Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.03.1999 - 3 S 718/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12567
VGH Baden-Württemberg, 29.03.1999 - 3 S 718/99 (https://dejure.org/1999,12567)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.1999 - 3 S 718/99 (https://dejure.org/1999,12567)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 1999 - 3 S 718/99 (https://dejure.org/1999,12567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sachliche Zuständigkeit bei Interessenkonflikt; Ausnutzungsfrist für Baugenehmigung bei einer aus mehreren Teilen bestehenden Gesamtanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 257.87

    Verwirkung - Nachbarliches Abwehrrecht - Betroffener - Rechtsverletzung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1999 - 3 S 718/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für den Beginn der Jahresfrist nicht darauf an, wann der Nachbar tatsächlich Kenntnis vom Bauvorhaben gehabt hat; maßgeblich ist vielmehr, wann der Nachbar das Bauvorhaben hätte zur Kenntnis nehmen müssen (vgl. BVerwG, NVwZ 1988, 532; vgl. Dürr, Baurecht, 8. Aufl., RdNr. 282).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05

    Rechtswidrige Beseitigungsanordnung hinsichtlich eines im Geltungsbereich einer

    Die Vorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO ist nicht nur im Baugenehmigungsverfahren, sondern auch dann anwendbar, wenn die Baurechtsbehörde über einen Antrag auf baurechtliches Einschreiten entscheiden muss, der gegen ein Vorhaben der Gemeinde gerichtet ist (wie VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 29.3.1999 - 3 S 718/99 -, VBlBW 1999, 309) oder der von der Gemeinde selbst unter Berufung auf nachbarliche Rechte gestellt wird.

    Dies hat der erkennende Gerichtshof für die Alternative 1 bereits in einem Fall entschieden, in dem ein Nachbar das "baupolizeiliche Einschreiten" der Baurechtsbehörde gegen bauliche Maßnahmen der Gemeinde beantragt hat (vgl. Beschluss vom 29.03.1999 - 3 S 718/99 -, VBlBW 1999, 309).

  • VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16

    Rücknahme einer erloschenen Baugenehmigung; Vorliegen eines Gesamtbauvorhabens

    Bei einem einheitlichen Bauvorhaben liegt hingegen eine einzige, umfassende Baugenehmigung vor, so dass Beginn und Unterbrechung der Bauausführung für die gesamte Anlage einheitlich zu beurteilen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.1999 - 3 S 718/99 -, Rn. 5, Juris).
  • VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01

    Baupolizeiliche Anordnung zur Beseitigung eines Waldstücks bei Nichteinhaltung

    Allerdings werden bei einem Antrag auf baupolizeiliches Einschreiten eines Nachbarn gegen Baumaßnahmen einer Gemeinde, die selbst Baurechtsbehörde ist, die Regelungen über die sachliche Zuständigkeit bei Interessenkonflikten nach § 48 Abs. 2 LBO entsprechend angewandt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.03.1999 - 3 S 718/99 -, VBlBW 1999, 309).
  • VG München, 02.08.2016 - M 11 E1 15.2323

    Erlöschen der Baugenehmigung infolge Nichtausführung bei rechtlich selbständigen

    Die Baugenehmigung für ein einheitliches Gesamtvorhaben erlischt nach dieser Auffassung nicht, wenn innerhalb ihrer Geltungsdauer nur ein Haupt-, aber nicht ein Nebengebäude fertiggestellt wird (BayVGH, U. v. 26.04.1990 - 2 B 88.1263 -, BayVBl 1991, 567 = BauR 1991, 195; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.03.1999 - 3 S 718/99 -, juris Rn. 5).
  • VG Freiburg, 15.10.2003 - 7 K 2169/02

    Mobilfunkantenne an Feuerwehrhaus rechtmäßig

    Auch eine entsprechende Anwendung der Bestimmung kommt hier nicht in Betracht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.03.1999 - 3 S 718/99 -, VBlBW 1999, 309).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht