Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3091
VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90 (https://dejure.org/1990,3091)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.05.1990 - 9 S 817/90 (https://dejure.org/1990,3091)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Mai 1990 - 9 S 817/90 (https://dejure.org/1990,3091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausnahmebewilligung vom Arbeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen für Sammlertauschbörse für altes Spielzeug - Überörtlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FTG Bad.Württ. §§ 6, 12

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 556
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1987 - 4 A 57/86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90
    Auch der private -- nichtgewerbliche -- An- und Verkauf auf Märkten i.V.m. den erforderlichen Hilfstätigkeiten des An- und Abbaus von Ständen stellt einen typisch werktäglichen Vorgang dar, der durch den ausgelösten Publikumsverkehr geeignet ist, die durch Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG und Art. 3 LV verfassungsgeschützte Sonntagsruhe, die Funktion des Sonntags als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" zu beeinträchtigen (vgl. für einen privaten Gebrauchtwagenmarkt BVerwG, Urteil vom 15.3.1988, BVerwGE 79, 118 = GewA 88, 188 = NJW 88, 2254; für einen rein privaten Flohmarkt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.1.1988, GewA 88, 174 und OVG Münster, Urteil vom 15.4.1987, NJW 87, 2602; zur öffentlichen Bemerkbarkeit durch Publikumsverkehr und Werbung: BVerwG, Urteil vom 19.4.1988, BVerwGE 79, 236 = GewA 88, 268 betreffend Videoverleih an Sonntagen; für gewerbliche Trödelmärkte Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 22.9.1987, GewA 89, 64 = VBlBW 88, 136; BayVGH, Beschluß vom 19.12.1988, GewA 88, 142, allerdings differenzierend zu Gunsten von "Flohmärkten kleinen Stils" ohne Neuwaren, die nicht gegen die Sonntagsruhe verstoßen sollen: BayVGH, Beschluß vom 12.12.1986, GewA 87, 71; dagegen BayOblG, Beschluß vom 21.12.1987, GewA 88, 142; Hoeren/Mattner, a.a.O., RdNr. 40 ff. zu § 3; zur weiten Auslegung des Arbeitsbegriffs: Mattner, NJW 88, 2207 und das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 17.10.1986 -- 10 S 766/86 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1987 - 10 S 2647/86

    Beeinträchtigung der Arbeitsruhe an Sonntagen und Feiertagen durch Trödelmarkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90
    Auch der private -- nichtgewerbliche -- An- und Verkauf auf Märkten i.V.m. den erforderlichen Hilfstätigkeiten des An- und Abbaus von Ständen stellt einen typisch werktäglichen Vorgang dar, der durch den ausgelösten Publikumsverkehr geeignet ist, die durch Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG und Art. 3 LV verfassungsgeschützte Sonntagsruhe, die Funktion des Sonntags als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" zu beeinträchtigen (vgl. für einen privaten Gebrauchtwagenmarkt BVerwG, Urteil vom 15.3.1988, BVerwGE 79, 118 = GewA 88, 188 = NJW 88, 2254; für einen rein privaten Flohmarkt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.1.1988, GewA 88, 174 und OVG Münster, Urteil vom 15.4.1987, NJW 87, 2602; zur öffentlichen Bemerkbarkeit durch Publikumsverkehr und Werbung: BVerwG, Urteil vom 19.4.1988, BVerwGE 79, 236 = GewA 88, 268 betreffend Videoverleih an Sonntagen; für gewerbliche Trödelmärkte Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 22.9.1987, GewA 89, 64 = VBlBW 88, 136; BayVGH, Beschluß vom 19.12.1988, GewA 88, 142, allerdings differenzierend zu Gunsten von "Flohmärkten kleinen Stils" ohne Neuwaren, die nicht gegen die Sonntagsruhe verstoßen sollen: BayVGH, Beschluß vom 12.12.1986, GewA 87, 71; dagegen BayOblG, Beschluß vom 21.12.1987, GewA 88, 142; Hoeren/Mattner, a.a.O., RdNr. 40 ff. zu § 3; zur weiten Auslegung des Arbeitsbegriffs: Mattner, NJW 88, 2207 und das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 17.10.1986 -- 10 S 766/86 --).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86

    Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90
    Auch der private -- nichtgewerbliche -- An- und Verkauf auf Märkten i.V.m. den erforderlichen Hilfstätigkeiten des An- und Abbaus von Ständen stellt einen typisch werktäglichen Vorgang dar, der durch den ausgelösten Publikumsverkehr geeignet ist, die durch Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG und Art. 3 LV verfassungsgeschützte Sonntagsruhe, die Funktion des Sonntags als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" zu beeinträchtigen (vgl. für einen privaten Gebrauchtwagenmarkt BVerwG, Urteil vom 15.3.1988, BVerwGE 79, 118 = GewA 88, 188 = NJW 88, 2254; für einen rein privaten Flohmarkt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.1.1988, GewA 88, 174 und OVG Münster, Urteil vom 15.4.1987, NJW 87, 2602; zur öffentlichen Bemerkbarkeit durch Publikumsverkehr und Werbung: BVerwG, Urteil vom 19.4.1988, BVerwGE 79, 236 = GewA 88, 268 betreffend Videoverleih an Sonntagen; für gewerbliche Trödelmärkte Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 22.9.1987, GewA 89, 64 = VBlBW 88, 136; BayVGH, Beschluß vom 19.12.1988, GewA 88, 142, allerdings differenzierend zu Gunsten von "Flohmärkten kleinen Stils" ohne Neuwaren, die nicht gegen die Sonntagsruhe verstoßen sollen: BayVGH, Beschluß vom 12.12.1986, GewA 87, 71; dagegen BayOblG, Beschluß vom 21.12.1987, GewA 88, 142; Hoeren/Mattner, a.a.O., RdNr. 40 ff. zu § 3; zur weiten Auslegung des Arbeitsbegriffs: Mattner, NJW 88, 2207 und das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 17.10.1986 -- 10 S 766/86 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1986 - 10 S 766/86

    Autowaschanlage an Sonntagen und Feiertagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90
    Auch der private -- nichtgewerbliche -- An- und Verkauf auf Märkten i.V.m. den erforderlichen Hilfstätigkeiten des An- und Abbaus von Ständen stellt einen typisch werktäglichen Vorgang dar, der durch den ausgelösten Publikumsverkehr geeignet ist, die durch Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG und Art. 3 LV verfassungsgeschützte Sonntagsruhe, die Funktion des Sonntags als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" zu beeinträchtigen (vgl. für einen privaten Gebrauchtwagenmarkt BVerwG, Urteil vom 15.3.1988, BVerwGE 79, 118 = GewA 88, 188 = NJW 88, 2254; für einen rein privaten Flohmarkt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.1.1988, GewA 88, 174 und OVG Münster, Urteil vom 15.4.1987, NJW 87, 2602; zur öffentlichen Bemerkbarkeit durch Publikumsverkehr und Werbung: BVerwG, Urteil vom 19.4.1988, BVerwGE 79, 236 = GewA 88, 268 betreffend Videoverleih an Sonntagen; für gewerbliche Trödelmärkte Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 22.9.1987, GewA 89, 64 = VBlBW 88, 136; BayVGH, Beschluß vom 19.12.1988, GewA 88, 142, allerdings differenzierend zu Gunsten von "Flohmärkten kleinen Stils" ohne Neuwaren, die nicht gegen die Sonntagsruhe verstoßen sollen: BayVGH, Beschluß vom 12.12.1986, GewA 87, 71; dagegen BayOblG, Beschluß vom 21.12.1987, GewA 88, 142; Hoeren/Mattner, a.a.O., RdNr. 40 ff. zu § 3; zur weiten Auslegung des Arbeitsbegriffs: Mattner, NJW 88, 2207 und das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 17.10.1986 -- 10 S 766/86 --).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 8.65

    Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen und Feiertagen im Sahnegroßhandel -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90
    Damit ist das Ausnahmeermessen eröffnet, das noch nicht fehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. zu dieser Konstellation bei der Ausnahmebewilligung nach § 105 e Abs. 1 GewO unter Aufgabe von BVerwGE 24, 15/22 f. die Urteile des BVerwG vom 14.11.1989, NJW 90, 1059 und 1061).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90
    Auch der private -- nichtgewerbliche -- An- und Verkauf auf Märkten i.V.m. den erforderlichen Hilfstätigkeiten des An- und Abbaus von Ständen stellt einen typisch werktäglichen Vorgang dar, der durch den ausgelösten Publikumsverkehr geeignet ist, die durch Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG und Art. 3 LV verfassungsgeschützte Sonntagsruhe, die Funktion des Sonntags als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" zu beeinträchtigen (vgl. für einen privaten Gebrauchtwagenmarkt BVerwG, Urteil vom 15.3.1988, BVerwGE 79, 118 = GewA 88, 188 = NJW 88, 2254; für einen rein privaten Flohmarkt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.1.1988, GewA 88, 174 und OVG Münster, Urteil vom 15.4.1987, NJW 87, 2602; zur öffentlichen Bemerkbarkeit durch Publikumsverkehr und Werbung: BVerwG, Urteil vom 19.4.1988, BVerwGE 79, 236 = GewA 88, 268 betreffend Videoverleih an Sonntagen; für gewerbliche Trödelmärkte Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 22.9.1987, GewA 89, 64 = VBlBW 88, 136; BayVGH, Beschluß vom 19.12.1988, GewA 88, 142, allerdings differenzierend zu Gunsten von "Flohmärkten kleinen Stils" ohne Neuwaren, die nicht gegen die Sonntagsruhe verstoßen sollen: BayVGH, Beschluß vom 12.12.1986, GewA 87, 71; dagegen BayOblG, Beschluß vom 21.12.1987, GewA 88, 142; Hoeren/Mattner, a.a.O., RdNr. 40 ff. zu § 3; zur weiten Auslegung des Arbeitsbegriffs: Mattner, NJW 88, 2207 und das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 17.10.1986 -- 10 S 766/86 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 9 S 1881/93

