Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2361
VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79 (https://dejure.org/1980,2361)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.1980 - VIII 1272/79 (https://dejure.org/1980,2361)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 1980 - VIII 1272/79 (https://dejure.org/1980,2361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DÖV 1981, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79
    Die Beteiligung der Gemeinden ist geboten, da durch die Regionalplanung ihre Planungshoheit ähnlich wie bei Fachplanungen betroffen ist (vgl dazu BVerwG, Urt v 8.9.1972, BVerwGE 40, 323 mit Nachw für die Fachplanung).

    Diesen für das Beteiligungsrecht der Gemeinden an Planungen allgemeinen Grundsatz (vgl dazu BVerwG, Urt v 8.9.1972, aaO) hat der Regionalverband bei der Aufnahme der landwirtschaftlichen Vorrangfluren in den Regionalplan - Raumnutzungskarte - ebenso außer acht gelassen wie die an sich gebotene Abwägung nach den §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 S 3 RoG, 1 Abs. 2 Gesetz über die Verbindlichkeitserklärung des Landesentwicklungsplans, 29 Abs. 1 LaPlaG mit anderen kollidierenden Grundsätzen.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79
    Es ist anders als die den Rahmen der Planung bestimmenden, den Plangeber bindenden, als unbestimmte Rechtsbegriffe in Auslegung und Anwendung gerichtlich voll überprüfbaren Planungsleitsätze des § 1 Abs. 6 BBauG 1976 wegen der dem Plangeber zukommenden Gestaltungsfreiheit gerichtlich nur nachprüfbar, ob eine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie hätte eingestellt werden müssen, ob die Bedeutung der von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zum Gewicht einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl BVerwG, Urteile v 12.12.1969, BVerwGE 34, 301; v 5.7.1974, BVerwGE 45, 309; und v 1.11.1974, BVerwGE 47, 144).

    Diese Anforderungen richten sich sowohl an den Abwägungsvorgang als auch - mit Ausnahme der Notwendigkeit einer Abwägung überhaupt - an das Abwägungsergebnis (vgl BVerwG, Urt v 5.7.1974, aaO).

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79
    Es ist anders als die den Rahmen der Planung bestimmenden, den Plangeber bindenden, als unbestimmte Rechtsbegriffe in Auslegung und Anwendung gerichtlich voll überprüfbaren Planungsleitsätze des § 1 Abs. 6 BBauG 1976 wegen der dem Plangeber zukommenden Gestaltungsfreiheit gerichtlich nur nachprüfbar, ob eine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie hätte eingestellt werden müssen, ob die Bedeutung der von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zum Gewicht einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl BVerwG, Urteile v 12.12.1969, BVerwGE 34, 301; v 5.7.1974, BVerwGE 45, 309; und v 1.11.1974, BVerwGE 47, 144).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79
    Es ist anders als die den Rahmen der Planung bestimmenden, den Plangeber bindenden, als unbestimmte Rechtsbegriffe in Auslegung und Anwendung gerichtlich voll überprüfbaren Planungsleitsätze des § 1 Abs. 6 BBauG 1976 wegen der dem Plangeber zukommenden Gestaltungsfreiheit gerichtlich nur nachprüfbar, ob eine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie hätte eingestellt werden müssen, ob die Bedeutung der von der Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zum Gewicht einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl BVerwG, Urteile v 12.12.1969, BVerwGE 34, 301; v 5.7.1974, BVerwGE 45, 309; und v 1.11.1974, BVerwGE 47, 144).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl den Beschl v 9.11.1979, ZfBR 1980, 39), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl das Urt v 28.3.1980 - VIII 1249/79 -), ist ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 S 1 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, dh verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt des Bebauungsplans als privates Interesse des Antragsteller in der Abwägung berücksichtigt werden mußte.
  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79
    Der Landesentwicklungsplan, der als Anlage zur Rechtsverordnung der Landesregierung über die Verbindlichkeitserklärung des Landesentwicklungsplans im Gesetzblatt verkündet worden ist, hat die Qualität einer materiellen Rechtsnorm (vgl BVerwG, Urteile v 29.8.1961, NJW 1962, 506 und v 17.2.1978, NJW 1978, 1450; BVerfG, Beschl v 20.5.1977, BVerfGE 44, 322 (350).
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 14.61

    Ergänzung von Rechtsnormen durch Verlautbarungen ohne eigene Rechtsnormqualität -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79
    Der Landesentwicklungsplan, der als Anlage zur Rechtsverordnung der Landesregierung über die Verbindlichkeitserklärung des Landesentwicklungsplans im Gesetzblatt verkündet worden ist, hat die Qualität einer materiellen Rechtsnorm (vgl BVerwG, Urteile v 29.8.1961, NJW 1962, 506 und v 17.2.1978, NJW 1978, 1450; BVerfG, Beschl v 20.5.1977, BVerfGE 44, 322 (350).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79
    Der Landesentwicklungsplan, der als Anlage zur Rechtsverordnung der Landesregierung über die Verbindlichkeitserklärung des Landesentwicklungsplans im Gesetzblatt verkündet worden ist, hat die Qualität einer materiellen Rechtsnorm (vgl BVerwG, Urteile v 29.8.1961, NJW 1962, 506 und v 17.2.1978, NJW 1978, 1450; BVerfG, Beschl v 20.5.1977, BVerfGE 44, 322 (350).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1980 - VIII 1272/79
    Ziele der Raumordnung und Landesplanung setzen daher der gemeindlichen Bauleitplanung einerseits lediglich einen materiellen - durch die örtliche Planung in eigener Verantwortung ausfüllbaren - Rahmen, innerhalb dem sich auch die Anpassungspflicht bewegt und in den sich die Bauleitplanung einfügen muß -, andererseits sind auch dann innerhalb dieses Rahmens nicht vermeidbare Kollisionen und Zielkonflikte, die sich aus besonders scharfen, im übergeordneten Interesse unbedingt erforderlichen Ausformungen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung in Ausnahmefällen ergeben können, durch eine Abwägung der widerstreitenden überörtlichen und örtlichen Zielsetzungen so zu bewältigen, daß sowohl die Ziele der Raumordnung und Landesplanung als auch die Aufgaben der Bauleitplanung optimal verwirklicht werden können (vgl dazu Brohm, Staatliche Straßenplanung, aaO, S 37 mit Nachw; BVerfG, Urt v 1.3.1979, NJW 1979, 699 (703).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 3 L 281/03

    Klage einer Nachbargemeinde gegen geplanten Verbrauchermarkt

    Das Anpassungsgebot erfasst nach Sprachgebrauch und der Bedeutung des Begriffs "Anpassen" sowohl den in der Aufstellung befindlichen Bauleitplan als auch die Änderung und Neuaufstellung bestehender Bauleitpläne (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 28.03.1980 - VIII 1272/79 -, BRS 36 Nr. 1; OVG Lüneburg, Urt. v. 09.06.1976 - 1 A 10/76 -, BRS 30 Nr. 10; BVerwG, Beschl. v. 30.08.1995 - 4 B 86.95 -, BauR 1995, 802; Emst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblatt-Kommentar, Stand Mai 2003, § 1 Rn. 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht