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   VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11   

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https://dejure.org/2011,24414
VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11 (https://dejure.org/2011,24414)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.04.2011 - 4 S 1078/11 (https://dejure.org/2011,24414)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 (https://dejure.org/2011,24414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsweg bei einer Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung nach § 81 Abs 2 SGB 9 in Verbindung mit §§ 7, 15 AGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtsweg bei einer Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung wegen einer ausgebliebenen Einladung zum Bewerbungsgespräch im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09

    Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11
    Sie ist nicht wegen der Regelung in § 17b Abs. 2 GVG entbehrlich, vielmehr löst die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Bestimmungen über die Kosten zu befinden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 B 69.09 -, BVerwGE 134, 388 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07

    Beamtenrecht; Richterrecht; Rechtsweg bei Schadensersatzanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11
    Die Rechtswegzuweisung nach § 54 Abs. 1 BeamtStG gilt insoweit umfassend und erfasst auch "vorbeamtenrechtliche" Schadensersatzansprüche etwa wegen unterbliebener Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. zur Vorgängerregelung in § 126 Abs. 1 BRRG a.F. BVerwG, Urteil vom 22.02.1996 - 2 C 12.94 -, BVerwGE 100, 280; s. a. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2007 - 2 F 10596/07 -, IÖD 2007, 212 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11
    Die Rechtswegzuweisung nach § 54 Abs. 1 BeamtStG gilt insoweit umfassend und erfasst auch "vorbeamtenrechtliche" Schadensersatzansprüche etwa wegen unterbliebener Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. zur Vorgängerregelung in § 126 Abs. 1 BRRG a.F. BVerwG, Urteil vom 22.02.1996 - 2 C 12.94 -, BVerwGE 100, 280; s. a. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2007 - 2 F 10596/07 -, IÖD 2007, 212 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 B 223.93

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Rechtsmitteln - Anspruch auf eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11
    Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.03.1994 - 4 B 223.93 -, DÖV 1994, 612 m.w.N.) .
  • VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16

    Kopftuch I; Kopftuch II; Diskriminierung; Einstellungszusage;

    Die Rechtswegeröffnung folgt damit aus der aufdrängenden Sonderzuweisung in § 54 Abs. 1 BeamtStG, der auch auf Klagen Anwendung findet, die auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG gerichtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - AE 2011, 202 = juris [Rn. 4]).
  • VG Düsseldorf, 10.12.2021 - 26 K 1639/18

    Gewährung einer Entschädigung sowie eines Schadensersatzes nach dem Allgemeinen

    VGH BW, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 -, juris, Rn. 2; VG Gera, Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 2039/18 -, juris, Rn. 22; vgl. zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff Ruthig , in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 40 Rn. 6.

    vgl. mit weiterer Begründung, allerdings in Bezug auf § 126 Abs. 1 BRRG OVG RP, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07 -, juris, Rn. 2 ff.; zudem VGH BW, Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 -, juris, Rn. 15 (ebenso noch in Bezug auf § 126 Abs. 1 BRRG); ferner etwa VGH BW, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 -, juris, Rn. 4; VG Gera, Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 2039/18 -, juris, Rn. 23; Hoffmann , in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, 32. UPD Oktober 2021, § 14 LBG NRW, Rn. 78.

  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15

    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im

    Dies folgt aus der aufdrängenden Sonderzuweisung in § 54 Abs. 1 BeamtStG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 2, zu § 15 Abs. 1 AGG), der auch auf Klagen Anwendung findet, die auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG gerichtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rn. 4).

    Dieser Argumentationsansatz erscheint jedoch widersprüchlich angesichts des Umstands, dass alle diese Gerichte zuvor - teilweise stillschweigend - die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs unter dem Blickwinkel des § 54 Abs. 1 BeamtStG bejahen, aber nicht begründen, weshalb es sich insoweit bei der Entschädigungsklage um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis' handeln soll, bei der Frage der Notwendigkeit eines Vorverfahrens vor Klageerhebung unter dem Blickwinkel des § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG hingegen nicht (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17: "[D]ie Klägerin begehrt weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung noch geht sie gegen eine solche vor.', im Widerspruch zu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rn. 4).

  • VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13

    Leistungsklage auf Fortsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrens

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind unter Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Sinne des § 54 Abs. 1 BeamtStG nicht nur Klagen aus einem bereits bestehenden, sondern auch aus einem erst erstrebten Beamtenverhältnis zu verstehen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rdnr. 4; Reich, Beamtenstatusgesetz, Kommentar, 2009, Rdnr. 3 zu § 54).
  • LAG Köln, 30.10.2018 - 9 Ta 192/18

    Rechtswegzuständigkeit; Offen für Beamte und Angestellte ausgeschriebene

    In diesen Fällen wird man von einer Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgehen müssen, weil die Präferenz des Bewerbers - anders als im vorliegenden Fall - eindeutig nicht auf die Begründung eines Arbeitsverhältnisses gerichtet ist und der Umstand, nicht zum Beamten ernannt werden zu können, nur die Erfolgsaussichten der Bewerbung, nicht aber die Frage des zulässigen Rechtswegs betrifft (dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011- 4 S 1078/11 -, Rn. 4, juris; ; Tiedemann, jurisPR-ArbR 16/2018 Anm. 4 zu Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02. Januar 2018- 3 Ta 51/17 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2018 - 3 Ta 51/17

    Rechtswegzuständigkeit bei einer Entschädigungsklage nach dem AGG

    Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Klagebegehren und dem zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt (VGH Baden-Württemberg v.28.4.2011 -4 S 1078/11- juris Rdnr 2; VG Wiesbaden v.29.11.2016 -3 L 1540/15.WI- juris Rdnr 47).
  • VG Gera, 20.01.2020 - 1 K 2039/18

    Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz; Schwerbehinderter;

    Die Rechtswegzuweisung nach § 54 Abs. 1 BeamtStG gilt insoweit umfassend und erfasst auch "vorbeamtenrechtliche" Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Übernahme in das Beamtenverhältnis (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 -, juris; vgl. zur Vorgängerregelung in § 126 Abs. 1 BRRG a. F. auch BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 -, juris).
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