Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.04.1985 - 5 S 864/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4505
VGH Baden-Württemberg, 29.04.1985 - 5 S 864/84 (https://dejure.org/1985,4505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.1985 - 5 S 864/84 (https://dejure.org/1985,4505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 1985 - 5 S 864/84 (https://dejure.org/1985,4505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1986, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Die Regelungen des Leichenwesens zielen auf einen gesundheitlich unbedenklichen und würdigen Umgang mit Leichen und dienen somit der Gefahrenabwehr; diese Aufgaben sind ungeachtet ihres örtlichen Bezugs auch auf Ortsebene nach der Entwicklung und dem historisch gewachsenen Bild kommunaler Selbstverwaltung keine Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft i.S. von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.1985 - 5 S 864/84 -, VBlBW 1986, 217; Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2001, Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 5 S 646/93

    Zulässigkeit der Klage einer Gemeinde gegen verkehrsrechtliche Weisung

    Weisungen in Ausübung der Fachaufsicht sind mangels Außenwirkung grundsätzlich keine Verwaltungsakte (Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage 1990, § 9 Rd.-Nr. 27), auch nicht wenn sie gegenüber einer Gemeinde ergehen, sofern diese im übertragenen Wirkungskreis handelt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 29.04.1985 - 5 S 864/84 - VBlBW 1986, 217; Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Stand Oktober 1989, § 129 Rd.-Nr. 14 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht