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   VGH Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 5 S 1542/88   

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VGH Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 5 S 1542/88 (https://dejure.org/1989,6849)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.1989 - 5 S 1542/88 (https://dejure.org/1989,6849)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 5 S 1542/88 (https://dejure.org/1989,6849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachträgliche Brandschutzauflage für Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben

    Das kommt vor allem in Betracht, wenn eine bauliche Anlage nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist, da mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss (Senatsurteil vom 13.10.1993 - 8 S 571/92 - juris Rn. 34 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.06.1989 - 5 S 1542/88 - juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 - BauR 2002, 763).
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 15 CS 17.1055

    Anordnung zur Ertüchtigung von Rettungswegen bei bestandsgeschütztem Gebäude

    Mängel innerhalb der Rettungswege indizieren daher eine erhebliche Gefahr i.S. von Art. 54 Abs. 4 BayBO (Kühnel/Goll-witzer in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Art. 33 Rn. 8; zur Möglichkeit nachträglicher Anordnungen auch gegenüber bestandsgeschützten Gebäude im Falle ungesicherter Rettungswege vgl. auch Bauer in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue BayBO, Art. 12 Rn. 10; Molodovsky in Molodovsky/Famers, BayBO, Art. 54 Rn. 141a; BayVGH, U.v. 17.2.1997 - 14 B 93.1180 - juris Rn. 17 ff.: ungesicherter erster Rettungsweg wegen fehlender feuerbeständiger Ausgestaltung eines Treppenraums; VGH BW, U.v. 28.6.1989 - 5 S 1542/88 - juris Rn. 13 ff.: Anordnung zum Einbau von rauchdichten und selbstschließenden Türen; für den Fall der mangelnden Sicherung des zweiten Rettungswegs vgl. auch BayVGH, U.v. 10.1.1992 - 2 B 89.740; B.v. 29.8.2012 - 2 CS 12.1256; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Art. 54 Rn. 176, 177; vgl. auch OVG NRW, U.v. 28.8.2001 - 10 A 3051/99 - BauR 2002, 763 = juris Rn. 19 ff.; B.v. 22.7.2002 - 7 B 508/01 - BauR 2002, 1841 = juris Rn. 19 ff.).

    Da angesichts des hohen Werts, den das menschliche Leben und die Gesundheit darstellen (vgl. auch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), an die Wahrscheinlichkeit einer Verrauchung des Rettungswegs sowie eines Brandübergriffs auf diesen keine hohen Anforderungen zu stellen sind (s.o. sowie VGH BW, U.v. 28.6.1989 - 5 S 1542/88 - juris Rn. 14), ist nach Ansicht des Senats grundsätzlich von einer erheblichen Gefahr für Leben und Gesundheit i.S. von Art. 54 Abs. 4 BayBO auszugehen, wenn die Rettungswege der im Einzelfall betroffenen baulichen Anlage nicht den (aktuellen) bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Vermeidung der Verrauchung und des Brandübergriffs sowie der Brandentstehung gem. Art. 33 Abs. 4 - 6 BayBO genügen oder im Übrigen der Funktion eines hinreichend sicheren Fluchtwegs i.S. von Art. 31 Abs. 1 BayBO (bei Mittel- und Großgaragen vgl. auch § 12 Abs. 1 GaStellV) nicht entsprechen.

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1024

    Bauaufsichtliche Maßnahmen zum Brandschutz bezüglich Rettungswegen und

    Mängel innerhalb der Rettungswege indizieren daher eine erhebliche Gefahr i.S. von Art. 54 Abs. 4 BayBO (Kühnel/Gollwitzer in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Art. 33 Rn. 8; zur Möglichkeit nachträglicher Anordnungen auch gegenüber bestandsgeschützten Gebäuden im Falle ungesicherter Rettungswege vgl. auch Bauer in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue BayBO, Art. 12 Rn. 10; Molodovsky in Molodovsky/Famers, BayBO, Art. 54 Rn. 141a; BayVGH, U.v. 17.2.1997 - 14 B 93.1180 - juris Rn. 17 ff.: ungesicherter erster Rettungsweg wegen fehlender feuerbeständiger Ausgestaltung eines Treppenraums; VGH BW, U.v. 28.6.1989 - 5 S 1542/88 - juris Rn. 13 ff.: Anordnung zum Einbau von rauchdichten und selbstschließenden Türen; für den Fall der mangelnden Sicherung des zweiten Rettungswegs vgl. auch BayVGH, U.v. 10.1.1992 - 2 B 89.740; B.v. 29.8.2012 - 2 CS 12.1256; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Art. 54 Rn. 176, 177; vgl. auch OVG NRW, U.v. 28.8.2001 - 10 A 3051/99 - BauR 2002, 763 = juris Rn. 19 ff.; B.v. 22.7.2002 - 7 B 508/01 - BauR 2002, 1841 = juris Rn. 19 ff.).

    Da angesichts des hohen Werts, den das menschliche Leben und die Gesundheit darstellen (vgl. auch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), an die Wahrscheinlichkeit einer Verrauchung des Rettungswegs sowie eines Brandübergriffs auf diesen keine hohen Anforderungen zu stellen sind (s.o. sowie VGH BW, U.v. 28.6.1989 - 5 S 1542/88 - juris Rn. 14), ist nach Ansicht des Senats grundsätzlich von einer erheblichen Gefahr für Leben und Gesundheit i.S. von Art. 54 Abs. 4 BayBO auszugehen, wenn die Rettungswege der im Einzelfall betroffenen baulichen Anlage nicht den (aktuellen) bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Vermeidung der Verrauchung und des Brandübergriffs sowie der Brandentstehung gem. Art. 33 Abs. 4 - 6 BayBO genügen oder im Übrigen der Funktion eines hinreichend sicheren Fluchtwegs i.S. von Art. 31 Abs. 1 BayBO (bei Mittel- und Großgaragen vgl. auch § 12 Abs. 1 GaStellV) nicht entsprechen.

  • VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99

    Vorkehrungen des Brandschutzes und Vertrauensschutz

    Der VGH Baden-Württemberg geht davon aus, dass hierfür angesichts der beim Brandschutz regelmäßig betroffenen hochwertigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit genügt, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht ausgeschlossen werden kann, und dies stets dann der Fall ist, wenn das Bauvorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (vgl. die zur inhaltsgleichen "Gefahr für Leben oder Gesundheit" i.S.d. §§ 58 Abs. 6 LBO [1995], 59 Abs. 9 LBO [1983] ergangenen Urteile v. 28.06.1989 - 5 S 1542/88 - und v. 13.10.1993 - 8 S 571/92).
  • VG Ansbach, 03.12.2020 - AN 3 S 20.02378

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung der Herstellung eines Rettungsweges

    Mängel innerhalb der Rettungswege indizieren daher eine erhebliche Gefahr i.S. von Art. 54 Abs. 4 BayBO (Kühnel/Gollwitzer in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Art. 33 Rn. 8; zur Möglichkeit nachträglicher Anordnungen auch gegenüber bestandsgeschützten Gebäuden im Falle ungesicherter Rettungswege vgl. auch Bauer in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue BayBO, Art. 12 Rn. 10; Molodovsky in Molodovsky/Famers, BayBO, Art. 54 Rn. 141a; BayVGH, U.v. 17.2.1997 - 14 B 93.1180 - juris Rn. 17 ff.: ungesicherter erster Rettungsweg wegen fehlender feuerbeständiger Ausgestaltung eines Treppenraums; VGH BW, U.v. 28.6.1989 - 5 S 1542/88 - juris Rn. 13 ff.: Anordnung zum Einbau von rauchdichten und selbstschließenden Türen; für den Fall der mangelnden Sicherung des zweiten Rettungswegs vgl. auch BayVGH, U.v. 10.1.1992 - 2 B 89.740; B.v. 29.8.2012 - 2 CS 12.1256; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Art. 54 Rn. 176, 177; vgl. auch OVG NRW, U.v. 28.8.2001 - 10 A 3051/99 - BauR 2002, 763 = juris Rn. 19 ff.; B.v. 22.7.2002 - 7 B 508/01 - BauR 2002, 1841 = juris Rn. 19 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1993 - 8 S 571/92

    Nachträgliche Brandschutzauflage

    Darüberhinaus sind die Voraussetzungen für den Erlaß einer nachträglichen Anordnung gem. § 59 Abs. 9 LBO erfüllt, denn eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner eines Hauses ist stets dann gegeben, wenn ein Bauvorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Gerichtshofs zu Brandschutzanforderungen bei einem Pflegeheim v. 28.6.1989 - 5 S 1542/88 -).
  • VG Würzburg, 24.06.2019 - W 4 S 19.629

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

    Mängel innerhalb der Rettungswege indizieren daher eine erhebliche Gefahr iSv Art. 54 Abs. 4 BayBauO (Kühnel/Gollwitzer in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Art. 33 Rn. 8; zur Möglichkeit nachträglicher Anordnungen auch gegenüber bestandsgeschützten Gebäude im Falle ungesicherter Rettungswege vgl. auch Bauer in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue BayBO, Art. 12 Rn. 10; Molodovsky, Art. 54 Rn. 141 a; VGH München, Urt. v. 17.2.1997 - 14 B 93/1180, BeckRS 2005, 30957: ungesicherter erster Rettungsweg wegen fehlender feuerbeständiger Ausgestaltung eines Treppenraums; VGH Mannheim, Urt. v. 28.6.1989 - 5 S 1542/88, BeckRS 1989, 112972: Anordnung zum Einbau von rauchdichten und selbstschließenden Türen; für den Fall der mangelnden Sicherung des zweiten Rettungswegs vgl. auch VGH München, Urt. v. 10.1.1992 - 2 B 89/740, BeckRS 1992, 10676; Beschluss vom 29.8.2012 - 2 CS 12.1256; Dirnberger, Art. 54 Rn. 176, 177; vgl. auch OVG Münster, BauR 2002, 763 = BeckRS 2002, 21385; NVwZ-RR 2003, 722 = BauR 2002, 1841).
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