    Ausnahmebewilligung vom Arbeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen für

    Die große Anzahl von Schallplattenbörsen, die in den Jahren 1992 und 1993 stattgefunden haben, läßt trotz überregionaler Teilnahme auf seiten der Aussteller nicht die Annahme zu, daß eine solche Veranstaltung auch einen überregionalen Besucherkreis hat (im Anschluß an Senatsurteil vom 29.05.1990 - 9 S 817/90 -, GewArch 1990, 301 = NVwZ-RR 1990, 556).

    Denn auch der nichtgewerbliche An- und Verkauf in Verbindung mit den erforderlichen Hilfstätigkeiten (Aufbau und Abbau der Stände) stellt einen typisch werktäglichen Vorgang dar, der durch den ausgelösten Publikumsverkehr geeignet ist, die durch Art. 139 Weimarer Reichsverfassung - WRV - iVm Art. 140 GG und Art. 3 Landesverfassung - LV - verfassungsgeschützte Sonntagsruhe, die Funktion des Sonntags als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" zu beeinträchtigen (vgl Senatsurteil vom 29.5.1990, GewArch 1990, 301 = NVwZ-RR 1990, 556, mwN).

    Ferner kann nicht außer acht gelassen werden, daß insbesondere nach dem Vorbringen der Klägerin und den von ihr vorgelegten Unterlagen (Veranstaltungstermine, Kataloge, Zeitschriften) die Kommerzialisierung auf dem (Alt-)Schallplattenmarkt immer weiter fortschreitet und für ältere, seltene Objekte zum Teil hohe Preise erzielt werden; dies hat zur Folge, daß Veranstaltungen wie die geplante naturgemäß selbst dann, wenn sie ausschließlich von privaten Anbietern beschickt werden sollten, auch von professionellen Aufkäufern besucht werden, so daß der Börse nach ihrem Erscheinungsbild insgesamt ein werktägliches, auch von kommerziellen Interessen bestimmtes Gepräge zukommt und nicht lediglich eine rein hobbymäßige Befriedigung einer nur ideellen Leidenschaft im Vordergrund steht (vgl Senat, Urteil vom 29.5.1990, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.5.1990, aaO; Beschluß vom 13.2.1991, aaO) ist das Vorliegen eines "besonderen Ausnahmefalls" im Sinne von § 12 Abs. 1 FTG ein unbestimmter Rechtsbegriff, der anhand des Regelungszwecks des § 6 FTG und der Würdigung des Schutzbereichs der Verfassung in Art. 140 GG und Art. 3 LV auszulegen ist.

    Zwar dürfte die geplante Börse geeignet gewesen sein, in erster Linie dem Sammlerinteresse zu dienen, welches der Freizeitgestaltung zuzuordnen ist (vgl Urteil vom 29.5.1990, aaO).

  • OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines

    Dies ist der Fall, wenn für die Ausnahme ein dringendes Bedürfnis vorliegt, d.h., ein gewichtiges und schutzwürdiges öffentliches oder privates Interesse ein Abweichen von den Schutzvorschriften des Feiertagsgesetzes rechtfertigt (VGH Mannheim, Urteil vom 29.5.1990 - 9 S 817/90 - NVwZ-RR 1990, 556, 557 -. HessVGH, Urteil vom 27.1.1976 - II OE 51/75 - in Stober, Entscheidungssammlung zum Gewerberecht, § 14 HessFtG, Nr. 1).
  • VG Stuttgart, 05.11.1997 - 4 K 6436/97

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht