Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7321
VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05 (https://dejure.org/2006,7321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.08.2006 - 5 S 2497/05 (https://dejure.org/2006,7321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. August 2006 - 5 S 2497/05 (https://dejure.org/2006,7321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abgeschleppter und in Verwahrung genommener PKW; Aufwendungsersatz; Verwaltungsgebühr; Tagespauschale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Eigentümers zum Ersatz von der durch die Polizei zum Zweck der Verwahrung gemachten Aufwendungen; Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwahrungsgebühren oder eines Entgelts für die Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge; Erhebung von Tagespauschalen für ...

  • Judicialis

    BGB § 689; ; BGB § 693; ; IntKfzV § 1 Abs. 1 Satz 1; ; IntKfzV § 5b; ; StrG § 16 Abs. 8 Satz 2; ; PolG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; DVO PolG § 3 Abs. 1 Satz 3 (F. 1994)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, Heilung, Nebenbestimmung, Nichtigkeit, Rücknahme, Umdeutung, Widerruf, Wiederaufgreifen), Anspruch (u. a. Erstattungsanspruch, Folgenbeseitigungsanspruch, Unterlassungsanspruch), Zinsen, Sonstige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 52
  • NJW 2007, 1375
  • VBlBW 2007, 62
  • DÖV 2007, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 11 UE 2350/90

    Abschleppmaßnahme - Geltendmachung von Standkosten und Verwahrkosten mittels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Dies entspricht wohl allgemeiner Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl., allerdings jeweils zu einem Abschleppen auf polizeirechtlicher Grundlage, Hess. VGH, Urt. v. 27.11.1990 - 11 UE 2350/90 - DÖV 1991, 699; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.01.1990 - 1 S 3625/88 - ESVGH 40, 193 = NJW 1990, 2270), die sich auch in den erwähnten ausdrücklichen Regelungen über Verwahrungsgebühren des Polizeivollzugsdienstes niedergeschlagen hat.

    Der Senat folgt insoweit nicht der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hess. VGH, Urt. v. 27.11.1990 - 11 UE 2350/90 - a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.01.1990 - 1 S 3625/88 - a.a.O.; vgl. schon VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.08.1977 - I 2555/76 - BWVPr 1978, 150).

    Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung den Erlass eines Leistungsbescheids sogar für einen allein auf § 689 BGB in entsprechender Anwendung gestützten Anspruch auf Verwahrungskosten zulässt (ausdrücklich: Hess. VGH, Urt. v. 27.11.1990 - 11 UE 2350/90 - a.a.O.; stillschweigend: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.08.1977 - I 2555/76 - BWVPr 1978, 150; Urt. v. 15.01.1990 - 1 S 3625/88 - a.a.O.), folgt dem der Senat nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3625/88

    Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Dies entspricht wohl allgemeiner Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl., allerdings jeweils zu einem Abschleppen auf polizeirechtlicher Grundlage, Hess. VGH, Urt. v. 27.11.1990 - 11 UE 2350/90 - DÖV 1991, 699; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.01.1990 - 1 S 3625/88 - ESVGH 40, 193 = NJW 1990, 2270), die sich auch in den erwähnten ausdrücklichen Regelungen über Verwahrungsgebühren des Polizeivollzugsdienstes niedergeschlagen hat.

    Der Senat folgt insoweit nicht der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hess. VGH, Urt. v. 27.11.1990 - 11 UE 2350/90 - a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.01.1990 - 1 S 3625/88 - a.a.O.; vgl. schon VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.08.1977 - I 2555/76 - BWVPr 1978, 150).

    Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung den Erlass eines Leistungsbescheids sogar für einen allein auf § 689 BGB in entsprechender Anwendung gestützten Anspruch auf Verwahrungskosten zulässt (ausdrücklich: Hess. VGH, Urt. v. 27.11.1990 - 11 UE 2350/90 - a.a.O.; stillschweigend: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.08.1977 - I 2555/76 - BWVPr 1978, 150; Urt. v. 15.01.1990 - 1 S 3625/88 - a.a.O.), folgt dem der Senat nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Zuständig war die Beklagte auch für den Erlass des ebenfalls auf § 16 Abs. 8 StrG gestützten Widerspruchsbescheids (vgl. § 48 Abs. 2 Satz 1 StrG, § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO und § 8 Abs. 1 AGVwGO; vgl. auch Senatsurt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297).

    Denn die Ausführung dieser straßenrechtlichen Befugnisse ist - ungeachtet des materiell polizeirechtlichen Gehalts der Vorschrift - keine staatliche, sondern eine kommunale Aufgabe (vgl. Senatsurt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - a.a.O.).

    Die Beklagte hat die Abschleppmaßnahme nicht etwa auch auf Vorschriften des Polizeigesetzes (vgl. §§ 1, 3, 8, 32, 33 PolG) gestützt, sondern allein auf § 16 Abs. 8 StrG (zur Maßgeblichkeit der Begründung der Entscheidung insoweit für Fälle, in denen ein Einschreiten sowohl auf der Grundlage von Straßenrecht als auch auf der Grundlage von Polizeirecht möglich ist, vgl. Senatsurt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 12.10.1995 - 3 S 111/95

    Sicherstellung; Verwahrung; Kfz; Kostenersatzanspruch; Fristablauf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Als Aufwendungen nach dieser Vorschrift geltend gemacht werden können nur konkrete, auf die einzelne Sache bezogene Auslagen wie die Miete für das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privaten Stellplatz (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 DVO PolG sowie, zu § 29 Abs. 1 Satz 3 sächs. PolG, Sächs. OVG, Urt. v. 12.10.1995 - 3 S 111/95 - Sächs. VBlBW 1996, 252) oder Fütterungskosten bei der amtlichen Verwahrung von Tieren (vgl. Würtenberger u.a. a.a.O. Rdnr. 895), aber auch einzelne außergewöhnliche Auslagen, die in einer etwa bestimmten Verwaltungsgebühr als Kosten der Verwahrung nicht enthalten sind (vgl. § 26 Abs. 1 Satz 2 LGebG 1961; vgl. auch Wolf/Stephan, a.a.O. § 32 Rdnr. 9, der von "anderen Aufwendungen" als denen spricht, die durch Verwaltungsgebühren abgegolten werden).

    Auf dieses Verhältnis sind aber nicht vorrangig die Vorschriften über den privatrechtlichen Verwahrungsvertrag entsprechend anzuwenden (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 12.10.1995 - 3 S 111/95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.1973 - VII C 58.72

    Voraussetzungen für das Parken eines Wohnwagens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Denn ein auf öffentlichen Verkehrsflächen geparktes Fahrzeug kann nur dann dem (fließenden) Verkehr zugerechnet werden, wenn mit ihm jederzeit wieder daran teilgenommen werden kann und darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1969 - VII C 67.68 - BVerwGE 34, 241; Urt. v. 16.11.1973 - VII C 58.72 - BVerwGE 44, 193; Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rdnr. 286).
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65

    Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Das im Anschluss an eine im weiteren Sinne polizeirechtliche Abschleppmaßnahme begründete amtliche Verwahrungsverhältnis ist nicht wie etwa das Soldatenverhältnis subordinationsrechtlich im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgestaltet (BVerwG, Urt. v. 28.06.1965 - VIII C 10.65 - BVerwGE 21, 270).
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Er teilt zwar den in der Rechtsprechung zunächst im Haftungsinteresse des Bürgers bei Untergang oder Beschädigung amtlich verwahrter Sachen entwickelten Ausgangspunkt, dass mit dem Abstellen eines abgeschleppten Fahrzeugs ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entsteht (BGH, Urt. v. 12.04.1951 - III ZR 87/50, BGHZ 1, 369; Urt. v. 05.10.1989 - III ZR 126/88 - NJW 1990, 1230).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 126/88

    Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Rückgabe einer in öffentliche Verwahrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Er teilt zwar den in der Rechtsprechung zunächst im Haftungsinteresse des Bürgers bei Untergang oder Beschädigung amtlich verwahrter Sachen entwickelten Ausgangspunkt, dass mit dem Abstellen eines abgeschleppten Fahrzeugs ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entsteht (BGH, Urt. v. 12.04.1951 - III ZR 87/50, BGHZ 1, 369; Urt. v. 05.10.1989 - III ZR 126/88 - NJW 1990, 1230).
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Denn ein auf öffentlichen Verkehrsflächen geparktes Fahrzeug kann nur dann dem (fließenden) Verkehr zugerechnet werden, wenn mit ihm jederzeit wieder daran teilgenommen werden kann und darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1969 - VII C 67.68 - BVerwGE 34, 241; Urt. v. 16.11.1973 - VII C 58.72 - BVerwGE 44, 193; Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rdnr. 286).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1990 - 6 S 1639/90

    Umfang der Übernahme von Bestattungskosten durch Sozialhilfeträger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05
    Dies entspricht wohl allgemeiner Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl., allerdings jeweils zu einem Abschleppen auf polizeirechtlicher Grundlage, Hess. VGH, Urt. v. 27.11.1990 - 11 UE 2350/90 - DÖV 1991, 699; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.01.1990 - 1 S 3625/88 - ESVGH 40, 193 = NJW 1990, 2270), die sich auch in den erwähnten ausdrücklichen Regelungen über Verwahrungsgebühren des Polizeivollzugsdienstes niedergeschlagen hat.
  • VG Karlsruhe, 15.05.2001 - 11 K 144/01

    Kosten für Verwahrung eines nicht abgeholten Pkw

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2021 - 4 S 1967/20

    Aufrechterhaltung einer polizeilichen Beschlagnahme über 6 Monate hinaus

    Die Regelungswirkung einer Beschlagnahme liegt in der Begründung eines öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.08.2006 - 5 S 2497/05, Juris Rn. 37, und Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, Juris Rn. 11); (erst) mit Ende des Verwahrungsverhältnisses - etwa durch Rückgabe der beschlagnahmten Sache an den Eigentümer - endet auch die Regelungswirkung der Beschlagnahme.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 5 S 1439/16

    Verknüpfung der Möglichkeit der kostenlosen Nutzung einer Gästetoilette mit der

    Denn die interne Zuweisung von Aufgaben ist Teil der Organisationsgewalt des jeweiligen Rechtsträgers und hat keine Außenwirkung (vgl. Senatsurteil vom 28.8.2006 - 5 S 2497/05 - VBlBW 2007, 62, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20

    Kostenbescheid, ; Aufwendungsersatz, ; öffentlich-rechtliche Verwahrung;

    Demgegenüber überzeugt es nicht, zur Ermittlung des Rechts auf Aufwendungsersatz in dem durch Beschlagnahme oder Sicherstellung nach § 94 StPO begründeten öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis nach Beendigung dieser Maßnahme die entsprechende Anwendung des § 693 BGB mit der Erwägung zu verneinen, dass es näher liege, vorrangig auf die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Kostenerstattung bei präventiv-polizeirechtlicher Beschlagnahme oder Sicherstellung zurückzugreifen (so aber in der Tendenz VGH BW, Urt. v. 28. August 2006 - 5 S 2497/05 -, juris Rn. 37).

    Da dem bürgerlichen Recht die Regelung der Rechtsbeziehungen gleichgeordneter Parteien wesenseigen und die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen durch Leistungsbescheid fremd ist, ist schon deshalb die Annahme einer darauf gestützten Verwaltungsaktbefugnis des Beklagten ausgeschlossen (vgl. im Ergebnis ebenso: VGH BW, Urt. v. 28. August 2006 a. a. O. Rn. 40).

  • VG Mainz, 12.03.2020 - 1 K 461/19

    Abschleppkosten, Polizei- und Ordnungsrecht, Straßenrecht

    Hinsichtlich der im Zusammenhang mit der Aufbewahrung eines abgeschleppten Fahrzeugs angefallenen Stand- und Verwahrkosten steht der Behörde ein Aufwendungsersatzanspruch in analoger Anwendung des § 693 BGB zu, den sie mittels Leistungsbescheides geltend machen darf (vgl. HessVGH, Urteil vom 27. November 1990 - 11 UE 2350/90 -, juris, Rn. 19; a. A. VGH BW, Urteil vom 28. August 2006 - 5 S 2497/05 -, NJW 2007, 1375 [1376]).

