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   VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10   

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https://dejure.org/2010,4383
VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10 (https://dejure.org/2010,4383)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 (https://dejure.org/2010,4383)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 8 S 708/10 (https://dejure.org/2010,4383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsgrundlage für eine Nutzungsaufnahmeuntersagung - formelle Baurechtswidrigkeit ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Eingriffsermächtigung der Baurechtsbehörde als Rechtsgrundlage für eine Nutzungsaufnahmeuntersagung; Allein formelle Baurechtswidrigkeit der beabsichtigten Nutzung als Voraussetzung einer Nutzungsaufnahmeuntersagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 47 Abs. 1 S. 2; LBO § 65 S. 2
    Allgemeine Eingriffsermächtigung der Baurechtsbehörde als Rechtsgrundlage für eine Nutzungsaufnahmeuntersagung; Allein formelle Baurechtswidrigkeit der beabsichtigten Nutzung als Voraussetzung einer Nutzungsaufnahmeuntersagung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsaufnahmeuntersagung bei Baurechtswidrigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 758 (Ls.)
  • VBlBW 2011, 28
  • BauR 2010, 1636
  • BauR 2010, 1636 NVwZ-RR 2010, 758 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10
    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht jedenfalls kein Anspruch des Antragstellers darauf, die genehmigungsbedürftige, aber nicht von einer Baugenehmigung gedeckte Nutzung vorläufig ausüben zu dürfen; die Untersagung der Nutzungsaufnahme erfüllt damit dieselbe Aufgabe wie eine Baueinstellung nach § 64 LBO (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 01.02.2007 - 8 S 2606/06 -, VBlBW 2007, 226).

    Damit wird verhindert, dass sich derjenige, der ohne Genehmigung eine Nutzung aufnimmt, gegenüber demjenigen, der ordnungsgemäß das Genehmigungsverfahren betreibt, Vorteile erhält, die ihm nicht zustehen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch Senat, Beschluss vom 01.02.2007 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1996 - 5 S 1211/96

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10
    Eine derartige Nutzungsaufnahmeuntersagung findet ihre Rechtsgrundlage nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs in der allgemeinen Eingriffsermächtigung der Baurechtsbehörde (vgl. Senat, Beschluss vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris [nur LS]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.1996 - 5 S 1211/96 - NVwZ 1997, 601; Sauter, LBO, 3. Aufl. § 65 RdNr. 95 und 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 S 2171/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10
    Eine derartige Nutzungsaufnahmeuntersagung findet ihre Rechtsgrundlage nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs in der allgemeinen Eingriffsermächtigung der Baurechtsbehörde (vgl. Senat, Beschluss vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris [nur LS]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.1996 - 5 S 1211/96 - NVwZ 1997, 601; Sauter, LBO, 3. Aufl. § 65 RdNr. 95 und 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 1760/93

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines an einem Seeuferweg aufgestellten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10
    Verwirkung liegt vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und er sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (vgl. Senat, Urteil vom 08.10.1993 - 8 S 1760/93 - UPR 1994, 236).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 1 S 776/96

    Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung wegen Begründungsmangels ohne weitere

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht zunächst ausgeführt, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung in dem Bescheid der Antragsgegnerin den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügt, so dass eine auf eine Verletzung dieser Vorschrift gestützte Aufhebung der Anordnung des Sofortvollzugs (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.1996 - 1 S 776/96 - VBlBW 1996, 297) nicht in Betracht kommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 10 S 236/16

    Schlichte Ablagerung von Abfällen ist Abfallbeseitigung und nicht

    b) Der Senat kann mit dem Verwaltungsgericht in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes offen lassen, ob behördliche Eingriffsbefugnisse überhaupt dem Rechtsinstitut der Verwirkung unterfallen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - VBlBW 2011, 28, 29 - am Beispiel einer Nutzungsuntersagung nach der LBO) oder ob dies nicht der Fall ist (Senatsurteil vom 01.04.2008 - 10 S 1388/06 - VBlBW 2008, 339, 342).
  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    Es ist somit im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG unproblematisch, wenn der Betroffene ohne Verlust an "Bausubstanz" - und damit anders als bei der Beseitigungsanordnung (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.1991 - 3 S 1777/91 -, juris RdNr. 3) - lediglich hinter die formellen Schranken des Baurechts zurückgedrängt und gezwungen wird, seine Interessen auf dem vorgeschriebenen Weg - Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung - zu verfolgen (so zum Nutzungsaufnahmeverbot nach § 47 LBO zutreffend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 -, juris RdNr. 6).

    Den zutreffenden Ausführungen der Beklagten in deren Klageerwiderung (dort S. 22 und 23) hat die erkennende Kammer nichts hinzuzufügen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 -, VBlBW 2011, 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von

    Die Errichtung einer formell baurechtswidrigen (ungenehmigten) Anlage darf demgemäß vorbeugend gestoppt werden, wenn ihre Genehmigungsbedürftigkeit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris und vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - ESVGH 61, 34 ).
  • VG Karlsruhe, 31.10.2023 - 2 K 4067/22

    Klage gegen eine baurechtliche Nutzungsaufnahmeuntersagung und Abbruchsanordnung;

    Eine Nutzungsaufnahmeuntersagung, d.h. eine Anordnung, mit der nicht eine bereits ausgeübte Nutzung für die Zukunft unterbunden, sondern schon die Aufnahme einer aktuell nicht ausgeübten Nutzung untersagt wird, findet ihre Rechtsgrundlage in der allgemeinen Eingriffsermächtigung der Baurechtsbehörde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.09.1988 - 8 S 2171/88 -, juris [nur LS]; Beschl. v. 13.06.1996 - 5 S 1211/96 -, NVwZ 1997, 601 - juris Rn. 8; Beschl. v. 28.06.2010 - 8 S 708/10 -, VBlBW 2011, 28 - juris Rn. 5; VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.06.2023 - 2 K 506/23 -, juris Rn. 23; ebenso Sauter, LBO für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand: April 2022, § 47 Rn. 96, § 65 Rn. 150).

    Es kommt damit nicht darauf an, ob die untersagte Nutzung materiell baurechtswidrig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.06.2010 - 8 S 708/10 -, VBlBW 2011, 28 - juris Rn. 5; VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.06.2023 - 2 K 506/23 -, juris Rn. 23).

    Daraus, dass in anderen aus der Rechtsprechung ersichtlichen Fällen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.06.2010 - 8 S 708/10 -, VBlBW 2011, 28 - juris) bereits eine noch konkreter bestimmte Nutzungsabsicht gegeben war, lässt sich nicht schließen, dass in Fällen einer weiter gefassten, aber prognostisch feststehenden Nutzungsabsicht der Erlass einer Nutzungsaufnahmeuntersagung ausscheidet.

  • VG Karlsruhe, 22.06.2023 - 2 K 506/23

    Nutzungsaufnahmeuntersagung eines Tanz- und Nachtclubs; Vergnügungsstätte

    Eine derartige Nutzungsaufnahmeuntersagung findet ihre Rechtsgrundlage nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in der allgemeinen Eingriffsermächtigung der Baurechtsbehörde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.06.2010 - 8 S 708/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v.  20.09.1988 - 8 S 2171/88 -, juris [nur LS]; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.06.1996 - 5 S 1211/96 -, NVwZ 1997, 601; Sauter, LBO, 3. Aufl. § 65 Rn. 95 und 102).

    Auf die materielle Baurechtswidrigkeit kommt es damit nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.06.2010 - 8 S 708/10 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2021 - 3 S 3606/20

    Konkurrenz zwischen der denkmalschutzrechtlichen Generalklausel und der

    Damit setzt § 47 Abs. 1 LBO die Nichteinhaltung einer baurechtlichen Vorschrift voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.06.2010 - 8 S 708/10 - juris Rn. 7).
  • VG Stuttgart, 12.05.2021 - 4 K 6016/20

    Untersagung der weiteren Erbringung von Rechtsdienstleistungen

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der Begründung kommt es dagegen nicht an (vgl. zum Ganzen VGH Mannheim, Beschl. v. 28.06.2010 - 8 S 708/10 - juris Rn. 2).
  • VG Stuttgart, 13.11.2020 - 4 K 5144/20

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Verdacht der Strohmanntätigkeit

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der Begründung kommt es dagegen nicht an (vgl. zum Ganzen VGH Mannheim, Beschl. v. 28.06.2010 - 8 S 708/10 - VBlBW 2011, 28 - in juris Rn. 2).
  • VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21

    Im Außenbereich aktuell betriebenes illegales Bauvorhaben; Einstellung der

    Die Errichtung einer formell baurechtswidrigen (ungenehmigten) Anlage darf demgemäß vorbeugend gestoppt werden, wenn ihre Genehmigungsfreiheit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris und vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - ESVGH 61, 34 ).
  • VG Stuttgart, 20.05.2020 - 4 K 7654/19
    Auf die inhaltliche Richtigkeit der Begründung kommt es dagegen nicht an (vgl. zum Ganzen VGH Mannheim, Beschl. v. 28.06.2010 - 8 S 708/10 - VBlBW 2011, 28 - in juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 3 S 343/11

    Bebauungsplan "Quartier zwischen Boveristraße und Daimlerstraße" in Ladenburg:

  • VG München, 15.06.2011 - M 8 S 11.1147

    Nutzungsuntersagung; Bestandsschutz für bauliche Anlagen eines früheren

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