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   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09   

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https://dejure.org/2010,4237
VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09 (https://dejure.org/2010,4237)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 (https://dejure.org/2010,4237)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 2 S 2160/09 (https://dejure.org/2010,4237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik; Bestimmung des Vorteilssatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile i.S.v. § 44 Abs. 2 S. 1 Kommunalabgabengesetz BW (KAG,BW) für eine Fachklinik für psychosomatische Medizin durch den Fremdenverkehr; Bestimmung eines Vorteilssatzes bzw. Kuranteils im Bereich des Fremdenverkehrsbeitrags im Wege einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile i.S.v. § 44 Abs. 2 S. 1 Kommunalabgabengesetz BW ( KAG ,BW) für eine Fachklinik für psychosomatische Medizin durch den Fremdenverkehr; Bestimmung eines Vorteilssatzes bzw. Kuranteils im Bereich des Fremdenverkehrsbeitrags im Wege einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage einer Fachklinik für psychosomatische Medizin gegen Fremdenverkehrsbeitragsbescheid erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Fachklinik für psychosomatische Medizin kann zur Zahlung von Fremdenverkehrsbeiträgen verpflichtet sein - Stadt darf jedoch bei der Bemessung des Beitrags den eingeräumten Schätzungsspielraum nicht überschreiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 61, 64
  • VBlBW 2010, 440
  • DÖV 2010, 739
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 875/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Zahnarztes zur Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Ortsfremder im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts jeder, der von auswärts, d.h. von außerhalb des Gemeindegebiets kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2009, a.a.O.).

    Notwendig, aber auch ausreichend für den konkreten Zusammenhang zwischen den erhöhten Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten der Klinik und dem Kur- oder Fremdenverkehrsbetrieb der Beklagten ist in diesem Zusammenhang, dass die Auswahlentscheidung zugunsten der Einrichtung der Klägerin in einem gewissen Maße (auch) mit Blick auf die Nutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen getroffen wird (so bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2009, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, dass der Ortsgesetzgeber in der Satzung selbst regelt, welche Beitragspflichtigen bzw. welche Gruppen der Beitragspflichtigen mit welchen Vorteilssätzen  zu veranlagen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 875/08 - ZKF 2009, 118; Normenkontrollurteil vom 06.11.2008, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
    Diese Vorteile bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in den Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten, die dem Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb erwachsen (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 06.11.2008 - 2 S 669/07 - ZKF 2009, 141).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, dass der Ortsgesetzgeber in der Satzung selbst regelt, welche Beitragspflichtigen bzw. welche Gruppen der Beitragspflichtigen mit welchen Vorteilssätzen  zu veranlagen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 875/08 - ZKF 2009, 118; Normenkontrollurteil vom 06.11.2008, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1987 - 14 S 2497/85

    Schätzungsspielraum bei Festsetzung der Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
    Zulässig ist aber auch, dass der Gemeinderat oder auch die Verwaltung auf der Grundlage einer ausreichend bestimmten Satzungsregelung den Vorteilssatz des jeweiligen Beitragspflichtigen individuell bestimmt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.1987 - 14 S 2497/85 - Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand September 2009, § 44 Rdnr. 3.4.1).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2192/02

    GbR als Beitragsschuldner für Fremdenverkehrsbeitrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
    Der besondere wirtschaftliche Vorteil im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts kann unmittelbar oder mittelbar sein (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2003 - 2 S 2192/03 - VBlBW 2004, 103).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
    Folglich müssen bei der Vorteilsbemessung diejenigen Umsätze der Beitragspflichtigen ausscheiden, die entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Fremdenverkehr unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 952/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Chirurgen zur Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
    Folglich müssen bei der Vorteilsbemessung diejenigen Umsätze der Beitragspflichtigen ausscheiden, die entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Fremdenverkehr unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1986 - 14 S 368/85

    Begriff der Baukosten als Gebührenmaßstab

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
    Fehlerhaft ist nur die Überschreitung der Grenzen dieses Schätzungsspielraums und rechtswidrig ist daher auch nur ein Verwaltungsakt, der auf einer Überschreitung dieser Grenzen beruht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.1986 - 14 S 2681/85 - ZKF 1986, 255).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09
    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken;

    Diese Vorteile bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in den Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten, die dem Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb erwachsen (vgl. Senatsurteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 -, VBlBW 2010, 440, juris Rn. 26).

    Allerdings muss zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten einerseits und dem Fremdenverkehr und dem Kurbetrieb der Standortgemeinde andererseits ein konkreter Zusammenhang bestehen (Senatsurteil vom 29.04.2010, a.a.O.).

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (Senatsurteile vom 29.04.2010, a.a.O., und vom vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 -, KStZ 2001, 78, juris Rn. 25).

    Zwischen diesen Betriebsarten bestehen im Hinblick auf den Fremdenverkehr und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Vorteile bereits deshalb erhebliche Unterschiede, weil eine Reha- und Vorsorgeklinik, wie die der Klägerin, von den Patienten nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht allein wegen ihres Standorts, sondern vor allem auch wegen der fachlichen Kompetenz des ärztlichen Personals und des therapeutischen Umfelds ausgewählt wird (vgl. Senatsurteil vom 29.04.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2024 - 2 S 1301/23

    Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrags; Festlegung des

    Ist der fremdenverkehrsbedingte Vorteilssatz (sog. Kuranteil) nach der Fremdenverkehrsbeitragssatzung durch einen Einschätzungsausschuss - einen beschließenden Ausschuss des Gemeinderats - individuell für jeden Beitragspflichtigen zu schätzen, so kommt dem Einschätzungsausschuss ein weiter Einschätzungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 36).(Rn.46) (Rn.61).

    Der Schätzungsspielraum ist überschritten, wenn die Schätzung auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 36).(Rn.62).

    Denn die fremdenverkehrsbedingten Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten lassen sich in der Regel nicht exakt beziffern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 36; Urteil vom 06.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 36; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 44 Rn. 11).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kann die Gemeinde - wie im vorliegenden Fall - in der Satzung bestimmen, dass der Vorteilssatz (Kuranteil) auf der Grundlage festgelegter Kriterien individuell im jedem Einzelfall zu ermitteln ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 34 f.; Urteil vom 06.02.1987 - 14 S 2497/85 - n. v.).

    Diese Kriterien sind hinreichend bestimmt und lassen bei typisierender Betrachtung jeweils einen Rückschluss auf die mit dem Fremdenverkehr verbundenen Gewinnmöglichkeiten zu (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 35).

    a) Bei der Schätzung des Vorteilssatzes handelt es sich im Gegensatz zur Ermessensausübung um eine besondere Art der Tatsachenfeststellung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 36; Urteil vom 30.04.1986 - 14 S 2681/85 - ZKF 1986, 255).

    Auch die Frage der Gewichtung der einzelnen Kriterien untereinander bedingt es, dass dem Einschätzungsausschuss bei der Schätzung des Vorteilssatzes anhand der satzungsrechtlichen Kriterien ein weiter Einschätzungsspielraum zukommt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 36; Urteil vom 30.11.1990 - 14 S 797/89 - n. v.; Gössl/Pauge in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 44 Anm. 3.4.1, 3.4.2.; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 44 Rn. 11).

    Der Schätzungsspielraum ist überschritten, wenn die Schätzung auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 36; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 44 Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12

    Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der

    Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. Senatsurteile vom 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - VBlBW 2010, 440 und vom 22.12.2012 - 2 S 2011/11 - NVwZ-RR 2012, 327).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Diese Vorteile bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in den Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten, die dem Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb erwachsen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2018, aaO juris Rn. 81; Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2011 - 2 S 2011/11

    Fremdenverkehrsbeitrag: Gruppenbezogene Beitragsmaßstäbe, Umfang der Heranziehung

    Aus dem Wesen der Schätzung folgt, dass der Behörde dabei ein gewisser Schätzungsspielraum zugebilligt werden muss; fehlerhaft ist eine Schätzung allerdings dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. Senatsurteil vom 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - VBlBW 2010, 440).

    Kliniken, in denen zu einem erheblichen Anteil gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden, haben typischerweise einen geringeren Vorteil von den Fremdenverkehrsaufwendungen einer Gemeinde als Privatkliniken, da Privatpatienten im Regelfall einen größeren Einfluss auf die Auswahlentscheidung haben und daher auch touristische Gesichtspunkte bei der Wahl einer Klinik eine größere Rolle spielen (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - VBlBW 2010, 440).

  • VG Stuttgart, 17.09.2020 - 1 K 3446/19

    Fremdenverkehrsbeitrag bei Veräußerung eines Erbbaurechts

    Zulässig ist aber auch, dass der Gemeinderat oder auch die Verwaltung auf der Grundlage einer ausreichend bestimmten Satzungsregelung den Vorteilssatz des jeweiligen Beitragspflichtigen individuell bestimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 -, VBlBW 2010, 440 ff., und vom 06.02.1987 - 14 S 2497/85 -, ZKF 1987, 204 ff.; Beschluss vom 01.04.2016 - 2 S 1129/15 -).

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, zu ermitteln, in welchem Umfang in der Klinik im Jahr 2014 Privatpatienten und in welchem Umfang Kassenpatienten behandelt worden sind, wie sich die Einkünfte auf diese Patientengruppen verteilen und wie hoch der Anteil der Patienten ist, die sich nicht allein aufgrund von Ortsnähe oder fachlichem Renommee der Klinik, sondern zumindest auch aufgrund des Kurbetriebs und/oder der Fremdenverkehrseinrichtungen der Beklagten für einen Aufenthalt dort entschieden haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 -, VBlBW 2010, 440 juris Rn. 38 f.).

  • VG Stade, 05.07.2012 - 4 A 1182/10

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses

    - grundsätzlichen - Fremdenverkehrsbeitragspflicht danach, ob es sich dabei um ein Akutkrankenhaus oder um eine Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtung im Sinne des § 107 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) handelt, erscheint der Kammer in diesem Zusammenhang nicht angezeigt (vgl. zu dieser Differenzierung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - zitiert nach juris; zu einer Mutter-Kind-Klinik: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.10.2007 - 9 LA 407/04 - zitiert nach juris; zu einer Reha-Klinik: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.09.2007 - 9 ME 119/07 - zitiert nach juris; zu einer Fachklinik für psychosomatische Medizin: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - zitiert nach juris).

    Diesem Gesichtspunkt muss bei der Bestimmung der Höhe des Vorteilssatzes Rechnung getragen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2011 - 2 S 2011/11 -zitiert nach juris).

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865

    Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis

    Gleiches gilt für Patienten von Einrichtungen, die sogenannten Anschlussbehandlungen oder sonstige Rehabilitation betreiben, wenn sie ortsfremd und in der Lage sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen der Gemeinde zu nutzen (vgl. SächsOVG, B.v. 27.1.2015 - 5 B 123/14 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - DÖV 2010, 739), oder für Kliniken, die sogenannte "Frischzellentherapien" anbieten (BayVGH, U.v. 15.11.1989, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2012 - 2 S 2925/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Bemessung des Vorteilssatzes; selbständiger Zahnarzt

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Beitragsgerechtigkeit vor (vgl. grundlegend: Senatsurteil vom 15.1.2009 - 2 S 875/08 - BWGZ 2009, 404 m.w. Nachw.; s. auch Senatsurteil vom 29.4.2010 - 2 S 2160/09 - VBlBW 2010, 440).
  • VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 1838/09

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Festlegung unterschiedlicher

    57 Damit die von der Beklagten vorgenommene Aufteilung des Fremdenverkehrsbeitragsaufkommens auf zwei Gruppen von Betrieben dem Gleichheitsgrundsatz entspricht und nicht willkürlich ist, bedarf sie - auch im Falle einer grundsätzlich zulässigen Schätzung - einer sachlichen Grundlage (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 aaO. und Urt. v. 29.04.2010 - 2 S 2160/09 -, VBlBW 2010, 440, wonach die Grenze der Zulässigkeit einer Schätzung erreicht sei, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruhe, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt würden).
  • OVG Sachsen, 27.01.2015 - 5 B 123/14

    Vorläufiger Rechtsschutz, aufwendige Tatsachenfeststellungen, ungeklärte

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 4 ZB 19.1934

    Fremdenverkehrsbeitrag des Betreibers einer Rehabilitationsklinik

  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.517

    Rechtmäßig erhobener Fremdenverkehrsbeitrag

  • VG Cottbus, 15.09.2022 - 3 K 1573/20
  • VG Cottbus, 15.09.2022 - 3 K 1572/20
  • OVG Sachsen, 19.05.2021 - 5 A 1209/18

    Fremdenverkehrsabgabe; Vorteilssatz; Rehaklinik; Bettlägerigkeit; Wunsch- und

  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.156

    Rechtmäßiger Fremdenverkehrsbeitrag einer Privatklinik

  • VG München, 20.05.2021 - M 10 K 19.2536

    Heranziehung des Inhabers eines Juweliergeschäfts zu einem Fremdenverkehrsbeitrag

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