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   VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09   

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https://dejure.org/2010,1099
VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09 (https://dejure.org/2010,1099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.2010 - 10 S 2392/09 (https://dejure.org/2010,1099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 (https://dejure.org/2010,1099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtraucherschutz in Gaststätten - bauliche Voraussetzungen für Nebenräume

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz eines vollständig abgeschlossenen Nebenraums für Raucher durch andere Maßnahmen zum Nichtraucherschutz, wie etwa Lüftungssysteme oder eine besondere räumliche Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz eines vollständig abgeschlossenen Nebenraums für Raucher durch andere Maßnahmen zum Nichtraucherschutz, wie etwa Lüftungssysteme oder eine besondere räumliche Anordnung

  • rechtsportal.de

    Ersatz eines vollständig abgeschlossenen Nebenraums für Raucher durch andere Maßnahmen zum Nichtraucherschutz, wie etwa Lüftungssysteme oder eine besondere räumliche Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Nichtraucherschutz in Gaststätten ist strikt zu beachten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot: Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ausnahmegenehmigung für Rauchverbot bei Gaststätte und Bar über zwei Etagen - Nichtraucherschutz in Gaststätten ist strikt zu beachten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 60, 193
  • VBlBW 2010, 286
  • DVBl 2010, 385
  • DÖV 2010, 409
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09
    Gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten sind hierfür grundsätzlich geeignet, erforderlich und verhältnismäßig (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. - juris Rdnr. 101 ff., 113 ff.; Nichtannahmebeschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09 - juris).

    Denn eine stärkere Belastung solcher Betriebe, einschließlich der Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt (vgl. zum Ganzen BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 aaO. Rdnr. 102, 122, 125; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung v. 02.06.2009 - Vf. 13-VII-08 - juris).

    Der Gesetzgeber hat mit der Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 LNRSchG, die in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes vom 01.08.2007 noch nicht vorgesehen war (vgl. GBl. 2007, 337), die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 30.07.2008 (aaO.) umgesetzt.

    Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten könnten die Betreiber solcher Gaststätten regelmäßig keine Raucherräume anbieten (vgl. Urt. v. 30.07.2008 aaO. Rdnr. 136 f., 164).

    Da der Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens ein besonders hochrangiges Rechtsgut ist, das auch empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigt (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 aaO.), ist es der Antragstellerin zuzumuten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache den angeordneten Maßnahmen nachzukommen, selbst wenn zu Gunsten ihres Anliegens unterstellt wird, dass diese auf Dauer die Fortführung des Betriebs in Frage stellen (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2009 - 4 B 512/09 - juris).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des novellierten bayerischen Gesetzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09
    Gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten sind hierfür grundsätzlich geeignet, erforderlich und verhältnismäßig (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. - juris Rdnr. 101 ff., 113 ff.; Nichtannahmebeschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09 - juris).

    Da es um die Ordnung von Massenvorgängen geht, ist der Landesgesetzgeber aber zu typisierenden und generalisierenden Regelungen befugt (BVerfG, Urt. v. 30.07.08 aaO. Rdnr. 165; BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 aaO.).

    Die Grenze von 75 qm Gastfläche beruht dabei auf sachlichen Gründen und ist nicht willkürlich (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 30.07.08 aaO. Rdnr. 167; BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 aaO.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - 4 B 512/09

    Rauchverbot für Gaststätten gilt auch im Laufbereich von Einkaufszentren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09
    Da der Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens ein besonders hochrangiges Rechtsgut ist, das auch empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigt (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 aaO.), ist es der Antragstellerin zuzumuten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache den angeordneten Maßnahmen nachzukommen, selbst wenn zu Gunsten ihres Anliegens unterstellt wird, dass diese auf Dauer die Fortführung des Betriebs in Frage stellen (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2009 - 4 B 512/09 - juris).
  • VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09
    Denn eine stärkere Belastung solcher Betriebe, einschließlich der Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt (vgl. zum Ganzen BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 aaO. Rdnr. 102, 122, 125; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung v. 02.06.2009 - Vf. 13-VII-08 - juris).
  • VG Stuttgart, 13.10.2009 - 4 K 3374/09

    Auflagen zur Verwirklichung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Oktober 2009 - 4 K 3374/09 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 18.12.2012, 10 S 2058/11 Rn. 26 in Juris; in der Sache bereits ebenso ohne nähere Begründung der den Beschluss des VG Stuttgart vom 13.10.2009, 4 K 3374/09, bestätigende Beschluss vom 28.01.2010, 10 S 2392/09, Rn. 4 in Juris; ebenso Hessischer VGH ESVGH 62, 193 Rnrn. 39 f. in Juris m.w.N. zum hessischen Recht) sind nachträgliche Auflagen zur gaststättenrechtlichen Erlaubnis zum Schutz der nichtrauchenden Gäste auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG i. V. m. § 7 LNRSchG möglich.

    Zutreffend sind die Beklagte und das Landgericht davon ausgegangen, dass ein gegen die Anforderungen des LNRSchG verstoßender Betrieb einer Gaststätte die Versagung der Gaststättenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 GastG rechtfertigen kann: Entspricht der Betrieb einer Gaststätte nicht den Anforderungen des LNRSchG, so gehen von diesem Gesundheitsgefahren aus (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 28.01.2010, 10 S 2392/09, Rn. 4 in Juris; VG Stuttgart, Beschluss v. 13.10.2009, 4 K 3374/09, Rn. 5 in Juris), was die Versagung der Erlaubnis für einen geplanten Gaststättenbetrieb rechtfertigt, wenn kein milderes Mittel (wie eine Auflage nach § 5 GastG oder die teilweise Versagung der beantragten Erlaubnis, vgl. Metzner, a.a.O., § 4 Rn. 3; BVerwGE 80, 259 Rn. 36 in Juris; s. dazu bereits oben unter (2) (b) (bb) (cc)) in Betracht kommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 2058/11

    Nichtraucherschutz in Gaststätten - Ermächtigungsgrundlage - nachträgliche

    1.2 Betreibern einer Gaststätte können auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG nachträgliche Auflagen zur Verwirklichung der Anforderungen aus dem Landesnichtraucherschutzgesetz erteilt werden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 28.01.2010 - 10 S 2392/09 - VBlBW 2010, 286).

    Nachträgliche Auflagen - wie die Untersagung des Rauchens in bestimmten Räumen einer Gaststätte - zur gaststättenrechtlichen Erlaubnis sind damit zum Schutz der nichtrauchenden Gäste grundsätzlich auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG i.V.m. § 7 LNRSchG möglich (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 29.02.2012 - 6 A 69/11 - DÖV 2012, 609; VG Hannover, Beschluss vom 16.04.2010 - 11 B 6294/09 - GewArch 2010, 258; der Sache nach auch Senatsbeschluss vom 28.01.2010 - 10 S 2392/09 -VBlBW 2010, 286).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09

    Rauchverbot in gastronomisch genutzter Teilfläche einer Einkaufspassage

    Zu weiteren Differenzierungen, etwa anknüpfend an das von dem Raum umschlossene Luftvolumen im Verhältnis zur Bodenfläche, an die Höhe des Raums, an den Grad der Durchlüftung über Ein- und Ausgänge sowie Fensteröffnungen oder an den Anteil der vom gesetzlichen Rauchverbot betroffenen Schank- und Speisewirtschaft an der Gesamtnutzung eines Raumes, war der Gesetzgeber aufgrund seiner auch die Verwaltungspraktikabilität einbeziehenden Befugnis zur Typisierung nicht verpflichtet (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 26.01.2011 - 10 S 2392/09 -, VBlBW 2011, 286 - zu den baulichen Voraussetzungen für die vollständige Abgeschlossenheit von Raucher-Nebenräumen).

    Verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Blickwinkel der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhältnismäßigkeit hat die Klägerin im Berufungsverfahren nicht mehr erhoben, nachdem das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu das Erforderliche dargelegt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, BVerfGE 121, 317; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28.01.2010 - 10 S 2392/09 -, VBlBW 2010, 286).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - 4 B 1703/10

    Rauchverbot im Eingangsraum einer Gaststätte

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - 4 B 530/09 - und vom 28. Februar 2011 - 4 B 1162/10 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 -, DVBl. 2010, 385; Reich, Kommentar zum NiSchG, § 4 Rn. 5; Breitkopf/Stollmann, NiSchG, 2. Aufl. 2010, S. 32 f.; dies., NWVBl. 2008, 125, 129; Holtwisch/Heimann, VR 2009, 259, 260; Pöltl, VBlBW 2008, 5, 10 f.

    vgl. dazu auch VGH Bad-Württ., Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 -, juris.

  • VG Hannover, 16.04.2010 - 11 B 6294/09

    Nachträgliche Erteilung von Auflagen an einen Gaststättenbetreiber zur

    Demnach können dem Betreiber einer Gaststätte auch Auflagen zur Verwirklichung der Anforderungen aus dem Landesnichtraucherschutzgesetz erteilt werden (vgl. auch: VG Stuttgart, Beschl. v. 13.10.2009 - 4 K 3374/09 - VGH Mannheim, Beschl. v. 28.01.2010 - 10 S 2392/09 - nach juris).

    Denn eine stärkere Belastung solcher Betriebe, einschließlich der Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt (vgl. zum Ganzen BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 a.a.O.; vgl. auch: VGH Mannheim, Beschl v. 28.01.2010 - 10 S 2392/09 - nach juris).

  • VGH Hessen, 29.02.2012 - 6 A 69/11

    Nichtraucherschutz in Gaststätten

    Dem Betreiber einer Gaststätte können nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG Auflagen zur Verwirklichung der Anforderungen aus dem Landesnichtraucherschutzgesetz erteilt werden (vgl. die Rechtsprechung zu Nichtraucherschutzgesetzen anderer Bundesländer: VG Stuttgart, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 K 3374/09 -, juris; VG Halle, Beschluss vom 2. September 2010 - 3 B 136/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 -, DVBl. 2010, 385; vgl. auch: Scheidler, Nichtraucherschutz in bayerischen Gaststätten nach dem Volksentscheid vom 4.7.2010, in: BayVBl. 2010, 645 [648 f., 651]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 4 B 1162/10

    Nichtraucherschutz; Gaststätte; Einkaufszentrum; Lauffläche offen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 4 B 530/09 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 -, DVBl. 2010, 385; Reich, Kommentar zum NiSchG, § 4 Rn. 5; Breitkopf/Stollmann, NiSchG, 2. Aufl. 2010, S. 32 f.; dies., NWVBl. 2008, 125, 129; Holtwisch/Heimann, VR 2009, 259, 260; Pöltl, VBlBW 2008, 5, 10 f.
  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 3 K 958/11

    Gesundheit; Hygiene; Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Eine stärkere Belastung solcher Betriebe, die von tatbestandlich klar abgegrenzten willkürfreien Ausnahmen vom strikten Rauchverbot nicht erfasst werden, ist somit durch sachliche Gründe gerechtfertigt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 - GewArch 2010, 168).
  • VG Cottbus, 25.10.2011 - 3 L 251/11

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Eine stärkere Belastung solcher Betriebe, die von tatbestandlich klar abgegrenzten willkürfreien Ausnahmen vom strikten Rauchverbot nicht erfasst werden, ist somit durch sachliche Gründe gerechtfertigt (Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 - GewArch 2010, 168).
  • VG Halle, 02.09.2010 - 3 B 136/10

    Nichtraucherschutz in Gaststätten in Sachsen-Anhalt

    Soweit sich die Antragsgegnerin im Bescheid vom 26. April 2010 als Ermächtigungsgrundlage auf § 13 SOG LSA als allgemeine polizeiliche Generalklausel zur Gefahrenabwehr bezieht, geht dieser Vorschrift in diesem Fall der Betroffenheit einer Gaststätte nach dem Gaststättengesetz im Hinblick auf die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes nach dem NRSchG die speziellere Norm des § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG zur Gefahrenabwehr vor (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 SOG LSA) (von § 5 Abs. 1 GastG als Ermächtigungsnorm gehen ebenfalls aus: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06. April 2009 - 9 L 108/09 - juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 K 3374/09 - juris; nachfolgend VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 2392/09 - DVBl. 2010, 385; VG Hannover, Beschluss vom 16. April 2010 - 11 B 6294/90 - GewArch 2010, 258).
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