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   VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15   

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https://dejure.org/2017,10888
VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15 (https://dejure.org/2017,10888)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.2017 - 5 S 2427/15 (https://dejure.org/2017,10888)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 2017 - 5 S 2427/15 (https://dejure.org/2017,10888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass von örtlichen Bauvorschriften durch die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis zur Durchführung baugestalterischer Absichten; Klagebefugnis der Gemeinden gegen eine unter Verstoß gegen eine örtliche Bauvorschrift erteilte Baugenehmigung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 VwGO
    Klagebefugnis von Gemeinden gegen die Baugenehmigung bei Missachtung örtlicher Bauvorschriften zur Durchführung baugestalterischer Absichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 2; LBO § 74 Abs. 1
    Klagebefugnis; Gemeinde; Örtliche Bauvorschrift; Gestaltungssatzung; Kommunale Selbstverwaltungsgarantie

  • rechtsportal.de

    Erlass von örtlichen Bauvorschriften durch die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis zur Durchführung baugestalterischer Absichten; Klagebefugnis der Gemeinden gegen eine unter Verstoß gegen eine örtliche Bauvorschrift erteilte Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften: Gemeinde ist klagebefugt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Baugenehmigung unter Verstoß gegen eine Bauvorschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 709
  • VBlBW 2017, 463
  • DÖV 2017, 685
  • DÖV 2017, 685 NVwZ-RR 2017, 709 (Leitsatz) BauR 2017, 2217 (Ls.)
  • BauR 2017, 1356
  • BauR 2017, 2217
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 S 1509/11

    Zur Zulässigkeit eines initiierenden, auf einen Planungsverzicht gerichteten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Die gesetzgeberische Intention, Bürgerentscheide auf diesem Gebiet kommunaler Selbstverwaltung nicht zuzulassen, beruht auf der Erwägung, dass Entscheidungen in den nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO genannten Bereichen vielschichtige Abwägungsprozesse erfordern und diese Abwägungen dem Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde vorbehalten bleiben und nicht auf eine "Ja-Nein-Fragestellung", die zwingend Gegenstand eines Bürgerentscheids sein müsste, reduziert werden sollen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 1 S 1509/11 -, VBlBW 2011, 471 unter Verweis auf LT-Drs. 13/4385, S. 11).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird, sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil in seinem Ergebnis aus anderen Gründen richtig ist, und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642, und vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, und vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1982 - 5 S 858/82

    Bebauungsplan; zulässiger Inhalt genereller, gestalterischer Anforderungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Sondern die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Gestaltungsvorschriften dient auch den besonderen Belangen der Gemeinde, indem mit ihnen positiv auf die Gestaltung des Orts- und Straßenbild eingewirkt werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 1982 - 5 S 858/82 -, VBlBW 1983, 179 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 1993 - 1 A 117772/92 -, NVwZ-RR 1994, 429).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird, sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil in seinem Ergebnis aus anderen Gründen richtig ist, und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642, und vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, und vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09

    Berufungszulassung bei einem auf mehrere Gründe gestützten Urteil; Aufzeigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, das heißt benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Juni 1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m. w. N., und vom 19. August 2010 - 8 S 2322/09 -, ZfWG 2010, 424).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.1993 - 1 A 11772/92

    Gemeinde; Bauvorhaben; Gestaltungsregelung; Abwehrrechte;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Sondern die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Gestaltungsvorschriften dient auch den besonderen Belangen der Gemeinde, indem mit ihnen positiv auf die Gestaltung des Orts- und Straßenbild eingewirkt werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 1982 - 5 S 858/82 -, VBlBW 1983, 179 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 1993 - 1 A 117772/92 -, NVwZ-RR 1994, 429).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.09.1986 - 6 B 71/86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Somit ist der Erlass örtlicher Bauvorschriften, mit denen die Gemeinde - wie hier - die § 74 Abs. 1 LBO genannten Zwecke verfolgt, dem durch Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 Satz 1 und 2 LV geschützten Selbstverwaltungsbereich der Gemeinden zuzurechnen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2017 - 3 S 1748/14 -, juris, Rn. 48; a. A. Bay. VGH, Urteil vom 29. Oktober 1985 - 1 B 85 A.2163 -, BayVBl. 1986, 213 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 1986 - 6 B 71/86 -, NdsRpfl 1987, 136).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird, sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil in seinem Ergebnis aus anderen Gründen richtig ist, und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642, und vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, und vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93

    Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Das Verwaltungsgericht hat den Begriff des "Dachraums" in Nr. VII. 6. der Altstadtsatzung der Klägerin im vorliegenden Fall lediglich auf den Bereich oberhalb des zweiten Dachgeschosses und sich damit bei der Auseinandersetzung mit der Frage, ob Dachflächenfenster für den Dachraum die einzig mögliche Belichtung seien, auf den für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Baugenehmigung allein maßgeblichen genehmigten Bauantrag nebst Bauvorlagen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, §§ 4 bis 6 LBOVVO) bezogen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 1993 - 5 S 874/93 -, juris).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird, sich ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens nicht beantworten lässt, ob das Urteil in seinem Ergebnis aus anderen Gründen richtig ist, und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642, und vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, und vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 3 S 1748/14

    Rechtsbehelf gegen die Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde; Möglichkeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, das heißt benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Senatsbeschluss vom 28.3.2017 - 5 S 2427/15 - VBlBW 2017, 463, juris Rn. 12).
  • VG Sigmaringen, 22.02.2022 - 4 K 3935/20

    Abweichung; Befreiung; Verletzung der Planungshoheit

    Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg ist auch die Aufstellung örtlicher Bauvorschriften zur Durchführung baugestalterischer Absichten (§ 74 Abs. 1 LBO) der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie - d.h. ihrer Planungshoheit - zuzurechnen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2017 - 5 S 2427/15, juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2017 - 3 S 1748/14, juris, Rn. 48).

    Gegen unter Verstoß gegen ihre örtlichen Bauvorschriften erteilte Baugenehmigungen sind sie klagebefugt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2017 - 5 S 2427/15 -, juris Rn. 13 und 19).

  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 15 CS 21.1636

    Vorläufiger Rechsschutz einer Standortgemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung

    Daneben kommt eine Verletzung der Satzungshoheit der Antragstellerin als Ausprägung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts in Betracht, sofern ihr gegenüber das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens mit Blick auf die Regelungsvorgaben in § 2 Abs. 1 der "Gestaltungssatzung Nr. 1 - A ... ... straße (West)" (im Folgenden: Gestaltungssatzung) zu Unrecht erfolgte [vgl. HessVGH, U.v. 10.4.2000 - 9 UE 2459/96 - NVwZ-RR 2001, 294 = juris Rn. 32; B.v. 15.3.2021 - 4 A 629/20.Z - juris Rn. 10 ff.; VGH BW, B.v. 28.3.2017 - 5 S 2427/15 - BauR 2017, 1356 = juris Rn. 13 ff.; VG München, B.v. 9.2.2007 - M 11 S 06.2936 - juris Rn. 21; VG Cottbus, B.v. 16.11.2018 - VG 3 L 606/18 - juris Rn. 10; Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: März 2021, Art. 81 Rn. 11 m.w.N.; zur Statthaftigkeit und zum allg. Rechtsschutzinteresse bei einem Antrag einer Standortgemeinde gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO mit Blick auf § 212a Abs. 1 BauGB vgl. z.B. VG Cottbus, B.v. 16.11.2018 a.a.O. Rn. 5 ff.], vgl. auch unten 2. a) cc).

    Mithin wird eine Gemeinde in ihrem Selbstverwaltungsrecht (Satzungshoheit) verletzt, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung erteilt, obwohl das Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, die Gemeinde das Einvernehmen zu einer Abweichung von dieser versagt hat und die Voraussetzungen einer Einvernehmensersetzung nicht gegeben sind (zum Ganzen vgl. auch BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - NVwZ 1998, 205 f.; U.v. 30.07.1997 - 14 B 95.3645 - BayVBl. 1998, 81 f.; VGH BW, B.v. 28.3.2017 - 5 S 2427/15 - BauR 2017, 1356 = juris Rn. 13 ff.; HessVGH, U.v. 10.4.2000 - 9 UE 2459/96 - NVwZ-RR 2001, 294 = juris Rn. 32, 45, 48 f; B.v. 15.3.2021 - 4 A 629/20.Z - juris Rn. 10 ff.; OVG MV, U.v. 14.6.2016 - 3 L 102/13 - juris Rn. 70; VG München, B.v. 9.2.2007 - M 11 S 06.2936 - juris Rn. 21; VG Würzburg, U.v. 2.5.2002 - W 5 K 01.955 - juris Rn. 2; Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: März 2021, Art. 81 Rn. 11; a.A. für das teilweise abweichende bzw. frühere Bauordnungsrecht anderer Bundesländer, wonach vergleichbare Gestaltungssatzungen im übertragenen Wirkungskreis erlassen werden / wurden, vgl. NdsOVG, B.v 28.1.2014 - 1 ME 176/13 - NVwZ-RR 2014, 430 = juris Rn. 6 ff.; VG Schwerin, B.v. 19.8.2016 - 2 B 2149/16 SN - juris Rn. 5 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2023 - 3 S 938/23

    Baden-Württemberg; kommunale Satzung über das Anbringen von Werbeanlagen

    Diese Ermächtigung zu einer baugestalterischen Satzung ermöglicht auch strengere ästhetische Anforderungen als nach den Maßstäben der allgemeinen gestalterischen Vorschriften der Landesbauordnung und erlaubt der Gemeinde, eine "positive Gestaltungspflege" zu betreiben (Senatsurt. v. 14.02.2018 - 3 S 920/17 - juris Rn. 27; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.1982 - 5 S 858/82 - juris, Ls.; Beschl. v. 28.03.2017 - 5 S 2427/15 - juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 04.05.1998 - 8 S 159/98 -, juris Rn. 24; Urt. v. 29.11.2021 - 8 S 3273/20 - juris Rn. 36).
  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01574

    Keine Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit

    Auch diesbezüglich kommt eine Verletzung der Satzungshoheit der Klägerin als Ausprägung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2021 - 15 CS 21.1636; VGH BW, B.v. 28.3.2017 - 5 S 2427/15; HessVGH, B.v. 15.3.2021 - 4 A 629/20./ - alle juris).

    Eine Verletzung der Satzungshoheit der Klägerin als Ausprägung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2021 - 15 CS 21.1636; VGH BW, B.v. 28.3.2017 - 5 S 2427/15; HessVGH, B.v. 15.3.2021 - 4 A 629/20./ - alle juris) scheidet aus.

  • VGH Hessen, 15.03.2021 - 4 A 629/20

    Rechtswidrig erteilte Abweichung verletzt kommunales Selbstverwaltungsrecht!

    Aus Sicht des Senats ist auch die Erwägung nicht überzeugend, dass örtliche Bauvorschriften nach §§ 52 und 91 HBO 2018 dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen seien, weil sie anders als in Baden-Württemberg keinem Bürgerentscheid unterliegen würden (so Hornmann, a.a.O., § 91 Rdnr. 8 unter Hinweis auf einen Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 28. März 2017, - 5 S 2427/15 -, juris), der die Klagebefugnis einer Gemeinde im Fall einer unter Verstoß gegen eine örtliche Bauvorschrift erteilte Baugenehmigung bejaht hatte.
  • VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16

    Baugenehmigung für die Einfriedung eines Grundstücks im Außenbereich unter

    Die Ermächtigung zum Erlass von Gestaltungssatzungen dient den besonderen Belangen der Gemeinde, in dem mit ihnen positiv auf die Gestaltung des Orts- und Straßenbildes eingewirkt werden soll (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 28. März 2017 - 5 S 2427/15 -zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18

    Aufschiebender Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gegen eine Baugenehmigung

    Die Ermächtigung zum Erlass von Gestaltungssatzungen dient auch den besonderen Belangen der Gemeinde, in dem mit ihnen positiv auf die Gestaltung des Orts- und Straßenbildes eingewirkt werden soll (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 28. März 2017 - 5 S 2427/15 -zitiert nach juris).
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