Begriffen "crime" und "délite" vorgezogen worden, was darauf hindeutet, dass sie als Oberbegriffe Tatbestände sowohl des Kriminalstraf- wie des Ordnungswidrigkeitenrechts umfassen sollten (vgl. Herzog, AöR 1961, 86. Band , S. 194, 221 f.; SächsVerfGH, Urteil vom 14.5.1996, LKV 1996, 273, 276).
  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Zwar ist die Bestimmung des § 17 a Abs. 5 GVG nicht anwendbar, wenn das Verwaltungsgericht unter Verstoß gegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs befunden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.1.1994 - 7 B 198.93 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 268; Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Ergänzungslieferung 2003, § 17 a GVG RdNrn. 46, 28 f.).
  • VG Schleswig, 15.06.1999 - 3 A 209/97
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
    Denn zum einen kann diese Einordnung in den einzelnen Staaten für dasselbe Unrecht unterschiedlich sein (vgl. BayVerfGH, a.a.O., S. 665; VG Schleswig, Urteil vom 15.6.1999, NJW 2000, 970, 971).
  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags;

    Danach ist der Senat an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gebunden, welches den Verwaltungsrechtsweg mit der zutreffenden Begründung bejaht hat, dass die angegriffenen Maßnahmen, soweit es sich bei der Identitätsfeststellung und der erkennungsdienstlichen Behandlung um sogenannte doppelfunktionale Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung handelt, nach dem maßgeblichen Eindruck des betroffenen Klägers zumindest auch auf polizeirechtlicher Grundlage erfolgten (vgl. Senat, Urt. v. 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, juris Rn. 28) und eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Gewahrsams nicht ausgeschlossen ist, weil eine Entscheidung des Amtsgerichts nach § 28 Abs. 4 Satz 8 PolG in der zum maßgeblichen Zeitpunkt am 30.04.2016 geltenden Fassung (a.F.) nicht ergangen ist.

    Der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung bedarf es nach § 28 Abs. 3 Satz 3 PolG a.F. ausnahmsweise nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes des Gewahrsams ergehen würde (vgl. Senat, Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 -, juris Rn. 31; Urt. v. 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, juris Rn. 47).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung

    Erledigt sich - wie hier - die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheides auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57, und Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, DVBl. 2011, 626, juris, Rn. 22; VG Oldenburg, Urt. v. 26.6.2012 - 7 A 2830/12 -, juris, Rn. 15; vgl. bereits Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, NordÖR 2012, 355, juris, Rn. 22, zur Kostenpflicht bei polizeilicher Beförderung einer hilflosen Person).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    Die Rechtmäßigkeit der hier zu beurteilenden polizeilichen Maßnahme bestimmt sich allein nach der Gefahrenlage, wie sie sich den Polizeibeamten bei fehlerfreier ex ante-Prognose darstellte (vgl. Senatsurteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 - VBlBW 2005, 63).

    Das Merkmal der "Unverzüglichkeit" im Sinne des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00 - BVerfGE 105, 239 m.w.N.; Senatsurteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 - VBlBW 2005, 63).

    Dies gilt auch für den polizeirechtlichen Gewahrsam: Mit Blick auf § 28 Abs. 3 Satz 1 PolG, wonach der Gewahrsam aufzuheben ist, sobald sein Zweck erreicht ist, ist eine richterliche Entscheidung nicht einzuholen oder abzuwarten, wenn dadurch die Dauer des Gewahrsams verlängert würde (Senatsurteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 - a.a.O., juris Rn. 47 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Zum anderen muss auch die weitere Sachbehandlung durch den Richter dem Gebot der Unverzüglichkeit entsprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 -, DÖV 2005, S. 165 ).

    Demgemäß ist in der fachgerichtlichen Judikatur etwa anerkannt, dass das Anhängigmachen der freiheitsentziehenden Maßnahme bei Gericht im Falle einer besonderen Eilbedürftigkeit eines formellen schriftlichen Antrages nicht bedarf, sofern das Begehren in den Akten in verlässlicher Weise dokumentiert ist und die Identität der in Gewahrsam Genommenen jedenfalls anhand der Akten festgestellt werden kann, zumal unter der Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes das Gericht die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen zu ermitteln hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 -, DÖV 2005, S. 165 ).

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung;

    Erledigt sich eine polizeiliche Maßnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheids auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, NVwZ-RR 2014, 552, juris, Rn. 25; Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, juris, Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Im Übrigen richtet sich die Zuständigkeit der Durchsetzung eines vollziehbaren verkehrsregelnden Gebots der Straßenverkehrsbehörde als Landesbehörde nach den Regeln des landesrechtlichen Vollstreckungsrechts (BVerwG, B. v. 15.06.1981, Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 4; zu alledem VGH Mannheim, U. v. 27.09.2004 - 1 S 2206/03 - zit. nach juris).

    Gegen eine solche Auffassung wird vorgebracht, dass eine Vorschrift wie § 82 SOG M-V die Zuständigkeit für die Vollstreckung ausdrücklich der Ausgangsbehörde zuweise und daneben eine Zuständigkeit des Polizeivollzugsdienstes gesetzlich nicht vorgesehen sei (vgl. VGH Mannheim, U. v. 27.09.2004 - a.a.O.).

    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass damit eine unzulässige, gegen eindeutige Rechtsvorschriften verstoßende Kompetenz begründet wird (in diese Richtung etwa VGH Mannheim, U. v. 27.09.2004 - a.a.O.).

    Da nach dem oben Dargelegten die Frage der Vollstreckung verkehrsrechtlicher Anordnungen, die durch Verkehrszeichen bekannt gemacht worden sind, nach Landesrecht erfolgt, müsste insbesondere hinsichtlich der eindeutigen Regelung des § 70a SOG M-V, der - möglicherweise anders als nach anderen Landesrechten - als Rechtsgrundlage für Abschleppmaßnahmen bei Verstoß gegen ein verkehrsrechtliches Ge- oder Verbot ausscheidet, der Gesetzgeber eine Regelung getroffen und gewollt haben, die im Ergebnis in vielen Fällen rechtmäßige Abschleppanordnungen nicht ermöglicht (vgl. zu einem solchen Ergebnis VGH Mannheim, U. v. 27.09.2004 - a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 12.01.2017 - 3 K 141/16

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Umschließung (Ingewahrsamnahme) und

    Aber auch die weitere Sachbehandlung durch das Amtsgericht muss den Anforderungen des § 28 Abs. 3 Satz 3 PolG, Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG genügen, insbesondere muss dessen Entscheidung grundsätzlich unverzüglich ergehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, juris Rn. 53).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 8/19

    Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten

    Die Abgrenzung zwischen beiden Zielrichtungen erfolgt nach dem Schwerpunkt der Maßnahme, wobei der behördlich mit der Maßnahme verbundene Zweck Berücksichtigung findet (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03, NVwZ-RR 2005, 540, 541; MüKoStPO/Kölbel, § 163b Rn. 3).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 ZB 4/21

    Polizeilicher Unterbringungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen gegen einen

    Die unterbliebene Aushändigung einer schriftlichen Abfassung hat in solchen Fällen allenfalls dann die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zur Folge, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, juris Rn. 9 ff.; Dutta/Jacoby/Schwab/Heinze/Roffael, FamFG, 4. Aufl., § 420 Rn. 2 mwN; zum nicht zwingenden Schriftformerfordernis für den Haftantrag in besonders eilbedürftigen Fällen s. auch BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, BVerfGK 7, 87, 99 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03, DÖV 2005, 165, 168; LG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2017 - 11 T 78/17, juris Rn. 16).
  • VG Hannover, 18.07.2012 - 10 A 1994/11

    Vereinbarkeit des polizeilichen Unterbundungsgewahrsams mit europäischen

    1990, S. 654; VerfGH Sachsen, Urteil vom 14.05.1996 - Vf. 44-II-94 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 15.06.1999 - 3 A 209/97 -, NJW 2000, S. 970; OVG Bremen, Urteil vom 06.07.1999 - 1 HB 498/98 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2002 - 12 K 179/01 -, juris; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, juris).

    1990, S. 654; VerfGH Sachsen, Urteil vom 14.05.1996 - Vf. 44-II-94 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 15.06.1999 - 3 A 209/97 -, NJW 2000, S. 970; OVG Bremen, Urteil vom 06.07.1999 - 1 HB 498/98 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2002 - 12 K 179/01 -, juris; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, juris; vgl. auch LG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 10 T 12/11 -).

  • VG Sigmaringen, 29.11.2010 - 1 K 3643/09

    Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme vor Ausschluss aus einer Versammlung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11

    Ingewahrsamnahme einer hilflosen Person durch Bundespolizei; Richtervorbehalt

  • VG Frankfurt/Oder, 14.03.2012 - 6 K 396/09
  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19

    Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 L 124.08

    Rechtswegzuweisung; Freiheitsentziehung; Amtsrichter; Polizeigewahrsam

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 5 E 251/11

    Rechtmäßigkeit einer jedenfalls auch präventiv-polizeilichen Zwecken dienenden

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05

    Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports;

  • VG München, 12.10.2016 - M 7 K 14.2128

    Anwendung polizeilichen Zwangs bei Ausschreitungen nach einem Fußballspiel

  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen,

  • OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren der Überprüfung eines

  • VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04

    Mahnwache; Volkstrauertag; Gedenktag; Sondernutzungserlaubnis; Reichweite;

  • VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17

    Drittortauseinandersetzung; Fußballbezogene Gewalt; Ingewahrsamnahme; Ultra

  • OLG Celle, 07.10.2014 - 22 W 1/14

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung eines

  • VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
  • VG Aachen, 05.10.2009 - 6 K 1802/08

    Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme zwecks Durchsetzung eines Platzverweises;

  • AG Fulda, 06.01.2019 - 85 XIV 16/19

    Kein Antragserfodernis bei § 17 PsychKHG (HE)

  • VG Aachen, 05.10.2009 - 6 K 1614/08

    Rechtmäßigkeit eines Platzverweises und einer Identitätsfeststellung zur

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