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   VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89   

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VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89 (https://dejure.org/1990,4243)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.1990 - 2 S 1852/89 (https://dejure.org/1990,4243)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - 2 S 1852/89 (https://dejure.org/1990,4243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragspflicht, Aufwandsermittlung und Abrechnung mehrerer Erschließungsanlagen - Schriftform bei Beitragsverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Jedoch hat es mit dem beispielhaften Hinweis auf diese Fallgruppe den Maßstab aufgezeigt, der auch in sonstigen Fällen an die Zusammenfassung mehrerer Straßen zum Zwecke gemeinsamer Aufwandsermittlung anzulegen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 21.3.1989 -- 2 S 1046/86 --, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 7.7.1989 -- 8 B 47.89 --; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 -- 2 S 710/88 --).

    Ebenso kann unentschieden bleiben, ob der Abschnitt der Sstraße, der in die Erschließungseinheit einbezogen wurde, seinerseits ordnungsgemäß gebildet wurde (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 17.5.1990 -- 2 S 710/88 --).

  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 12.9.1984 -- 8 C 124.82 --, BVerwGE 70, 96 und Urteil vom 5.10.1984 -- 8 C 41.83 --, DVBl. 1985, 294) ist die Gemeinde zwar von Amts wegen verpflichtet, bereits bei der Heranziehung ihr offensichtlich erkennbare sachliche Härtegründe zu berücksichtigen, sofern diese einen (teilweisen) Billigkeitserlaß nach § 135 Abs. 5 BBauG gebieten.

    Den Interessen des Beitragspflichtigen wird dadurch Rechnung getragen, daß er für die Gemeinde (vermeintlich) offensichtlich erkennbare ebenso wie sonstige sachliche und persönliche Billigkeitsgründe durch einen Antrag in einem selbständigen Erlaßverfahren betreiben und nach Durchführung eines Vorverfahrens im Wege der Verpflichtungsklage gerichtlich verfolgen kann (BVerwG, Urteile vom 12.9.1984 und 5.10.1984, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87

    Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2.10.1985 -- 2 S 1197/85 --; Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 12.11.1987 -- 2 S 2328/86 --), die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl. Urteil vom 14.8.1987, KStZ 1987, 211 = NVwZ 1988, 361), genügt diese Formulierung den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Merkmalsregelung nicht.

    Jedoch hat es mit dem beispielhaften Hinweis auf diese Fallgruppe den Maßstab aufgezeigt, der auch in sonstigen Fällen an die Zusammenfassung mehrerer Straßen zum Zwecke gemeinsamer Aufwandsermittlung anzulegen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 21.3.1989 -- 2 S 1046/86 --, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 7.7.1989 -- 8 B 47.89 --; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 -- 2 S 710/88 --).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.1.1985 -- 8 C 106.83 --, Buchholz 496.11 § 131 BBauG Nr. 59 = DVBl. 1985, 621) kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage erschließungsrechtlich selbstständig oder unselbständig ist, auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln.

    Von einer Unselbständigkeit ist bei einer öffentlichen, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehenen unverzweigten Stichstraße, deren Länge nicht mehr als 100 m beträgt, in der Regel auszugehen (BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 -- 8 C 77.83 --, BVerwGE 70, 249; Urteil vom 25.1.1985 a.a.O.; Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 64.87 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 8/87

    Schriftformerfordernis bei Verzicht auf Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Denn es kommt nicht darauf an, wann der Einnahmeausfall letztlich zu Buche schlägt, sondern daß er, wäre der Verzicht wirksam, entsteht (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 8/87 --).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Der Schriftform bedürfen nach § 54 Abs. 1 GO nicht nur die Zusagen des Bürgermeisters, auf künftig entstehende Beitragsforderungen zu verzichten, sondern auch der ohne eine solche Zusage unmittelbar erklärte Beitragsverzicht (vgl. zu diesem Unterschied BVerwG, Urteil vom 21.10.1983, DVBl. 1984, 192 = KStZ 1984, 112).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1987 - 2 S 327/85

    Ermittlung des beitragsfähigen Straßenentwässerungskostenanteils

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Durch sie hätte sich nämlich der damalige Bürgermeister verpflichtet, keine Erschließungsbeitragsbescheide gegen die Klägerin zu erlassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.2.1987 -- 2 S 327/85 --).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 12.9.1984 -- 8 C 124.82 --, BVerwGE 70, 96 und Urteil vom 5.10.1984 -- 8 C 41.83 --, DVBl. 1985, 294) ist die Gemeinde zwar von Amts wegen verpflichtet, bereits bei der Heranziehung ihr offensichtlich erkennbare sachliche Härtegründe zu berücksichtigen, sofern diese einen (teilweisen) Billigkeitserlaß nach § 135 Abs. 5 BBauG gebieten.
  • BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 47.89

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Jedoch hat es mit dem beispielhaften Hinweis auf diese Fallgruppe den Maßstab aufgezeigt, der auch in sonstigen Fällen an die Zusammenfassung mehrerer Straßen zum Zwecke gemeinsamer Aufwandsermittlung anzulegen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 21.3.1989 -- 2 S 1046/86 --, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 7.7.1989 -- 8 B 47.89 --; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 -- 2 S 710/88 --).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89
    Die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Beitragsbescheide beurteilt sich nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) -- BBauG -- ungeachtet dessen, daß am 1.7.1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8.12.1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist, weil dieses Gesetz sich für die vor seinem Inkrafttreten erlassenen Beitragsbescheide keine Geltung beimißt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1987 -- 8 C 75.86 --, BVerwGE 78, 125).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1987 - 2 S 2328/86

    Ermittlung der Zahl der anrechenbaren Vollgeschosse

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 64.87

    Abgrenzung zwischen erschließungsrechtlich selbstständigen und unselbstständigen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 2 S 1197/85

    Endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1986 - 2 S 2558/84

    Erschließungsbeitrag - Erschließungseinheit - Vergleichsberechnung;

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89

    Erschließungsbeitrag: Umfang der Überprüfung durch das Gericht - Bezeichnung der

    Wie das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil bereits ausgeführt und worauf der Senat in seinem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 29.10.1987 hingewiesen hat, fehlt es zwischen dem S weg und dem westlichen (FW 27) und dem östlichen (FW 29) Ast der Straße S ... an dem erforderlichen gesteigerten funktionalen Zusammenhang, da die Angrenzer der jeweiligen Straße nicht auf die jeweils andere angewiesen sind, um zu weiterführenden Straßen oder zu anderen Ortsteilen des Gemeindegebiets zu gelangen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.6.1990 -- 2 S 1852/89 --).

    Ein wegen einer fehlerhaften Zusammenfassungsentscheidung rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid unterliegt nicht der Aufhebung, wenn und soweit bei getrennter Abrechnung der einzelnen Erschließungsanlage ein gleichhoher oder höherer Beitrag festzusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1982, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 18; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.6.1990 - 2 S 1852/89 --); ergibt sich ein geringerer Erschließungsbeitrag als der festgesetzte, so ist der angefochtene Beitragsbescheid nur hinsichtlich der Differenz, also hinsichtlich des "überschießenden" Betrags, aufzuheben.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1990 - 3 S 439/90

    Zur Frage eines Nachteils, wenn sich die Ausnutzbarkeit eines Grundstücks

    Erforderlich ist, daß die zur Erschließungseinheit zusammengefaßten Straßen mehr als üblich untereinander in Beziehung stehen und insofern voneinander abhängig sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.6.1990 -- 2 S 1852/89 -- m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 5996/18

    Besondere dienstliche Gründe für die Übernahme in das Beamtenverhältnis

    Als Verpflichtungserklärung ist jede Erklärung anzusehen, die eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung des Landkreises bewirkt (Faiß, in: Ade/Pautsch/Faiß/Stähle/Waibel, Kommunalverfassungsrecht Baden-Württemberg, Stand: März 2019, § 44 LKrO Rn. 1); dazu gehört auch die Zusicherung (zur Parallelvorschrift des § 54 GemO: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.06.1990 - 2 S 1852/89 -, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90

    Erschließungsbeitrag: verzögerte Widmung der Erschließungsanlage; Einstellung von

    Daß die Bestimmung des § 9 Abs. 1 EBS 1978 über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsstraße insgesamt nichtig war, weil sie an die endgültige Herstellung der Straßen die weitere Voraussetzung knüpfte, daß die Flächen Eigentum der Gemeinde sind, sofern eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG besteht, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (dazu u.a. Urteil vom 28.6.1990 - 2 S 1852/89 - m.N.).
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