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   VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88   

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VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88 (https://dejure.org/1989,5812)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.05.1989 - 4 S 2862/88 (https://dejure.org/1989,5812)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Mai 1989 - 4 S 2862/88 (https://dejure.org/1989,5812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nichterteilung der Aussagegenehmigung für einen Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1987 - 9 S 99/85

    Genehmigung privater Grundschulen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88
    Da bei Verpflichtungsklagen die Aufhebung ablehnender Bescheide unselbständige Bedeutung hat, wäre der dargelegte Zuständigkeitsmangel nämlich entweder in entsprechender Anwendung des § 46 LVwVfG unbeachtlich (Senatsurteil vom 28.10.1986 -- 4 S 850/85 --) oder -- sofern § 46 LVwVfG nicht für anwendbar gehalten wird (so der 9. Senat des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.1987 -- 9 S 99/85 --) -- die Unbeachtlichkeit folgt aus dem Umstand, daß der vom Kläger geltend gemachte materiell-rechtliche Genehmigungsanspruch nicht besteht und Spruchreife besteht (VGH Bad.-Württ., Urteil v. 17.3.1987 a.a.O.).
  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 138.67

    Versagung der Aussagegenehmigung - Gesichtspunkt der Wahrheitserforschungspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88
    Ergänzend wird bemerkt, daß ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage nur dann nicht gegeben wäre, wenn das vom Kläger beabsichtigte Privatklageverfahren, für welches die Aussagegenehmigung rechtliche Bedeutung als Mittel zum Zweck hat (vgl. BVerwGE 34, 252, 255), von vorneherein und offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - 4 S 118/80

    Schutzpflicht des Dienstherrn gegenüber einem Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88
    Darüber hinaus kann eine aus § 98 S. 2 LBG folgende Schutzpflicht des Dienstherrn gegenüber Angriffen und Beleidigungen durch einen anderen Beamten desselben Dienstherrn durchaus auch durch disziplinarrechtliche Schritte oder einen Strafantrag des Dienstherrn selbst erfüllt werden, der hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden hat (Senatsurteile v. 30.3.1982 -- 4 S 118/80 -- bei Schütz a.a.O. ES-B III 1 Nr. 2; vom 22.3.1983 -- 4 S 38/82 --; Beschluß v. 13.6.1984 -- 4 S 70/84 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1986 - 4 S 850/85

    Länderverschiedene Lehrbefähigung Bremen/Baden-Württemberg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88
    Da bei Verpflichtungsklagen die Aufhebung ablehnender Bescheide unselbständige Bedeutung hat, wäre der dargelegte Zuständigkeitsmangel nämlich entweder in entsprechender Anwendung des § 46 LVwVfG unbeachtlich (Senatsurteil vom 28.10.1986 -- 4 S 850/85 --) oder -- sofern § 46 LVwVfG nicht für anwendbar gehalten wird (so der 9. Senat des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.1987 -- 9 S 99/85 --) -- die Unbeachtlichkeit folgt aus dem Umstand, daß der vom Kläger geltend gemachte materiell-rechtliche Genehmigungsanspruch nicht besteht und Spruchreife besteht (VGH Bad.-Württ., Urteil v. 17.3.1987 a.a.O.).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88
    Dem schutzwürdigen Interesse des Beamten wird insoweit unter Umständen auch durch einen Anspruch auf Berichtigung (BVerwGE 59, 355), auf Widerruf (Urteil des Senats vom 13.12.1979 -- IV 2437/77 --) oder auf Unterlassung der Verwertung (Urteil des Senats vom 4.4.1976 -- IV 1719/76 --) Rechnung getragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1957 - VII A 1090/56
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1989 - 4 S 2862/88
    Ob im übrigen eine Privatklage Aussicht auf Erfolg hätte, bedarf im Rahmen der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses keiner näheren Prüfung (vgl. OVG Münster, DÖV 1959, 874, 875, für die Bedeutung der Erfolgsaussichten eines Zivilverfahrens bei Erteilung einer Aussagegenehmigung).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 24.08

    Aussagegenehmigung; Strafantrag; Rechtsschutzbedürfnis.

    Für die gerichtlich angestrebte Verpflichtung zur Erteilung einer Aussagegenehmigung nach § 62 BBG ist ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich (Zängl, in: GKÖD, Bd. I, Stand: August 2008, K § 62 Rn. 39; Urteil vom 2. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 138.67 - BVerwGE 34, 252 , vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 1989 - 4 S 2862/88 - juris Rn. 27).

    Es kann offenbleiben, ob das Rechtsschutzbedürfnis im Rahmen des - hier allein in Betracht kommenden - § 62 Abs. 3 BBG schon dann abzulehnen ist, wenn die vom jeweiligen Antragsteller beabsichtigte Rechts- oder Strafverfolgung, für die die Aussagegenehmigung rechtliche Bedeutung als Mittel zum Zweck hat, von vornherein und offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (so ausdrücklich für ein Privatklageverfahren VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 23.08

    Aussagegenehmigung; Strafantrag.

    Auch das Tatbestandsmerkmal der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 1989 - 4 S 2862/88 - juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 4 S 280/05

    Zuständigkeit für Aussagegenehmigungsversagung

    Soweit der Beklagte das Urteil des Senats vom 29.05.1989 - 4 S 2862/88 - angeführt hat, betraf jenes Verfahren eine Klage, mit der ein Beamter einen Anspruch auf Erteilung einer Aussagegenehmigung geltend gemacht hat.
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