    Wegen der notwendigen Konnexität beider Erstattungsansprüche bestehen deshalb keine Bedenken, nicht nur die Kosten der unmittelbaren Ausführung nach Maßgabe des § 41 Abs. 8 Satz 2 LStrG, sondern auch das Standgeld im Wege des Leistungsbescheides geltend zu machen (HessVGH, Urteil vom 27. November 1990 - 11 UE 2350/90 -, juris, Rn. 19; a. A. VGH BW, Urteil vom 28. August 2006 - 5 S 2497/05 -, NJW 2007, 1375 [1376]).

  • OVG Sachsen, 25.07.2019 - 3 D 45/19

    Beschlagnahme; Strafverfolgung; Kfz; Aufwendungen; Verwahrung; Kostenerstattung;

    Begehrt die Polizei, die hier offensichtlich nicht präventiv, sondern als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft i. S. v. § 98 Abs. 1 Satz 1 StPO i. V. m. § 152 Abs. 1 GVG repressiv tätig geworden ist (vgl. VG Neustadt, Beschl. v. 5. August 2005 - 7 L 1177/05.NW -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.), Erstattung der dabei getätigten Aufwendungen (vgl. § 693 BGB), dürfte sich aus der Heranziehung bürgerlich-rechtlicher Normen keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Verwaltungsakts ergeben können (VGH BW, Urt. v. 28. August 2006 - 5 S 2497/05 -, juris Rn. 37 m. w. N.; die Entscheidung des HessVGH, Urt. v. 27. November 1990 - 11 UE 2350/90 -, juris Rn. 20 m. w. N., betrifft Kosten im Rahmen einer [präventiven] Ersatzvornahme nach dem hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz und ist daher nicht auf den hiesigen Fall anwendbar).5 Ob sich eine solche Ermächtigungsgrundlage aus § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsVwKG ergibt, weil es sich bei den Auslagen der Polizei um Verwaltungskosten in diesem Sinne handelt, ist ebenfalls ungeklärt.
  • VG Karlsruhe, 09.05.2023 - 8 K 2816/21

    Ausweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet; Absehen von der Setzung einer

    Hierzu gehört namentliche die Nennung der Rechtsgrundlage (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.8.2006 - 5 S 2497/05 - juris Rn. 29; Schuler-Harms, in: Schoch/Schneider, VerwR, § 39 VwVfG Rn. 58).
  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 650/08

    Abschleppen im Freiburger Sedanquartier

    Dass die Sicherstellung weitere Kosten (z.B. durch die Verwahrung auf dem Betriebsgelände) verursacht hätte, ist nicht erkennbar; jedenfalls sind solche Kosten gegenüber der Klägerin nicht geltend gemacht worden, so dass es auf die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme und die Berechtigung zur Geltendmachung dadurch entstandener Kosten hier nicht ankommt ( vgl. dazu aber VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.08.2006, NJW 2007, 1375 ).
  • VG Freiburg, 07.05.2009 - 4 K 337/07

    Schattenparker

    Die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 DVO PolG deckt nach ihrem Wortlaut nicht nur die Kosten der Verwahrung (an sich), hier also die reinen Unterstellkosten, sondern (wie beim Aufwendungsersatz nach § 693 BGB ) auch weitere Kosten, die zum Zweck der Verwahrung gemacht werden, so z.B. die Kosten, die durch die Verbringung einer Sache vom Ort der Beschlagnahme zum Ort der Verwahrung entstehen, hier also die Kosten des Abschleppens des Fahrzeugs des Klägers ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.08.2006, NJW 2007, 1375 m.w.N. ).
  • VG Leipzig, 09.07.2020 - 3 K 1406/18

    Beschlagnahme nach § 94 StPO

    Der Anwendung des § 693 BGB als Ermächtigungsgrundlage steht auch nicht das Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 28. August 2006 - 5 S 2497/05 - (juris) entgegen (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2019, a. a. O., Rn .4).
  • VG Stuttgart, 09.11.2017 - 5 K 9742/17

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die

    Die Regelungswirkung der Beschlagnahme liegt darin, dass sie ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis begründet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.08.2006 - 5 S 2497/05 -, juris, Rn. 37; Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris, Rn. 11).
  • VG Freiburg, 09.11.2020 - 4 K 2926/20

    Vorläufiger Rechtschutz gegen eine mündlich angeordnete Beschlagnahme eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht