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   VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1280/96   

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https://dejure.org/1997,3513
VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1280/96 (https://dejure.org/1997,3513)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.1997 - 14 S 1280/96 (https://dejure.org/1997,3513)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 1997 - 14 S 1280/96 (https://dejure.org/1997,3513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vertriebssystem der Fa Tupperware unterfällt nicht dem Reisegewerbe, da eine vorhergehende Bestellung der Beraterin vorliegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 55 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Gewerberecht: Kein Reisegewerbe bei Heimvorführung vopn Tupperware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung)

    - Tupperware -, Reisegewerbekarte, Gewerbeerlaubnis, Abgrenzung stehendes Gewerbe / Reisegewerbe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 212
  • VBlBW 1997, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88

    Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1280/96
    Die Rechtsprechung betont denn auch zu § 55 Abs. 1 GewO wie zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG, für die Beurteilung nach dem Begriff der vorhergehenden Bestellung komme es darauf an, ob der Kunde in eine Situation gebracht werde, "die typischerweise die Gefahr einer Überrumpelung in sich birgt" (BGH, Urteil vom 07.12.1989 - III ZR 276/88 -, NJW 1990, 1048; vgl. ferner z.B. BGH, Urteile vom 06.10.1988 - III ZR 94/87 - und vom 25.10.1989 - VIII ZR 345/88 -, NJW 1989, 584 bzw. 1990, 181).

    Es kommt vielmehr - entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes - darauf an, ob der "bestellte" Gewerbetreibende einen übermäßigen Einfluß auf das Ergehen der Bestellung ausgeübt hat, so daß diese letztlich ihm selbst, nicht aber dem frei gefaßten Entschluß des Kunden zuzurechnen ist (vgl. zum Gesichtspunkt der provozierten Bestellung etwa: BGH, Urteile vom 06.10.1988 - III ZR 94/87 - und vom 25.10.1989 - VIII ZR 345/88 -, NJW 1989, 584 bzw. 1990, 181; Friauf/Stober, GewO, § 55 Rd.Nrn. 25ff.).

  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 94/87

    Begriff der vorhergehenden Bestellung bei Einverständnis mit Hausbesuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1280/96
    Die Rechtsprechung betont denn auch zu § 55 Abs. 1 GewO wie zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG, für die Beurteilung nach dem Begriff der vorhergehenden Bestellung komme es darauf an, ob der Kunde in eine Situation gebracht werde, "die typischerweise die Gefahr einer Überrumpelung in sich birgt" (BGH, Urteil vom 07.12.1989 - III ZR 276/88 -, NJW 1990, 1048; vgl. ferner z.B. BGH, Urteile vom 06.10.1988 - III ZR 94/87 - und vom 25.10.1989 - VIII ZR 345/88 -, NJW 1989, 584 bzw. 1990, 181).

    Es kommt vielmehr - entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes - darauf an, ob der "bestellte" Gewerbetreibende einen übermäßigen Einfluß auf das Ergehen der Bestellung ausgeübt hat, so daß diese letztlich ihm selbst, nicht aber dem frei gefaßten Entschluß des Kunden zuzurechnen ist (vgl. zum Gesichtspunkt der provozierten Bestellung etwa: BGH, Urteile vom 06.10.1988 - III ZR 94/87 - und vom 25.10.1989 - VIII ZR 345/88 -, NJW 1989, 584 bzw. 1990, 181; Friauf/Stober, GewO, § 55 Rd.Nrn. 25ff.).

  • BGH, 07.12.1989 - III ZR 276/88

    Begriff der "vorherigen Bestellung"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1280/96
    Die Rechtsprechung betont denn auch zu § 55 Abs. 1 GewO wie zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG, für die Beurteilung nach dem Begriff der vorhergehenden Bestellung komme es darauf an, ob der Kunde in eine Situation gebracht werde, "die typischerweise die Gefahr einer Überrumpelung in sich birgt" (BGH, Urteil vom 07.12.1989 - III ZR 276/88 -, NJW 1990, 1048; vgl. ferner z.B. BGH, Urteile vom 06.10.1988 - III ZR 94/87 - und vom 25.10.1989 - VIII ZR 345/88 -, NJW 1989, 584 bzw. 1990, 181).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1280/96
    Feststellende Verwaltungsakte bedürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die sich im Weg der Auslegung ermitteln läßt (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 -, BVerwGE 72, 265 = NJW 1986, 1120).
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1280/96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat solches z.B. zur Erlaubnisbedürftigkeit des Maklergewerbes nach § 34c Abs. 1 GewO ausgeführt (BVerwG, Beschluß vom 10.10.1990 - 1 B 131/90 -, NVwZ 1991, 267).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2010 - 25 U 65/09

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch: Ankauf von Altedelmetallen in

    26 Unter einer vorhergehenden Bestellung im Sinne von § 55 Abs. 1 GewO ist eine vom Kunden ausgehende und an den Gewerbetreibenden gerichtete Aufforderung zu hinreichend bestimmten Vertragsverhandlungen zu verstehen (VGH Stuttgart, GewArch 1997, 333 juris Rdn. 35).

    Mit der eine präventive Zuverlässigkeitsprüfung (§ 57 GewO) ermöglichenden Erlaubnispflicht gemäß § 55 Abs. 2 GewO soll verhindert werden, dass die mit dem Reisegewerbe typischerweise verbundene Gefährdungslage von persönlich nicht zuverlässigen Reisegewerbetreibenden zum Nachteil potentieller Kunden ausgenutzt wird (VGH Stuttgart, GewArch 1997, 333 juris Rdn. 35).

    Auch vor dieser Gefahr soll das in § 55 Abs. 2 GewO normierte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt den Kunden schützen (BVerfG, NVwZ 2001, 189, juris Rdn. 24; VGH Stuttgart, GewArch 1997, 333 juris Rdn. 40; Landmann/Rohmer, § 56 Rdn. 3).

  • VG München, 14.03.2011 - M 16 K 11.875

    Untersagung des An- und Verkaufs von Edelmetall von einer nur zeitweise

    Erforderlich für eine Bestellung durch den Kunden ist daher grundsätzlich eine von diesem ausgehende und an den Gewerbetreibenden gerichtete Aufforderung zu hinreichend bestimmten Vertragsverhandlungen (vgl. Schönleiter , in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand 57. EL - 2010, § 55, Rn. 30; Korte , in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand Februar 2011, § 55, Rn. 96; OLG Frankfurt v. 26.11.2010, Az. 25 U 65/09 juris ; VGH BW v. 29.4.1997, Az. 14 S 1280/96 juris ).
  • OLG Schleswig, 21.04.2022 - 6 U 4/21

    Goldschmied-Aktion - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Ankauf

    d) Mit dem von der Beklagten geltend gemachten Einwand, nach den vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 29. April 1997 (Az. 14 S 1280/96) aufgestellten Grundsätzen zur vorhergehenden Bestellung bei dem Vertriebssystem der Firma Tupperware sei auch vorliegend das Tatbestandsmerkmal "ohne vorhergehende Bestellung" nicht erfüllt, dringt die Beklagte nicht durch.

    Der nur mitgebrachte Gast geht der Sache nach auf der Grundlage der von der eingeladenen Kundin erklärten vorhergehenden Bestellung zu der Heimvorführung und bringt wie diese mit seinem Erscheinen zum Ausdruck, dass er die Durchführung der Veranstaltung wünscht (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 1997 - 14 S 1280/96 -, Rn. 38, juris).

  • LG Kassel, 03.04.2009 - 12 O 4197/08

    Unlauterer Wettbewerb: Abgrenzung des Reisegewerbes vom stehenden Gewerbe;

    Entsprechend bewertet der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 29.04.1997, GewArch 1997, 333) in einem insoweit ähnlich gelagerten Fall einer sog. Hausparty die Einladung eines privaten Gastgebers an Freunde und Bekannte als eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung, welche dann bei Annahme der Einladung durch diesen an den Gewerbetreibenden weitergegeben wird.
  • FG Nürnberg, 14.03.2001 - VI 39/97

    Steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen für die Übertragung einer

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