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   VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 4 S 1610/07   

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https://dejure.org/2007,6024
VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 4 S 1610/07 (https://dejure.org/2007,6024)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2007 - 4 S 1610/07 (https://dejure.org/2007,6024)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 (https://dejure.org/2007,6024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dokumentenpauschale bei Übersendung der Mehrfertigungen per Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz bezüglich der Pflicht zur Zahlung einer Dokumentenpauschale; Kostenschuldner bei Anfertigung von Ablichtungen und Ausdrucken in Folge unzureichender Zurverfügungstellung von Mehrfertigungen; Auslegung des § 28 Abs. 1 S. 2 ...

  • Judicialis

    GKG § 28 Abs. 1 Satz 2; ; GKG KV Nr. 9000

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 28 Abs. 1 Satz 2; GKG KV Nr. 9000
    Kosten einschließlich Gerichtsgebühren; Kostenfestsetzung: Dokumentenpauschale; Telefax; Computerfax; Mehrfertigung; Beifügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 186
  • NJW 2008, 536
  • VBlBW 2008, 115
  • DÖV 2008, 604
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Stuttgart, 11.06.2007 - 7 K 187/07

    Keine Zahlungspflicht nach § 28 GKG 2004 bei Übersendung der Mehrausfertigung per

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 4 S 1610/07
    Auf die Beschwerde des Vertreters der Staatskasse wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. Juni 2007 - 7 K 187/07 - geändert.
  • OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 2 U 3607/20

    Keine Dokumentenpauschale bei Schriftsatzeinreichung per beA und Fax

    Im Übrigen bezweckt sie eine Kostengerechtigkeit: Wer Kosten verursacht, soll sie begleichen (Baden-Württembergischer VGH, Beschluss vom 27.11.2007 - 4 S 1610/07 -, juris Rn. 7; Toussaint in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 28 GKG Rn. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - L 16 SF 23/17

    Anforderung von Kosten für das Anfertigen von Schriftsätzen-Abschriften von einem

    Nur vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die Beifügung von Abschriften auch derjenige unterlässt, der Schreiben und sonstige Unterlagen - wie die Antragstellerin - lediglich per Telefax übersendet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 - juris Rn. 16).

    Insofern würde auch die doppelte Übersendung mittels Telefax nicht ausreichen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 - a.a.O. Rn. 7 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 K 32.14

    Kindertagesstätte; Klage gegen Elternbeitrag; Gerichtskostenfreiheit;

    An dieser Rechtslage hat sich im Übrigen nichts geändert (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 -, juris Rn. 1; OVG Greifswald, Beschluss vom 17. April 2009 - 2 O 183/08 -, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 18 W 242/13 -, juris Rn. 2; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 66 GKG Rn. 40; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § 66 GKG Rn. 89; Meyer, GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 66 GKG Rn. 54a).
  • OLG Hamburg, 20.04.2010 - 4 W 87/10

    Gerichtsgebühr: Anfall der Dokumentenpauschale für die einmalige Vorabübersendung

    Denn der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat per Telefax keine Mehrfertigungen der Anlagen zur Berufungsbegründung übermittelt, die sodann von der Empfangseinrichtung des Gerichts für die Zustellung an die Beklagte ausgedruckt worden wären (vgl. zu diesem Fall VGH Baden-Württemberg NJW 2008, 536).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 16 SF 277/09

    Dokumentenpauschale; Übermittlung von Mehrfertigungen per Telefax

    Die zum 31. Dezember 2006 in Kraft getretene Ergänzung der Nr. 9000/1 stellt als erläuternde Ergänzung lediglich klar, was unter Geltung des § 28 Abs. 1 Satz 2 GKG vom Gesetzgeber gewollt war (vgl zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07 - juris), so dass auch für Zeiträume vor dem 31. Dezember 2006 die Klägerin kostenpflichtig ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 2 O 183/08

    Kostenerinnerung und Beschwerde gegen die Mitteilung der Kostenbeamtin, den

    Die Beschwerde - die nicht fristgebunden ist (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 27.11.2007 - 4 S 1610/07 -, NJW 2008, 536 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, § 66 GKG Rn. 40) - ist im wohlverstandenen Interesse der Beschwerdeführerin dahingehend auszulegen, dass Gegenstand des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens nicht die "Entscheidung" der Kostenbeamtin vom 20. Oktober 2008 ist - gegen die die Beschwerdeführerin ausdrücklich mit Anwaltsschreiben vom 21. Oktober 2008 Erinnerung erhoben hat -, sondern der in der Kostenrechnung/Zahlungsaufforderung vom 11. August 2008 zu erblickende Kostenansatz.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2011 - L 8 SF 313/11

    Dokumentenpauschale für per Fax übermittelte Mehrfertigungen

    Die Beifügung von Abschriften unterlässt nicht nur der Beteiligte, der solche überhaupt nicht vorlegt, sondern auch derjenige, der sie - wie hier der Kläger - lediglich per Telefax übersendet (vgl. mit ausführlicher Darlegung der Rechtsentwicklung Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 27. November 2007 - 4 S 1610/07, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 6 WF 311/10
    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg (NJW 2008, 536) kommt eine Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 2 GKG in der Weise, dass das Beifügen von Mehrfertigungen auch derjenige Beteiligte unterlässt, der sie lediglich per Telefax übersendet, nicht in Betracht.
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